Abteilung

Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Ausgangspunkt für die Definition der Forschungsthemen des Instituts bildet eine räumliche Matrix, die aus drei Forschungsachsen gebildet wird:

- Grundlagen und Funktionen des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts
- Ausgestaltung von Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
- Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in unterschiedlichen Wirtschaftsräumen

Auf diesen Forschungsachsen liegen jeweils mehrere Forschungsschwerpunkte, die im Zeitablauf neu definiert werden können.

 

Forschungsachse
I. Grundlagen und Funktionen des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts

 

Forschungsachse
II. Ausgestaltung von Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

 

Forschungsachse
III. Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in unterschiedlichen Wirtschaftsräumen

 

Das Immaterialgüter- und das Wettbewerbsrecht dienen der Marktregulierung. Ihre Funktion besteht darin, im Einklang mit dem Grundsatz der freien Marktwirtschaft dafür zu sorgen, dass die Verteilung des Markteinkommens nach dem Leistungsprinzip erfolgt. Hierzu stehen beide Rechtsgebiete im Dialog miteinander sowie im Dialog mit einer Vielzahl anderer Rahmenregelungen der marktwirtschaftlichen Ordnung. Die Forschungsachse „Ausgestaltung von Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht“ widmet sich der Herausforderung, die Funktionsweise von Märkten zu analysieren, um den Bedarf für einen regulatorischen Eingriff zu identifizieren und gegebenenfalls die Modalitäten desselben zu definieren.


Immaterialgüterrechtliche Schutzrechte wie auch das Wettbewerbsrecht sind Regulierungsinstrumente, deren Funktion darin liegt, das Verhalten von Marktteilnehmern zu beeinflussen. Diese Regulierungen interagieren mit einer Vielzahl weiterer Rechtsanordnungen mit ganz unterschiedlichen Zielrichtungen, etwa dem allgemeinen Zivilrecht (insbesondere dem Vertragsrecht), dem Steuerrecht, dem Sozialrecht oder dem Umweltrecht.

Dem Grundsatz nach sind Marktteilnehmer selbst am besten in der Lage, die sich ständig verändernden Verhältnisse einzuschätzen und ihr Verhalten dynamisch anzupassen. Damit funktionieren Märkte aber nicht ohne weiteres so, wie es aus übergeordneten Gesichtspunkten wünschbar sein mag. Namentlich wenn individuelle Vorteile fehlen, können zusätzliche – negativ oder positiv wirkende – Anreizmechanismen erforderlich werden, damit sich bestimmte Verhaltensweisen einstellen. In diesem Sinn verbietet zum Beispiel das Kartellrecht in negativer Weise den Wettbewerb beeinträchtigende Maßnahmen oder Absprachen von Marktteilnehmern, während Schutzrechte in positiver Weise Verhaltens- und insbesondere Investitionsanreize vermitteln sollen.


Wie Märkte konkret funktionieren, hängt von vielen Faktoren ab. Allein von der Art des Wettbewerbsdrucks, der auf unterschiedlichen Märkten herrscht, können ganz verschiedene Anreize ausgehen. Welche Anreize dies sind, ist maßgeblich dafür, ob und wie sich bestimmte Rechtsanordnungen auf einzelnen Märkten auswirken. Grundlegend ist es daher, jene Anreizmechanismen, auf die Marktteilnehmer reagieren, richtig zu verstehen. Rechtsordnungen, die Verhaltensweisen beeinflussen sollen, können ihre Funktion nur erfüllen, wenn die spezifischen Marktmechanismen bekannt sind. Beruhen Rechtsnormen – zum Beispiel Schutzrechte – auf einem unzutreffenden Verständnis der Verhaltensweise bestimmter Akteure, so laufen sie Gefahr, dysfunktionale Effekte zu entfalten.


Angesichts der Zielsetzung, das Verhalten von Marktteilnehmern in bestimmte, gewünschte Richtungen zu lenken, erfüllen das Wettbewerbsrecht und das Immaterialgüterrecht – wenn auch mit unterschiedlichen Regelungsmechanismen – komplementäre Funktionen. Dies wirkt sich in besonderer Weise bei Verhaltensweisen aus, die an der Schnittstelle beider Rechtsgebiete liegen. Namentlich können (durch Schutzrechte abgesicherte oder faktisch bestehende) Ausschließlichkeitsstellungen einzelnen oder mehreren Marktteilnehmern eine Unabhängigkeit verleihen, die Interessen anderer Marktteilnehmer oder der Allgemeinheit bedrohen. Entsprechend erfordert die Ausgestaltung des Immaterialgüterrechts und des Wettbewerbsrechts – einschließlich der Mechanismen der Rechtsdurchsetzung – vertiefte Kenntnisse der Wirkungszusammenhänge im jeweiligen Marktkontext.

II.1 Technologiegetriebene Märkte

Technologiegetriebene Märkte können sich hinsichtlich der dort herrschenden Wirtschafts- und Wettbewerbsbedingungen grundlegend voneinander unterscheiden. Die Rolle des Patentschutzes in diesen Märkten kann entsprechend variieren. Spielt das Patentrecht etwa in der Pharma- und Chemieindustrie eine wichtige Rolle, um getätigte Investitionen zu amortisieren, treten in anderen Industriezweigen andere, vornehmlich strategische Funktionen in den Vordergrund. Gleichzeitig führt die Digitalisierung der Wirtschaft zu einer radikalen Umwälzung traditioneller Industriezweige. Neue Abhängigkeiten von fremden Schutzrechten aus anderen Technologien und höhere Transaktionskosten können daraus resultieren. Die Ausgestaltung des Immaterialgüterschutzes – als zentrale Frage der rechtswissenschaftlichen Grundlageforschung – hat folglich nach Maßgabe der Besonderheiten einzelner Märkte differenziert zu erfolgen, um im Wettbewerb letztlich vergleichbare Effekte zu erzielen.


Technologiegetriebene Märkte sind solche, in denen der Wettbewerb maßgeblich auf der Grundlage technischer Innovation stattfindet. Zwar ist diesen Märkten gemeinsam, dass technologischer Fortschritt im Zentrum steht. Dennoch können sie sich hinsichtlich der dort herrschenden Wirtschafts- und Wettbewerbsbedingungen grundlegend voneinander unterscheiden.


Einige Industrien zeichnen sich durch hohe Ausgaben für Forschung und Entwicklung aus, denen mitunter relativ geringe Nachahmungskosten gegenüberstehen (Pharma, Biotechnologie, Chemie etc.). Das Patentrecht spielt in solchen Märkten eine wichtige Rolle, um Imitationswettbewerb zu verhindern und getätigte Investitionen amortisieren zu können. In anderen Industrien ist die Relevanz des Patentschutzes dagegen fraglicher, etwa weil die Nachahmungskosten hoch sind (Luftfahrtindustrie) oder der Schutz leichter umgangen werden kann (z.B. Software und Informationstechnologie). Patentiert wird in diesen Industrien trotzdem. Die Schutzfunktion tritt dann aber häufig hinter andere, vornehmlich strategische Funktionen zurück. So werden oft Schutzrechte als Verhandlungsmasse, als Signal für Kapitalgeber, zur Blockade von Wettbewerbern oder eben zur Sicherung der eigenen Handlungsfreiheit benutzt. Meldet ein Teil der Industrie unvermindert Schutzrechte an und werden diese erteilt, können sich andere Marktteilnehmer nicht leisten, darauf zu verzichten. Dies kann ein „Wettrüsten“ mit schwerwiegenden – empirisch noch wenig durchleuchteten – Konsequenzen für die Markttransparenz, die Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und die Marktzutrittsmöglichkeiten Dritter zur Folge haben.


Auch sind technologiegetriebene Märkte hinsichtlich ihrer Funktionsweise sowie bestehender Schutzbedürfnisse in keiner Weise statisch. Sie reagieren in hohem Maße auf den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Wandel. So führt etwa die Digitalisierung der Wirtschaft zu einer radikalen Umwälzung traditioneller Industriezweige wie beispielsweise dem Automobil- oder dem Maschinenbau. Dies betrifft nicht nur die Produktions- und Absatzbedingungen auf diesen Märkten. Neue Technologien (Stichwort: „das intelligente Auto“) und damit neue Marktakteure kommen hinzu; damit einher gehen können neue Abhängigkeiten der herkömmlichen Industrie von fremden Schutzrechten aus anderen Technologiebereichen und höhere Transaktionskosten. Prozesse, die sich in anderen Technologiebereichen abspielen – wie etwa Standardisierungen einschließlich all ihrer Fallstricke (Lock-in-Effekte etc.) – werden zusätzlich relevant.


Die rechtliche Regulierung von Technologiemärkten kann nur dann positive Effekte entfalten, wenn die unterschiedliche Bedeutung des Immaterialgüterschutzes für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Marktes sowie die Auswirkungen des Rechtsschutzes auf das Marktgeschehen und die Wettbewerbsbedingungen Berücksichtigung finden. Zentrale Frage der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung ist dabei die Ausgestaltung des Immaterialgüterschutzes. Diese hat folglich nach Maßgabe der Besonderheiten einzelner Märkte und Industrien differenziert zu erfolgen, um im Wettbewerb letztlich vergleichbare Effekte zu erzielen. Demgegenüber drohen Über- oder Unterschutz, wenn das Schutzrecht ungeachtet markbezogener Besonderheiten in abstrakter Weise eine Vielzahl konkreter Sachverhalten abdeckt.

Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Competition Law, Regulation and Data Protection in the Digital Economy

Prof. Dr. Josef Drexl, Yiqiong Chen, Dr. Beatriz Conde Gallego, Liza Herrmann, Jörg Hoffmann, Germán Oscar Johannsen, Lukas Kestler, Dr. Nada Ina Pauer, Dr. Klaus Wiedemann

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Contracts for Sharing Data and Models for the Development of AI – A Project of the Global Partnership on Artificial Intelligence

Josef Drexl, Lee Tiedrich (Duke University), Daria Kim, Jörg Hoffmann

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Coordination of Intellectual Property Law with the New European Data Law

Prof. Dr. Josef Drexl, Dr. Valentina Moscon, Dr. Heiko Richter

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

CRISPR/Cas Technology, Innovation and Regulation

Reto M. Hilty, Pedro Henrique D. Batista, Ezgi Ediboğlu Sakowsky, Tobias Endrich-Laimböck, Elisabeth Hofmeister, Daria Kim, Matthias Lamping, Peter R. Slowinski, Miriam Steinhart

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

GPAI models. A new essential input for downstream markets?

Dr. José Zapata Sevilla

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Innovative Models for Multi-Territorial Licensing of Musical Works for Online Use: An Answer to the Fragmentation Problem?

Lucius Klobučník

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Intellectual Property and Competition Law

Prof. Dr. Josef Drexl, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Dr. Beatriz Conde Gallego, Peter R. Slowinski

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Interactions Between Artificial Intelligence and Intellectual Property Law

Prof. Dr. Josef Drexl, Prof. Dr. Dr. h.c. Reto M. Hilty, Yiqiong Chen, Artha Dermawan, Dr. Begoña González Otero, Jörg Hoffmann, Dr. Daria Kim, Shraddha Kulhari, Izv. Prof. Dr. Silke von Lewinski, Kateryna Militsyna, Dr. Valentina Moscon, Dr. Heiko Richter, Peter R. Slowinski, Dr. Klaus Wiedemann

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Modernisierung des EU-Urheberrechts

Prof. Dr. Reto M. Hilty, Dr. Valentina Moscon (Projektkoordinator), Andrea Bauer, Dr. Silke von Lewinski, Ricarda Lotte, Heiko Richter, Moritz Sutterer, Tao Li

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Shaping Europe’s Digital Future: Rethinking EU Copyright and Related Rights Remuneration Mechanisms for Outputs Generated by Artificial Intelligence Systems

Artha Dermawan

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

The Right to Genetic Resources – Patent Law, Nagoya Protocol and Further Regulatory Options

Pedro Henrique D. Batista

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

The Role of Copyright and Copyright-Related Rights in Online Press Publishing Regulation

Reto M. Hilty, Valentina Moscon

 
 

II.2 Inhaltsbezogene Märkte

Die Regulierung von Märkten für Inhalte hat die Aufgabe, das Funktionieren dieser Märkte vor allem im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung zu verbessern. Das kann aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechtsrahmen, der heterogenen Natur der Industriezweige, der großen Interessenvielfalt sowie der ständigen Entwicklung dieser Märkte besonders herausfordernd sein. Rechtswissenschaftliche Forschung in diesem Bereich zielt darauf ab, die dysfunktionalen Auswirkungen des derzeitigen Rechtsrahmens zu analysieren und Alternativen für die geeignete Regulierung von verschiedenen inhaltsbezogenen Märkten anzubieten. Zu diesem Zweck sollen nicht nur das Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, sondern auch andere Rechtsgebiete in ihren sich wandelnden Zusammenhängen berücksichtigt werden.


Die Digitalisierung prägt zunehmend die Wirtschaft. Geschäfte mit Inhalten sind heute in nahezu allen Sektoren der globalen Wirtschaft verbreitet. Von entscheidender Bedeutung ist die Funktionsfähigkeit der diesbezüglichen Märkte; sie wirkt sich insbesondere auf das gesamtgesellschaftliche Wachstum aus, das weitgehend von der ungehinderten Verbreitung und Verfügbarkeit digitaler Inhalte abhängt. Das vorrangige Ziel rechtlicher Regulierung sollte sein, das Funktionieren dieser Märkte zu verbessern. Allerdings stellt die zunehmend globale Reichweite dieser Märkte dieses Ziel vor die Herausforderung, dass unterschiedliche (territorial verschiedene) Rechte sowie vielfältige Interessen betroffen sind. Die Komplexität rechtlicher Regulierung ergibt sich auch daraus, dass Märkte für Inhalte Industriezweige mit einer sehr heterogenen Natur umfassen, die ihre jeweiligen Besonderheiten aufweisen; Märkte für Bücher, Filme oder Musik unterscheiden sich zum Beispiel von solchen für Software. Auf einigen Märkten spielen bislang unbekannte Akteure, die sogar dominant werden, eine zunehmend wichtige Rolle. Zunächst sind sie Startups – doch in vergleichsweise kurzer Zeit sind einige von ihnen zu Giganten herangewachsen (wie etwa Google, aber auch Plattformen wie Facebook). Dadurch verschiebt sich ganz oder teilweise das Gleichgewicht, das die Gesetzgebung für Märkte für analoge Inhalte erreicht hat, was dafür spricht, bestehende Regeln anzupassen oder sogar völlig neue Regulierungsansätze zu erarbeiten.


Rechtswissenschaftliche Forschung in diesem Bereich muss sich auf das Zusammenspiel mehrerer Rechtsgebiete konzentrieren, einschließlich des Immaterialgüter- und des Wettbewerbsrechts. Allerdings können sich die Regelungsziele in verschiedenen Bereichen voneinander unterscheiden. Deshalb ist es wichtig, die Veränderung ihrer gegenseitigen Beziehungen in sich wandelnden Zusammenhängen zu begreifen, um einen geeigneten Regulierungsrahmen für verschiedene Märkte für digitale Inhalte zu schaffen.


Geoblocking und diesbezügliche Praktiken von Inhalteanbietern bieten gute Beispiele, um solche Zusammenhänge zu untersuchen. Derzeit wird Geoblocking vor allem in Bezug auf urheberrechtlich geschützte, digitale Gegenstände vorgenommen. Schlagwörter wie „Preisdiskriminierung“ oder „Marktsegmentierung“ beschreiben die Blickrichtung einer wettbewerbsrechtlichen Analyse, wohingegen „Territorialität“ oder „Wissensverbreitung“ Forschungsthemen im Bereich des Immaterialgüterrechts sind. Gewiss konzentriert sich eine Kernfrage auch auf die Implikationen für die Grundrechte, einschließlich der Meinungsfreiheit.


Gleichzeitig ist die Frage zu stellen, ob ein generelles Verbot von Geoblocking tatsächlich wünschenswert ist – so wie es die EU-Kommission hinsichtlich des geplanten „Digitalen Binnenmarktes“ beabsichtigt. Besondere Erwägungen könnten darauf hindeuten, dass solche Praktiken erlaubt sein sollten. Darüber hinaus fordern neue internetbasierte Geschäftsmodelle traditionelle Ansätze heraus, die in der Online-Umgebung nicht bestehen könnten. Ein Beispiel ist die Verteilung der Einnahmen zwischen Autoren oder Interpreten, einerseits, und Verwertern, andererseits. Solche Fragen bezüglich der Wertschöpfungskette stellen sich aufgrund der Tatsache, dass digitale Inhalte zunehmend von Medienunternehmen verwertet werden, die neue Wege finden, um die bislang für Autoren und Interpreten sichergestellte Zahlung einer angemessenen Vergütung zu vermeiden. Es versteht sich von selbst, dass diese Entwicklungen den Interessenausgleich zwischen verschiedenen Akteuren stark beeinträchtigen.


Im Umgang mit solchen Situationen besteht das erste Ziel in diesem Forschungsschwerpunkt darin, spezifische Probleme zu identifizieren und dysfunktionale Auswirkungen des derzeitigen Rechtsrahmens auf Märkten für Inhalte zu analysieren. Die Ergebnisse entsprechender Untersuchungen sollten Regeln erkunden, die ein besseres und effektiveres Funktionieren solcher Märkte unter Berücksichtigung aller betroffenen Rechte und Interessen ermöglichen.

Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Die Demokratie und der Wettbewerb der Informationsordnungen durch digitale Informationsintermediäre

Fabian Wiedemann

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Direct Remuneration to Creators and Performers

Valentina Moscon, Reto M. Hilty, National Rapporteurs

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Modernisierung des EU-Urheberrechts

Prof. Dr. Reto M. Hilty, Dr. Valentina Moscon (Projektkoordinator), Andrea Bauer, Dr. Silke von Lewinski, Ricarda Lotte, Heiko Richter, Moritz Sutterer, Tao Li

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

The Rise of Open Source in Interoperability Standards: A Challenge for the EU Standardization Legal Framework

Carlos Muñoz Ferrandis

 
 

II.3 Vernetzte Datenwirtschaft

In der Digitalwirtschaft basieren Geschäftsmodelle zunehmend auf dem Sammeln, Analysieren und Verwenden von Daten. Die datengetriebene Wirtschaft und die mit ihr einhergehenden Innovationen wirken sich auf nahezu alle Wirtschafts- und Lebensbereiche aus. Dies wirft zahlreiche wettbewerbs-, immaterialgüter- und datenschutzrechtliche Fragen auf. Im öffentlichen Diskurs werden sie häufig unter unbestimmten Schlagwörtern wie „Big Data“, „Internet of Things“ oder „Industrie 4.0“ diskutiert. Gegenstand wissenschaftlicher Forschung sind insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherstellung des Zugangs zu Daten und der etwaigen Zuweisung von Rechten an ihnen. Auch der Bereich der „künstlichen Intelligenz“ hat massive rechtliche und gesellschaftliche Implikationen und zeigt damit Forschungsbedarf verschiedenster Art auf. Vor allem selbstlernende Algorithmen, die autonom Entscheidungen treffen und Ziele selbständig verwirklichen können, lassen klassische Rechtsfragen in ganz neuem Licht erscheinen.


Die sich rasant entwickelnden Möglichkeiten der Sammlung und Verarbeitung von riesigen Datenmengen prägen den Wirtschaftskreislauf grundlegend und wirken in immer mehr Lebensbereiche hinein. Zahlreiche auf der Digitalisierung beruhende technologische Entwicklungen gehen mit verschiedenen ökonomischen Wirkmechanismen einher. Daraus resultierende Phänomene werden unter unbestimmten Schlagwörtern wie „Big Data“, „Industrie 4.0“, „Data-driven Innovation“ und „Internet of Things“ diskutiert. Datengetriebene Innovation bzw. Geschäftsmodelle prägen bereits heute den Wertschöpfungsprozess zahlreicher, weit über die herkömmliche Internetökonomie hinausreichender Wirtschaftssektoren (z. B. Automobilindustrie, Versicherungswirtschaft, Gesundheitswesen).


Einen besonderen Aspekt der vernetzten Datenwirtschaft bildet die „künstliche Intelligenz“. Konkret geht es dabei im Kern um selbstlernende Algorithmen, die autonom Entscheidungen treffen und selbständig Ziele verwirklichen. Autonomes Fahren gilt als Standardbeispiel, aber in fast jedem Wirtschafts- und Lebensbereich (Smart Homes, Smart Cities etc.) erwartet man revolutionäre und disruptive Auswirkungen von künstlicher Intelligenz.


Für die Ausgestaltung des Rechts und seine Anwendung ergeben sich damit aus der vernetzten Datenwirtschaft im Allgemeinen wie auch aus der künstlichen Intelligenz im Besonderen eine Vielzahl inhaltlicher und methodischer Fragen privat- und öffentlich-rechtlicher Natur. Neben dem Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, die namentlich auf die Förderung von Innovation gerichtet sind, stehen dabei auch das Recht des Persönlichkeits-, Daten- und Verbraucherschutzes (Stichwort „informationelle Selbstbestimmung“) sowie das allgemeine Zivilrecht im Zentrum. Die Forschung muss hierbei insbesondere berücksichtigen, wie die betroffenen Rechtsregime miteinander verzahnt sind, und welche Wechselwirkungen daraus entstehen.


Grundlegende Herausforderungen bestehen schon in Hinblick auf die Konturierung des Begriffs „Datum“ sowie die Grenzziehung zwischen „personenbezogenen“ und „nicht personenbezogenen“ Daten. Diese Rechtsbegriffe entscheiden nämlich – neben anderen Abgrenzungsmerkmalen wie zum Beispiel die zeitliche Relevanz von Daten – maßgeblich über die Anwendbarkeit verschiedener Rechtsregime. Gleichzeitig führt die Betrachtung von Daten als Wirtschaftsgut unweigerlich zu Fragen nach der Zuweisung von Rechten (seien dies Nutzungs- oder Zugangsrechte). Umgekehrt fragt es sich etwa, wie die freiwillige Bereitstellung von Daten gefördert werden kann (i.S. von Open Data-Ansätzen). Schafft die künstliche Intelligenz ihrerseits Neues, erscheinen Fragen der Rechtsgüterzuordnung in ganz neuem Licht.


Kontrolle über Daten kann wirtschaftliche Macht fördern. Erst recht können sog. „Deep Learning“-Algorithmen mit Blick auf Preis- und Konditionenmodelle die wettbewerbliche Vielfalt einschränken. Die damit verbundenen Auswirkungen greift der kartellrechtliche Diskurs auf. Komplexe Fragen betreffen allein schon die Marktabgrenzung in der vernetzten Datenwirtschaft. Hinzu kommt die Notwendigkeit, den Zusammenhang zwischen Daten bzw. Algorithmen und Marktmacht einerseits sowie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung andererseits zu bewerten. Die Entwicklung belastbarer wettbewerbspolitischer Lösungsansätze ist auch deswegen entscheidend, weil sie in engem Zusammenhang mit der Frage nach marktversagenskorrigierender Regulierung zur Allokation entsprechender Ressourcen stehen. Schließlich muss auch das Durchsetzungsinstrumentarium des Kartellrechts für datenbezogene Märkte überdacht werden.


Aus europäischer Perspektive lässt die typischerweise grenzüberschreitende, sekundenschnelle Übertragbarkeit von Daten Fragen zur Verwirklichung des „freien Datenverkehrs“ innerhalb des Binnenmarktes aufkommen. Gleichzeitig stellen sich auch technische und ökonomische Fragen mit Bezug auf den Datentransfer in und aus Drittstaaten. Die Wirksamkeit etwaiger Regelungen hängt dabei auch maßgeblich von bereichsspezifischen Mechanismen und Institutionen zur Rechtsdurchsetzung ab.

Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Competition Law, Regulation and Data Protection in the Digital Economy

Prof. Dr. Josef Drexl, Yiqiong Chen, Dr. Beatriz Conde Gallego, Liza Herrmann, Jörg Hoffmann, Germán Oscar Johannsen, Lukas Kestler, Dr. Nada Ina Pauer, Dr. Klaus Wiedemann

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Coordination of Intellectual Property Law with the New European Data Law

Prof. Dr. Josef Drexl, Dr. Valentina Moscon, Dr. Heiko Richter

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Data Access Rights and the EU Data Act

Prof. Dr. Josef Drexl, Carolina Banda, Yiqiong Chen, Dr. Begoña González Otero, Jörg Hoffmann, Dr. Daria Kim, Shraddha Kulhari, Rui Li, Charlotte Masselot, Dr. Valentina Moscon, Dr. Heiko Richter, Dr. Klaus Wiedemann

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Der Missbrauch einer kollektiven marktbeherrschenden Stellung in der digitalen Wirtschaft

Zhiren Xu

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Economic Self-Determination of Market Actors as Data Governance Concept: The Example of Digital Payment Services

Jörg Hoffmann

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Interactions Between Artificial Intelligence and Intellectual Property Law

Prof. Dr. Josef Drexl, Prof. Dr. Dr. h.c. Reto M. Hilty, Yiqiong Chen, Artha Dermawan, Dr. Begoña González Otero, Jörg Hoffmann, Dr. Daria Kim, Shraddha Kulhari, Izv. Prof. Dr. Silke von Lewinski, Kateryna Militsyna, Dr. Valentina Moscon, Dr. Heiko Richter, Peter R. Slowinski, Dr. Klaus Wiedemann

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Personalized Pricing and Private Power in Digital Markets: Rethinking the EU Competition Toolbox vis-à-vis Egalitarian Considerations

Germán Oscar Johannsen

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Promoting Access and Sharing of Health Data from IoT (mHealth) Devices: A Holistic Approach to Balancing Data Protection, Competition, and Innovation

Carolina Banda

 
Weiteres Forschungsprojekt
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Regulierung der Digitalen Wirtschaft

Prof. Dr. Josef Drexl,  Prof. Dr. Reto M. Hilty, Carolina Banda, Francisco Beneke, Luc Desaunettes-Barbero, Dr. Michèle Finck, LL.M., Jure Globocnik, Dr. Begoña Gonzalez Otero, Jörg Hoffmann, Daria Kim‎, Shraddha Kulhari, Michael Mertel,  Heiko Richter, Stefan Scheuerer, Peter R. Slowinski, Jannick Thonemann, Klaus Wiedemann

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Social Scoring durch Staaten: Legitimität nach europäischem Recht – mit Verweisen auf China

Anja Geller

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Towards Global Data Governance: The Data Protection Dilemma at the WTO

Shraddha Kulhari

 
 

II.4 Kommerzielle Kommunikation

In der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts mit ihrer zunehmenden Vernetzung verschiedener Märkte und Akteure wird eine funktionierende kommerzielle Kommunikation immer wichtiger. Marken und sonstige Kennzeichen sind Instrumente dieser Kommunikation. Sie ermöglichen den Wettbewerbern Produktdifferenzierung, schaffen für die Verbraucher eine gewisse Markttransparenz und fördern so den Preis- und Qualitätswettbewerb. Angemessener Kennzeichenschutz ist deshalb ein zentrales Element für funktionierenden und  unverfälschten Wettbewerb. Die Regeln des Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts haben in diesem System unverfälschten Wettbewerbs die Freiheit und Lauterkeit der Marktkommunikation zu gewährleisten. Eine optimale Ausgestaltung dieser rechtlichen Instrumente setzt voraus, dass man die Marktmechanismen und das Handeln der Marktakteure versteht. Grundlagenforschung zur kommerziellen Kommunikation hat diese Zusammenhänge zu beleuchten.


In der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts entstehen nicht nur neue Märkte, die in hohem Maße durch die Ausgestaltung des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts geprägt sein können. Die zunehmende Vernetzung verschiedener Märkte und Akteure macht das Marktgeschehen auch immer komplexer und intransparenter. Diese Entwicklungen erhöhen die Risiken von Informationsdefiziten und eines Verhaltens der Marktteilnehmer, das sich auf den betreffenden Märkten negativ auswirkt und den Wettbewerb dysfunktional beeinflusst, was letztlich der Innovation abträglich sein kann. Die ausreichende Verfügbarkeit und der effiziente Transport marktrelevanter Informationen verlangen deshalb nach rechtlichen Instrumenten und Regeln, die auf eine funktionierende kommerzielle Kommunikation ausgerichtet sind.


Namentlich Marken und sonstige Kennzeichen sind solche Instrumente. Für die Marktakteure stellen sie wichtige Orientierungspunkte im Wettbewerb dar. Sie erlauben eine Identifikation der betrieblichen oder geographischen Herkunft von Produkten, ermöglichen die Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen von Konkurrenzprodukten und kommunizieren insbesondere über Werbung und Marketing weitere Informationen über das Angebot. Dadurch sind Kennzeichen für den Wettbewerber ein Mittel der Produktdifferenzierung, schaffen zugunsten von Verbrauchern einen gewissen Grad an Markttransparenz und fördern auf diese Weise den Preis- und Qualitätswettbewerb. Ein angemessener Rechtsschutz für Kennzeichen, der sowohl dysfunktionalen Überschutz als auch institutionelle Schutzdefizite vermeidet, ist eine zentrale Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb ohne verfälschende Effekte.


Auch dem Wettbewerbs- und insbesondere dem Lauterkeitsrecht – einschließlich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen – kommt im Hinblick auf den erforderlichen Informationsaustausch auf den Märkten eine wichtige Regelungs- und Kontrollfunktion zu. Eine wesentliche Aufgabe jener Rechtsinstrumente ist, innerhalb der Verfassungsordnung die Freiheit und Lauterkeit der Marktkommunikation zu gewährleisten. So schaffen etwa das Irreführungsverbot oder das Gebot der Vermittlung bestimmter Informationen den Rahmen für informierte Entscheidungen der Marktakteure und tragen dadurch ihrerseits zu einem unverfälschten Wettbewerb bei, welcher Nährboden für Innovation darstellt.


Grundlagenforschung zur kommerziellen Kommunikation setzt in erster Linie das Verständnis darüber voraus, wie bestimmte Marktmechanismen funktionieren und wie betroffene Marktteilnehmer interagieren. Erst dieses Verständnis erlaubt Aussagen darüber, wie die dynamische Entwicklung des Wettbewerbsgeschehens mittels rechtlicher Instrumente so gefördert werden kann, dass die notwendigen Informationen verfügbar sind und ein effizienter Informationstransport funktioniert.

 

II.5 Rechtsdurchsetzung und Streitbeilegung

Materielles Recht sowie gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzungsmöglichkeiten sind zwei Seiten derselben Medaille. Das gilt insbesondere in den Bereichen Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Während einerseits effektive Durchsetzungsmöglichkeiten zwingend notwendig sind, muss zugleich sichergestellt sein, dass die prozessualen Rechtsbehelfe nicht zu einer Überbetonung der materiellen Rechtspositionen führen. Anderenfalls drohen dysfunktionale Effekte, welche die innovations- und wettbewerbsfördernden Ziele des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts in ihr Gegenteil verkehren. In diesem Spannungsfeld zwischen Effektivität und möglicher Dysfunktionalität von sowohl gerichtlichen als auch alternativen Durchsetzungssystemen wie Mediations- und Schiedsverfahren interessengerechte, ausgewogene Lösungen zu entwickeln, ist Aufgabe der Grundlagenforschung im vorliegenden Forschungsschwerpunkt.


Erst in der Rechtsdurchsetzung zeigt sich die endgültige Reichweite der im materiellen Recht begründeten Schutzrechte und Wettbewerbsregeln. Nur wenn die Rechtsordnung für eine effektive Rechtsdurchsetzung sorgt, entfaltet das materielle Recht seine vollständige Schlagkraft. Durchsetzungsnormen können hingegen schon für sich genommen dysfunktionale und damit falsche Anreize setzen. Beispielsweise kann das bei geprüften Schutzrechten vorgesehene Trennungsprinzip, wie es etwa im deutschen Patentrecht gilt, im Zusammenhang mit dem Bindungsgrundsatz die Durchsetzung materieller Rechte überdehnen. Eine ineffiziente oder unangemessene Rechtsdurchsetzung bedroht indes nicht nur innovations- bzw. kreationsbezogene Aktivitäten, sie kann auch allgemeine Nutzerinteressen sowie den Wettbewerb und im größeren Kontext letztlich den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr beeinträchtigen. Gleichzeitig bedeutet die enge Verzahnung von materiellem Recht und Durchsetzungsebene, dass in den Durchsetzungssystemen Stellschrauben stecken, um Funktionsfehler des materiellen Rechts zu korrigieren. Zu den verfügbaren Stellschrauben gehört auch das Kartellrecht, auf das sich – wie die Rechtsentwicklung zu standardessentiellen Patenten zeigt – vermeintliche Verletzer berufen können, um ungerechtfertigten Klagen zu entgehen.


Die Herausforderung, wirksamen Rechtsschutz zu gewähren, ohne materielle Rechtspositionen zu überdehnen, wird dadurch erschwert, dass Verfahrensregelungen nach wie vor stark national geprägt sind, während das Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht eine in hohem Maße internationale Dimension haben. In einer globalisierten Wirtschaft führt dies dazu, dass zur effektiven Durchsetzung die Anspruchs- und Verfahrensnormen sämtlicher im Einzelfall betroffener Jurisdiktionen koordiniert werden müssen. In diesem für die grenzüberschreitende Durchsetzung relevanten Zusammenspiel der Strukturen parallel geltender Rechtsordnungen treten typischerweise Reibungsverluste und Möglichkeiten für strategisches Verhalten auf. Zudem müssen die Streitparteien mit hohen Kosten rechnen. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, wurden auf europäischer Ebene neue supranationale Gerichtssysteme wie das Einheitspatentgericht erdacht, die sich zum Ziel setzen, die Durchsetzung von Schutzrechten ebenso wie die Verteidigung gegen sie zu vereinheitlichen und damit zu erleichtern.


Gleichzeitig gewinnt die alternative Streitbeilegung an Attraktivität, zumal entsprechende Schieds- und Mediationsverfahren global einheitliche und dadurch effiziente Lösungen erlauben. Die alternative Streitbeilegung birgt aber auch die Gefahr dysfunktionaler Effekte, falls zum Beispiel das in kartellrechtlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommende öffentliche Interesse von den Parteien, privaten Schlichtern oder Schiedsrichtern im Rahmen einvernehmlicher Streitlösungen missachtet wird. Weitere Herausforderungen ergeben sich für die Immaterialgüterrechte aus den im Zusammenhang mit Investitionsschutzabkommen geführten Schiedsverfahren.


Aufgabe der Grundlagenforschung im vorliegenden Forschungsschwerpunkt ist es, Lösungen zur Rechtsdurchsetzung und Streitbeilegung im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zu erarbeiten, die sowohl den Ansprüchen an effektive Strukturen als auch an einen angemessenen Ausgleich der involvierten Interessen gerecht werden.

Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Analyse dysfunktionaler Effekte bei der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten – Eine Gesamtbetrachtung

Peter R. Slowinski

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Kenntniserlangung der Host-Provider – Die Haftung der Host-Provider für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten in der EU, Deutschland und China

Chuqi Feng

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Legal Responses to Unjustified Threats of Patent Infringement – Intellectual Property Approach or Unfair Competition Approach?

Minyu Zheng

 
Dissertation
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Verfahrensdokumente aus Kartellverwaltungsverfahren im Kartellschadenersatzprozess

Benedikt Freund