Der Forschungsschwerpunkt beschäftigt sich mit den Strukturen und Entwicklungen internationaler Verträge und Abkommen, die die Regelung von Innovation und Wettbewerb betreffen, und beleuchtet deren Zusammenspiel mit nationalen Rechtsordnungen. Dabei soll innerhalb des bestehenden Normgefüges eine Struktur herausgearbeitet werden, um bestehende und künftige Regelungen besser aufeinander abzustimmen und Raum für Ergänzungen ausfindig zu machen. Es gilt in Zeiten der Globalisierung sowohl die internationale Zusammenarbeit mittels globaler Regeln zu stärken, als auch die notwendige Souveränität der einzelnen Staaten zu wahren. Der unterschiedliche Entwicklungsstand der einzelnen Länder und der Schutz hochrangiger Rechtsgüter (öffentliche Gesundheit, Ernährung, Klimaschutz, Menschenrechte, Bildung etc.) dürfen dabei nicht unberücksichtigt bleiben.
Wettbewerb und Innovation haben im Laufe des letzten Jahrhunderts einen exponentiellen Globalisierungsprozess durchlaufen, während die Entwicklung des Rechts über weite Strecken im staatlichen Souveränitätsgedanken gefangen geblieben ist. Die internationale Rechtsordnung reagiert nur langsam und punktuell auf die Herausforderungen, welche die Globalisierung für die Regulierung von Wettbewerb und Innovation auf internationalen Märkten mit sich bringt. Nicht nur das Zusammenspiel von Wettbewerb und Innovation, sondern auch das Zusammenwirken von Innovationsförderung einerseits und dem Schutz potenziell kollidierender Staatziele andererseits (wie z.B. öffentliche Gesundheit und Ernährung, Klimaschutz, Biodiversität, Bildung, Menschenrechte, soziale Stabilität, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung) liegt aktuell oft in einer rechtlichen Grauzone. Dies stellt den Gesetzgeber vor erhebliche Herausforderungen, was nicht zuletzt daran liegt, dass auf internationaler Ebene die jeweils maßgeblichen Abkommen, Organisationen und sonstigen Akteure unzureichend miteinander verknüpft sind. Namentlich kann dies dazu führen, dass zur Bewältigung solcher Spannungen und zur Beantwortung rechtlich-normativer Fragen widersprechende Lösungen angeboten werden. Diese Pluralität führt zwar zu einer gewissen Rechtsunsicherheit, öffnet aber auch den Blick für unterschiedliche Perspektiven.
Der Forschungsschwerpunkt beschäftigt sich mit der Entwicklung unterschiedlicher internationaler Rechtsordnungen und ihrer institutionellen Strukturen, soweit sie im weiteren Sinne die Regelung von Innovation und Wettbewerb betreffen. Dabei gilt es, sowohl die inhaltlichen Zielkonflikte zwischen verschiedenen Rechtsgebieten als auch das Spannungsverhältnis zwischen Industrie- und Entwicklungsstaaten bzw. zwischen globaler Normsetzung und nationalen Handlungsspielräumen zu thematisieren.
Gegenstand der Forschung sind einerseits multilaterale Verträge, mit denen ein Rechtsrahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen Nationalstaaten von ihrer Souveränität im Hinblick auf die Regulierung von Innovation und Wettbewerb Gebrauch machen können. Dies betrifft Verträge, die das Immaterialgüter- oder das Wettbewerbsrecht selbst regeln (Pariser Verbandsübereinkunft, TRIPS-Übereinkommen etc.), aber auch solche, die Berührungspunkte zum Immaterialgüter- und zum Wettbewerbsrecht aufweisen (Investitionsschutzverträge, Umweltschutzabkommen, etc.). Das Streben nach internationaler Harmonisierung hat ein stetig wachsendes, komplexes Normengefüge geschafften, dessen Schnittstellen bisher wenig erforscht sind.
Andererseits spielen im Licht der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Verwirklichung multilateraler Ansätze bilaterale und regionale Verträge – von bilateralen Investitionsschutz- und Freihandelsabkommen (FTAs) über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) zur Entwicklungsförderung bis hin zu umfassenden regionalen Integrationsverträgen – eine immer wichtigere Rolle. Diesen unterschiedlichen Ansätzen ist eines gemeinsam: Sie schaffen über die globalen Standards hinausgehende Sonderregeln zwischen den Vertragsstaaten und führen so zu einer weiteren Fragmentierung der internationalen Rechtsordnung. Dabei werden Schutzrechte in einer Vielzahl solcher Verträge mittlerweile so detailliert geregelt, dass kaum Spielräume für eine interessengerechte nationale Umsetzung bestehen. Dadurch wird insbesondere Entwicklungsländern die Möglichkeit genommen, Innovation und Wettbewerb innerhalb ihrer Binnengrenzen im Sinne ihrer eigenen Entwicklungsperspektiven zu regulieren. Entwicklungsländer reagieren auf diese Entwicklungen mit verstärkter regionaler Kooperation untereinander im Rahmen von Abkommen, die wiederum typische Entwicklungsländerinteressen in den Vordergrund stellen und Sachverhalte zu regeln versuchen, die in multilateralen Verträgen unbeachtet bleiben.
Forschung in diesem Bereich kann in unterschiedlicher Weise ansetzen. Ausgangspunkt der Forschung bildet das Aufzeigen der Widersprüche und ökonomischen Dysfunktionalitäten des bestehenden Systems. Darauf aufbauend kann man das bestehende Rechtssystem als gegeben hinnehmen, sich aber dennoch um eine bessere Abstimmung kollidierender Rechtsregeln, vor allem mit dem Ziel der Vergrößerung der Flexibilität von Staaten bei der Umsetzung des Völkerrechts, bemühen. Schließlich kann auch an Vorschlägen zur Reform des bestehenden Systems gearbeitet werden.