Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
Kenntniserlangung der Host-Provider – Die Haftung der Host-Provider für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten in der EU, Deutschland und China
Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist die Kenntniserlangung der Host-Provider, die der zentrale Referenzpunkt für den Prüfungsmaßstab der Providerhaftung in der EU, Deutschland und China ist. Aus praktischer Sicht ist der Beweis der Kenntniserlangung der Host-Provider über die einzelnen Persönlichkeitsrechtsverletzungen besonders schwierig. Auf der Rechtsfindungsebene ist tatsächliche Kenntniserlangung von Kennenmüssen zu unterscheiden. Ob die Regelungen dem Zweck, den Host-Providern Rechtssicherheit zu verleihen, genügen können, hängt davon ab, wie Kennenmüssen ausgelegt wird. Kennenmüssen kann als eine Vermutung auf der Grundlage statistischer Tatsachen oder im Sinne einer Pflicht verstanden werden. Die erste Möglichkeit verleiht mehr Rechtssicherheit, während die zweite mehr Flexibilität bietet. Laut der vorhandenen Forschung ist davon auszugehen, dass die EU und China einen Wandel von der ersten Interpretationsvariante zur zweiten erlebt haben. Ebenso ist zu klären, wie Sorgfaltspflichten definiert werden sollen, um Rechtsicherheit zu gewährleisten.