Die technischen Maßnahmen der Informationsordnung, die soziale Medien und Suchmaschinen im Rahmen algorithmischer Filterung und Sortierung sowie algorithmischer Moderation von Informationen vornehmen, können sich auf freie individuelle und öffentliche Meinungsbildungsprozesse in erheblichem Maße nachteilig auswirken. So können die sich selbstverstärkenden Ordnungsentscheidungen insbesondere zu einer Schmälerung der genutzten Vielfalt („exposure diversity“), einer Verrohung des Diskursstils (v.a. „hate speech“) und einem Verlust an Informationsqualität (v.a. „fake news“) beitragen. Diese Konsequenzen der unternehmerischen Betätigung stehen im Widerspruch zu wesentlichen Anforderungen an einen funktionierenden Diskurs, die sie sich aus dem deliberativen sowie dem liberalen demokratietheoretischen Paradigma ergeben und deren Wahrung vom Verfassungsrecht objektiv-rechtlich verlangt wird. Sie können darüber hinaus aber auch dem individuellen Interesse der Intermediärsnutzer substanziell zuwiderlaufen. Es handelt sich um Missstände, die daher inzwischen verstärkt durch europäisches und deutsches Regulierungsrecht und Medienrecht adressiert werden, sich bisher aber nur teilweise verbessern.
Im Anschluss an diese Befunde werden das Aufkommen der „Neo-Brandeisian“-Bewegung in den USA und die ordoliberale Tradition in Deutschland zum Anlass genommen, um den Wettbewerb und das ihn einhegende Wettbewerbsrecht als ergänzendes Instrumentarium der Problembewältigung zu untersuchen. Auf theoretischer Ebene werden Möglichkeiten und Grenzen eines positiven Einflusses funktionierenden Wettbewerbs auf die Funktionsfähigkeit der Demokratie analysiert, um hieraus Ansatzpunkte für einen verfassungsrechtlich, aber auch ökonomisch vertretbaren "more democratic approach" der Kartellrechtsanwendung abzuleiten. Daneben werden auf Rechtsanwendungsebene bestimmte demokratierelevante Verhaltensweisen marktbeherrschender Informationsintermediäre im Sinne einer Fallstudie dahingehend untersucht, ob diese vom Wettbewerbsverhalten unter hinreichendem Wettbewerbsdruck signifikant abweichen. So könnte beispielsweise ein konkreter Verlust an genutzter Vielfalt und an zivilem Diskursstil aufgrund der Programmierung der Empfehlungssysteme auch Ausdruck einer dem Konsumenteninteresse widersprechenden, minderwertigen Dienstqualität sein, die nur aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen nicht zu Marktanteilsverlusten führt. Ebenso könnte dies die Folge eines Verhaltens darstellen, welches durch gezielte Bindung der Rezipientenaufmerksamkeit der Erhaltung des wettbewerblichen Vorsprungs gegenüber potenziellen Wettbewerbern in ungerechtfertigter Weise dient.