Forschung
Immaterielle Werte, die vor allem auf technischer Innovation oder geistigen Schöpfungen beruhen, spielen in der heutigen Wirtschaftsordnung eine überragende Rolle. Fragen des rechtlichen Schutzes solcher Werte, etwa durch das Patentrecht, das Urheberrecht oder auch das Kennzeichenrecht, wird entsprechend grundlegende Bedeutung beigemessen. Immer neue tatsächliche Herausforderungen wie neue Technologien (z.B. Bio- oder Nanotechnologie, aber auch Informationstechnologien) oder auch verändertes Marktverhalten führen zu ständig neuen Fragestellungen.
Die besondere Aufmerksamkeit, welche das Immaterialgüterrecht gegenwärtig auf sich zieht, rührt auch davon, dass die Schutzrechte nicht mehr als Selbstzweck gesehen werden, sondern als begründungsbedürftiger Eingriff in den freien und dynamischen Wettbewerb. Diskutiert wird heute ein Zuviel an Schutz, weil beispielsweise ein überzogenes Urheberrechtsverständnis die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft zu behindern droht. Plakative Beispiele führen aber auch in anderen Rechtsgebieten zu Zweifeln am Nutzen jüngster Tendenzen zur Schutzausdehnung, etwa bei abstrakten Farbmarken. Weniger im Fokus der öffentlichen Diskussion steht die Notwendigkeit, auch ein Zuwenig an Schutz zu vermeiden, weil bei mangelnder Rechtssicherheit die notwendigen Anreize für Investitionen fehlen können.
Diese Kontroversen zeigen, dass immaterielle Güter nur im Kontext des Wettbewerbsrechts richtig verstanden werden können. Letzteres ist darauf gerichtet, das freie, selbstbestimmte Handeln aller Marktteilnehmer vor Praktiken zu schützen, die den Wettbewerb zu verfälschen oder zu beschränken drohen. Beide Steuerungsmechanismen sind folglich auf dasselbe Ziel einer wettbewerbsorientierten, dynamischen und Innovation fördernden Wirtschaftsordnung gerichtet. Zu Wertungswidersprüchen kommt es dennoch, wenn Schutzrechte falsch bemessen sind, diese vom Rechteinhaber im Einzelfall missbraucht oder umgekehrt kartellrechtliche Eingriffe zu weit getrieben werden. Diesem gesicherten theoretischen Erkenntnisstand steht ein beachtliches Defizit an konkreten Erkenntnissen hinsichtlich der sachgerechten Ausgestaltung der einzelnen Rechtsinstrumente gegenüber. Entsprechend groß ist der – auch interdisziplinäre – Forschungsbedarf.
Infolge der anhaltenden Globalisierung müssen all diese Fragen immer mehr auch auf internationaler statt nur auf nationaler oder europäischer Ebene diskutiert und beantwortet werden. Aber auch in sachlicher Hinsicht lassen sich die Gebiete des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts nicht isoliert verstehen und erforschen, sind sie doch in allgemeine nationale und internationale Rechtsordnungen eingebettet. So kommen schon bei der Ausgestaltung der Immaterialgüterrechte, erst recht aber bei ihrer Verwertung und Durchsetzung allgemeine Prinzipien und Rechtsfiguren des klassischen Zivilrechts zum Tragen. Im größeren Kontext gesehen können das Immaterialgüter- und das Wettbewerbsrecht sodann zum Wirtschaftsprivatrecht im weiteren Sinne gezählt werden, das seinerseits auf zentrale Konzepte des Zivilrechts zurückgreift, aber weitere, teilweise eng angrenzende Rechtsgebiete wie etwa das Handelsrecht umfasst. Auch aus den damit zusammenhängenden allgemeinen Fragen des Zivil- und Wirtschaftsrechts ergeben sich – über die Kerngebiete des Instituts hinaus – immer wieder neue Forschungsthemen.
Wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen um die Leitthemen Innovation und Entrepreneurship haben hohe Relevanz für die rechtswissenschaftliche Forschung am Institut. Im Rahmen der neu eingerichteten Abteilung Innovation and Entrepreneurship Research geht ein Forscherteam diesen Themen nach. Ziel ist es, Verläufe, Determinanten, Ergebnisse und Implikationen von Innovations- und Entrepreneurship-Prozessen zu erforschen.