Interdisziplinäre Forschung
Die Erweiterung des bis dahin überwiegend rechtswissenschaftlich ausgerichteten Instituts um eine wirtschaftswissenschaftliche Abteilung im Jahre 2013 eröffnete ganz neue Forschungsperspektiven. Die dadurch entstehenden Synergien erweisen sich bei den vielschichtigen Themen, die am Institut erforscht werden, immer wieder als grundlegender Vorteil. Um die Zusammenarbeit von Ökonomen und Juristen angesichts ihrer unterschiedlichen methodischen Ansätze und Erkenntnisinteressen zum Erfolg zu führen, ist ein fortlaufender Prozess erforderlich. Das Institut fördert diesen Prozess sehr bewusst, z.B. im Rahmen von regelmäßigen gemeinsamen Strategietreffen.
Unser Anspruch an disziplinübergreifende Zusammenarbeit heißt, dass interdisziplinäre Forschung nicht separat neben den Forschungsaktivitäten der einzelnen Disziplinen stattfindet. Themen, die sich für eine Kooperation eigenen, haben immer einen stärkeren Bezug zur einen oder zur anderen Disziplin. Der Bezug kann ausgeprägter oder schwächer sein, stellt aber einen Mehrwert gegenüber einer rein disziplinär geprägten Forschung dar. Der Schwerpunkt eines Projekts liegt letzten Endes immer näher bei der juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Forschung. Diesem Prinzip folgt auch die Darstellung auf der Website.