Der Vortrag versucht, auf die Frage „Patentgericht in der Krise – Auslaufmodell oder zukunftssicherer Klassiker?“ eine Antwort zu geben – und zwar nicht nur im Hinblick auf das Bundespatentgericht, sondern auch auf das noch in den „Geburtswehen“befindliche europäische Patentgericht. Nach einem kurzen Rückblick auf Entstehungsgrund und Entwicklung des Bundespatentgerichts folgt eine Darstellung der aktuellen Situation, insbesondere auch im Hinblick auf die neuen Aufgaben, die dem Gericht mit dem Patentrechtsmodernisierungsgesetz übertragen wurden. Angesichts des aktuellen Standes der Vertragsverhandlungen zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung und der vielen noch offenen rechtlichen und tatsächlichen Fragen zur Errichtung eines europäischen Patentgerichts, auf deren mögliche Auswirkungen ebenfalls kurz eingegangen werden soll, bleibt zu hoffen, dass die eingangs gestellte Frage am Ende doch eher negativ beantwortet werden kann. Ein Blick in die Zukunft soll die Überlegungen abrunden, wenngleich dieser eher dem Vorhaben eines Hellsehers ähneln dürfte, durch den Blick in eine Kristallkugel Genaueres zu erfahren. Als Teil des Zyklus „Patentrecht in der Krise?“, mit dem am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht aktuelle Fragen des Patentrechts erörtert werden, soll er die Sichtweise der dritten Gewalt darstellen und zur Diskussion anregen.
Beate Schmidt ist seit Mai 2011 Präsidentin des Bundespatentgerichts in München und Vorsitzende des 1. Nichtigkeitssenats. Von 2006 bis 2011 war sie Direktorin im Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt Marken und Muster (HABM) in Alicante/ Spanien. Davor war sie als erste weibliche Abteilungspräsidentin Leiterin der Hauptabteilung 3 - Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster im Deutschen Patent- und Markenamt. Nach einer Tätigkeit als Richterin und Staatsanwältin im bayerischen Staatsdienst beschäftigte sie sich bereits als Referentin im Bundesministerium der Justiz mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.