Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München, Raum E10
In Kooperation mit der WIPO, der LES und dem Munich IPDR Forum veranstalten wir am 9. und 10. November 2017 den „WIPO ADR Workshop 2017“. Der Workshop wird sowohl wissenschaftlichen als auch Schulungscharakter haben.
Am ersten Tag sollen insbesondere allgemeine, für IP-Streitigkeiten bedeutsame schiedsrechtliche und mediationsbezogene Grundfragen behandelt werden. Dazu zählen neben den grundlegenden Verfahrensabläufen Themen wie Schiedsfähigkeit immaterialgüterrechtlicher Streitigkeiten, kartellrechtlich begründete ordre public-Bedenken sowie das Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem Interesse an Transparenz von Schiedsverfahren einerseits und individuellem Parteiinteresse an der Privatheit und Vertraulichkeit des Verfahrens andererseits.
Der Schwerpunkt des zweiten Tages wird auf Streitigkeiten um die Bemessung von FRAND-Lizenzgebühren bei der Nutzung standardessentieller Patente liegen. Standardessentielle Patente spielen bislang allem voran in der Telekommunikationsindustrie eine erhebliche Rolle. Mit Blick auf die unter den Schlagworten Internet of Things sowie Industrie 4.0 diskutierte zunehmende Vernetzung der Industrie und den wachsenden Automatisierungs- und Digitalisierungsgrad verschiedenster Produkte wie etwa im Bereich autonomer Fahrzeuge kommt dem Thema Standardisierung in Zukunft indes eine noch weitergehende Grundlagenbedeutung zu. Anerkannt ist, dass Inhaber standardessentieller Patente die ihnen patentrechtlich exklusiv zugewiesenen Standardtechnologien interessierten Standardnutzern zu FRAND-Konditionen zugänglich machen müssen. Unklar und umstritten ist jedoch, wie FRAND-konforme Konditionen und Gebühren zu bestimmen und wie entsprechende Streitverfahren zu führen sind. Angesichts der Komplexität der Bemessung von FRAND-Lizenzgebühren hat die Europäische Kommission wiederholt auf die Schiedsgerichtsbarkeit als mögliches Streitlösungsinstrument verwiesen. Auch der Europäische Gerichtshof zeigt in seinem wegweisenden Urteil vom 16. Juli 2015 (C-170/13, Tz. 68 – Huawei) die Möglichkeit einer privatautonomen Streitlösung auf, beschränkt sich aber für die Verfahrensgestaltung auf den unklaren Hinweis, dass „die Lizenzgebühren durch einen unabhängigen Dritten, der innerhalb einer kurzen Frist entscheidet, festgelegt werden“ können. Um in diesem wirtschaftlich bedeutsamen Bereich die Rechtsklarheit zu fördern und einen Beitrag zur Steigerung der Effizienz der Streitlösung zu leisten, werden wir im Vorfeld der Veranstaltung im Rahmen eines seinerseits mehrere vorbereitende Workshops umfassenden Arbeitsprozesses einen Vorschlag für FRAND-Grundsätzen entsprechende Leitlinien zur Gestaltung alternativer Streitlösungsverfahren entwerfen (FRAND ADR Case Management Guidelines). Einen ersten Entwurf der Guidelines stellen wir im Rahmen des WIPO ADR Workshops vor.
Ansprechpartner: Dr. Axel Walz