Das »Paket« aus Einheitspatent-Verordnung und Gerichtsabkommen mit Verfahrensordnung sowie Übersetzungsverordnung schien nach dem Kompromiss zum Sitz der Zentralkammer »in trockenen Tüchern«. Doch hat Großbritannien auf einer Streichung der Art. 6 bis 8 (Unterlassungsanspruch bei direkter und indirekter Patentverletzung) aus der Einheitspatent-Verordnung bestanden. Der Rat ist damit im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments auf Widerstand gestoßen. Damit verzögert sich das Gesamtvorhaben weiter. Der Vortrag wird sich indessen nicht nur mit diesem aktuellen Streitpunkt, sondern auch mit Problemen befassen, die im Zusammenhang mit der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Patentgerichts nach dem Gerichts-Abkommen aufgetreten sind. Der Vortragende hat an den diesbezüglichen Arbeiten in der ersten Jahreshälfte 2012 teilgenommen und wird einen Überblick über die wesentlichen Fragestellungen geben.
Prof. Dr. Winfried Tilmann war zunächst als Richter am Landgericht Mannheim und dann als Referent für Patentund Markenrecht im Bundesministerium der Justiz tätig, bevor er sich 1979 als Rechtsanwalt der damaligen Kanzlei von Falck angeschlossen hat. Er ist Gründungsmitglied der Sozietät Hogan Lovells und ihr heute als »Of Counsel« verbunden. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im gesamten Bereich des Immaterialgüterrechts, insbesondere im Patentrecht. Prof. Dr. Tilmann ist zudem Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie der European Patent Lawyers Association (EPLAW).