Patentrechtszyklus  |  15.02.2013, 18:00

Patentgericht in der Krise – Auslaufmodell oder zukunftssicherer Klassiker?

18:00 Uhr, Beate Schmidt, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München, Raum E10

Der Vortrag versucht, auf die Frage „Patentgericht in der Krise – Auslaufmodell oder zukunftssicherer Klassiker?“ eine Antwort zu geben – und zwar nicht nur im Hinblick auf das Bundespatentgericht, sondern auch auf das noch in den „Geburtswehen“befindliche europäische Patentgericht. Nach einem kurzen Rückblick auf Entstehungsgrund und Entwicklung des Bundespatentgerichts folgt eine Darstellung der aktuellen Situation, insbesondere auch im Hinblick auf die neuen Aufgaben, die dem Gericht mit dem Patentrechtsmodernisierungsgesetz übertragen wurden. Angesichts des aktuellen Standes der Vertragsverhandlungen zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung und der vielen noch offenen rechtlichen und tatsächlichen Fragen zur Errichtung eines europäischen Patentgerichts, auf deren mögliche Auswirkungen ebenfalls kurz eingegangen werden soll, bleibt zu hoffen, dass die eingangs gestellte Frage am Ende doch eher negativ beantwortet werden kann. Ein Blick in die Zukunft soll die Überlegungen abrunden, wenngleich dieser eher dem Vorhaben eines Hellsehers ähneln dürfte, durch den Blick in eine Kristallkugel Genaueres zu erfahren. Als Teil des Zyklus „Patentrecht in der Krise?“, mit dem am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht aktuelle Fragen des Patentrechts erörtert werden, soll er die Sichtweise der dritten Gewalt darstellen und zur Diskussion anregen.

Beate Schmidt ist seit Mai 2011 Präsidentin des Bundespatentgerichts in München und Vorsitzende des 1. Nichtigkeitssenats. Von 2006 bis 2011 war sie Direktorin im Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt Marken und Muster (HABM) in Alicante/ Spanien. Davor war sie als erste weibliche Abteilungspräsidentin Leiterin der Hauptabteilung 3 - Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster im Deutschen Patent- und Markenamt. Nach einer Tätigkeit als Richterin und Staatsanwältin im bayerischen Staatsdienst beschäftigte sie sich bereits als Referentin im Bundesministerium der Justiz mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.

12.10.2012

Einheitspatent und Gerichtsabkommen in der Schlussgeraden?

18:00 Uhr, Prof. Dr. Winfried Tilmann, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München, Raum E10

Das »Paket« aus Einheitspatent-Verordnung und Gerichtsabkommen mit Verfahrensordnung sowie Übersetzungsverordnung schien nach dem Kompromiss zum Sitz der Zentralkammer »in trockenen Tüchern«. Doch hat Großbritannien auf einer Streichung der Art. 6 bis 8 (Unterlassungsanspruch bei direkter und indirekter Patentverletzung) aus der Einheitspatent-Verordnung bestanden. Der Rat ist damit im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments auf Widerstand gestoßen. Damit verzögert sich das Gesamtvorhaben weiter. Der Vortrag wird sich indessen nicht nur mit diesem aktuellen Streitpunkt, sondern auch mit Problemen befassen, die im Zusammenhang mit der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Patentgerichts nach dem Gerichts-Abkommen aufgetreten sind. Der Vortragende hat an den diesbezüglichen Arbeiten in der ersten Jahreshälfte 2012 teilgenommen und wird einen Überblick über die wesentlichen Fragestellungen geben.

Prof. Dr. Winfried Tilmann war zunächst als Richter am Landgericht Mannheim und dann als Referent für Patentund Markenrecht im Bundesministerium der Justiz tätig, bevor er sich 1979 als Rechtsanwalt der damaligen Kanzlei von Falck angeschlossen hat. Er ist Gründungsmitglied der Sozietät Hogan Lovells und ihr heute als »Of Counsel« verbunden. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im gesamten Bereich des Immaterialgüterrechts, insbesondere im Patentrecht. Prof. Dr. Tilmann ist zudem Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie der European Patent Lawyers Association (EPLAW).

08.06.2012

Ungenutzte Patente – harmlos, bloß ärgerlich oder gar gefährlich?

18:00 Uhr, Prof. Dr. Theo Bodewig, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München, Raum E10

Der Vortrag behandelt Patente, die von ihren Inhabern weder selbst noch über Lizenzen ausgeübt werden. Die Gründe dafür können ebenso vielfältig sein wie die Wirkungen. Sie reichen vom Fehlen eines Marktes, der Unfähigkeit oder Unwilligkeit zur Vermarktung über den strategischen Einsatz für Lizenz- oder Vergleichsverhandlungen bis hin zur bewussten Blockade von Konkurrenten oder als Basis des Geschäftsmodells der „Patent Trolls“. Entsprechend breit sind die Wirkungen ungenutzter Patente gestreut, entsprechend unterschiedlich stellt sich die Frage nach Gegenmaßnahmen. Der Vortrag ist als ein „work in progress“ zu verstehen, der viele Probleme nur anreißen, nicht aber endgültig lösen kann. Er ist Teil des Zyklus „Patentrecht in der Krise?“, mit dem am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht aktuelle Fragen des Patentrechts erörtert und die Kontakte innerhalb der Community weiter ausgebaut und vertieft werden sollen.

Prof. Dr. Theo Bodewig ist Inhaber des GRUR-Stiftungslehrstuhls für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht, insbesondere Patentrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er war von 1980 bis 2002 Leiter des US-Referats des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Patent, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München. Seit 2002 ist Prof. Dr. Bodewig auch Richter am OLG München.