Der Ökonom Fritz Machlup erklärte 1958 im U.S. Kongress, er könne nicht sagen, ob das Patentrecht den technischen Fortschritt mehr fördere oder hindere. Sechzig Jahre später können wir feststellen, dass weiterhin keine vergleichbare Alternative besteht. Trotz ständig neuer Herausforderungen und wachsender Kritik erfreut sich das Patentsystem steigenden Nutzerzahlen und größerer Verbreitung. Was nun: Friede, Freude, Eierkuchen oder Patentrecht in der Krise?
Die These des Referenten lautet, dass das Patentrechtssystem so lange interessant bleibt, wie es glaubwürdige Antworten auf sich verändernde Bedürfnisse der interessierten Kreise bietet; kurzum: wie es die ihm zugedachten Funktionen erfüllt. Es gehört deshalb ständig überprüft und revidiert. Ob und wo allenfalls Anpassungsbedarf in Europa besteht, beleuchtet der Referent nicht abschließend an Hand von drei unterschiedlichen Herausforderungen:
- dem Offenlegungserfordernis der Herkunft genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens in Patentanmeldungen;
- der Sicherstellung der medizinischen Behandlungsfreiheit für Ärzte und Apotheker im Lichte der mit der Entscheidung G 2/08 geänderten EPA-Rechtsprechung; sowie
- der Frage der Transparenz über Patente im Saatgutbereich.
Sein Fazit lautet: Ein paar ‚Schwalben‘ machen noch keine Krise, doch es besteht Handlungsbedarf.
Der Referent Prof. Dr. iur. Felix Addor ist der stellvertretende Direktor und Rechtskonsulent des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE), dem Kompetenzzentrum in der Schweizer Verwaltung für alle Fragen des Geistigen Eigentums. Er leitet seit 2000 den für Politik-Dienstleistungen zuständigen Direktionsbereich des IGE, d.h. er ist insb. zuständig für die verwaltungsinterne Vorbereitung und parlamentarische Begleitung der Gesetzgebung. Seit 2008 ist er auch Titularprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Bern und seit 2013 Senior Fellow am Global Health Centre des Graduate Institute of International and Development Studies in Genf.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen Verhandlungslehre, alternative Streitregelungsmethoden, öffentliche Gesundheitsdiplomatie sowie alle Bereiche des Immaterialgüterrechts. Er schloss seine Studien der Rechtswissenschaften an der Universität Bern ab mit dem Staatsexamen als Rechtsanwalt (1990 – magna cum laude) und der Promotion (1997 – summa cum laude). Für seine Dissertation im Zivilverfahrensrecht erhielt er 1998 den Walther Hug Preis.
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