Den bezeichnenden Entscheidungen des EuGH und EuG folgend, verhängte die EU Kommission 2023 erneut die Kartellbuße gegen das U.S. Unternehmen Intel in Höhe von € 376,36 Millionen. Das sich mittlerweile über zwei Jahrzehnte erstreckende Wettbewerbsverfahren betraf eine Reihe rechtswidriger Verhaltensweisen des amerikanischen Konzerns auf dem Markt von Mikroprozessoren. Angesichts der ursprünglich 2009 verhängten Geldbuße von € 1.16 Milliarden betrifft das gegenständliche Verfahren wohlgemerkt nur jenes Marktverhalten, das als ‚reine Beschränkung‘ des Wettbewerbs (naked restrictions) eingestuft wurde. Hinsichtlich der Bewertung von Intels weiteren Rabattpraktiken durch das Gericht legte die Kommission wiederum Berufung beim EuGH ein, deren Ausgang angesichts ihrer 2024 geplanten Leitlinien zu Art 102 AEUV bereits mit Spannung erwartet werden darf. Der Beitrag fasst den Stand des Verfahrens zusammen und gibt einen Anstoß zur derzeitigen Diskussion der Neuausrichtung von Art 102 AEUV.
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