Am 27. April 2023 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag vor. Ziel der Verordnung ist es, den SEP-Lizenzierungsrahmen zu verbessern, indem die Transparenz bei Lizenzverhandlungen erhöht und Transaktionskosten gesenkt werden. Dabei sind insbesondere (1) die Einrichtung eines Registers für SEPs mit Wesentlichkeitsprüfungen ausgewählter und repräsentativer Stichproben von SEPs, (2) die Einführung eines Verfahrens zur Festlegung unverbindlichen Gesamtlizenzgebühren und (3) ein vorgerichtliches Schlichtungsverfahren zur Festlegung von FRAND-Lizenzgebühren vorgesehen. Institutionell soll ein neues Kompetenzzentrum innerhalb des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum (EUIPO) mit der Durchführung dieser Aufgaben betraut werden.
Stellungnahme
|
07.02.2024
Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über standardessentielle Patente
In der Stellungnahme vom 6. Februar 2024 zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über standardessentielle Patente (SEP) untersucht das Institut den Vorschlag auf seine Eignung, die Herausforderungen der SEP-Lizenzierung im Kontext des Internet der Dinge zu bewältigen und zu einer ausgewogenen globalen SEP-Lizenzierung beizutragen. Hieraus werden rechtspolitische Empfehlungen abgeleitet.