Stellungnahme
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08.12.2020
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes
Die Stellungnahme bezieht sich auf die durch die RL 2019/2161/EU bedingten Änderungen des deutschen Lauterkeitsrechts (UWG). Obwohl diese den Ansatz des UWG unterminieren (Schadensersatzanspruch des individuellen Verbrauchers), ist - nachdem eine Einflussnahme im Vorfeld offenbar unmöglich war - der weitgehenden 1:1 Umsetzung des RefE zuzustimmen. Vorgeschlagen wird jedoch, die Öffnungsklauseln der Richtlinie extensiver zu nutzen und auf nicht durch diese bedingte Vorgaben, etwa zum Influencer-Marketing, zu verzichten.