Stellungnahme  |  05.07.2022

Stellungnahme zum Beschluss der WTO-Ministerkonferenz zum TRIPS-Abkommen

Am 17. Juni 2022 verab­schiedete die WTO-Minister­konferenz einen lang erwarteten Beschluss zum TRIPS-Abkommen. Der Beschluss setzt nicht Schutz­rechte als solche außer Kraft, wie von Indien und Süd­afrika im Oktober 2020 vorgeschlagen. Statt­dessen stellt er haupt­sächlich die Anwendung der bestehenden TRIPS-Flexi­bilitäten klar. Im Anschluss an seine frühere Stellung­nahme veröffent­lichte das Institut ein Papier, das die rechtlichen und praktischen Aus­wirkungen des Beschlusses umreißt.

Diese zweite Stellungnahme, die an die Stellungnahme des Instituts vom 7. Mai 2021 anschließt, befasst sich mit den rechtlichen und praktischen Auswirkungen des Ministerbeschlusses im Hinblick auf das übergeordnete Ziel, die COVID-19-Pandemie zu überwinden. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den TRIPS-Flexibilitäten in Bezug auf die Zwangslizenzierung von Patenten. 


Stellungnahme vom 5. Juli 2022 zum Beschluss der WTO-Ministerkonferenz zum TRIPS-Abkommen vom 17. Juni 2022