Aktuelles aus der Forschung  |  29.07.2019

Nach Mercosur-Deal: Sinnvolle Schutzstandards für Lateinamerika?

Das neue Handelsabkommen verspricht Europa neue Absatzchancen in Südamerika. Doch wie steht es um den Schutz immaterieller Güter vor Ort? Ein Forscherteam um Direktor Reto M. Hilty untersucht, welche Schutzstandards in Lateinamerika gelten und welche Schutzsysteme für die wirtschaftliche Entwicklung sinnvoll sind.

Wer in Buenos Aires Parmesan zur Pasta bestellt, erntet meist ein freundliches Nicken vom Kellner. Was dieser jedoch bringt, erkennen Liebhaber des italienischen „Parmigiano Reggiano” oft nicht wieder.


Mit dem neuen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Staaten des Handelsverbunds Mercosur, auf das sich beide Seiten Ende Juni geeinigt haben, soll sich das ändern.


Der Mercado Común del Sur (Mercosur) bildet den größten Binnenmarkt Südamerikas. Ratifizieren die EU-Mitgliedstaaten sowie Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay den Handelsvertrag, entstünde eine Freihandelszone für rund 770 Millionen Menschen. Ziel des Abkommens ist es, den Europäischen Binnenmarkt für Produkte aus den Mercosur-Staaten zu öffnen und im Gegenzug Zölle und Handelshemmnisse für Industriegüter aus der EU abzuschaffen. Zudem hat die EU den Schutz von 357 Lebensmitteln und Agrarprodukten wie Käse, Schinken oder Wein ausgehandelt, die durch „geografische Herkunftsangaben” vor Nachahmung geschützt sind - in der EU als auch bald im Mercosur-Gebiet. Wer künftig also in Argentinien Parmesan bestellt, hat eine höhere Chance, typischen Parmiggiano zu bekommen.


Noch ist das Abkommen nicht in allen Details ausgearbeitet. So soll der Schutz anderer immaterieller Güter wie technologische Erfindungen, literarische und musikalische Werke oder Pflanzenzüchtungen im Abkommen ebenfalls geregelt sein. Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten. Sicher ist aber bereits, dass für diese immateriellen Güter in Lateinamerika ganz unterschiedliche Regelungen und Schutzstandards gelten.


„Die Bestimmungen im Patent-, Urheber-, Sortenschutz- oder Markenrecht variieren in Lateinamerika von Land zu Land, unabhängig davon, welchem Handelsverbund sie angehören”, erklärt Reto M. Hilty, geschäftsführender Direktor des Münchner Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb. „Die überwiegende Mehrheit der Staaten Lateinamerikas hat sich kraft internationaler, regionaler und bilateraler Abkommen im Laufe des 20. Jahrhunderts zwar zu den hohen Schutzstandards der Industriestaaten verpflichtet, um im Gegenzug am Welthandel teilnehmen zu können. Dabei ist ein starker Schutz angesichts des aktuellen Entwicklungsstands der lateinamerikanischen Volkswirtschaften jedoch nicht unbedingt in deren Interesse”, beobachtet der Experte für Immaterialgüterrecht. Diese Schutzmechanismen zu analysieren und ihre Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu untersuchen, ist das Ziel der Forschungsinitiative „Smart IP for Latin America”.


Ein achtköpfiges Team erforscht daher die Bedeutung und Wirkungsweise unterschiedlicher Schutzstandards sowie den Einfluss von Regulierungen auf die Dynamik des Wettbewerbs.


Die Forschungsergebnisse sind nicht nur für politische Entscheidungsprozesse des Gesetzgebers vor Ort relevant, sondern auch für Unternehmen, die in diese Region investieren oder expandieren wollen. „So sind etwa in Brasilien Verfahren für die Herstellung transgener Pflanzen patentierbar, in Argentinien wiederum nicht”, erklärt der selbst aus Argentinien stammende Rechtswissenschaftler Juan Ignacio Correa. „Dabei ist die Frage, ob und wie Innovationen vor Ort geschützt werden können, für eine vorausschauende Agrar- und Industriepolitik wesentlich.” Correa wird das neue „Observatory”, das an der Universidad de Buenos Aires beheimatet ist, leiten. Es nimmt seine Arbeit im Oktober 2019 auf und koordiniert Projekte des Instituts vor Ort.


In derzeit vier Projekten untersuchen die Rechtswissenschaftler, wie es um den Schutz immaterieller Güter in den Ländern Lateinamerikas bestellt ist. Dabei gilt es historische, kulturelle, soziale, wirtschaftliche und politische Besonderheiten zu beachten, um die Effekte des geltenden Rechts zu verstehen und fehlgeleitete oder fehlende Regelungen aufzuzeigen.
 

Im Bereich des Patentrechts etwa erstellen die Wissenschaftler Länderberichte, aus denen hervorgeht, was nach den nationalen Patentsystemen schützbar ist, welche Benutzungsarten vom Patentschutz ausgenommen sind und welche Beschränkungen des Patentschutzes existieren, was vor allem für die Bereiche Pharmazie oder Pflanzenschutz, aber auch für andere Industrien bedeutsam ist. „Die Erkenntnisse hierzu gewinnen wir unter anderem aus den Antworten von lokalen Fachleuten auf einen detaillierten Fragebogen, aus dem Studium der Rechtsquellen und der Rechtsprechung sowie aus dem Austausch mit öffentlichen Einrichtungen und Interessenvertretern vor Ort”, erklärt Matthias Lamping, Referent am Max-Planck-Institut in München und Lateinamerika-Experte.


„Die Erfahrung zeigt, dass ein starker Patentschutz einem Land kaum Vorteile bringt, das selbst wenig Innovation hervorbringt, sondern primär auf Importe von Produkten oder Technologien zur Versorgung der eigenen Bevölkerung (z. B. mit Medikamenten) angewiesen ist”, erklärt Reto M. Hilty. Auch die Einnahmen aus solchen Innovationen kämen in der Regel nicht der nationalen Volkswirtschaft zu Gute, da der weit überwiegende Anteil der Inhaber nationaler Patente im Ausland sitze. Oft würden Freiräume, die das internationale Recht zur Beschränkung des Patentschutzes im eigenen Land biete, zwar genützt; manchmal wirke sich dies aber aus anderen Gründen nicht positiv aus, etwa wegen fehlenden Wettbewerbs unter Generikaherstellern.


Ein weiteres Forschungsfeld betrifft den Urheberrechtschutz dieser an Kunst und Musik reichen Region. „Filme und Musik aus der Region sind derzeit bis nach Asien beliebt und weit verbreitet. Zweifelhaft ist jedoch, ob der Schutz der Urheber und das System der kollektiven Rechtewahrnehmung über Verwertungsgesellschaften so, wie sie derzeit ausgestaltet sind und gehandhabt werden, wirklich dazu führen, dass lateinamerikanische Künstler daraus auch Einnahmen erzielen können”, erklärt Hilty. Hier gilt es vor allem, das Rechtewahrnehmungssystem auf seine Funktionalität zu untersuchen und Empfehlungen für die Gesetzgeber zu entwickeln.


Für den Bereich des Technologietransfers untersuchen die Wissenschaftler Funktionsweise und Effektivität des bestehenden Rechtsrahmens in einzelnen Ländern und analysieren, wie das Potential für eigene Innovation in Lateinamerika optimiert werden kann. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der internationale Technologietransfer, sowohl zwischen hochindustrialisierten Staaten und Ländern Lateinamerikas als auch zwischen jenen Ländern.


Im Forschungsbereich des Schutzes geografischer Herkunftsangaben zeigt sich, dass das Vermarktungspotential regionaler Produkte bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Zwar gibt es erste Schutzlabels für Produkte wie Kaffee, wodurch deren Herkunftsangabe rechtlich geschützt werden kann. Bei einer Vielzahl der Nahrungsmittel ist das aber noch nicht der Fall. „Zum einen fehlen kohärente Vermarktungskonzepte, um die teilweise herausragende Qualität solcher Erzeugnisse auszuweisen, etwa auf der Grundlage von geographischen Herkunftsangaben oder Kollektivmarken, zum anderen fehlt es aber auch an technologischer Innovation in der Agrarwirtschaft, die sich durch Patente oder Sortenschutzrechte absichern ließe”, erklärt Juan Correa. Auch in diesem Projekt arbeiten die Rechtswissenschaftler mit länderspezifischen Fragebogen: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es, wie geht die Praxis damit um?


Allen Forschungsprojekten gemein ist der vergleichende Ansatz durch Untersuchungen in regulatorischer und tatsächlicher Hinsicht. Leitlinien für künftige Rechtsentwicklungen lassen sich nach Ansicht des Forscherteams nur durch eine Analyse der aktuellen Situation in all ihren politischen, sozialen und wirtschaftlichen Facetten und Zusammenhängen entwickeln: Wodurch entstehen welche Anreize für Marktakteure? Gibt es spezifische Regulierungsansätze, um das wirtschaftliche und kulturelle Potential Lateinamerikas besser auszuschöpfen?


Bei der Initiative „Smart IP for Latin America” spielt daher auch der Dialog mit anderen Disziplinen, etwa den Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie oder der Politologie eine wichtige Rolle. „Nur evidenzbasierte Forschung ermöglicht belastbare Handlungsempfehlungen, mit denen letztlich an politische Entscheidungsträger in Lateinamerika herangetreten werden kann”, erklärt Hilty. Dabei gehe es gerade nicht darum, einen möglichst starken Schutz immaterieller Güter zu erreichen und durchzusetzen - dies jedenfalls dort nicht, wo die eigene Wirtschaft im internationalen Vergleich derzeit keine kompetitiven Vorteile hat und auch kein relevantes Potential aufweist, um sie aufzubauen. Ziel der langfristig angelegten Initiative ist es vielmehr, ein Schutzsystem herauszuarbeiten, das optimal auf die spezifischen Bedingungen und Bedürfnisse der jeweiligen Gesellschaft und Volkswirtschaft abgestimmt ist.


Die Initiative „Smart IP for Latin America” setzt darauf, die Zusammenarbeit unter den Staaten mit spezifischem Blick auf das Immaterialgüterrecht auf verschiedenen Ebenen - über den akademischen Dialog hinaus - zu fördern und nachhaltig zu unterstützen. Hilfe bietet dabei ein „Advisory Committee”, dem führende Wissenschaftler Lateinamerikas angehören.


Eine erste große Konferenz fand im Frühjahr 2018 in Santiago de Chile in Zusammenarbeit mit dem dortigen Patent- und Markenamt, dem Instituto Nacional de Propiedad Industrial (INAPI), statt. Es folgte ein Workshop in Buenos Aires im Herbst 2018, der vor allem dem Patentprojekt gewidmet war. Die zweite Jahreskonferenz fand im April 2019 in Cartagena, Kolumbien, in Kooperation mit der Universidad de los Andes statt; hier wurde die genaue Ausrichtung der bereits gestarteten Forschungsprojekte näher bestimmt. Für die dritte Jahreskonferenz im März 2020 voraussichtlich in Lima konnte das Instituto Nacional de Defensa de la Competencia y de la Protección de la Propiedad Intelectual (INDECOPI), die unter anderem für Schutzrechte zuständige Institution in Peru, gewonnen werden.


Ob bis dahin bereits eine endgültige Fassung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Staaten vorliegt, ist offen. Nach der grundsätzlichen Einigung im Juni erarbeiten jedenfalls beide Seiten in den nächsten Monaten gemeinsam eine endgültige Fassung des Abkommens, die dem Rat und dem Europäischen Parlament dann zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Bedeutung des Abkommens steht dabei außer Frage: Der EU winken vor allem interessantere Absatzmöglichkeiten als heute. Den beteiligten Staaten Lateinamerikas bietet es überdies bisher nicht dagewesene Entwicklungschancen - wobei diese nur genutzt werden können, wenn das Bewusstsein dafür geschärft wird, welche Schutzsysteme in ihren Volkswirtschaften die vorteilhaftesten Wirkungen entfalten.