Dabei fragt er, was genau diese Ziele bedeuten und inwiefern sie sich sinnvoll verbinden lassen. Weiter arbeitet Richter konkrete Reformmöglichkeiten aus, die einen Paradigmenwechsel behutsam herbeiführen würden. Schließlich befürwortet er, dass Ansprüche auf Informationsveröffentlichung und Datenbereitstellung gesetzlich normiert werden, weil sie tragende Funktionen in einer freien und digitalen Gesellschaft übernehmen.
Zunächst analysiert der Beitrag eingehend bereits bestehende Open-Data-Regeln und Transparenzgesetze in Deutschland. Die Ergebnisse der Analyse und Diskussion werden abschließend übersichtlich als konkrete Handlungsempfehlungen in sieben Thesen vorgestellt. Dabei schlägt Richter zwei mögliche Varianten vor: Der als „kleine Lösung“ bezeichnete Erlass eines Bundestransparenzgesetzes mit „Open-Data-Verlängerung“ und korrespondierenden Ansprüchen. In einer umfassenderen „großen Lösung“ würde zusätzlich zur kleinen Lösung ein gemeinwohlbezogener Anspruch auf Open Data nach § 12a EGovG gesetzlich verankert.
Heiko Richter
Transparenzgesetz des Bundes und „Rechtsanspruch auf Open Data“ Konzeptionelle Perspektiven jenseits der Neuerfindung des Rades
(Federal Transparency Law and “Right to Open Data”: Conceptual Perspectives Beyond the Reinvention of the Wheel)
Max Planck Institute for Innovation & Competition Discussion Paper No. 22