„Schrobenhausener Spargel”, „Asparago verde di Altedo” oder „Brabantse Wal Asperges” sind nicht nur Namen verschiedener europäischer Spargelsorten. Sie sind auch besonders geschützt – mit einem EU-Gütezeichen als geografische Herkunftsangabe (englisch: Geographical Indication, GI). Mehr als 1.440 Produktnamen sind allein in der EU-Datenbank DOOR registriert – hinzukommen noch die Namen der Weine und Spirituosen, die in speziellen Registern aufgeführt sind.
Andrea Zappalaglio und Suelen Carls, Wissenschaftliche Referenten am Institut, wissen um die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung des Herkunftsschutzes sui generis. „Eine Herkunftsangabe ist in erster Linie ein Label, das einen geografischen Namen schützt. Das gesamte GI-System stellt jedoch ein Qualitätssicherungssystem dar, das sich auf eine Reihe bedeutsamer Politikfelder der EU bezieht, insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf die Agrarpolitik”, erklärt Suelen Carls. „Die Verbindung zwischen Produkt und seiner Herkunft genießt einen hohen Stellenwert, so dass sich auch andere Ziele als die bloße Ordnungsfunktion über das Gütesiegel, wie etwa die Förderung der ländlichen Entwicklung, umsetzen lassen. Ob das aber wirklich funktioniert, ist umstritten”, sagt Projektkoordinator Andrea Zappalaglio.
Als Teil des EU-Immaterialgüterrechtsschutzes bieten GIs Schutz vor Nachahmung und Missbrauch innerhalb der EU und in Drittländern, in denen ein spezielles Schutzabkommen besteht. Auch außereuropäische Produzenten können Herkunftsschutz in der EU beantragen. Produkte mit Gütesiegel erlangen einen beträchtlichen Marktwert, da sie den Herstellern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und bei den Verbrauchern Erwartungen an Eigenschaft, Qualität und Image der Waren aufgrund ihrer Herkunft und des traditionellen Know-hows wecken. Indien nutzt Herkunftsangaben bereits, um insbesondere sein Kunsthandwerk zu schützen, und seit Kurzem setzt auch China ein sui-generis-Schutzsystem ein.
Gesamtanalyse
Das Forscherteam wird die Systematik des Herkunftsschutzes in der EU in einer Gesamtbetrachtung analysieren. „Ausgehend von der Struktur der Verordnung 1151/2012 als Orientierungshilfe, wollen wir uns sowohl dem materiellen Charakter des Immaterialgüterrechts als auch seinen Verfahrenskomplexitäten aus empirischer und vergleichender Perspektive widmen”, erklärt Andrea Zappalaglio.
Die Forscher werden sich auch mit der Zukunft des geografischen Herkunftsschutzes in Europa befassen – etwa mit der Frage, in wie weit der Schutz auch auf das Kunsthandwerk ausgedehnt werden soll.