Studie  |  21.04.2021

Forschungsgruppe erarbeitet Analyse zu Künstlicher Intelligenz und IP-Rechten

Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) hat das Potenzial, die Rahmen­bedingungen des bestehenden IP-Systems zu verändern. In einer ausführlichen Untersuchung gibt eine Forschungsgruppe der juristischen Abteilungen des Instituts einen breit angelegten Überblick über Fragestellungen, die sich an der Schnittstelle von KI und Immaterialgüterrechten ergeben.

Forschungsgruppe „Regulierung der digitalen Wirtschaft“, Position Statement „Artificial Intelligence and Intellectual Property Law“ Max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb, Reto M. Hilty, Josef Drexl, Daria Kim
Die Forschungsgruppe „Regulierung der digitalen Wirtschaft“ untersucht die Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf das Immaterialgüterrecht, Foto: Myriam Rion

Je stärker Künstliche Intelligenz (KI) die digitale Wirtschaft und Innovation prägt, desto nachdrücklicher stellen sich Fragen nach dem Zusammenspiel von KI und Immaterialgüterrechten. Denn um ihr Potential zur Förderung von Innovation und Wohlstand wirklich ausschöpfen zu können, braucht KI einen geeigneten rechtlichen Rahmen, der sich auch auf Schutzrechte erstreckt.


Bislang fokussiert sich die politische und rechtliche Diskussion dazu primär auf den Output, also das, was durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz oder zumindest unterstützt durch sie generiert wird. Um beurteilen zu können, inwieweit das bestehende IP-System seine Funktion unter den Rahmenbedingungen dieser rasant voranschreitenden Technologie noch erfüllen kann, ist jedoch eine umfassendere Sichtweise notwendig. Zu berücksichtigen sind insbesondere die einzelnen Schritte eines KI-getriebenen Innovationszyklus, in denen IP-Rechte eine Rolle spielen können.


Breit angelegte Analyse


Vor diesem Hintergrund hat die Forschungsgruppe „Regulierung der digitalen Wirtschaft“ der juristischen Abteilungen des Instituts unter Leitung der beiden Direktoren Josef Drexl und Reto M. Hilty eine umfassende Analyse erarbeitet. Das Papier identifiziert mögliche Fragestellungen, die sich an der Schnittstelle zwischen Künstlicher Intelligenz und IP-Rechten ergeben können, und zeigt verschiedene Richtungen auf, wie Antworten gefunden werden könnten.


Hinsichtlich der Gliederung orientiert sich die Analyse an den drei Ebenen, die im Hinblick auf Innovations- oder auch Kreationsprozesse auseinanderzuhalten sind. Zunächst werden Fragestellungen im Hinblick auf den für die Entwicklung von KI-Systemen erforderlichen Input untersucht. Der zweite Teil des Papiers befasst sich mit möglichem Schutz von KI als Tool. Der dritte Teil rückt Schutzrechte für KI-gestützten oder KI-generierten Output in den Mittelpunkt.


Europäisches Immaterialgüterrecht im Fokus


Die Untersuchung konzentriert sich auf das materielle europäische Immaterialgüterrecht, insbesondere auf das Urheber-, Patent- und Geschmacksmusterrecht, sowie den sui-generis-Schutz für Datenbanken und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Letztere können schon auf der Inputseite eine Rolle spielen, vor allem aber auch bezogen auf KI-Tools, zumal die traditionellen IP-Systeme wenig auf die dort zu berücksichtigenden Besonderheiten ausgerichtet erscheinen. Schutzrechte spielen aber vor allem mit Bezug darauf eine Rolle, was unter Einsatz von KI generiert wird; dazu gehören auch Aspekte wie die Zuweisung von Rechten oder ggf. des Schutzumfangs.


Das Papier baut auf den aktuellen Stand jener Erkenntnisse auf, welche die Forschungsgruppe bereits in früheren Untersuchungen, insbesondere zu technischen Zusammenhängen, erarbeitet hat. Gestützt darauf werden nun jene Fragen eruiert, die weitere – insb. auch interdisziplinäre – Forschung erfordern werden. Insgesamt betont das Papier die Notwendigkeit einer holistischen Sichtweise, dies allem voran mit Blick darauf, dass bei IP-getriebener Innovation oder Kreation verschiedene IP-Rechte eine Rolle spielen und sich überlagern können.


Das komplette Paper “Artificial Intelligence and Intellectual Property Law” finden Sie hier.