Verschiedenes  |  18.12.2020

Erlaubte Nutzungen im Urheberrecht: Forschungsteam entwickelt “International Instrument”

Mit dem “International Instrument on Permitted Uses in Copyright Law” hat eine Gruppe renommierter Urheberrechtsexperten ein Regelwerk entwickelt, das den Interessenausgleich im Urheberrecht fördern soll. Koordiniert wurde das Projekt, das auf ein neues, internationales Urheberrechtsabkommen abzielt, vom Institut.

“International Instrument on Permitted Uses in Copyright Law” hat eine Gruppe, koordiniert vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb ein Regelwerk für den Interessenausgleich im Urheberrecht entwickelt
Die Arbeit am “International Instrument on Permitted Uses in Copyright Law” wurde vom Institut koordiniert

Mit dem Ziel, auf internationaler Ebene ein ausgewogeneres System hinsichtlich des Schutzumfangs des Urheberrechts zu schaffen, entwickelte eine vom Institut koordinierte wissenschaftliche Initiative das “International Instrument on Permitted Uses in Copyright Law”. Das Projekt, das 20 international anerkannte Spezialisten für Urheberrecht aus verschiedenen Ländern zusammenbrachte, wurde von einigen der Mitglieder einer Expertengruppe ins Leben gerufen, die bereits an der 2008 fertiggestellten “Declaration for a balanced Interpretation of the Three-Step Test in Copyright Law” gearbeitet hatte. Die Erklärung zeigt anhand von abstrakten Auslegungsrichtlinien auf, wie der Drei-Stufen-Test flexibel angewendet werden kann, um berechtigten Nutzerinteressen Rechnung zu tragen.


Das Instrument geht einen Schritt weiter als die Erklärung. Statt sich auf Empfehlungen zu beschränken, enthält es konkrete Bestimmungen für einen internationalen Vertrag, der einen Kern „minimal erlaubter Nutzungen“ (“minimum permitted uses”) von Werken festlegt. Durch die Unterzeichnung eines solchen Vertrages sollen sich zukünftige Vertragsparteien verpflichten, die minimal zu erlaubenden Nutzungen in ihr nationales Recht umzusetzen.


Mit diesem Ansatz, der minimal erlaubte Nutzungen in den Mittelpunkt stellt, möchte das Instrument ein Gegengewicht zum traditionellen „Mindestschutzansatz“ bilden, der im heutigen internationalen Urheberrecht üblich ist. Das Instrument soll den Vertragsparteien einen Hebel an die Hand geben, mit dem sie jenem politischen Druck begegnen können, dem sie in internationalen Verhandlungen, insbesondere von bilateralen und regionalen Abkommen, oft ausgesetzt sind. Wenn es einmal in Kraft getreten ist, könnte ein entsprechendes Instrument die Kooperation zwischen Staaten vereinfachen und sie dabei unterstützen, ihre gemeinsamen Interessen auf Augenhöhe gegenüber Staaten zu behaupten, die in internationalen Verhandlungen höhere Schutzstandards durchsetzen möchten. Das Instrument in nationales Recht umzusetzen, könnte zudem eine Harmonisierung in Bezug auf die Grenzen des Urheberrechtsschutzes fördern.


Das International Instrument besteht aus drei Teilen. In Teil A werden fünf Gruppen erlaubter Nutzungen beschrieben, die jeweils auf den Zielen der einzelnen Gruppen aufbauen: I. Meinungs- und Informationsfreiheit; II. Soziale, politische und kulturelle Ziele; III. Nutzung von Software; IV. Geringfügige Nutzungen und V. Freie Verbreitung. Teil B definiert allgemeine Grundsätze, die den Vertragsparteien als Leitfaden für die Umsetzung der erlaubten Nutzungen in ihren nationalen Rechtsordnungen dienen sollen. Vertragsparteien sind verpflichtet, die erlaubten Nutzungen, die das Instrument vorsieht, umzusetzen, können aber die Umsetzungsmethode frei wählen: sie können die erlaubten Nutzungen explizit aufzählen, Generalklauseln entwerfen oder sie auf “Fair Use”- oder “Fair Dealing”-Prinzipien aufbauen. Darüber hinaus steht es den Vertragsparteien frei, weitere Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke zu erlauben, wenn die nationalen Bedürfnisse eine entsprechende gesetzliche Regelung notwendig machen. In Teil C geht es um das Wettbewerbsrecht als externe Beschränkung des Urheberrechts; aufgebaut wird dabei auf dem zeitgemäßen Verständnis, dass Wettbewerbsrecht und Urheberrecht komplementäre Rechtsfelder sind, die beide das Ziel verfolgen, das Angebot kreativer Werke auf dem Markt zu erhöhen.

Den Originaltext des International Instrument finden Sie hier:
International Instrument on Permitted Uses in Copyright Law


Einen Artikel von Reto M. Hilty und Valentina Moscon zum International Instrument finden Sie im kürzlich erschienen Buch The Cambridge Handbook of Copyright Limitations and Exceptions.


Die aktuelle Ausgabe der IIC widmet sich in ihrem Editorial ebenfalls dem International Instrument.