Die Publikation „The Revitalisation of the Object and Purpose of the TRIPS Agreement: The Plain Packaging Reports and the Awakening of the TRIPS Flexibility Clauses” von Christophe Geiger und Luc Desaunettes-Barbero zeigt, dass die „Plain Packaging“-Entscheidungen nicht nur das Markenrecht betreffen, sondern dem TRIPS-Abkommen mehr Flexibilität geben
Studie  |  27.07.2020

Mehr Flexibilität für das TRIPS-Abkommen

Die öffentliche Gesundheit kann einen legitimen Grund darstellen, die Benutzung einer Marke zu begrenzen: Das hat das Berufungsgremium der WTO kürzlich bestätigt. Eine aktuelle Publikation kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung den WTO-Mitgliedern mehr Flexibilität einräumt, Immaterialgüterrechte an aktuelle Bedingungen anzupassen.

Die Publikation „The Revitalisation of the Object and Purpose of the TRIPS Agreement: The Plain Packaging Reports and the Awakening of the TRIPS Flexibility Clauses” von Christophe Geiger und Luc Desaunettes-Barbero zeigt, dass die „Plain Packaging“-Entscheidungen nicht nur das Markenrecht betreffen, sondern dem TRIPS-Abkommen mehr Flexibilität geben
Die „Plain Packaging“-Entscheidungen dürften Auswirkungen über die Tabakindustrie hinaus haben

Einheitsverpackungen für Zigaretten verstoßen nicht gegen internationale Handelsregeln: Das Berufungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) hat im Juni mit einer Bestätigung der ursprünglichen Entscheidung des WTO-Panels von 2018 weltweites Medieninteresse hervorgerufen und gleichzeitig einen fast zehn Jahre andauernden Rechtsstreit beendet.


Der Hintergrund: Im Jahr 2012 hatte Australien als weltweit erstes Land einheitliche schlammgrüne Verpackungen für Zigaretten eingeführt, die mit drastischen Bildern vor den Folgen des Rauchens warnen. Was Marken angeht, sollten alle Logos oder Markenzeichen von Tabakverpackungen entfernt und der Markenname nur in kleinen standardisierten Schriftarten gedruckt werden. Daraufhin leiteten die vier tabakproduzierenden Länder Indonesien, Honduras, die Dominikanische Republik und Kuba ein Streitschlichtungsverfahren bei der WTO ein. Die Maßnahme sei nicht mit dem TRIPS-Abkommen (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) vereinbar. Ihre Beschwerde wurde 2018 von dem Panel zurückgewiesen. Die daraufhin von Honduras und der Dominikanischen Republik eingelegten Rechtsmittel wurden im Juni dieses Jahres nun ebenfalls abgelehnt.


Bedeutung geht über das Markenrecht hinaus


Tatsächlich dürften die Entscheidungen nicht nur die Einführung von sogenanntem „Plain Packaging“ weltweit beschleunigen, sondern Auswirkungen weit über die Tabakindustrie hinaus haben. Die aktuelle Publikation „The Revitalisation of the Object and Purpose of the TRIPS Agreement: The Plain Packaging Reports and the Awakening of the TRIPS Flexibility Clauses” von Christophe Geiger und Luc Desaunettes-Barbero zeigt, dass die Tragweite dieser Entscheidungen über das Markenrecht hinausgeht und sogar neue Interpretationsspielräume für das gesamte TRIPS-Abkommen eröffnet.


Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die neuartige Anwendung der sogenannten Flexibilitätsklauseln in den „Plain Packaging“-Entscheidungen. Diese Klauseln aus Artikel 7 und 8 beschreiben die Zielsetzungen und Grundsätze des TRIPS-Abkommens. Während sie bei der Interpretation der Bestimmungen des Abkommens in der Praxis bislang kaum eine Rolle gespielt hatten, griffen die WTO-Streitbeilegungsorgane in den „Plain Packaging“-Entscheidungen zum ersten Mal auf die beiden Artikel zurück. Im Lichte dessen kommen sie zu dem Schluss, dass die öffentliche Gesundheit einen legitimen Grund darstellen kann, die Benutzung einer Marke zu begrenzen. 


Die zwei Autoren zeigen weiter, dass diese neue Verwendung von Artikel 7 und 8 die Möglichkeit zu einer flexibleren Auslegung des TRIPS-Abkommens bietet. Das betrifft vor allem die Ausnahmebestimmungen. Nachdem die WTO in der Vergangenheit darauf verzichtet hatte, Artikel 7 und 8 zu verwenden, verankerte sie eine enge Interpretation der Ausnahmebestimmungen: Im Mittelpunkt stand ein starker Schutz der Immaterialgüterrechte ohne kritische Abwägung, ob diese im Einzelfall dysfunktionale Effekte mit sich bringen könnten. Die „Plain Packaging“-Entscheidungen eröffnen den WTO-Mitgliedstaaten nun mehr Flexibilität, Immaterialgüterrechte besser an die aktuellen ökonomischen Bedingungen anzupassen und kollidierende Menschenrechte zu berücksichtigen.


Die gesamte Publikation finden Sie hier.

Studie  |  30.04.2020

Digitalisierung durch Corona? Neue bidt-Studie zu Homeoffice in Deutschland

Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und Mitglied des Direktoriums des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (bidt), ist Mitautor der Studie zur Verbreitung und Akzeptanz von Homeoffice. Er betont, die Unternehmen sollten nach der Krise nicht zu alten Organisationsmustern zurückkehren.

Illustration: bidt

Das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) ist wichtigen Fragen zur Verbreitung und Akzeptanz der Arbeit im Homeoffice nachgegangen. Dazu führte das bidt eine repräsentative Kurzbefragung unter 1.595 erwachsenen berufstätigen Internetnutzerinnen und -nutzern in Deutschland durch. Die Analyse zeigt:


  • Die Nutzung von Homeoffice ist in der Krise gestiegen.
  • Die Zufriedenheit mit der aktuellen Situation im Homeoffice ist hoch.
  • Vor der Coronakrise erlaubten Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber teilweise kein Homeoffice.
  • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber waren generell gut vorbereitet.
  • Die Akzeptanz von Homeoffice ist gestiegen.
  • Der Wunsch nach mehr Homeoffice ist stark ausgeprägt.

Dietmar Harhoff erläutert, die Zustimmung der Beschäftigten zur Arbeit im Homeoffice sei groß. Die Wirtschaft müsse diese Bereitschaft aufgreifen: Deutschland hinke beim Homeoffice im EU-Vergleich hinterher. Dabei sei Heimarbeit nicht nur eine Frage der Organisationskultur. Sie führe auch zu neuen Führungskonzepten und stärke Digitalisierung und Innovationsfähigkeit.


Direkt zur ausführlichen bidt-Studie.


Hören Sie hier zudem den Podcast „Stellenabbau und Homeoffice: Wie verändert Corona die Arbeitswelt?“ aus der NDR Info Redezeit (30.04.2020) mit Beiträgen von Dietmar Harhoff.

Studie  |  11.12.2019

Förderung exzellenter Wissenschaft und gesellschaftlicher Nutzen – Neue Studie in Science Advances

In der Fachzeitschrift Science Advances ist nun eine neue Studie “Science Quality and the Value of Inventions” von Forschern des Instituts erschienen. Die Studie belegt eine starke positive Korrelation zwischen wissenschaftlicher Qualität von Forschungsbeiträgen und der wirtschaftlichen Bedeutung von Patenten, die auf diesen Beiträgen aufbauen.

Science Advances, 12/2019

Wissenschaftspolitik und -förderung zielen auf hervorragenden wissenschaftlichen Output ab. Sie stellen Ressourcen für die Projekte, Forscher und Institutionen bereit, von denen herausragende Ergebnisse erwartet werden. Die üblichen Maße für wissenschaftliche Qualität, wie etwa die Anzahl von Zitationen, betrachten üblicherweise aber nicht deren Potenzial für Technologietransfer und Kommerzialisierung.


Die neue Studie “Science Quality and the Value of Inventions” von Poege et al. weist nach, dass das, was die Wissenschaft als exzellent ansieht, sehr oft zu herausragenden Ergebnissen im Technologiebereich führt. Hervorragende wissenschaftliche Artikel werden wesentlich häufiger in Patentdokumenten zitiert als Artikel minderer wissenschaftlicher Qualität. Patente, die sich auf vielzitierte wissenschaftliche Arbeiten beziehen, haben zudem einen viel höheren kommerziellen Wert als Patente mit Bezug zu wenig zitierten Publikationen.


Die Analyse umfasst wissenschaftliche Referenzen von 4.8 Millionen Patentfamilien des Europäischen Patentamtes sowie des U.S. Patent and Trademark Office und 43 Millionen wissenschaftliche Publikationen, die seit 1980 im Web of Science erfasst wurden.


Bekannt war bereits, dass Patente mit wissenschaftlichem Bezug deutlich wertvoller sind als solche ohne Bezug zur Wissenschaft. Neu ist die Erkenntnis, dass die Qualität der wissenschaftlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist. Patente mit Referenzen zu herausragenden wissenschaftlichen Artikeln sind besonders wertvoll, was für Patente mit Referenzen zu wissenschaftlichen Artikeln geringer Qualität nicht gilt.


Die Ergebnisse zeigen, dass in der Wissenschaft gebräuchliche Qualitätsmaße gute Kriterien für eine Wissenschaftsförderung darstellen können, mit der gleichzeitig auch die Grundlage für gesellschaftlichen Nutzen und technologischen Fortschritt gelegt wird.


Science Advances ist eine begutachtete wissenschaftliche Open Access-Fachzeitschrift, die von der American Association for the Advancement of Science herausgegeben wird und die bereits seit 1880 erscheinende Zeitschrift Science ergänzt.


Direkt zur Publikation in Science Advances


Die Autoren: Felix Poege Dietmar Harhoff Fabian Gaessler Stefano H. Baruffaldi


Vorgeschlagene Zitierweise:

Poege, Felix; Harhoff, Dietmar; Gaessler, Fabian; Baruffaldi, Stefano (2019). Science Quality and the Value of Inventions, Science Advances, 5 (12), eaay7323 (11 December 2019). DOI: 10.1126/sciadv.aay7323

grüner und weißer Spargel
Studie  |  10.04.2019

Mehr als Spargel, Wein und Käse

Geographische Herkunftsangaben schützen regionale Produkte und traditionelle Herstellungsweisen vor Nachahmung und Missbrauch. Ein neues Forschungsprojekt um Andrea Zappalaglio und Suelen Carls untersucht die Rechtssystematik des EU-Herkunftsschutzes.

grüner und weißer Spargel
Schrobenhausener Spargel als geschütze geografische Herkunftsangabe (Foto: cocoparisienne / Pixabay)

„Schrobenhausener Spargel”, „Asparago verde di Altedo” oder „Brabantse Wal Asperges” sind nicht nur Namen verschiedener europäischer Spargelsorten. Sie sind auch besonders geschützt – mit einem EU-Gütezeichen als geografische Herkunftsangabe (englisch: Geographical Indication, GI). Mehr als 1.440 Produktnamen sind allein in der EU-Datenbank DOOR registriert – hinzukommen noch die Namen der Weine und Spirituosen, die in speziellen Registern aufgeführt sind.


Andrea Zappalaglio und Suelen Carls, Wissenschaftliche Referenten am Institut, wissen um die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung des Herkunftsschutzes sui generis. „Eine Herkunftsangabe ist in erster Linie ein Label, das einen geografischen Namen schützt. Das gesamte GI-System stellt jedoch ein Qualitätssicherungssystem dar, das sich auf eine Reihe bedeutsamer Politikfelder der EU bezieht, insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf die Agrarpolitik”, erklärt Suelen Carls. „Die Verbindung zwischen Produkt und seiner Herkunft genießt einen hohen Stellenwert, so dass sich auch andere Ziele als die bloße Ordnungsfunktion über das Gütesiegel, wie etwa die Förderung der ländlichen Entwicklung, umsetzen lassen. Ob das aber wirklich funktioniert, ist umstritten”, sagt Projektkoordinator Andrea Zappalaglio.


Als Teil des EU-Immaterialgüterrechtsschutzes bieten GIs Schutz vor Nachahmung und Missbrauch innerhalb der EU und in Drittländern, in denen ein spezielles Schutzabkommen besteht. Auch außereuropäische Produzenten können Herkunftsschutz in der EU beantragen. Produkte mit Gütesiegel erlangen einen beträchtlichen Marktwert, da sie den Herstellern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und bei den Verbrauchern Erwartungen an Eigenschaft, Qualität und Image der Waren aufgrund ihrer Herkunft und des traditionellen Know-hows wecken. Indien nutzt Herkunftsangaben bereits, um insbesondere sein Kunsthandwerk zu schützen, und seit Kurzem setzt auch China ein sui-generis-Schutzsystem ein.


Gesamtanalyse


Das Forscherteam wird die Systematik des Herkunftsschutzes in der EU in einer Gesamtbetrachtung analysieren. „Ausgehend von der Struktur der Verordnung 1151/2012 als Orientierungshilfe, wollen wir uns sowohl dem materiellen Charakter des Immaterialgüterrechts als auch seinen Verfahrenskomplexitäten aus empirischer und vergleichender Perspektive widmen”, erklärt Andrea Zappalaglio.


Die Forscher werden sich auch mit der Zukunft des geografischen Herkunftsschutzes in Europa befassen – etwa mit der Frage, in wie weit der Schutz auch auf das Kunsthandwerk ausgedehnt werden soll.
 

Mehr zum Thema:


The Debate between the European Parliament and the Commission on the Definition of Protected Designation of Origin: Why the Parliament Is Right (in English) 

Data Access and Control in the Era of Connected Devices (Cover)
Studie  |  20.03.2019

Neue Studie: Data Access and Control in the Era of Connected Devices

Ob in der Industrie, Landwirtschaft oder im Haushalt, „intelligente“ Maschinen brauchen vor allem eines: Daten. Josef Drexl bietet in seiner Studie Leitlinien für den künftigen EU-Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft.

Im Auftrag des Europäischen Verbraucherschutzverbandes BEUC hat Josef Drexl eine Studie über Datenzugang und Datenkontrolle in Bezug auf vernetzte Produkte (connected devices) verfasst.


Die Studie analysiert umfassend die EU-Gesetzgebung in Bezug auf Immaterialgüterrechte (mit besondere Betonung von sui generis-Rechten an Datenbanken), den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Daten- und Verbraucherschutz um daran anschließend Überlegungen über die zukünftige Entwicklung des Rechtsrahmens für Daten, die in einer Internet-of-Things-Umgebung generiert und verarbeitet werden, anzustellen.


In Anschluss an frühere Stellungnahmen des Instituts verwirft die Studie Überlegungen zur Einführung von Dateneigentumsrechten. Darüber hinaus diskutiert sie Voraussetzungen für einen zukünftigen, allgemein anwendbaren Datenzugangsanspruch, der das europäische Kartellrecht ergänzen und die Grundlage für konkreter formulierte sektorspezifische Zugangsregelungen bieten könnte.
 

Zur Studie: Data Access and Control in the Era of Connected Devices

Studie  |  28.05.2018

Neue Studie zu Ergänzenden Schutzzertifikaten

Ein Forscherteam um Roberto Romandini analysierte im Auftrag der EU-Kommission die Rechtslage bei Ergänzenden Schutzzertifikaten (Supplementary Protection Certificates, SPC). Die Reformvorschläge des Instituts zielen auf mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Marktbeteiligte.

Ergänzende Schutzrechtszertifikate (ESZ) verlängern die Laufzeit von Patenten im Bereich der pharmakologischen und pflanzenschutzmittelbezogenen Forschung. Die Studie untersucht das Funktionieren des Systems und erarbeitet Reformvorschläge. Diese betreffen vor allem die Beseitigung der unter anderem durch die EuGH-Rechtsprechung entstandenen Unklarheiten, die Schaffung eines unionsweiten Systems sowie die Erweiterung des bestehenden Schrankenkatalogs.


ESZ sind patentähnliche sui-generis Schutzrechte, die den Wirkstoff zulassungspflichtiger Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel zum Gegenstand haben. Wegen der für die Marktzulassung neuer Wirkstoffe erforderlichen Tests und Versuchsreihen sind die entsprechenden Verfahren sehr aufwändig, was regelmäßig zu einer signifikanten Verkürzung der effektiven Laufzeit zugrundeliegender Patente führt. Um die damit verbundenen Nachteile aufzufangen und die Attraktivität der EU als Forschungsstandort zu erhalten, hat der Unionsgesetzgeber mit den ESZ ein Instrument geschaffen, das eine de-facto-Verlängerung des Patentschutzes um maximal fünf Jahre erlaubt. Bereits vor dem Inkrafttreten der entsprechenden EU-Verordnungen in den 1990er Jahren waren inhaltlich weitgehend entsprechende Regelungen in den USA und in Japan erlassen worden.


Dem Grunde nach ist unbestritten, dass ein zeitlicher Ausgleich für die zulassungsbedingte Verkürzung der Phase exklusiver Vermarktung pharmazeutischer Produkte und Pflanzenschutzmittel sinnvoll ist. Sowohl von der Praxis als auch in der Literatur wird jedoch Kritik an einzelnen Aspekten des gegenwärtigen ESZ-Systems geübt und Reformbedarf konstatiert.  Zum Teil richtet sich die Kritik gegen die Rechtsprechung des EuGH; diese hat im Hinblick auf zentrale Vorschriften der ESZ-Verordnungen zu Unklarheiten und Inkonsistenzen geführt, zu deren Bereinigung es womöglich einer Intervention des Gesetzgebers bedarf. Vor allem von Seiten der generischen Industrie wird ferner bemängelt, dass das System in seiner jetzigen Form nicht hinreichend ausbalanciert sei. Und schließlich erwächst Reformbedarf aus der geplanten Realisierung des Patents mit einheitlicher Wirkung im Binnenmarkt („Einheitspatent“), da die ESZ-Verordnungen ein entsprechendes, einheitliches Schutzzertifikat bisher nicht vorsehen.


Im Auftrag der EU-Kommission hat das Institut die insoweit anstehenden Fragen untersucht. Neben einer rechtswissenschaftlichen Analyse von Grundlagen der ESZ-Verordnungen und ihrer Fortentwicklung in Rechtsprechung und Praxis wurden durch Umfragen bei Betroffenen (durchgeführt vom Institut für Demoskopie Allensbach) und bei nationalen Ämtern sowie durch strukturierte Interviews und Patentregisterauszüge empirische Daten erhoben und die insoweit gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen von Workshops überprüft bzw. vertieft. Ferner wurden im Rahmen der Studie umfangreiche Berichte zu außereuropäischen Rechtsordnungen erstellt, die als Hintergrundmaterial in die rechtlichen Betrachtungen einfließen.


Die Studie wurde am 28.5.2018 veröffentlicht.


Studie und Annexe: https://ec.europa.eu/docsroom/documents/29524
Executive Summary: PDF

Studie  |  25.04.2016

Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten

Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Um für die rechtspolitischen Diskussionen über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter eine bessere empirische Grundlage zu schaffen, hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beim Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb die Studie in Auftrag gegeben.


Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber für Innovationen und das Entstehen neuer Geschäftsmodelle. Internetbasierte Wertschöpfungsprozesse verändern zunehmend die Rahmenbedingungen kreativen Schaffens, aber sie eröffnen auch neue Möglichkeiten der Verbreitung und Nutzung unterschiedlichster Inhalte. Entsprechend wird auch das Urheberrecht als eines der rechtlichen Instrumente zur Förderung von Innovation und Kreativität vor neue Herausforderungen gestellt. Dabei ist seine Rolle nicht nur aus juristischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht zu bestimmen. Eine Grundlage dazu bilden die Erfassung und Analyse jener technologischen und ökonomischen Veränderungen, welche die Digitalisierung und Vernetzung mit sich bringen. Trends bezüglich Technologieentwicklungen und Wertschöpfungsmodellen zeigen sich dabei namentlich bei solchen jungen Unternehmen, die aktuell innovative, internetbasierte Geschäftsmodelle einführen. Besteht ein Zusammenhang zwischen deren Geschäftsmodellen und dem Urheberrecht, kann dieser Schlüsse darauf erlauben, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Innovation in digitalen Märkten positiv oder negativ beeinflussen dürften.


Im Rahmen der Studie wurden 40 Startups mit internetbasierten Geschäftsmodellen befragt. Startups wurden dabei als Unternehmen definiert, die jünger als zehn Jahre sind, ein innovatives Geschäftsmodell bzw. eine innovative Technologie einsetzen und anstreben signifikant zu wachsen. In Interviews mit den Startups sollte geklärt werden, aus welchen Vorgaben des Urheberrechts sich aus Sicht der Gründer ein Konfliktpotenzial mit dem eigenen Geschäftsmodell ergibt. Zu diesem Zweck wurde zunächst ermittelt, welche Rolle urheberrechtlich geschützte Inhalte für die Wertschöpfung spielen und von wem diese geschaffen werden. Daran anknüpfend wurde erhoben, welche urheberrechtlichen Fragen, Unsicherheiten oder Risiken sich für die Startups bezüglich dieser Inhalte ergeben. Schließlich wurde abgefragt, wie sie diesen Herausforderungen im Geschäftsalltag begegnen.


Die Studie, die vom Max-Planck- Institut für Innovation und Wettbewerb gemeinsam mit dem Center for Digital Technology and Management (CDTM) als multidisziplinäre Analyse durchgeführt wurde und technische, ökonomische und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt, zeigt zahlreiche Herausforderungen auf, vor denen das deutsche Urheberrecht in Bezug auf Innovation in digitalen Märkten steht. Die Studie stellt somit eine empirische Grundlage dar, auf deren Basis Reformvorschläge für das deutsche Urheberrecht erarbeitet werden können.

Studie  |  23.02.2016

Principles on Conflict of Laws in Intellectual Property (CLIP)

The European Max Planck Group on Conflict of Laws in Intellectual Property (CLIP) is a group of scholars in the fields of intellectual property and private international law. It was established in 2004 and has regularly met to discuss issues of intellectual property, private international law and jurisdiction since then. The Group has drafted a set of principles on conflict of laws in intellectual property and tends to provide independent advice to European and national law makers. The Group is funded by the Max Planck Society.

Principles on Conflict of Laws in Intellectual Property
The Group has prepared Principles on Conflict of Laws in Intellectual Property (CLIP Principles). These Principles cover international jurisdiction, the applicable law, and recognition and enforcement of foreign judgments in the field of intellectual property. The Principles are scheduled to be published with comments and notes in 2012 by Oxford University Press.

On August 31, 2011 the Group advanced the Final Text of the Principles. This text was presented to an interested audience during a conference on the CLIP Principles on November 4–5, 2011 at the Harnack-Haus in Berlin. After the Conference, this text has been subject to few editorial amendments and replaced by the Final Text of December 1, 2011.

Final Text – December 1, 2011

In order to facilitate its accessibility, the Final Text of the Principles has been translated into different languages by scholars and practitioners working in the fields of intellectual property and private international law. The following non-authentic translations are available:

Chinese translation
German translation
Spanish translation


Preceding the final Text, in an effort to communicate to the public at large the results achieved up to then, the Group made available a Draft and three Preliminary Drafts.


First Preliminary Draft – April 8, 2009
Second Preliminary Draft – June 6, 2009
Third Preliminary Draft –September 1, 2010
The Draft – March 25, 2011


Recommendations to European and national law makers
The Group has made recommendations to the European legislator on issues of jurisdiction, conflict of laws and recognition and enforcement of foreign judgments.


Comments on the European Commission’s Proposal for a Regulation on the Law Applicable to Contractual Obligations („Rome I“) of December 15, 2005 and the European Parliament Committee on Legal Affairs’ Draft Report on the Proposal of August 22, 2006


Exclusive Jurisdiction and Cross-Border IP (Patent) Infringement – Suggestions for Amendment of the Brussels I Regulation (published in: (2007) EIPR 195).

Studie  |  01.05.2015

WIPO-Vertrag von Marrakesch: Urheberrechtliche Schranke zugunsten von Blinden, Sehbehinderten und Menschen mit Leseschwäche

Positionspapier des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb zur Umsetzung des WIPO-Vertrags von Marrakesch über eine zwingende urheberrechtliche Schranke zugunsten von Blinden, Sehbehinderten und Menschen mit Leseschwäche.

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Studie  |  05.04.2015

Copyright, Competition and Development, Study on behalf of the World Intellectual Property Organization (WIPO)

Study of the Max Planck Institute on competition law in copyright-related markets on behalf of the World Intellectual Property Organization (WIPO), December 2013


English version (original)