grüner und weißer Spargel
Studie  |  10.04.2019

Mehr als Spargel, Wein und Käse

Geographische Herkunftsangaben schützen regionale Produkte und traditionelle Herstellungsweisen vor Nachahmung und Missbrauch. Ein neues Forschungsprojekt um Andrea Zappalaglio und Suelen Carls untersucht die Rechtssystematik des EU-Herkunftsschutzes.

grüner und weißer Spargel
Schrobenhausener Spargel als geschütze geografische Herkunftsangabe (Foto: cocoparisienne / Pixabay)

„Schrobenhausener Spargel”, „Asparago verde di Altedo” oder „Brabantse Wal Asperges” sind nicht nur Namen verschiedener europäischer Spargelsorten. Sie sind auch besonders geschützt – mit einem EU-Gütezeichen als geografische Herkunftsangabe (englisch: Geographical Indication, GI). Mehr als 1.440 Produktnamen sind allein in der EU-Datenbank DOOR registriert – hinzukommen noch die Namen der Weine und Spirituosen, die in speziellen Registern aufgeführt sind.


Andrea Zappalaglio und Suelen Carls, Wissenschaftliche Referenten am Institut, wissen um die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung des Herkunftsschutzes sui generis. „Eine Herkunftsangabe ist in erster Linie ein Label, das einen geografischen Namen schützt. Das gesamte GI-System stellt jedoch ein Qualitätssicherungssystem dar, das sich auf eine Reihe bedeutsamer Politikfelder der EU bezieht, insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf die Agrarpolitik”, erklärt Suelen Carls. „Die Verbindung zwischen Produkt und seiner Herkunft genießt einen hohen Stellenwert, so dass sich auch andere Ziele als die bloße Ordnungsfunktion über das Gütesiegel, wie etwa die Förderung der ländlichen Entwicklung, umsetzen lassen. Ob das aber wirklich funktioniert, ist umstritten”, sagt Projektkoordinator Andrea Zappalaglio.


Als Teil des EU-Immaterialgüterrechtsschutzes bieten GIs Schutz vor Nachahmung und Missbrauch innerhalb der EU und in Drittländern, in denen ein spezielles Schutzabkommen besteht. Auch außereuropäische Produzenten können Herkunftsschutz in der EU beantragen. Produkte mit Gütesiegel erlangen einen beträchtlichen Marktwert, da sie den Herstellern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und bei den Verbrauchern Erwartungen an Eigenschaft, Qualität und Image der Waren aufgrund ihrer Herkunft und des traditionellen Know-hows wecken. Indien nutzt Herkunftsangaben bereits, um insbesondere sein Kunsthandwerk zu schützen, und seit Kurzem setzt auch China ein sui-generis-Schutzsystem ein.


Gesamtanalyse


Das Forscherteam wird die Systematik des Herkunftsschutzes in der EU in einer Gesamtbetrachtung analysieren. „Ausgehend von der Struktur der Verordnung 1151/2012 als Orientierungshilfe, wollen wir uns sowohl dem materiellen Charakter des Immaterialgüterrechts als auch seinen Verfahrenskomplexitäten aus empirischer und vergleichender Perspektive widmen”, erklärt Andrea Zappalaglio.


Die Forscher werden sich auch mit der Zukunft des geografischen Herkunftsschutzes in Europa befassen – etwa mit der Frage, in wie weit der Schutz auch auf das Kunsthandwerk ausgedehnt werden soll.
 

Mehr zum Thema:


The Debate between the European Parliament and the Commission on the Definition of Protected Designation of Origin: Why the Parliament Is Right (in English) 

Reto M. Hilty und Valentina Moscon - Foto: MPI für Innovation und Wettbewerb
Verschiedenes  |  26.03.2019

„Das Urheberrecht wird restriktiver"

Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Rat der EU die umstrittene Richtlinie angenommen. Valentina Moscon und Reto M. Hilty erklären, was sich mit der Richtlinie verändern wird.

Reto M. Hilty und Valentina Moscon - Foto: MPI für Innovation und Wettbewerb
Reto M. Hilty und Valentina Moscon - Foto: D. Zirilli / MPI

Die neue Richtlinie hat zum Ziel, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter und den digitalen Binnenmarkt anzupassen, um mit dem technologischen Fortschritt, verändertem Nutzungsverhalten und neuen Geschäftsmodellen Schritt zu halten.
 

„Die neue Richtlinie geht in einigen Punkten durchaus in die richtige Richtung - erreicht aber längst nicht die ursprünglich anvisierten Ziele. Inwieweit die Kreativen nun besser gestellt sein werden, wird sich weisen; zumindest von den beiden umstrittensten Normen dürften sie wenig bis gar nichts profitieren. Was die Bürger betrifft, wird sich nun zeigen, wie sich die Plattformen verhalten werden. Das Urheberrecht wird auf alle Fälle noch restriktiver - und noch weniger verständlich“, sagt Prof. Dr. Reto M. Hilty, geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb in München.


"Diese Richtlinie missachtet die ursprünglichen Ziele der Reform und spiegelt nicht die mittel- und langfristige Vision eines modernen europäischen Urheberrechts wider. Es ist bedauerlich, dass wir angesichts eines so breiten wissenschaftlichen Konsenses über die kritischen Aspekte dieser Richtlinie zu diesem Ergebnis gekommen sind. Mit Blick auf die Zukunft ist es nun Aufgabe der Mitgliedstaaten und des Europäischen Gerichtshofs, die Richtlinie umzusetzen und auszulegen, wobei ein angemessener Interessenausgleich zu gewährleisten ist", kommentiert Referentin Dr. Valentina Moscon den aktuellen Beschluss.
 

Valentina Moscon und  Reto M. Hilty leiten die Projektgruppe zur Modernisierung des Urheberrechts. Die Rechtswissenschaftler haben die Reform von Anfang an verfolgt und die Auswirkungen der geplanten Reform bereits in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens in einer Stellungnahme analysiert.
 

Besonders in der Kritik stehen zwei Artikel der Richtlinie: Artikel 11, der in der aktuellen Fassung zu Artikel 15 wurde, sieht europaweit ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Danach sollen Newsdienste Verlage für kurze Textausschnitte aus Presseartikeln – sogenannte Snippets – auf deren Seiten vergüten. Umstritten ist auch Artikel 13 - jetzt Artikel 17: Er sieht eine Haftung kommerzieller Plattformen wie Youtube und anderer für unautorisiertes Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke durch Nutzer vor.


Meldung aktualisiert am 15.4.2019

 

Mehr Informationen:

„Mehr Schaden als Nutzen“: Interview mit Prof. Reto M. Hilty und Dr. Valentina Moscon
Medienspiegel: Aktuelle Berichterstattung in Print und Online
Stellungnahme des Instituts

(C) Diliff, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35972521
Verschiedenes  |  25.03.2019

„Mehr Schaden als Nutzen“

Am 26. März stimmt das Europäische Parlament über die EU-Urheber­rechtsreform ab. Valentina Moscon und Reto M. Hilty haben die rechtlichen Auswirkungen der geplanten Reform analysiert. Warum sie ihre zentrale Zielsetzung über weite Strecken verfehlt.

(C) Diliff, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35972521
Europäisches Parlament in Strasbourg, Foto: Diliff (commons.wikimedia.org), CC BY-SA 3.0

Valentina Moscon, Referentin am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, und Direktor Reto M. Hilty leiten die Projektgruppe zur Modernisierung des Urheberrechts. Die Rechtswissenschaftler haben die Auswirkungen der geplanten Reform bereits in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens in einer Stellungnahme analysiert und mit der aktuellen Beschlussvorlage verglichen. Ihr Fazit: Die Richtlinie verfehlt ihre zentrale Zielsetzung über weite Strecken.

Link zum Interview

Die geplante Richtlinie 2016/0280 COD hat zum Ziel, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter und den digitalen Binnenmarkt anzupassen, um mit dem technologischen Fortschritt, verändertem Nutzungsverhalten und neuen Geschäftsmodellen Schritt zu halten.


Besonders in der Kritik stehen zwei Artikel der geplanten Richtlinie: Artikel 11, der in der aktuellen Fassung zu Artikel 15 wird, sieht europaweit ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Danach sollen Newsdienste Verlage für kurze Textausschnitte aus Presseartikeln – sogenannte Snippets – auf deren Seiten vergüten. Umstritten ist auch Artikel 13 - jetzt Artikel 17: Er sieht eine Haftung kommerzieller Plattformen wie Youtube und anderer für unautorisiertes Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke durch Nutzer vor.


Mehr Information:

„Die Modernisierung ist aus dem Blick geraten“: Interview mit Prof. Reto M. Hilty

„Eine neue Kultur“:  Interview mit Prof. Reto M. Hilty

Stellungnahme des Instituts

Data Access and Control in the Era of Connected Devices (Cover)
Studie  |  20.03.2019

Neue Studie: Data Access and Control in the Era of Connected Devices

Ob in der Industrie, Landwirtschaft oder im Haushalt, „intelligente“ Maschinen brauchen vor allem eines: Daten. Josef Drexl bietet in seiner Studie Leitlinien für den künftigen EU-Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft.

Im Auftrag des Europäischen Verbraucherschutzverbandes BEUC hat Josef Drexl eine Studie über Datenzugang und Datenkontrolle in Bezug auf vernetzte Produkte (connected devices) verfasst.


Die Studie analysiert umfassend die EU-Gesetzgebung in Bezug auf Immaterialgüterrechte (mit besondere Betonung von sui generis-Rechten an Datenbanken), den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie Daten- und Verbraucherschutz um daran anschließend Überlegungen über die zukünftige Entwicklung des Rechtsrahmens für Daten, die in einer Internet-of-Things-Umgebung generiert und verarbeitet werden, anzustellen.


In Anschluss an frühere Stellungnahmen des Instituts verwirft die Studie Überlegungen zur Einführung von Dateneigentumsrechten. Darüber hinaus diskutiert sie Voraussetzungen für einen zukünftigen, allgemein anwendbaren Datenzugangsanspruch, der das europäische Kartellrecht ergänzen und die Grundlage für konkreter formulierte sektorspezifische Zugangsregelungen bieten könnte.
 

Zur Studie: Data Access and Control in the Era of Connected Devices

Verschiedenes  |  19.03.2019

Künstliche Intelligenz – Perspektiven für Deutschland

Dietmar Harhoff betont in seinem Impulsvortrag zur Eröffnung des Forschungsgipfels 2019, dass die deutsche KI-Strategie eine agile Politik braucht.

Quelle: Forschungsgipfel 2019

Sein Impulsvortrag ist hier verfügbar.


Der Forschungsgipfel versammelt jährlich rund 400 Entscheider, Experten, Vordenker und Newcomer aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, um darüber zu beraten, wie das deutsche Innovationssystem weiterentwickelt werden kann. Seit 2015 setzt der Forschungsgipfel damit Impulse für die Reform, den Ausbau und die Stärkung des deutschen Forschungs- und Innovationssystems. Zu den Veranstaltern gehören neben dem Stifterverband für die deutsche Wissenschaft und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina auch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI).


Im Zentrum des Forschungsgipfels 2019 steht das Thema Künstliche Intelligenz (KI). Verfahren der KI können heute bereits erfolgreich bei der Bild- und Spracherkennung, Steuerung autonomer Systeme in Haushalt und Industrie, medizinischen Diagnostik und zunehmend beim autonomen Fahren eingesetzt werden. Dietmar Harhoff betont in seinem Vortrag die Bedeutung der neuronalen KI, die seit 2012 erheblich an Bedeutung gewonnen habe. Trotz der beeindruckenden Leistungsfähigkeit bei spezifischen Aufgaben sind diese Systeme noch weit von den Möglichkeiten menschlicher Intelligenz entfernt, sie seien eher „Vorhersagemaschinen“, so Harhoff. Dennoch können sie bereits in naher Zukunft erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangen.


Die deutsche „Strategie Künstliche Intelligenz“ wurde im November 2018 von der Bundesregierung verabschiedet. Die Bundesregierung will dieser wichtigen Technologie mit einem Mitteleinsatz von drei Milliarden Euro bis 2025 eine erhebliche Förderung zukommen lassen, wenngleich nach neuen Presseberichten, so Harhoff kritisch, die Finanzierung anscheinend noch nicht geklärt sei.


Die derzeitige Fassung der KI-Strategie hat einen „erheblichen Weiterentwicklungsbedarf, da sie in vielen Punkten vage bleibt. Vor allem bedarf es eines Implementierungsplans mit klar definierten Zielvorgaben“. Um die Expertise europäischer KI-Fachleute effektiver zu nutzen, sei eine verstärkte europäische Kooperation, so Harhoff abschließend, „essenziell“.


Mehr von Dietmar Harhoff zum Forschungsthema KI:


„Eckpunkte einer nationalen Strategie für Künstliche Intelligenz“ von Dietmar Harhoff mit Stefan Heumann u.a.
Künstliche Intelligenz – Neue Forschungsbündnisse, Kurzkommentar von Dietmar Harhoff und Stefan Heumann im ZBW Wirtschaftsdienst

Prof. Dr. Reto M. Hilty
Verschiedenes  |  12.03.2019

EU und Schweiz: Kritik am Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Obwohl die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger auf europäischer Ebene höchst umstritten ist, denkt auch die Schweiz darüber nach. Schweizer Wissenschaftler um Reto M. Hilty erklären, warum ein solches Recht mehr schadet als nützt.

Prof. Dr. Reto M. Hilty
Prof. Dr. Reto M. Hilty

Der Vorschlag zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger beruht auf einem Anliegen des Verbandes Schweizer Medien. In der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Schweizer Ständerates fand der Vorschlag Zustimmung. Ähnlich wie nach Artikel 11 in der geplanten Urheberrechtsrichtlinie in der EU sollen damit künftig Nachrichtendienstleister auch Schweizer Presseverlage dafür vergüten, wenn sie ihnen durch kurze Linktexte – sogenannte Snippets – Leser zuführen.

Dass der Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Artikel 37a URG) erst kurzfristig in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde, stieß auf Kritik – unter Wissenschaftlern wie unter Kreativen. In der Übernahme von EU-Vorschriften hatte sich das Land bislang stets abwartend gezeigt. „Dass unser Urheberrecht der Modernisierung bedarf, ist unbestritten. Auszurichten ist es auf neue Lebensgewohnheiten, auf zeitgemäßes Nutzerverhalten (z.B. in sozialen Netzwerken), aber auch auf neue Geschäftsmodelle“, schreibt Prof. Dr. Reto M. Hilty, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München mit Lehrstuhl an der Universität Zürich in einer gemeinsamen Stellungnahme zuhanden des Ständerates. Zusammen mit seinem Universitätskollegen Prof. Florent Thouvenin und Prof. Cyrill P. Rigamonti von der Universität Bern zeigt er die Auswirkungen der geplanten Reform auf. „Modernisierung des Urheberrechts bedeutet nicht, seine Zweckbestimmung zu ändern. Auch im digitalen Zeitalter geht es in erster Linie darum, für einen angemessenen Schutz der Kreativen zu sorgen. Der Schutz von Kreativen ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem übertriebenen Schutz jener Unternehmen, die urheberrechtliche Inhalte kommerziell verwerten.“

In einer ersten Beratung im Ständerat am Dienstag wies die kleine Kammer die Vorlage an die vorberatende Kommission zurück.
 

Das Max-Planck-Institut hatte sich bereits zu Beginn des europäischen Gesetzgebungsverfahrens in einer Stellungnahme intensiv mit den rechtlichen Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auseinandergesetzt. Auch zum derzeit diskutierten Kompromissvorschlag vor der finalen Abstimmung im EU-Parlament Ende März  hatte sich Prof. Reto M. Hilty in einem Interview kritisch geäußert. Die Modernisierung des Urheberrechts sei aus dem Blickfeld geraten, erklärte der Urheberrechtsexperte.

 

Zur Stellungnahme zum geplanten Schweizer Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Zur Stellungnahme zur geplanten Europäischen Urheberrechtsreform

Zum Interview 

Verschiedenes  |  02.03.2019

„Der aktuelle Kompromiss sorgt nicht für Klarheit und Konsistenz“

Leistungschutzrecht und Plattformhaftung: Die europäische Urheberrechtsreform sieht weitreichende Änderungen vor. Für den geschäftsführenden Direktor, Prof. Dr. Reto M. Hilty, sind die zentralen Anliegen der Reform auch nach dem Kompromissvorschlag nicht umgesetzt. In einem Interview erläutert er die Gründe.

Foto: Charles (unsplash.com), CC0

Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb hatte bereits in einem frühen Stadium des Gesetzgebungsverfahrens den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt in einer umfangreichen Stellungnahme vom September 2017 kommentiert und Änderungsvorschläge gemacht.


Eine aktualisierte Fassung der Richtlinie nach dem Kompromiss vom Februar zwischen der EU-Kommission, Vertretern des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten soll nun Ende März vom Europäischen Parlament verabschiedet werden.


In einem Interview  nimmt Prof. Dr. Reto M. Hilty, geschäftsführender Direktor des Instituts und Leiter der Projektgruppe zur Modernisierung des EU-Urheberrechts, zur derzeit geplanten Fassung Stellung. Sein Fazit: „Schön wäre es gewesen, wenn die neue Richtlinie bezogen auf das bereits bestehende europäische Urheberrecht für mehr Klarheit und Konsistenz gesorgt hätte. Dem ist leider nicht so. Vielmehr wird die neue Richtlinie eine Vielzahl neuer Fragen aufwerfen.“


Zum Interview
Zur Stellungnahme
 

Verschiedenes  |  03.12.2018

Digital-Gipfel zum Thema Künstliche Intelligenz in Nürnberg

Dietmar Harhoff stellte in einer Keynote Überlegungen zur Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) und der Chancen Europas, Deutschlands und Bayerns im wissenschaftlichen Wettbewerb und im Aufbau neuer Wertschöpfung vor.

Dietmar Harhoff, Keynote, Digital-Gipfel Nürnberg 2018, Einblicke in die KI-Forschung. Quelle: BMWi

Seine Vortragsfolien sind hier verfügbar.


Der Digital-Gipfel, vormals Nationaler IT-Gipfel, ist eine zentrale Plattform für die Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bei der Gestaltung des digitalen Wandels. Schwerpunktthema 2018 war Künstliche Intelligenz.


Die Bundesregierung hat am 15. November 2018 ihre Strategie Künstliche Intelligenz beschlossen. Diese wurde im Rahmen von Expertengesprächen und öffentlichen Konsultationen federführend vom BMWi, BMBF und BMAS erstellt. Der Schwerpunkt des Digital-Gipfels 2018 greift diesen Prozess auf und begleitet ihn mit der Expertise des Digital-Gipfel-Netzwerks.


Dietmar Harhoffs Vortrag im Rahmen des Programmteils „Künstliche Intelligenz in Bayern – erforschen, anwenden, vermitteln“ liegt auch als Video vor.


Mehr von Dietmar Harhoff zum Forschungsthema KI:

„Eckpunkte einer nationalen Strategie für Künstliche Intelligenz“ von Dietmar Harhoff mit Stefan Heumann u.a.
Künstliche Intelligenz – Neue Forschungsbündnisse, Kurzkommentar von Dietmar Harhoff und Stefan Heumann im ZBW Wirtschaftsdienst

Stellungnahme  |  16.10.2018

Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom 11. September 2018

Eine Analyse der Vorschläge zur Änderung von Vorschriften des UWG sowie zur Einführung einer Reparaturklausel im Designgesetz

Dietmar Harhoff im Interview mit report München
Verschiedenes  |  02.10.2018

Künstliche Intelligenz: Wie Deutschland seinen Wohlstand aufs Spiel setzt

Aktueller Beitrag mit Interview von Dietmar Harhoff in report München

Dietmar Harhoff im Interview mit report München
Foto: Dietmar Harhoff im Interview mit report München

Künstliche Intelligenz gilt als die Schlüsseltechnologie der Zukunft - kein Auto, keine Klinik, keine Fabrik wird künftig mehr ohne sie funktionieren. Die USA und China haben das längst erkannt. Sie stecken Milliarden in Forschung und Entwicklung. Ihre Unternehmen legen jetzt die Standards für die Technologie fest. Experten warnen: Deutschland wird seinen Wohlstand und seine Zukunft verspielen.
 

In einem ausführlichen Beitrag von Fabian Mader in report München, gesendet im Ersten, am 2.10.2018, beantworten u.a. Dietmar Harhoff und Stefan Heumann wichtige Fragen zum Thema.
 

Dietmar Harhoff hält fest: „Wir haben die ersten Anzeichen seit 2012, dass hier wirklich eine radikale Innovation im Anmarsch ist, verpasst. Und das hat viel damit zu tun gehabt, dass wir uns viele Jahre lang wegen unserer Exporterfolge auf die Schulter geklopft haben und gar nicht wahrhaben wollten, dass nicht alle Statistiken rosig aussahen.“


Mehr Material zum Thema:
„Eckpunkte einer nationalen Strategie für Künstliche Intelligenz“ von Dietmar Harhoff mit Stefan Heumann u.a.
Künstliche Intelligenz – Neue Forschungsbündnisse, Kurzkommentar von Dietmar Harhoff und Stefan Heumann im ZBW Wirtschaftsdienst