Verschiedenes  |  30.08.2021

Macht im digitalen Raum: Verfassungsblog und Institut veranstalten Online-Symposium

Sind der Digital Services Act und der Digital Markets Act geeignete Instrumente, um private Macht im digitalen Raum zu regulieren? Dieser Frage geht ein Online-Symposium des Verfassungsblogs und des Instituts nach. Am 30. August startet die Veröffentlichung einer Serie von 15 Blogbeiträgen, die den wissenschaftlichen Diskurs zu dem Thema einem breiteren Publikum nahebringt.

Die Konzentration von privater Macht im digitalen Raum ist nicht länger tragbar – darüber besteht Einigkeit diesseits und jenseits des Atlantiks. Doch wie reguliert man Formen privater Macht wie Marktmacht oder die Macht über Meinungen? Obwohl es keinen transatlantischen Konsens darüber gibt, wie geeignete Lösungen aussehen könnten, ist ein klarer Trend zu regulatorischen Eingriffen erkennbar. Mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) hat die Europäische Kommission im Dezember 2020 zwei Gesetzesvorschläge präsentiert, die in dieser Legislaturperiode die Orientierungspunkte in der europäischen Digitalpolitik bilden.
 

Anlässlich der Gesetzgebungsvorhaben veranstaltet das Institut gemeinsam mit dem Verfassungsblog ein Online-Symposium zum Thema “To Break Up or Regulate Big Tech? Avenues to Constrain Private Power in the DSA/DMA Package“. In 15 Blogbeiträgen diskutiert ein diverses Feld von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedliche Facetten des Themas. Die Beiträge richten sich an ein breiteres Publikum und werden ab dem 30. August sukzessive auf der Website des Verfassungsblogs veröffentlicht.


Alle Blogbeiträge finden Sie hier.

Studie  |  03.08.2021

Schutz Geographischer Herkunftsangaben: Weitere Schritte in der GI-Forschungsagenda des Instituts

Nachdem die Auswirkungen Geographischer Herkunftsangaben bislang kaum erforscht sind, hat das Institut 2018 eine eigene Forschungsinitiative zu dem Thema ins Leben gerufen. Eine Forschungsgruppe untersucht verschiedene Ansätze zum Schutz Geographischer Herkunftsangaben in der Europäischen Union und in lateinamerikanischen Ländern.

Geographische Herkunftsangaben (Geographical Indications, GIs) sind Bezeichnungen für Produkte aus bestimmten Regionen, die ihre Qualität oder Reputation ihrer geographischen Herkunft verdanken. Indem sie zur Qualitätsdifferenzierung von lokalen Produkten dienen, erhalten entsprechende Waren mehr Beachtung im Markt und erzielen meist höhere Preise. Auf diese Weise sind Geographische Herkunftsangaben wichtige Mittel, um die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere im ländlichen Raum zu fördern.


Obwohl die weltweite Aufmerksamkeit für GIs wächst – sowohl von Seiten der Politik als auch der Ökonomie – gibt es bislang nur wenig rechtswissenschaftliche Forschung zu dem Thema. Das Institut, das bereits seit vielen Jahren in dem Bereich forscht, hat deswegen 2018 eine eigene Forschungsagenda ins Leben gerufen, die Geographische Herkunftsangaben tiefgreifend untersucht. Die Initiative geht in zwei verschiedene Richtungen: Sie nimmt zum einen eine Gesamtbetrachtung des GI-Systems der Europäischen Union vor, zum anderen untersucht sie das Potenzial von GI-Systemen in Lateinamerika.


Gesamtbewertung des GI-Systems in der EU


Innerhalb der Europäischen Union gibt es seit 1992 ein einheitliches Schutzsystem für Geographische Herkunftsangaben für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel. Unterschieden werden zwei Arten Geographischer Herkunftsangaben: Sogenannte Protected Geographical Indications (PGIs) und Protected Designations of Origin (PDOs). Beide genießen den gleichen Schutzumfang, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Anforderungen an die Registrierung und Aufrechterhaltung. 


Obwohl sich das europäische GI-System in der Praxis bewährt hat, besteht die Notwendigkeit, seine allgemeine Funktionsweise während der vergangenen drei Jahrzehnte besser zu verstehen. Eine Forschungsgruppe mit fünf Mitgliedern hat deswegen eine umfassende qualitative und quantitative Untersuchung der vorhandenen Daten vorgenommen.


In einem ersten Schritt führten die Mitglieder der Gruppe eine statistische Analyse aller PGIs und PDOs durch, die zwischen 1996 und 2019 im Rahmen des EU-Schutzsystems für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel registriert wurden. Die Datenquelle für diese Analyse war das sogenannte “Single Document”. Als Kern jedes Antrags auf Eintragung einer Geographischen Herkunftsangabe enthält dieses unter anderem eine Definition der geographischen Region, eine Beschreibung der Produktionsmethode und Details über den sogenannten “Origin Link” – den kausalen Zusammenhang zwischen dem Produkt und der geographischen Region. Weitergehende Untersuchungen zu Backwaren und Kartoffeln bezogen im Rahmen einer qualitativen Auswertung auch die komplette Spezifikation ein. Die Untersuchung ergab eine Verbesserung der Qualität und Genauigkeit der angegebenen Informationen, insbesondere über die Verbindung zwischen Region und Produkt.


Obwohl die Anforderungen an den Erhalt eines GI-Schutzes und die wichtigsten Verfahrensregeln innerhalb der EU vereinheitlicht wurden, sind auch die nationalen Behörden weiter in den Registrierungsprozess einbezogen. Weitere Untersuchungen der nationalen Regeln und zugehörigen Verfahren in ausgewählten Ländern ergaben, dass nationale Ansätze und Eigenheiten die Funktionsfähigkeit eines einheitlichen Schutzsystems beeinträchtigen könnten.


Im Jahr 2018 kündigte die Europäische Kommission an, das gegenwärtige GI-Schutzsystem auf nicht-landwirtschaftliche Produkte ausweiten zu wollen. Für diese existieren Schutzmöglichkeiten bislang nur auf nationaler Ebene. Im Vorgriff auf einen Vorschlag der EU untersuchten die Forschenden einige der nationalen Schutzsysteme um herauszufinden, ob das gegenwärtige EU-System mit seinen PGIs und PDOs auch für nicht-landwirtschaftliche Produkte passend sein könnte. Die Erkenntnisse deuten darauf hin, dass eine Ausweitung des bestehenden Systems – mit einigen prozessualen Anpassungen – funktionieren könnte.


In einem nächsten Schritt ist – in Zusammenarbeit mit der Universität von Alicante und der EUIPO – eine Untersuchung der Schnittstelle zwischen dem GI-System und dem Markensystem, inklusive Kollektivmarken und Gütesigel, geplant.


Untersuchung der GI-Systeme in Lateinamerika


Wegen ihres Potenzials, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Produktionsregionen zu fördern, spielen Systeme zur Qualitätsdifferenzierung für lateinamerikanische Länder eine besonders wichtige Rolle. Eine herkunftsbasierte Produktion, einschließlich des verarbeitenden Gewerbes, des Kunsthandwerks und insbesondere der Lebensmittelproduktion, ist für ihre Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung, allem voran für kleine Produzenten, Handwerker und Kleinbauern. Doch obwohl sich viele Produkte aus Lateinamerika für einen Schutz durch Geographische Herkunftsangaben gut eignen, erfordert die Integration von lokalen Bedürfnissen, kulturellen Traditionen und sozialen Aspekten weitere Forschung. Auch andere verfügbare Kennzeichen zu identifizieren sowie deren Schnittstellen, Stärken und Schwächen zu untersuchen, würde dabei helfen, das System als Ganzes besser zu verstehen.


Die Tatsache, dass der Schutz Geographischer Herkunftsangaben zunehmend Gegenstand von Freihandelsabkommen unter Beteiligung lateinamerikanischer Länder ist, könnte darüber hinaus deren Handlungsspielraum für die Festlegung nationaler und regionaler Ansätze beschränken. Eine weitere Untersuchung von Verpflichtungen aus Freihandelsabkommen könnte dementsprechend Herausforderungen bei der Umsetzung auf nationaler Ebene aufzeigen.


Im Rahmen der 2018 ins Leben gerufenen Initiative “Smart IP for Latin America” (SIPLA) des Instituts ergab sich deswegen schnell, dass Geographical Indications ein Gebiet sind, das weiterer Erforschung bedarf. Erster Schritt im Rahmen des SIPLA-Projekts “Collective Distinctive Signs” war deswegen eine Untersuchung von GIs in Form einer rechtsvergleichenden Bewertung der Systeme neun ausgewählter Staaten in der Region. Angesichts der Fülle an Informationen, die für die Forschenden für ihre Arbeit von Interesse sind, hat das SIPLA-Team einen umfassenden Fragebogen entworfen, der von Vertretern aus Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Mexiko, Paraguay, Peru und Uruguay beantwortet wurde. Der Fragebogen rückte insbesondere die Schutzsysteme für Geographische Herkunftsangaben sowie auch andere bestehend Kennzeichen in den Fokus. Er enthielt Fragen zu nationalen, regionalen und lokalen Rechtsvorschriften, sofern entsprechende Regeln existieren, sowie zur Rechtsprechung.


Auf Basis der Informationen, die durch den Fragebogen gewonnen wurden sowie durch die Analyse der Freihandelsabkommen, denen die ausgewählten Länder angehören, wurde ein umfassender “General Comparative Report” erstellt. Schließlich wurden in den verschiedenen nationalen und regionalen Systemen gemeinsame Elemente identifiziert. Aus diesen Elementen ergeben sich mindestens zwei mögliche Forschungsbereiche, die in Zukunft weiterentwickelt werden sollten. Der erste bezieht sich auf weitere Kennzeichnungsmöglichkeiten neben Geographical Indications – insbesondere Zeichen für den kollektiven Gebrauch, von denen vor allem Kleinbauern und kleinere Produzenten profitieren können. Der zweite befasst sich mit der weiteren Erforschung des Schutzniveaus von Geografischen Herkunftsangaben mit Fokus auf die Einbeziehung von Standards aus dem TRIPS-Abkommen und Verpflichtungen aus Freihandelsabkommen auf nationaler und regionaler Ebene.


Ausführliche Informationen über die Forschungsinitiative finden Sie im ePaper des aktuellen Tätigkeitsberichts.

Studie  |  29.07.2021

Welche Patente sind wirklich standardessenziell? Eine automatisierte semantikgestützte Analyse

Die Identifizierung von standardessenziellen Patenten (SEPs) stellt eine erhebliche Herausforderung für Forschende, Praktiker und politische Entscheidungsträger dar. In einer neuen Studie wird ein semantikgestützter Ansatz zur Bewertung der geltend gemachten Standardessenzialität von deklarierten Patenten vorgestellt.

Automatisierte Analyse der Textähnlichkeit zwischen Patenten und Standards

SEPs spielen für die technische Koordination in Standardisierungsorganisationen eine zunehmend wichtige Rolle. Es bleibt jedoch unklar, ob ein deklariertes Patent wirklich standardessenziell ist. Strategische Anreize können Patentinhaber in ihrer Entscheidung beeinflussen, Standardessenzialität geltend zu machen. Dies kann zu rechtlichen und vertraglichen Konflikten während der Standardsetzung und den anschließenden Lizenzverhandlungen führen. Die neue Studie von  Lorenz Brachtendorf, Fabian Gaessler und Dietmar Harhoff befasst sich mit dieser Problematik und stellt eine automatisierte, semantikgestützte Methode zur Bestimmung der Standardessenzialität von Patenten vor.


Die manuelle Prüfung von Patenten auf Standardessenzialität erfordert ein hohes Maß an technischem Wissen und zeitlichem Aufwand. Im Gegensatz dazu ist die vorgestellte Methode einfach und kostengünstig in der Anwendung. Der skalierbare, objektive und replizierbare Ansatz ermöglicht vielfältige praktische Anwendungen. Die Autoren veranschaulichen die Nützlichkeit der Methode bei der Bestimmung des Anteils tatsächlicher SEPs in Patentportfolios von Firmen für mehrere globale Mobilfunkstandards. Die Ergebnisse offenbaren erhebliche Unterschiede auf Unternehmensebene, die statistisch signifikant und ökonomisch bedeutsam sind.


Neben praktischen Anwendungen kann die Methode auch Erkenntnisse von politischer Relevanz liefern. So kann beispielsweise untersucht werden, ob bestimmte politische Maßnahmen ihr Ziel erreichen, patentbedingte Konflike im Standardisierungs- und Umsetzungsprozess abzuschwächen.


Diese Studie leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinfachung der Ex-ante-Koordinierung zwischen Technologieanbietern und Implementierern von technischen Standards. Dies ist von besonderer Bedeutung, da standardisierte Lösungen für die Informations- und Kommunikationstechnologien zu einem wichtigen Aspekt der technologischen Innovation geworden sind und in vielen Branchen unserer Wirtschaft allgegenwärtig sind. Die Studie wird demnächst präsentiert auf der USPTO 14th Annual Conference on Innovation Economics sowie auf der EPIP 2021.


Zum Projektposter (in englischer Sprache).


Zur ausführlichen Projektbeschreibung (in englischer Sprache) im Tätigkeitsbericht 2018 - 2020.


Hören Sie den EPO Podcast – Talk Innovation “Research into Patents – Drilling Deeper on the Standard Essentiality of Patents” mit Dietmar Harhoff (in englischer Sprache).


Publikationen


Brachtendorf, Lorenz; Gaessler, Fabian; Harhoff, Dietmar (2020). Approximating the Standard Essentiality of Patents – A Semantics-Based Analysis. Final Report for the European Patent Office Academic Research Programme.


Brachtendorf, Lorenz; Gaessler, Fabian; Harhoff, Dietmar (2020). Truly Standard-Essential Patents? A Semantics-Based Analysis. CEPR Discussion Paper No. DP14726 und CRC Discussion Paper No. 265.

Stellungnahme  |  07.05.2021

Covid-19 und die Rolle des Geistigen Eigentums

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb vom 7. Mai 2021

Autorinnen und Autoren der Stellungnahme
Autorinnen und Autoren der Stellungnahme (v.l.n.r): Peter R. Slowinski, Daria Kim, Reto M. Hilty, Matthias Lamping, Pedro Henrique D. Batista, Suelen Carls

Unterzeichnung des Positionspapiers


Wenn Sie die Stellungnahme als Unterstützer unterzeichnen möchten, senden Sie uns bitte Ihren Namen, Titel, Zugehörigkeit und Position an covid(at)ip.mpg.de oder nutzen Sie folgendes Formular.


Mit Ihrer Unterstützung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihrer Angaben (mit Ausnahme der E-Mail-Adresse) auf unserer Internetseite einverstanden. Sie können dieses Einverständnis jederzeit widerrufen.

Covid-19 and the Role of Intellectual Property, Position Statement of the Max Planck Institute for Innovation and Competition of 6 May 2021 on the Current Debate , Reto M. Hilty,  Pedro Henrique D. Batista, Suelen Carls, Daria Kim,Matthias Lamping, Peter R. Slowinski
Stellungnahme  |  07.05.2021

Covid-19 und immaterielle Güter: 10 Argumente gegen das Aussetzen von Schutzrechten

Behindern Patente die globale Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen Covid‑19? In einem Positionspapier mit zehn Punkten argumentiert eine Forschungsgruppe des Instituts, warum das Aussetzen von Schutzrechten weder die Impfstoffproduktion ankurbeln noch zu einer gerechteren Verteilung der Vakzine führen würde.

Covid-19 and the Role of Intellectual Property, Position Statement of the Max Planck Institute for Innovation and Competition of 6 May 2021 on the Current Debate , Reto M. Hilty,  Pedro Henrique D. Batista, Suelen Carls, Daria Kim,Matthias Lamping, Peter R. Slowinski
Die Forschungsgruppe mit Peter R. Slowinski, Daria Kim, Reto M. Hilty, Matthias Lamping, Pedro Henrique D. Batista und Suelen Carls (v.l.n.r.)

Auch nahezu ein halbes Jahr, nachdem erste Impfstoffe gegen Covid‑19 auf den Markt gekommen sind, bleiben diese knapp. Bereits im Oktober 2020 haben Indien und Südafrika deswegen bei der Welthandelsorganisation (WTO) einen Antrag gestellt, während der Pandemie Schutzrechte, die im Zusammenhang mit der Vorbeugung, Eindämmung oder Behandlung von Covid‑19 stehen, vorübergehend aufzuheben. Der Antrag sieht vor, dass die Rechte so lange ausgesetzt werden, bis ein Großteil der Weltbevölkerung durch Impfungen gegen das Virus immunisiert werden konnte. Eine Entscheidung im Rat der WTO müsste einstimmig getroffen werden. Inzwischen unterstützen zwar die USA den Vorstoß; es gibt aber auch gewichtige Gegenstimmen.


Mit ihrem Antrag verfolgen Indien und Südafrika ohne Zweifel Ziele, die an sich Unterstützung verdienen. Eine effiziente Antwort auf die Pandemie erfordert in der Tat einen „schnellen Zugang zu bezahlbaren medizinischen Produkten“ und eine weltweite Zusammenarbeit. Das Aussetzen aller Schutzrechte, die im Rahmen des TRIPS-Abkommens geregelt sind, dürfte jedoch weder eine notwendige noch eine geeignete Maßnahme sein, um diese Ziele zu erreichen.


„Die Forderung, Patente für Covid‑19-Impfstoffe auszusetzen, würde nicht nur keine Abhilfe von der aktuellen Impfstoffknappheit schaffen, es wäre sogar ein brandgefährliches Experiment“, sagt dazu Reto M. Hilty, Direktor des Instituts und Leiter einer Forschungsgruppe, die unter anderem untersucht hat, wie Schutzrechte die Produktion und Verteilung von Impfstoffen und Medikamenten gegen Covid‑19 beeinflussen und welche Auswirkungen sie auf deren Preise haben können. In einem Positionspapier hat die Gruppe zehn Punkte zusammengefasst, warum Schutzrechte die Überwindung der Pandemie bislang eher gefördert als behindert haben dürften, und warum ihr Aussetzen der internationalen Gemeinschaft weder während der Pandemie noch danach einen Vorteil bringen wird.


Das komplette Positionspapier finden Sie hier.


Einen kompakten Überblick über die Argumente finden Sie hier.


Ein YouTube-Video der Diskussion „Impfstoff für alle! Was lässt sich tun?“, die am 1. Juli im Rahmen des Max-Planck-Forums unter Teilnahme von Reto M. Hilty stattfand, finden Sie hier.


Liste der Unterstützer

Forschungsgruppe „Regulierung der digitalen Wirtschaft“, Position Statement „Artificial Intelligence and Intellectual Property Law“ Max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb, Reto M. Hilty, Josef Drexl, Daria Kim
Studie  |  21.04.2021

Forschungsgruppe erarbeitet Analyse zu Künstlicher Intelligenz und IP-Rechten

Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) hat das Potenzial, die Rahmen­bedingungen des bestehenden IP-Systems zu verändern. In einer ausführlichen Untersuchung gibt eine Forschungsgruppe der juristischen Abteilungen des Instituts einen breit angelegten Überblick über Fragestellungen, die sich an der Schnittstelle von KI und Immaterialgüterrechten ergeben.

Forschungsgruppe „Regulierung der digitalen Wirtschaft“, Position Statement „Artificial Intelligence and Intellectual Property Law“ Max Planck Institut für Innovation und Wettbewerb, Reto M. Hilty, Josef Drexl, Daria Kim
Die Forschungsgruppe „Regulierung der digitalen Wirtschaft“ untersucht die Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf das Immaterialgüterrecht, Foto: Myriam Rion

Je stärker Künstliche Intelligenz (KI) die digitale Wirtschaft und Innovation prägt, desto nachdrücklicher stellen sich Fragen nach dem Zusammenspiel von KI und Immaterialgüterrechten. Denn um ihr Potential zur Förderung von Innovation und Wohlstand wirklich ausschöpfen zu können, braucht KI einen geeigneten rechtlichen Rahmen, der sich auch auf Schutzrechte erstreckt.


Bislang fokussiert sich die politische und rechtliche Diskussion dazu primär auf den Output, also das, was durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz oder zumindest unterstützt durch sie generiert wird. Um beurteilen zu können, inwieweit das bestehende IP-System seine Funktion unter den Rahmenbedingungen dieser rasant voranschreitenden Technologie noch erfüllen kann, ist jedoch eine umfassendere Sichtweise notwendig. Zu berücksichtigen sind insbesondere die einzelnen Schritte eines KI-getriebenen Innovationszyklus, in denen IP-Rechte eine Rolle spielen können.


Breit angelegte Analyse


Vor diesem Hintergrund hat die Forschungsgruppe „Regulierung der digitalen Wirtschaft“ der juristischen Abteilungen des Instituts unter Leitung der beiden Direktoren Josef Drexl und Reto M. Hilty eine umfassende Analyse erarbeitet. Das Papier identifiziert mögliche Fragestellungen, die sich an der Schnittstelle zwischen Künstlicher Intelligenz und IP-Rechten ergeben können, und zeigt verschiedene Richtungen auf, wie Antworten gefunden werden könnten.


Hinsichtlich der Gliederung orientiert sich die Analyse an den drei Ebenen, die im Hinblick auf Innovations- oder auch Kreationsprozesse auseinanderzuhalten sind. Zunächst werden Fragestellungen im Hinblick auf den für die Entwicklung von KI-Systemen erforderlichen Input untersucht. Der zweite Teil des Papiers befasst sich mit möglichem Schutz von KI als Tool. Der dritte Teil rückt Schutzrechte für KI-gestützten oder KI-generierten Output in den Mittelpunkt.


Europäisches Immaterialgüterrecht im Fokus


Die Untersuchung konzentriert sich auf das materielle europäische Immaterialgüterrecht, insbesondere auf das Urheber-, Patent- und Geschmacksmusterrecht, sowie den sui-generis-Schutz für Datenbanken und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Letztere können schon auf der Inputseite eine Rolle spielen, vor allem aber auch bezogen auf KI-Tools, zumal die traditionellen IP-Systeme wenig auf die dort zu berücksichtigenden Besonderheiten ausgerichtet erscheinen. Schutzrechte spielen aber vor allem mit Bezug darauf eine Rolle, was unter Einsatz von KI generiert wird; dazu gehören auch Aspekte wie die Zuweisung von Rechten oder ggf. des Schutzumfangs.


Das Papier baut auf den aktuellen Stand jener Erkenntnisse auf, welche die Forschungsgruppe bereits in früheren Untersuchungen, insbesondere zu technischen Zusammenhängen, erarbeitet hat. Gestützt darauf werden nun jene Fragen eruiert, die weitere – insb. auch interdisziplinäre – Forschung erfordern werden. Insgesamt betont das Papier die Notwendigkeit einer holistischen Sichtweise, dies allem voran mit Blick darauf, dass bei IP-getriebener Innovation oder Kreation verschiedene IP-Rechte eine Rolle spielen und sich überlagern können.


Das komplette Paper “Artificial Intelligence and Intellectual Property Law” finden Sie hier.

Stellungnahme  |  09.04.2021

Artificial Intelligence and Intellectual Property Law

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb vom 9. April 2021 zur aktuellen Debatte

Studie  |  26.02.2021

Finde Deinen akademischen Doppelgänger! Wie man Kontrollgruppen von Forschenden mit Hilfe von Sosia ermittelt

Ökonometrische Analysen in der Wissenschafts- und Innovationsökonomie erfordern häufig Kontroll­gruppen. Die Ermittlung solcher Vergleichsgruppen verlangt jedoch oft einen gewaltigen Datenaufwand. Das Python-Paket sosia vereinfacht und automatisiert die Suche in der Scopus-Datenbank.

Michael E. Rose und Stefano H. Baruffaldi

Ökonometrische Analysen in der Wissenschafts- und Innovationsökonomie erfordern häufig Kontrollgruppen. Diese Kontrollgruppen müssen ähnliche beobachtbare Merkmale aufweisen wie eine bestimmte Gruppe von Forschenden, die von Interesse sind. Es gibt spezielle Methoden und Werkzeuge, die beim Abgleich helfen können. Die Ermittlung solcher Vergleichsgruppen erfordert jedoch oft einen gewaltigen Datenaufwand, der bei Gruppen, die sich über mehrere Bereiche, Institutionen oder Länder erstrecken, unüberwindbar werden kann. Das Python-Paket sosia – italienisch für Doppelgänger – soll die Suche nach vergleichbaren Forschenden in der Scopus-Datenbank vereinfachen und automatisieren.


Direkt zur Publikation von

Michael E. Rose und Stefano H. Baruffaldi
Finding Doppelgängers in Scopus: How to Build Scientists Control Groups Using Sosia
Max Planck Institute for Innovation & Competition Research Paper No. 20-20

Verschiedenes  |  22.02.2021

International Law Association verabschiedet “Kyoto Guidelines”

Eine Forschungsgruppe der International Law Association (ILA) hat unter Mitwirkung von Max-Planck-Forschern umfassende Guidelines für das Zusammenspiel von geistigem Eigentum und internationalem Privatrecht erarbeitet. Mit den “Kyoto Guidelines” liegt erstmals ein Modellgesetz vor, das von Fachleuten aus der ganzen Welt gemeinsam entwickelt wurde.

Die Forschungsgruppe, die die “Kyoto Guidelines” entwickelt hat, bei einem Treffen in Genf im Jahr 2015, Foto: ILA

Trotz zunehmender internationaler und europäischer Harmonisierung unterliegt die Ausgestaltung der IP-Schutzsysteme nach wie vor dem Recht einzelner Staaten. Das international anerkannte Territorialitätsprinzip beschränkt den Anwendungsbereich des Rechts grundsätzlich auf das Territorium des rechtsetzenden Staates. Dies gilt auch für Fälle, in denen es um Fragen des geistigen Eigentums geht.


Die zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft und die potentiell globale Wirkung, die selbst einfachste Handlungen durch das Internet entfalten können, stellen die bestehenden kollisionsrechtlichen Systeme bereits seit Längerem in Frage. Diese Situation hat insbesondere zu Beginn des Jahrtausends namhafte wissenschaftliche Initiativen hervorgebracht, die es sich zum Ziel setzten, angemessene Lösungskonzepte zu entwickeln und eine internationale Angleichung der Systeme zu erreichen. So wurden unter der Leitung des heutigen Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht die “CLIP Principles for Conflict of Laws in Intellectual Property” (2011) entwickelt, die weltweite Resonanz erfahren haben.


Obwohl all jene Projekte von Beginn an auf internationale Kollaboration setzten, blieben sie regionalen Denkansätzen verbunden (USA, Europa, Asien) und kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Ein Unterschied lag etwa im Umgang mit der besonders kontroversen Frage der originären Rechtsinhaberschaft. Schließlich beinhaltet keines der Projekte umfassende Lösungsansätze für alle Fragen des geistigen Eigentums.


Internationale Forschungsgruppe entwickelt umfassende Guidelines


Um diese Lücken zu füllen, gründete die International Law Association im Jahr 2010 das “Committee on Intellectual Property and Private International Law”. Im Rahmen der Forschungsgruppe, der mit Josef Drexl auch der Geschäftsführende Direktor des Instituts angehört, entwickelten etwa 30 Expertinnen und Experten aus aller Welt die sogenannten Kyoto Guidelines. Das Regelwerk wurde bei der 79. Biennale der ILA im Dezember 2020 verabschiedet und umfasst 35 Mustervorschriften. Gegenstand der Guidelines sind neben Fragen des anwendbaren materiellen Rechts auch die internationale Zuständigkeit der Gerichte sowie die Rechtsdurchsetzung. Die Guidelines erfassen nicht nur klassische Immaterialgüterrechte wie das Urheber-, Patent- und Markenrecht, sondern erstrecken sich auch auf verwandte Bereiche, wie das Lauterkeitsrecht und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der finale Text ist in vier Abschnitte untergliedert: Allgemeine Bestimmungen (Guidelines 1-2), Gerichtsbarkeit (3-18), Anzuwendendes Recht (19-31) sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen (32-35).


Ziel der Kyoto Guidelines ist es, nationalen Gesetzgebern konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung ihres Kollisionsrechts in Fragen des geistigen Eigentums zu unterbreiten, um langfristig ein inhaltlich ausgewogenes und international abgestimmtes System zu erreichen. Die Guidelines können bereits jetzt von der Rechtsprechung als Interpretationshilfen herangezogen werden, wenn ihr nationales System hierfür offen ist. Neben bekannten und bereits vielfach diskutierten Fragen an der Schnittstelle von geistigem Eigentum und internationalem Privatrecht wie der Bestimmung der originären Rechtsinhaberschaft sowie einer parallelen Rechtsverletzung in einer Vielzahl von Staaten, greifen die Guidelines auch neue Phänomene, wie die grenzübergreifende kollektive Rechtewahrnehmung, auf.


Kollisionsrecht für Verwertungsgesellschaften


Obwohl die grenzübergreifende Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften zunehmend an Bedeutung gewinnt, wurde die Frage nach einem Kollisionsrecht für Verwertungsgesellschaften bislang kaum diskutiert. Allein das Institut wies im Jahr 2015 im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten (Richtlinie 2014/26/EU) auf ungelöste Probleme des internationalen Privatrechts hin und entwickelte damals Prinzipien, die nun Eingang in die Kyoto Guidelines fanden.


Die Kyoto Guidelines wurden Ende vergangenen Jahres von der ILA angenommen. Der 5. Ausschussbericht des Komitees enthält bereits grundlegende Erläuterungen zum besseren Verständnis der einzelnen Vorschläge, die frei zugänglich sind. Die Veröffentlichung der Guidelines mit einer ausführlichen Kommentierung in Buchform soll noch im laufenden Jahr erfolgen.


Den Originaltext der Kyoto Guidelines finden Sie hier.

Stellungnahme  |  18.01.2021

Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Open-Data-Gesetzes und eines Datennutzungsgesetzes (DNG)

Die Stellungnahme von Heiko Richter begrüßt die hohen Ambitionen des Gesetzgebungsvorhabens, kritisiert jedoch, dass der Entwurf diesen nur eingeschränkt gerecht wird, da er über die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/1024 kaum hinausgeht und § 12a EGovG hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt. Für den weiteren Gesetzgebungsprozess unterbreitet die Stellungnahme darüber hinaus konkrete Verbesserungsvorschläge.