Die Frage, wem Daten „gehören“, hat die Politik erreicht. Sie wird seit einiger Zeit auf europäischer Ebene diskutiert, inzwischen aber auch in Deutschland. So erwägt derzeit beispielsweise das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ein Dateneigentumsrecht im Zusammenhang mit dem automatisierten und autonomen Fahren einzuführen. Das Thema steht im Zusammenhang mit der Frage, welche möglicherweise neuen Rechtsregeln auf die datengetriebene Wirtschaft – die sog. „Industrie 4.0“ – Anwendung finden sollen. Dass sich auch die Politik mit diesen Fragen befasst, ist richtig und wichtig; kurzfristige Festlegungen sind jedoch nicht angezeigt, sondern könnten Fehlentwicklungen begünstigen.
Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb befasst sich aus wissenschaftlicher Sicht mit diesen Fragen. In bislang zwei Positionspapieren hat das Institut herausgearbeitet, welche Aspekte zu berücksichtigen sind bzw. welche Herausforderungen eine gesetzgeberische Intervention mit sich bringen kann; eine knappe Zusammenfassung dieser Analysen in Form von Fragen und Antworten findet sich in der unten beigefügten Anlage. Im Ergebnis möchte das Institut vor vereinfachenden Überlegungen und übereilten Regulierungsvorschlägen warnen. Das geltende Recht erlaubt schon heute weitgehend interessengerechte Entscheidungen. Insbesondere ein zusätzliches „Eigentumsrecht“ an Daten ist nicht nur unnötig, sondern es wird auch von weiten Teilen der deutschen Industrie zu Recht grundsätzlich abgelehnt. Die bisherigen Erfahrungen und Untersuchungen zeigen tatsächlich, dass die Akteure gestützt auf Verträge gut zurechtkommen. Wenn überhaupt, könnten sich allenfalls Fragen des Zugangs zu Daten stellen – aber auch dies höchstens in spezifischen Sektoren. Auf keinen Fall angezeigt sind nationale Alleingänge. Die datengetriebene Wirtschaft findet global statt und zumindest im europäischen Binnenmarkt müssen möglichst einheitliche Regeln gelten. Vorschriften, die nur in Deutschland Anwendung finden, könnten der hiesigen Industrie und Wirtschaft letztlich zum Nachteil gereichen statt sie zu unterstützen. Dies gilt vor allem dann, wenn ihre Bewegungs- und Entwicklungsfreiräume im Vergleich zur internationalen Konkurrenz eingeschränkt werden.
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