Comments on the Draft Issues Paper of the WIPO on Intellectual Property Policy and Artificial Intelligence of 11 February 2020

Neuaufstellung für eine Traditionszeitschrift
GRUR Int. startet mit überarbeitetem Konzept ins neue Jahr: Die Zeitschrift heißt nun „GRUR International“ und erscheint ausschließlich in englischer Sprache. Artikel werden gestützt auf ein unabhängiges Peer-Review-Verfahren ausgewählt.
Ein Pionier unter den internationalen Fachzeitschriften im Bereich des IP und des Wettbewerbsrechts richtet sich mit erneuertem Konzept verstärkt auf seine Zielgruppe aus: Die bereits 1952 erstmals erschienene Zeitschrift „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationaler Teil" (GRUR Int.). Seit dem Jahr 1967 liegt die wissenschaftliche Verantwortung für die Zeitschrift in den Händen des heutigen Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb. Wirtschaftlicher Träger ist seit jeher die Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR e.V.), die eine ganze Reihe von Schwesterzeitschriften verantwortet.
Während bislang trotz zunehmend englischsprachiger Inhalte Deutsch die Grundsprache geblieben war, erscheint die neue, im vollständigen Namen „GRUR International – Journal of European and International IP Law“ genannte Zeitschrift nun ausschließlich auf Englisch. Die erste Ausgabe im neuen Gewand ist im Januar erschienen. Mit diesem Schritt wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Deutsch seine Rolle als Wissenschaftssprache in den von der Zeitschrift abgedeckten Rechtsgebieten gerade bei der jüngeren Generation immer mehr eingebüßt hat.
Das Grundkonzept der führenden internationalen und rechtsvergleichenden Zeitschrift auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts bleibt jedoch unverändert. Nach wie vor veröffentlicht GRUR International einmal im Monat wissenschaftliche Aufsätze, Berichte, Mitteilungen, Buchbesprechungen und enthält vor allem einen ausführlichen Rechtsprechungsteil. Aufgearbeitet werden weiterhin Entwicklungen im Patent-, Urheber-, Marken-, Lauterkeits- und Kartellrecht, wobei ein besonderer Fokus auf Länder des Civil Law gelegt wird, in denen Englisch nicht Amtssprache ist. Namentlich durch die Übersetzung von wichtigen Entscheidungen aus solchen Jurisdiktionen wird die GRUR International eine Lücke schließen, indem sie den Austausch aktueller Informationen erheblich erleichtert.
Zeitgleich mit dem Wechsel zur ausschließlich englischen Sprache führt GRUR International ein unabhängiges Peer-Review-Verfahren ein. Das Team von Peer-Reviewern besteht aus rund 50 spezialisierten und besonders qualifizierten Fachleuten aus allen Kontinenten auf den unterschiedlichen Teilbereichen des IP- und des Wettbewerbsrechts. In der Zusammensetzung des Teams spielen nebst inhaltlichen Kriterien insbesondere auch geographische Gesichtspunkte und damit spezifische Kenntnisse der Reviewer im Hinblick auf verschiedene Länder eine wesentliche Rolle.
Die verlegerische Hauptverantwortung für die GRUR International liegt künftig beim international renommierten Verlag Oxford University Press (OUP), der auch den Vertrieb außerhalb der deutschsprachigen Länder übernimmt. Für Abonnenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bleibt der C.H. Beck-Verlag für den Vertrieb der gedruckten Zeitschrift zuständig. Beide Verlage betreiben sodann unabhängige Onlineangebote, über welche einzelne Inhalte der GRUR International abgerufen werden können.
Zur ersten Ausgabe der neuen GRUR International

Förderung exzellenter Wissenschaft und gesellschaftlicher Nutzen – Neue Studie in Science Advances
In der Fachzeitschrift Science Advances ist nun eine neue Studie “Science Quality and the Value of Inventions” von Forschern des Instituts erschienen. Die Studie belegt eine starke positive Korrelation zwischen wissenschaftlicher Qualität von Forschungsbeiträgen und der wirtschaftlichen Bedeutung von Patenten, die auf diesen Beiträgen aufbauen.

Wissenschaftspolitik und -förderung zielen auf hervorragenden wissenschaftlichen Output ab. Sie stellen Ressourcen für die Projekte, Forscher und Institutionen bereit, von denen herausragende Ergebnisse erwartet werden. Die üblichen Maße für wissenschaftliche Qualität, wie etwa die Anzahl von Zitationen, betrachten üblicherweise aber nicht deren Potenzial für Technologietransfer und Kommerzialisierung.
Die neue Studie “Science Quality and the Value of Inventions” von Poege et al. weist nach, dass das, was die Wissenschaft als exzellent ansieht, sehr oft zu herausragenden Ergebnissen im Technologiebereich führt. Hervorragende wissenschaftliche Artikel werden wesentlich häufiger in Patentdokumenten zitiert als Artikel minderer wissenschaftlicher Qualität. Patente, die sich auf vielzitierte wissenschaftliche Arbeiten beziehen, haben zudem einen viel höheren kommerziellen Wert als Patente mit Bezug zu wenig zitierten Publikationen.
Die Analyse umfasst wissenschaftliche Referenzen von 4.8 Millionen Patentfamilien des Europäischen Patentamtes sowie des U.S. Patent and Trademark Office und 43 Millionen wissenschaftliche Publikationen, die seit 1980 im Web of Science erfasst wurden.
Bekannt war bereits, dass Patente mit wissenschaftlichem Bezug deutlich wertvoller sind als solche ohne Bezug zur Wissenschaft. Neu ist die Erkenntnis, dass die Qualität der wissenschaftlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist. Patente mit Referenzen zu herausragenden wissenschaftlichen Artikeln sind besonders wertvoll, was für Patente mit Referenzen zu wissenschaftlichen Artikeln geringer Qualität nicht gilt.
Die Ergebnisse zeigen, dass in der Wissenschaft gebräuchliche Qualitätsmaße gute Kriterien für eine Wissenschaftsförderung darstellen können, mit der gleichzeitig auch die Grundlage für gesellschaftlichen Nutzen und technologischen Fortschritt gelegt wird.
Science Advances ist eine begutachtete wissenschaftliche Open Access-Fachzeitschrift, die von der American Association for the Advancement of Science herausgegeben wird und die bereits seit 1880 erscheinende Zeitschrift Science ergänzt.
Direkt zur Publikation in Science Advances
Die Autoren: Felix Poege Dietmar Harhoff Fabian Gaessler Stefano H. Baruffaldi
Vorgeschlagene Zitierweise:
Poege, Felix; Harhoff, Dietmar; Gaessler, Fabian; Baruffaldi, Stefano (2019). Science Quality and the Value of Inventions, Science Advances, 5 (12), eaay7323 (11 December 2019). DOI: 10.1126/sciadv.aay7323

Technische Aspekte Künstlicher Intelligenz aus IP-Sicht: 10 Fragen – 10 Antworten
Eine Forschungsgruppe der juristischen Abteilungen des Instituts untersucht die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf das Immaterialgüterrecht. Ein kompaktes Q&A-Dokument mit 10 Fragen und 10 Antworten beleuchtet die technischen Aspekte von Künstlicher Intelligenz mit potenzieller Relevanz für das IP-Recht.
Künstliche Intelligenz (KI) verändert – oft unbemerkt – das tägliche Leben und ist längst im Alltag angekommen. Auch im IP-Recht wirft KI ganz neue Fragestellungen und Herausforderungen auf. Diese untersucht eine Forschungsgruppe der juristischen Abteilungen des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb unter Leitung der Direktoren Reto M. Hilty und Josef Drexl.
Die Forschungsgruppe „Regulierung der digitalen Wirtschaft“ geht der Frage nach, ob das bestehende IP-System seine fundamentalen Funktionen im Kontext von KI erfüllen kann. Da dafür fundiertes technologisches Wissen unerlässlich ist, haben die Mitglieder der Gruppe Fachliteratur recherchiert, Interviews mit Experten aus der Praxis geführt und einen Workshop mit internationalen KI-Forschern organisiert. Daraus ist das nun vorliegende Papier „Technical Aspects of Artificial Intelligence: An Understanding from an Intellectual Property Law Perspective“ hervorgegangen.
Das Papier bildet die Basis, auf der die Rechtsforschung der Gruppe aufbaut: Wie finden die derzeitigen Schutzrechte auf KI Anwendung? Inwieweit muss das bestehende IP-System weiterentwickelt werden, um den durch KI veränderten sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen gerecht zu werden?

10 Jahre Münchner Verfahren in Patentstreitsachen – Max-Planck-Forscher führen wissenschaftliche Evaluation durch
Das Landgericht München I ist eines von nur 12 deutschen Gerichten, die für Patentsachen zuständig sind. Wichtiger Faktor für den Patentstandort München ist seit nunmehr zehn Jahren das Münchner Verfahren, das jetzt in einem Forschungsprojekt am Institut evaluiert wird.
Mit Europäischem Patentamt (EPA), Bundespatentgericht (BPatG), Deutschem Patent- und Markenamt (DPMA), Einrichtungen des geplanten Europäischen Einheitlichen Patentgerichts (EPG), Patentanwaltskammer, zahlreichen Rechts- und Patentanwälten, Patentdienstleistern sowie vielen innovations- und patentstarken bayerischen Unternehmen gilt München als „Patenthauptstadt“ in Europa.
Das Landgericht München I ist eines von nur 12 deutschen Gerichten, die für Patentsachen, insbesondere Patentverletzungsfälle, zuständig sind. In der Regel hat der Kläger die Wahl, welches Gericht er anruft. Das Landgericht München I mit seinen zwei Patentstreitkammern gehört mit Düsseldorf und Mannheim zu den drei führenden Standorten für Patentstreitsachen in Deutschland. Wichtiger Faktor für den Patentstandort München ist das Münchner Verfahren.
Das Verfahren
Das „Münchner Verfahren in Patentstreitsachen“ wurde im Jahr 2009 am Landgericht München I eingeführt. Es beruht auf einer Initiative aus der Anwaltschaft, die von den damaligen Vorsitzenden der Patentverletzungskammern am Landgericht München I aufgegriffen und umgesetzt wurde. Das Münchner Verfahren bietet eine Alternative zu den Verfahren vor anderen Patentgerichten und wird so nur von den hiesigen beiden Patentkammern praktiziert.
Das Verfahren sieht zwei Termine vor. Der frühe erste Termin soll der Abschichtung und der Möglichkeit dienen, mit einer vorläufigen ersten Einschätzung der Kammer gegebenenfalls Vergleichsgespräche zu führen. Hierfür bietet das Landgericht München I eine Patentmediation an, d.h. ein Güterichterverfahren vor einem in Patentsachen erfahrenen Richter. Außerdem ist das Münchner Verfahren durch ein strenges Fristenregime charakterisiert: Die Anzahl der Schriftsätze und Fristen werden im frühen ersten Termin abgesprochen und in der Regel auch eingehalten. Sachverständige hören die Patentverletzungskammern nur in seltenen, technisch besonders komplexen Fällen. Durch diese Maßnahmen können die Verfahren bei optimalem Verlauf trotz der häufig hohen technischen Komplexität in unter einem Jahr erstinstanzlich abgeschlossen werden.
Wissenschaftliche Evaluation durch Max-Planck-Forscher
Zehn Jahre nach seiner Einführung soll das Verfahren nun evaluiert werden, um Hinweise für die zukünftige Gestaltung zu erhalten. Die wissenschaftliche Evaluation führt das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb im Rahmen eines Forschungsprojektes durch.
Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, der die wirtschaftswissenschaftliche Abteilung des Instituts leitet, erklärt: „In den nächsten Wochen werden für die Evaluation Repräsentanten von Streitparteien mithilfe eines strukturierten Fragebogens befragt. Außerdem werden systematisch Falldaten zur Länge und zum Ausgang von Streitverfahren erhoben. Im Frühjahr 2020 soll dann der Ergebnisbericht vorgelegt werden.“
Sobald die Ergebnisse vorliegen, berichten wir.

Neue Studie zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden – Chancen in wachsenden Online-Arbeitsmärkten
Ja, in der Tat: Frauen und Männer sind verschieden. Eine neue Max-Planck-Studie zu einer der weltweit größten Online-Arbeitsmarkt-Plattformen zeigt empirisch, dass geschlechtsspezifische Lohnunterschiede weitestgehend durch geschlechtsspezifische Verhaltensunterschiede im Wettbewerb um Aufträge erklärt werden können. Doch Online-Arbeitsmärkte könnten Frauen dabei helfen, höhere erwartete Einkommen zu erzielen.
Dazu wurde eine Stichprobe von mehr als 250.000 digital durchführbaren Projekten aus 188 Ländern mit mehr als 2,5 Millionen Lohnkostenvorschlägen von 65.010 Freelancern aus 177 Ländern ausgewertet.
Freelancerinnen sind bereit, Projekte zu einem niedrigeren Lohn zu erledigen als ihre männlichen Wettbewerber − daher die beobachtbaren geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede. Die Analyse zeigt aber auch, dass sie den Wettbewerb um ausgeschriebene Aufträge eher gewinnen als ihre männlichen Mitbewerber. Daher haben sie zum Zeitpunkt ihres Lohnkostenvorschlags insgesamt einen höheren erwarteten Lohn.
Eine mögliche Implikation der neuen Max-Planck-Studie von Frank Mueller-Langer, Affiliated Research Fellow am Institut, und seiner Koautorin Estrella Gómez-Herrera vom Joint Research Centre der Europäischen Kommission, ist, dass Online-Arbeitsmärkte Frauen dabei helfen könnten, höhere erwartete Einkommen zu erzielen.

Nach Mercosur-Deal: Sinnvolle Schutzstandards für Lateinamerika?
Das neue Handelsabkommen verspricht Europa neue Absatzchancen in Südamerika. Doch wie steht es um den Schutz immaterieller Güter vor Ort? Ein Forscherteam um Direktor Reto M. Hilty untersucht, welche Schutzstandards in Lateinamerika gelten und welche Schutzsysteme für die wirtschaftliche Entwicklung sinnvoll sind.
Wer in Buenos Aires Parmesan zur Pasta bestellt, erntet meist ein freundliches Nicken vom Kellner. Was dieser jedoch bringt, erkennen Liebhaber des italienischen „Parmigiano Reggiano” oft nicht wieder.
Mit dem neuen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Staaten des Handelsverbunds Mercosur, auf das sich beide Seiten Ende Juni geeinigt haben, soll sich das ändern.
Der Mercado Común del Sur (Mercosur) bildet den größten Binnenmarkt Südamerikas. Ratifizieren die EU-Mitgliedstaaten sowie Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay den Handelsvertrag, entstünde eine Freihandelszone für rund 770 Millionen Menschen. Ziel des Abkommens ist es, den Europäischen Binnenmarkt für Produkte aus den Mercosur-Staaten zu öffnen und im Gegenzug Zölle und Handelshemmnisse für Industriegüter aus der EU abzuschaffen. Zudem hat die EU den Schutz von 357 Lebensmitteln und Agrarprodukten wie Käse, Schinken oder Wein ausgehandelt, die durch „geografische Herkunftsangaben” vor Nachahmung geschützt sind - in der EU als auch bald im Mercosur-Gebiet. Wer künftig also in Argentinien Parmesan bestellt, hat eine höhere Chance, typischen Parmiggiano zu bekommen.
Noch ist das Abkommen nicht in allen Details ausgearbeitet. So soll der Schutz anderer immaterieller Güter wie technologische Erfindungen, literarische und musikalische Werke oder Pflanzenzüchtungen im Abkommen ebenfalls geregelt sein. Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten. Sicher ist aber bereits, dass für diese immateriellen Güter in Lateinamerika ganz unterschiedliche Regelungen und Schutzstandards gelten.
„Die Bestimmungen im Patent-, Urheber-, Sortenschutz- oder Markenrecht variieren in Lateinamerika von Land zu Land, unabhängig davon, welchem Handelsverbund sie angehören”, erklärt Reto M. Hilty, geschäftsführender Direktor des Münchner Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb. „Die überwiegende Mehrheit der Staaten Lateinamerikas hat sich kraft internationaler, regionaler und bilateraler Abkommen im Laufe des 20. Jahrhunderts zwar zu den hohen Schutzstandards der Industriestaaten verpflichtet, um im Gegenzug am Welthandel teilnehmen zu können. Dabei ist ein starker Schutz angesichts des aktuellen Entwicklungsstands der lateinamerikanischen Volkswirtschaften jedoch nicht unbedingt in deren Interesse”, beobachtet der Experte für Immaterialgüterrecht. Diese Schutzmechanismen zu analysieren und ihre Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu untersuchen, ist das Ziel der Forschungsinitiative „Smart IP for Latin America”.
Ein achtköpfiges Team erforscht daher die Bedeutung und Wirkungsweise unterschiedlicher Schutzstandards sowie den Einfluss von Regulierungen auf die Dynamik des Wettbewerbs.
Die Forschungsergebnisse sind nicht nur für politische Entscheidungsprozesse des Gesetzgebers vor Ort relevant, sondern auch für Unternehmen, die in diese Region investieren oder expandieren wollen. „So sind etwa in Brasilien Verfahren für die Herstellung transgener Pflanzen patentierbar, in Argentinien wiederum nicht”, erklärt der selbst aus Argentinien stammende Rechtswissenschaftler Juan Ignacio Correa. „Dabei ist die Frage, ob und wie Innovationen vor Ort geschützt werden können, für eine vorausschauende Agrar- und Industriepolitik wesentlich.” Correa wird das neue „Observatory”, das an der Universidad de Buenos Aires beheimatet ist, leiten. Es nimmt seine Arbeit im Oktober 2019 auf und koordiniert Projekte des Instituts vor Ort.
In derzeit vier Projekten untersuchen die Rechtswissenschaftler, wie es um den Schutz immaterieller Güter in den Ländern Lateinamerikas bestellt ist. Dabei gilt es historische, kulturelle, soziale, wirtschaftliche und politische Besonderheiten zu beachten, um die Effekte des geltenden Rechts zu verstehen und fehlgeleitete oder fehlende Regelungen aufzuzeigen.
Im Bereich des Patentrechts etwa erstellen die Wissenschaftler Länderberichte, aus denen hervorgeht, was nach den nationalen Patentsystemen schützbar ist, welche Benutzungsarten vom Patentschutz ausgenommen sind und welche Beschränkungen des Patentschutzes existieren, was vor allem für die Bereiche Pharmazie oder Pflanzenschutz, aber auch für andere Industrien bedeutsam ist. „Die Erkenntnisse hierzu gewinnen wir unter anderem aus den Antworten von lokalen Fachleuten auf einen detaillierten Fragebogen, aus dem Studium der Rechtsquellen und der Rechtsprechung sowie aus dem Austausch mit öffentlichen Einrichtungen und Interessenvertretern vor Ort”, erklärt Matthias Lamping, Referent am Max-Planck-Institut in München und Lateinamerika-Experte.
„Die Erfahrung zeigt, dass ein starker Patentschutz einem Land kaum Vorteile bringt, das selbst wenig Innovation hervorbringt, sondern primär auf Importe von Produkten oder Technologien zur Versorgung der eigenen Bevölkerung (z. B. mit Medikamenten) angewiesen ist”, erklärt Reto M. Hilty. Auch die Einnahmen aus solchen Innovationen kämen in der Regel nicht der nationalen Volkswirtschaft zu Gute, da der weit überwiegende Anteil der Inhaber nationaler Patente im Ausland sitze. Oft würden Freiräume, die das internationale Recht zur Beschränkung des Patentschutzes im eigenen Land biete, zwar genützt; manchmal wirke sich dies aber aus anderen Gründen nicht positiv aus, etwa wegen fehlenden Wettbewerbs unter Generikaherstellern.
Ein weiteres Forschungsfeld betrifft den Urheberrechtschutz dieser an Kunst und Musik reichen Region. „Filme und Musik aus der Region sind derzeit bis nach Asien beliebt und weit verbreitet. Zweifelhaft ist jedoch, ob der Schutz der Urheber und das System der kollektiven Rechtewahrnehmung über Verwertungsgesellschaften so, wie sie derzeit ausgestaltet sind und gehandhabt werden, wirklich dazu führen, dass lateinamerikanische Künstler daraus auch Einnahmen erzielen können”, erklärt Hilty. Hier gilt es vor allem, das Rechtewahrnehmungssystem auf seine Funktionalität zu untersuchen und Empfehlungen für die Gesetzgeber zu entwickeln.
Für den Bereich des Technologietransfers untersuchen die Wissenschaftler Funktionsweise und Effektivität des bestehenden Rechtsrahmens in einzelnen Ländern und analysieren, wie das Potential für eigene Innovation in Lateinamerika optimiert werden kann. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der internationale Technologietransfer, sowohl zwischen hochindustrialisierten Staaten und Ländern Lateinamerikas als auch zwischen jenen Ländern.
Im Forschungsbereich des Schutzes geografischer Herkunftsangaben zeigt sich, dass das Vermarktungspotential regionaler Produkte bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Zwar gibt es erste Schutzlabels für Produkte wie Kaffee, wodurch deren Herkunftsangabe rechtlich geschützt werden kann. Bei einer Vielzahl der Nahrungsmittel ist das aber noch nicht der Fall. „Zum einen fehlen kohärente Vermarktungskonzepte, um die teilweise herausragende Qualität solcher Erzeugnisse auszuweisen, etwa auf der Grundlage von geographischen Herkunftsangaben oder Kollektivmarken, zum anderen fehlt es aber auch an technologischer Innovation in der Agrarwirtschaft, die sich durch Patente oder Sortenschutzrechte absichern ließe”, erklärt Juan Correa. Auch in diesem Projekt arbeiten die Rechtswissenschaftler mit länderspezifischen Fragebogen: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es, wie geht die Praxis damit um?
Allen Forschungsprojekten gemein ist der vergleichende Ansatz durch Untersuchungen in regulatorischer und tatsächlicher Hinsicht. Leitlinien für künftige Rechtsentwicklungen lassen sich nach Ansicht des Forscherteams nur durch eine Analyse der aktuellen Situation in all ihren politischen, sozialen und wirtschaftlichen Facetten und Zusammenhängen entwickeln: Wodurch entstehen welche Anreize für Marktakteure? Gibt es spezifische Regulierungsansätze, um das wirtschaftliche und kulturelle Potential Lateinamerikas besser auszuschöpfen?
Bei der Initiative „Smart IP for Latin America” spielt daher auch der Dialog mit anderen Disziplinen, etwa den Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie oder der Politologie eine wichtige Rolle. „Nur evidenzbasierte Forschung ermöglicht belastbare Handlungsempfehlungen, mit denen letztlich an politische Entscheidungsträger in Lateinamerika herangetreten werden kann”, erklärt Hilty. Dabei gehe es gerade nicht darum, einen möglichst starken Schutz immaterieller Güter zu erreichen und durchzusetzen - dies jedenfalls dort nicht, wo die eigene Wirtschaft im internationalen Vergleich derzeit keine kompetitiven Vorteile hat und auch kein relevantes Potential aufweist, um sie aufzubauen. Ziel der langfristig angelegten Initiative ist es vielmehr, ein Schutzsystem herauszuarbeiten, das optimal auf die spezifischen Bedingungen und Bedürfnisse der jeweiligen Gesellschaft und Volkswirtschaft abgestimmt ist.
Die Initiative „Smart IP for Latin America” setzt darauf, die Zusammenarbeit unter den Staaten mit spezifischem Blick auf das Immaterialgüterrecht auf verschiedenen Ebenen - über den akademischen Dialog hinaus - zu fördern und nachhaltig zu unterstützen. Hilfe bietet dabei ein „Advisory Committee”, dem führende Wissenschaftler Lateinamerikas angehören.
Eine erste große Konferenz fand im Frühjahr 2018 in Santiago de Chile in Zusammenarbeit mit dem dortigen Patent- und Markenamt, dem Instituto Nacional de Propiedad Industrial (INAPI), statt. Es folgte ein Workshop in Buenos Aires im Herbst 2018, der vor allem dem Patentprojekt gewidmet war. Die zweite Jahreskonferenz fand im April 2019 in Cartagena, Kolumbien, in Kooperation mit der Universidad de los Andes statt; hier wurde die genaue Ausrichtung der bereits gestarteten Forschungsprojekte näher bestimmt. Für die dritte Jahreskonferenz im März 2020 voraussichtlich in Lima konnte das Instituto Nacional de Defensa de la Competencia y de la Protección de la Propiedad Intelectual (INDECOPI), die unter anderem für Schutzrechte zuständige Institution in Peru, gewonnen werden.
Ob bis dahin bereits eine endgültige Fassung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Staaten vorliegt, ist offen. Nach der grundsätzlichen Einigung im Juni erarbeiten jedenfalls beide Seiten in den nächsten Monaten gemeinsam eine endgültige Fassung des Abkommens, die dem Rat und dem Europäischen Parlament dann zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Bedeutung des Abkommens steht dabei außer Frage: Der EU winken vor allem interessantere Absatzmöglichkeiten als heute. Den beteiligten Staaten Lateinamerikas bietet es überdies bisher nicht dagewesene Entwicklungschancen - wobei diese nur genutzt werden können, wenn das Bewusstsein dafür geschärft wird, welche Schutzsysteme in ihren Volkswirtschaften die vorteilhaftesten Wirkungen entfalten.

pybliometrics – Eine neue Software zur Forschung mit großen bibliometrischen Datenmengen
pybliometrics eröffnet neue Wege, schneller an ständig wachsende Datenmengen heranzukommen. Gleichzeitig erlaubt die Software eine bessere Überprüfbarkeit von Forschungsergebnissen, die Markenzeichen guter wissenschaftlicher Praxis ist.
Wissenschaftsorganisationen und Forscher, die über Wissenschaft an sich forschen, sind auf bibliometrische Datenbanken angewiesen. Diese sammeln Daten über wissenschaftliche Publikationen, womit wissenschaftlicher Output „gemessen“ werden kann. Je größer eine Datenbank, desto mehr wissenschaftliche Aktivität kann erfasst werden – umso schwieriger wird es allerdings, Forschungsdaten zu extrahieren.
Eine der größten bibliometrischen Datenbanken, die vom wissenschaftlichen Fachverlag Elsevier betrieben wird, ist Scopus. Die Software pybliometrics, die von Michael E. Rose, Senior Research Fellow am Institut, in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit John R. Kitchin (Professor für Chemical Engineering an der Carnegie Mellon University) entwickelt wurde, ermöglicht nun Forschern, die mit einer Scopus-Lizenz bzw. Scopus Custom Data arbeiten, diese Datenbank ohne größere Hürden zu nutzen und Daten automatisiert herunterzuladen.
Die Software ist in der Programmiersprache Python geschrieben, die unter Wissenschaftlern immer mehr an Bedeutung gewinnt. pybliometrics eröffnet Nutzern neue Wege, schneller an von ihnen benötigte große und ständig wachsende Datenmengen heranzukommen.
Gleichzeitig erlaubt pybliometrics eine bessere Überprüfbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse, da für jeden transparent wird, nach welchen Definitionen Forschungsdaten gezogen wurden. Das erhöht die Replikationsfähigkeit der Forschung, die Markenzeichen guter wissenschaftlicher Praxis ist.
Zur Publikation siehe hier.

Neue Arbeitsgruppe für Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz
Forscher der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung des Instituts untersuchen die Nutzung und Tragweite von Künstlicher Intelligenz und Maschinellem Lernen, um die Auswirkungen für Gesellschaft und Wirtschaft ermessen und bewerten zu können. Sie nutzen die Technologien auch für Ihre Forschung.
Künstliche Intelligenz (KI) und Maschinelles Lernen (ML) sind wegweisende Technologien, die sich zum einen auf Innovations- und Wettbewerbsprozesse und zum anderen auf die Forschung in den Sozial- und anderen Wissenschaften selbst auswirken.
Forscher am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb untersuchen derzeit die Nutzung und Tragweite von KI und ML, um ihre Auswirkungen für Gesellschaft und Wirtschaft ermessen und bewerten zu können. Darüber hinaus werden maschinelle Lernverfahren bei der Durchführung von Forschungsprojekten selbst verwendet. Des Weiteren liefern die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des Instituts angewandte Forschungsergebnisse, die dabei helfen können, diese Methoden an die Bedürfnisse der Sozialwissenschaften anzupassen.
Um diese Forschungstätigkeiten noch wirkungsvoller zu unterstützen, hat die wirtschaftswissenschaftliche Abteilung am Institut eine “Machine Learning & Artificial Intelligence Group” eingerichtet, die aus Forschenden besteht, die in ihren Projekten aktiv KI und ML analysieren oder anwenden. Die Gruppe fungiert als eine Art Observatorium, um relevante Entwicklungen im Bereich KI und ML zu verfolgen, Inhalte und Ressourcen bereitzustellen und die Forschung in diesem Feld zu koordinieren. Zudem werden die neuen Forschungsansätze interessierten Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdocs vermittelt.
Kontakt für weitere Informationen: Michael E. Rose.
Stellungnahme zum Regierungsentwurf vom 23. Januar 2019 für ein Thüringer Transparenzgesetz
Eine rechtliche Analyse zum geplanten Erlass eines Transparenzgesetzes in Thüringen.