Nutzung verwaister Werke
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Regelung zur Nutzung verwaister Werke und weiterer Änderungen des Urheberrechtsgesetzes sowie des Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
Collective Management of Copyright and Related Rights in Musical Works
Comments of the Max Planck Institute for Intellectual Property and Competition Law on the Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on collective management of copyright and related rights and multi-territorial licensing of rights in musical works for online uses in the internal market COM (2012) 372
Leistungsschutzrecht für Verleger
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger
Der Deutsche Bundestag wird in Kürze über eine Änderung des Urheberrechtsge-setzes beraten, durch die ein Leistungsschutzrecht für Verleger geschaffen werden soll. Weite Kreise der deutschen und europäischen Rechtswissenschaft sind darüber besorgt. Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen.
Mit diesem Schreiben werden die Gründe aufgeführt, die dagegen sprechen, die geltende Rechtslage zu verändern. Verantwortet wird der Text vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, das seit seiner Gründung im Jahre 1966 das politisch und wirtschaftlich neutrale Kompetenzzentrum in den von ihm betreuten Rechtsgebieten ist. Das Institut unterstützt insbesondere die deutsche und europäische Urheberrechtsentwicklung seit Jahrzehnten mit wissenschaftlicher Expertise. Unterstützt wird dieser Text von einer großen Zahl von Unterzeichnern, die im Anhang aufgeführt sind.
The Unitary Patent Package
The Unitary Patent Package: Twelve Reasons for Concern
The Max-Planck-Institute for Intellectual Property and Competition Law, which has functioned as a politically and economically unbiased centre of legal competence for European intellectual property legislation ever since its foundation in 1966, is a well-recognized scientific commentator and advisor on the evolution of European patent law.
The Institute considers a balanced, innovation-friendly and uniform patent system as being indispensable for Europe. However, the current patent package is deemed to be both dangerous and misguided. While a superficial glance may create the false impression of a patent law advancement through the proposal, it instead actually threatens to forestall the necessary legal progress and innovation capacities for the foreseeable future.
The respective concerns of the Max-Planck-Institute are shared by experts throughout Europe. Likewise, considerable parts of the industry harbor doubts as to the proposed system's efficiency. Large undertakings might indeed benefit from a reinforcement of their patent portfolios through the proposed system. Particularly small and medium-sized enterprises are however likely to experience significant obstacles to their innovation activities.
Our criticism of the package is underpinned by a series of legal arguments which are elaborated in the analysis. Many of these points are also uncontested in the current debate. Yet remedies are only promised for the time after the entry into force of the package.
Experience shows that particularly in relation to legislation for intellectual property this promise for subsequent improvement is unlikely to be delivered on. Consequently, it might prove disastrous to implement a patent system which is already known to be detrimental from both the legal as well as the innovation perspectives. Much rather, the correct course must be set now. Against this background, the Institute believes it is indispensable to reconsider the content of the Unitary Patent Package afresh.
Note: This is the only authentic text, no follow-up versions or translations have been authorized yet.
Zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke
Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz vom 6. Juli 2011 zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke, KOM(2011)289
Übertragung Aufgaben Schutz von Immaterialgüterrechten
Stellungnahme zum Vorschlag der EU Kommission für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Übertragung bestimmter den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums betreffender Aufgaben, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Marken und Produktpiraterie, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Block Exemption Regulation on Research and Development Agreements
Comments of the Max Planck Institute for Intellectual Property, Competition and Tax Law on the Draft Commission Block Exemption Regulation on Research and Development Agreements and the Draft Guidelines on Horizontal Cooperation Agreements
Max-Planck-Institut gibt eine Stellungnahme zum Kommissionsentwurf für eine Gruppenfreistellungsverordnung über Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen sowie dem Entwurf zu Leitlinien über horizontale Kooperationsvereinbarungen ab.
Customs Enforcement of Intellectual Property Rights
Statement of the Max Planck Institute for Intellectual Property, Competition and Tax Law on the Review of EU Legislation on Customs Enforcement of Intellectual Property Rights
Urheberrecht „Dritter Korb“
Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz vom 19. Februar 2009 - Urheberrecht „Dritter Korb“
Schon während der Arbeiten am Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft wurde von verschiedenen Seiten die Forderung nach einem „Dritten Korb“ erhoben, einem Korb, der sich insbesondere den Belangen von Wissenschaft und Forschung annehmen sollte. So haben sowohl der Deutsche Bundestag als auch der Bundesrat Entschließungen gefasst, mit denen das Bundesministerium der Justiz aufgefordert wurde zu prüfen, ob in weiteren Punkten gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Diesem Anliegen kommt das BMJ nun nach, indem es den beteiligten Kreisen die Möglichkeit gibt, zu sämtlichen in den Entschließungen angesprochenen Aspekten sowie zu einzelnen seitens der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ angeregten Fragen Stellung zu nehmen.
Aus Sicht des Max-Planck-Instituts kann die rasche Aufnahme der Arbeiten an einem „Dritten Korb“ nur begrüßt werden, denn eine zügige Anpassung des Urheberrechts an die Bedürfnisse einer sich immer stärker ausbildenden Wissens- und Informationsgesellschaft erscheinen dringend notwendig.
Die Herausbildung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts muss daher Leitgedanke der erneuten Novellierungen sein, denn Zugang zu Informationen, wissenschaftlicher Forschung und Bildung sind Grundlagen für Innovation und damit wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand schlechthin.
Fristverlängerung verwandter Schutzrechte
Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/116 EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte
Die vordergründige Zielsetzung des Kommissionsvorschlags, die wirtschaftliche Situation der ausübenden Künstler zu verbessern, leuchtet ein. Ebenfalls treffen die Beschreibungen gewisser Missstände in der Musikbranche zu. Die Maßnahmen, welche die Kommission zu deren Behebung vorschlägt – hauptsächlich eine Verlängerung der Frist für Leistungsschutzrechte von 50 auf 95 Jahre – dürften Künstlern aber wenn überhaupt marginale Vorteile bringen. Tatsächlich erkennt auch die Kommission zutreffend, dass das Problem ausübender Künstler primär in ihrer fehlenden Verhandlungsmacht den Tonträgerherstellern gegenüber liegt. Daraus zieht sie aber nicht die naheliegende Konsequenz, dass Künstler durch zwingende vertragsrechtliche Normen besser zu stellen wären.
Auch nicht zu widersprechen ist der Kommission, wenn sie die Herausforderungen der Tonträgerindustrie durch neue – illegale – Nutzungsmöglichkeiten im Internet beschreibt. Aber auch insoweit bleiben denkbare, zielgerichtete Handlungsoptionen unerwähnt. Stattdessen lenkt die Kommission ihre Überlegungen auch mit Bezug auf die Produzenten auf die genannte Schutzfristenverlängerung, obwohl zwischen der Dauer der Leistungsschutzrechte und dem beklagten Nutzerverhalten überhaupt kein sachlicher Zusammenhang besteht.