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Stellungnahme  |  19.02.2009

Urheberrecht „Dritter Korb“

Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz vom 19. Februar 2009 - Urheberrecht „Dritter Korb“

Schon während der Arbeiten am Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft wurde von verschiedenen Seiten die Forderung nach einem „Dritten Korb“ erhoben, einem Korb, der sich insbesondere den Belangen von Wissenschaft und Forschung annehmen sollte. So haben sowohl der Deutsche Bundestag als auch der Bundesrat Entschließungen gefasst, mit denen das Bundesministerium der Justiz aufgefordert wurde zu prüfen, ob in weiteren Punkten gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Diesem Anliegen kommt das BMJ nun nach, indem es den beteiligten Kreisen die Möglichkeit gibt, zu sämtlichen in den Entschließungen angesprochenen Aspekten sowie zu einzelnen seitens der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ angeregten Fragen Stellung zu nehmen.

Aus Sicht des Max-Planck-Instituts kann die rasche Aufnahme der Arbeiten an einem „Dritten Korb“ nur begrüßt werden, denn eine zügige Anpassung des Urheberrechts an die Bedürfnisse einer sich immer stärker ausbildenden Wissens- und Informationsgesellschaft erscheinen dringend notwendig.

Die Herausbildung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts muss daher Leitgedanke der erneuten Novellierungen sein, denn Zugang zu Informationen, wissenschaftlicher Forschung und Bildung sind Grundlagen für Innovation und damit wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand schlechthin.

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