Personalie  |  10.07.2024

Rupprecht Podszun in die Monopolkommission berufen

Rupprecht Podszun wurde zum 1. Juli von der Bundesregierung in die Monopolkommission berufen. Podszun war zu Beginn seiner Karriere am Institut als Doktorand, später als Wissenschaftlicher Referent beschäftigt. Seine Dissertation und seine Habilitation wurden von Josef Drexl betreut. Bis 2022 war Podszun dem Institut als Affiliated Research Fellow verbunden.

Prof. Dr. Rupprecht Podszun (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)
Prof. Dr. Rupprecht Podszun (© Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)

Prof. Dr. Rupprecht Podszun lehrt an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wo er einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht innehat. Nach seiner Promotion im internationalen Kartellrecht arbeitete Podszun zunächst als Referent im Bundeskartellamt, bevor er ans Institut zurückkehrte und sich an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Josef Drexl habilitierte. Von 2013 bis 2016 war er Inhaber eines Lehrstuhls für Immaterialgüterrecht an der Universität Bayreuth.


Schwerpunkte von Podszuns Forschung sind das Kartell- und Wettbewerbsrecht, Fragen der digitalen Regulierung sowie Nachhaltigkeitsthemen. Er verfasste als Sachverständiger für den Deutschen Bundestag, Bundesministerien, die EU-Kommission und das Europäische Parlament mehrfach Gutachten. Gemeinsam mit Prof. Dr. Justus Haucap, ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission, klärt er im Podcast „Bei Anruf Wettbewerb“ wettbewerbsrechtliche Fragen.


Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Ihre Gutachten sind öffentlich verfügbar. Zudem berät die Monopolkommission den Bundesgerichtshof auf Nachfrage.