Vor 50 Jahren, kurz nach der Gründung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, entschieden sich Eugen Ulmer als Gründungsdirektor und Friedrich-Karl Beier als sein Stellvertreter, eine rein englischsprachige Zeitschrift zu begründen. Die IIC – damals trug sie noch den Namen „International Review of Industrial Property and Copyright Law” – war als Ergänzung der bereits bestehenden deutschsprachigen GRUR Int. gedacht, die Eugen Ulmer und Karl-Friedrich Beier herausgaben, dies jedoch in Kooperation mit der Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).
Die Idee, mit einer englischsprachigen Fachzeitschrift parallel zur GRUR Int. eine internationale Leserschaft zu erschließen, sollte sich als wegweisend herausstellen. Zur Zeit der Gründung der IIC kam es gerade in Kontinentaleuropa und Asien zwar noch häufig vor, dass Wissenschaftler im Bereich des Immaterialgüterrechts Deutsch lernten und sogar auf Deutsch publizierten. Zudem ermöglichte die Beherrschung der deutschen Sprache ausländischen Wissenschaftlern, die sich im Immaterialgüterrecht qualifizieren wollten, einen Forschungsaufenthalt am Institut oder gar eine Promotion an der Universität München. Die sehr dynamische Entwicklung des internationalen IP-Rechts in dieser Zeit sowie die wachsende Überzeugung, dass die wirtschaftliche Integration bald einen europäischen IP-Rechtsrahmen erforderlich machen würde, legten es aber nahe, durch die Verwendung von Englisch als die neue „lingua franca“ den Einfluss des Instituts auf den internationalen wissenschaftlichen Diskurs und die zukünftige globale sowie europäische Rechtsentwicklung langfristig zu sichern.
Anfangs konzentrierte sich die IIC inhaltlich auf rechtsvergleichende Studien und die Revisionen der internationalen Konventionen, die darauf zielten, den Immaterialgüterrechtsschutz auszubauen. Bereits ab den 1970er Jahren unterstützten Rechtswissenschaftler, nicht zuletzt am Max-Planck-Institut, jedoch auch Initiativen zur Schaffung harmonisierter europäischer Schutzsysteme, worunter das Europäische Patentübereinkommen von 1973 einen besonders wichtigen Schritt markierte. Von den späten 1980er Jahren an wurde die IIC zu einem wissenschaftlichen Wegbegleiter im Rahmen der Harmonisierung der nationalen Immaterialgüterrechte sowie der Schaffung einheitlicher Schutzsystemen in Europa. Auf internationaler Ebene führte die Gründung der WTO im Jahre 1994 und die Verabschiedung des TRIPS-Abkommens zu einer Ausdehnung von Schutzstandards aus Industrieländern in große Schwellenländer wie Indien, China und Brasilien, aber auch in eine Vielzahl kleinerer und oft noch weniger entwickelter Länder. Zunehmend stießen diese Schutzstandards, die nicht unbedingt im Interesse der weniger entwickelten Volkswirtschaften lagen, aber auch auf Kritik, dies sowohl in den betroffenen Staaten als auch der internationalen Wissenschaftscommunity. Dieses Spannungsfeld spiegelt sich in der Sonderausgabe der IIC zum 25. Jubiläum mit Beiträgen aus dem Institut (s. IIC 6/1995).
Seitdem setzen sich die kritischen Debatten über das internationale Immaterialgüterrecht fort, und die IIC entwickelte sich zu einem wichtigen Forum für den Meinungsaustausch. Befürworter wie Gegner einer Schutzausdehnung kommen gleichermaßen zu Wort – vorausgesetzt, wissenschaftliche Qualität und Unabhängigkeit sind gewährleistet. Dank eines umfangreichen, konstanten und ausgesprochen engagierten Netzwerks von Peer Reviewern schafft es die IIC, mit einer Annahmequote von nur rund 20 Prozent höchste Qualitätsstandards und Unparteilichkeit zu erfüllen. Die IIC erscheint derzeit mit gegenwärtig neun Heften pro Jahr im Springer Verlag – mit Plänen diese Zahl künftig weiter zu erhöhen.
Ein weiterer Grund für den Erfolg der Zeitschrift war die Entscheidung der aktuellen Herausgeber, das Themenspektrum um das Kartellrecht zu erweitern, nicht nur, um das breitere Forschungsspektrum des Instituts nach seiner Neuausrichtung im Jahre 2002 widerzuspiegeln, sondern auch um die rasant wachsende Bedeutung wettbewerbsrelevanter Fragen im Immaterialgüterrecht Rechnung zu tragen. Das zeigt sich auch im heutigen Namen der IIC: International Review of Intellectual Property and Competition Law.
In Zeiten, in denen verhandlungsstarke Staaten oft im Interesse der eigenen Industrie bilaterale und plurilaterale Handelsabkommen nutzen, um weniger entwickelten Ländern gegenüber oft unausgewogene TRIPS-plus-Standards durchzusetzen, müsse die internationale Gemeinschaft gemeinsam Antworten entwickeln, um einen verbindlichen und nachhaltigen Rechtsrahmen zu schaffen, betonen die leitenden Herausgeber, Josef Drexl und Reto M. Hilty. Umso wichtiger seien heute anerkannte Fachzeitschriften, die sich nicht am kurzfristigen Mainstream orientierten, sondern mit langfristiger Perspektive Themen der Grundlagenforschung aufgreifen, um damit ein Forum für unabhängige wissenschaftliche Analysen zu bieten. Solche Zeitschriften seien von unschätzbarem Wert, um auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene ein ausgewogenes und wettbewerbsorientiertes Schutzrechtssystem sicherzustellen.
Im kürzlich erschienenen Heft 1 des 50. Jahrgangs der IIC greifen Forscher des Instituts aktuelle Herausforderungen auf, die in den nächsten Jahren auch zu den Forschungsschwerpunkten des Instituts gehören dürften – darunter etwa „Artificial Intelligence and Collusion“, „IoT Connectivity Standards: How Adaptive is the Current SEP Regulatory Framework?“ oder “Copyright Law on Blockchains: Between New Forms of Rights Administration and Digital Rights Management 2.0“.