Die neuen Bedingungen der Datenverfügbarkeit und die neuen Möglichkeiten der Datenverarbeitung sind ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sind zunehmend mit dem Versuch verbunden, datengetrieben Wertschöpfung zu generieren. Vor diesem Hintergrund haben sich sowohl der europäische als auch der deutsche Gesetzgeber die Entwicklung eines Rechtsrahmens für die Datenwirtschaft zum Ziel gesetzt, der Vereinbarungen über den Zugang und Austausch von Daten erleichtert und gesetzliche Datenzugangsrechte schafft, wenn dies zum Schutz des Wettbewerbs erforderlich ist. Hinzu tritt das Ziel einer proaktiven Förderung von Wettbewerb und Innovation.
Das BMWK hat die Autor*innen der Studie – ein interdisziplinäres Team, bestehend aus Jurist*innen und Ökonomen – gebeten, zu untersuchen, ob der sich abzeichnende Rechtsrahmen zur Erreichung dieser Ziele geeignet ist und im Fall von Defiziten Handlungsoptionen aufzuzeigen. Tatsächlich zeigt eine Bestandsaufnahme geltender Rechtsvorschriften über den Datenzugang und - austausch, dass gegenwärtig ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit besteht. Klar definierte Exklusivrechte, vertragsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Prinzipien sind erst im Entstehen begriffen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme eruiert die Studie potenziellen Reformbedarf und erörtert Handlungsoptionen. Konkret beziehen sich diese auf den Vorschlag der Europäischen Kommission zu einem Data Act, das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht einschließlich der Fusionskontrolle, den Digital Markets Act und § 19a GWB sowie den Rechtsrahmen für Datenintermediäre.
Das Gutachten ist unter dem folgenden Link abrufbar:
Data access and sharing in Germany and in the EU: Towards a coherent legal framework for the emerging data economy