Verschiedenes  |  13.04.2023

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb unterzeichnet die Charta der Vielfalt

Die Max-Planck-Gesellschaft und ihre Institute sind der Überzeugung: Vielfalt ergibt Exzellenz. Vor diesem Hintergrund hat das Institut jetzt die Charta der Vielfalt unterzeichnet, um damit auch nach außen zu zeigen, dass Spitzenleistung in der Forschung von Begabung, Kreativität und Leidenschaft abhängig ist – nicht von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Identität.

charta der vielfalt - unterzeichnet
Im März 2023 hat das Institut die Charta der Vielfalt unterzeichnet.

Mit der Unterzeichnung möchte das Institut die Bedeutung der Werte unterstreichen, die auch die Arbeit der Gleich­stellungs­beauftragten kennzeichnen. Mehr über dieses Engagement können Sie auf den Seiten zur Chancengleichheit des Instituts erfahren.


Der Charta der Vielfalt e.V. ist die größte Arbeitgebendeninitiative zur Förderung von Diversity in Unternehmen und Institutionen Deutschlands. Das Herzstück des Vereins ist die Urkunde „Charta der Vielfalt“, die zur Anerkennung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitskultur 2006 gemeinsam von Unternehmen und Politik ins Leben gerufen wurde. Im Januar 2011 wurden die Aktivitäten in einen Verein überführt.


Ziel der Initiative ist ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld und dass alle Beschäftigten – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft – Wertschätzung erfahren.

Verschiedenes  |  31.03.2023

Roundtable “Rebuilding Ukraine: The Case of the Health Sector”

Nach einem ersten explorativen Online-Roundtable am 1. Dezember 2022 war das Institut am 21. März 2023 Gastgeber des Roundtable “Rebuilding Ukraine: The Case of the Health Sector”, der im Hybridformat organisiert wurde und bei dem ukrainische Gäste und Vortragende vor Ort anwesend waren. Übergeordnetes Ziel war, im regen Austausch dazu beizutragen, Grundlagen für einen Wiederaufbau der Ukraine im Bereich des Gesundheitssektors zu legen.

Einige Teilnehmende des Roundtable Ukraine vor Ort
Einige Teilnehmende des Roundtable Ukraine vor Ort
v.l.n.r. Oksana Kashyntseva, Vitalii Pashkov, Nataliya Gutorova
v.l.n.r. Oksana Kashyntseva, Vitalii Pashkov, Nataliya Gutorova
Liudmyla Petrenko
Liudmyla Petrenko
v.l.n.r. Vitalii Pashkov, Nataliya Gutorova, Kateryna Militsyna
v.l.n.r. Vitalii Pashkov, Nataliya Gutorova, Kateryna Militsyna
v.l.n.r. Anastasiia Lutsenko, Ivan Vyshnyvetskyy
v.l.n.r. Anastasiia Lutsenko, Ivan Vyshnyvetskyy
v.l.n.r. Oksana Kashyntseva, Reto M. Hilty
v.l.n.r. Oksana Kashyntseva, Reto M. Hilty

Der Roundtable wurde organisiert von Liudmyla Petrenko, Daria Kim und Oksana Kashyntseva und widmete sich gesundheitspolitischen Maßnahmen und Regelungen in der Ukraine.


Die Vortragenden repräsentierten ein breites Spektrum von Institutionen, darunter den National Security and Defense Council of Ukraine, die Kyiv National Economic University, die Ukrainian Association for Clinical Research, die Taras Shevchenko National University of Kyiv, die National Academy of Legal Sciences of Ukraine sowie die Yaroslav Mudryi National Law University.


Die ukrainische pharmazeutische Industrie: Strategische und industriepolitische Perspektiven


In der ersten Diskussionsrunde, die von Dietmar Harhoff moderiert wurde, ging es um den hohen Entwicklungsstand der pharmazeutischen Industrie in der Vorkriegszeit, ihr Potenzial und die Zerstörungen des ersten Kriegsjahres.


Die ukrainische Pharmaindustrie blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. Die erste industrielle Pharmaproduktion wurde 1907 in Charkiw aufgebaut. Zu Sowjetzeiten waren etwa 70 % der industriellen Pharma- und Forschungskapazitäten der Sowjetunion in der Ukraine konzentriert. Im Vorkriegsjahr belief sich der ukrainische Pharmamarkt auf über 3,6 Milliarden US-Dollar. Auf den Apothekensektor entfielen 3,2 Milliarden US-Dollar, auf den Krankenhaussektor 0,4 Milliarden US-Dollar.


Bis heute wurden in der Ukraine 1.400 Gebäude beschädigt oder zerstört, darunter 574 Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bei den meisten handelt es sich um Einrichtungen der Erst-, Notfall- und Spezialversorgung. Nach vorläufigen Schätzungen belaufen sich die Kosten für den Wiederaufbau auf etwa 1 Mrd. US-Dollar. Dementsprechend beliefen sich die Verluste auf dem ukrainischen Pharmamarkt im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 auf 22,4 % in physischer Hinsicht (Einheiten von Arzneimitteln), 26,7 % in monetärer Hinsicht und 19,2 % bei den Apotheken, von denen fast 4.000 geschlossen wurden. Infolgedessen wurde der Zugang zu Medikamenten in der gesamten Ukraine unterbrochen.


Arzneimittelforschung und -entwicklung in der Ukraine


Das zweite Panel, moderiert von Anastasiia Lutsenko, befasste sich mit klinischen Studien.


Die klinische Forschung hatte vor dem Krieg erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Der Anteil ukrainischer Proband*innen in klinischen Studien betrug jedes Jahr 2 % des weltweiten Patientenpools (mit 30.000 aktiv Teilnehmenden an 500 Studien), was für ein kleines Land ein hoher Anteil ist. In den fünf Jahren vor Kriegsbeginn stieg die Zahl neuer klinischer Studien um das Zweieinhalbfache, die Zahl der Forschungsstandorte um 20 % und die Zahl der aktiv Forschenden in diesem Bereich um 44 %.


Der Plan zur Wiederherstellung des ukrainischen Gesundheitssystems nach dem Krieg umfasst für das nächste Jahrzehnt eine Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Arzneimitteln für klinische Studien, steuerliche und andere Anreize für Unternehmen, die an der Durchführung klinischer Studien beteiligt sind, die Entwicklung der Forschungsinfrastruktur und des Forschungspotenzials sowie die Einführung eines Versicherungssystems für die klinische Forschung in Form einer Entschädigung für mögliche Schäden für alle Teilnehmenden an klinischen Studien.


Ein Ausblick auf den regulatorischen Rahmen für den ukrainischen Pharmasektor


Die Referierenden des dritten Panels, das von Daria Kim moderiert wurde, kritisierten die Praxis des Pharmamarketings in der Ukraine.


Sie warfen dem pharmazeutischen und medizinischen Fachpersonal vor, bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unangemessen vorzugehen, indem sie beispielsweise für Produkte werben, die entweder gefährlich für die Patientinnen und Patienten sein können oder keine entsprechende therapeutische Wirkung haben, um so unangemessenen Profit zu erzielen. Sie sprachen auch die Monopolisierung im Bereich des Apothekenwesens an, die in verdeckter Form betrieben wird und zu erheblichen Preiserhöhungen für pharmazeutische Produkte führt, sowie die Praxis der Fälschung pharmazeutischer Produkte.


Die stillschweigende Duldung von Monopolisierung im Bereich des Apothekenwesens durch den Staat, insbesondere durch Kommunalverwaltungen, und die Schaffung von Mega-Apothekenketten hat zu einer Minimierung des wirtschaftlichen Wettbewerbs und zum Missbrauch von Monopolmacht geführt. Die stillschweigende Zustimmung des Staates zur Entwicklung von Marketingvereinbarungen auf dem Pharmamarkt sind Ursache einer Verteuerung von Arzneimitteln. Vergleiche mit Preisen in Referenzländern haben gezeigt, dass die Preise für pharmazeutische Produkte in der Ukraine vor dem Krieg aufgrund von Marketingvereinbarungen um 40 % überhöht waren.


Ausblicke auf Fragen des geistigen Eigentums in der ukrainischen Pharmaindustrie


Das letzte Panel, moderiert von Reto M. Hilty, zeigte, dass die Ukraine mit rund 120 Pharmaunternehmen über beträchtliche Produktionskapazitäten verfügt, die Möglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der Europäischen Union bieten:


  • Auftragsfertigung für große internationale Arzneimittelhersteller, Transfer neuer Technologien und Herstellung innovativer Arzneimittel (zur Versorgung der Märkte in der EU, der Ukraine, Moldawien, Georgien, dem Nahen Osten und Nordafrika)
  • Integration der Ukraine in verkürzte Lieferketten durch die Produktion von aktiven pharmazeutischen Wirkstoffen (API) für den Bedarf der EU
  • Herstellung von mRNA-basierten Impfstoffen in der Ukraine
  • Gewährleistung einer ununterbrochenen Versorgung mit generischen Arzneimitteln (durch Ersatz von Lieferungen aus China und Indien)
  • Durchführung klinischer Studien in der Ukraine als Ersatz für den russischen Markt, wo die meisten internationalen Unternehmen aufgrund der internationalen Sanktionen derzeit keine Studien durchführen.

Der Roundtable endete mit einem Appell an die EU und die internationalen Partner, Programme zu entwickeln und zu implementieren, um internationale Unternehmen zur Zusammenarbeit beim Technologietransfer und zur Produktion von Arzneimitteln in der Ukraine zu ermutigen und um die logistischen Vorteile des Landes zu nutzen. Es wurde auch angeregt, finanzielle Unterstützungsprogramme für die Entwicklung der Produktion von aktiven pharmazeutischen Wirkstoffen in der Ukraine zu schaffen. Die regulatorischen Hürden für die Ausfuhr ukrainischer Arzneimittel in die EU sollten durch die Einführung spezieller Inspektionsverfahren zur Gewährleistung der guten Herstellungspraxis (GMP) gemäß den GMP-Standards der EU sowie spezieller Inspektionsverfahren auch für den ukrainischen Inlandsmarkt (PIC/S GMP-Standards) vereinfacht werden. Dies sollte mit der Einrichtung von Schulungsprogrammen und einer angemessenen Qualifizierung von Inspektionspersonal einhergehen, das ukrainischen Herstellern Bescheinigungen gemäß GMP-Standards der EU ausstellt.


Wir danken allen Vortragenden und Teilnehmenden, insbesondere unseren Gästen aus der Ukraine, sowie den Organisatorinnen für ihre wertvollen Beiträge und freuen uns auf weitere Roundtables, die dazu beitragen sollen, die Ukraine für eine erfolgreiche Zukunft wiederaufzubauen.


Zum vollständigen Programm mit allen Vortragenden, ihren Affiliationen sowie allen Themen.


Zur Rückschau den ersten explorativen Roundtable vom 1. Dezember 2022.

Yuriy Kapitsa vor der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine
Verschiedenes  |  28.03.2023

Yuriy Kaptisa kehrt zurück nach Kyiw und setzt seine Arbeit dort fort

Nach einem Jahr hat Yuriy Kapitsa seinen Forschungsaufenthalt am Institut beendet und kehrt nach Kyiw zurück. Dort wird der Direktor des Center for Intellectual Property Studies and Technology Transfer der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine seine Arbeit für die Harmonisierung des ukrainischen Rechtssystems mit EU-Recht fortsetzen und kann damit aktiv zum Integrationsprozess der Ukraine in die EU beitragen.

Yuriy Kapitsa vor der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine
Yuriy Kapitsa vor der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine

Das von Yuriy Kapitsa umgesetzte Projekt widmet sich der modernen Entwicklung des Immaterialgüterrechts in der Europäischen Union und der Angleichung der ukrainischen Gesetzgebung an den EU-Rechtsbestand. Das Projekt sieht eine komplexe Studie der aktuellen Trends in der Entwicklung der EU-Politik und des Immaterialgüterrechts in den Jahren 2017 – 2022 vor. Desweiteren soll innerhalb des Projekts eine vergleichenden Studie der EU- und ukrainischen Gesetzgebung und die Festlegung von Richtungen zur Angleichung der ukrainischen IP-Gesetze an die aktuellen Änderungen des EU-Rechts.


Die Bedeutung des Projekts steht im Zusammenhang mit der Integration der Ukraine und der EU im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine von 2014 und dem Status der Ukraine als Kandidatin für den EU-Beitritt, was die Angleichung der ukrainischen Gesetzgebung an die EU-Gesetzgebung voraussetzt. Die Forschung war von einer kreativen Atmosphäre geprägt, in der er mit Silke von Lewinski, Heiko Richter und weiteren Kolleg*innen, Fragen der Entwicklung der EU-Gesetzgebung diskutierte.


Derzeit setzt Yuriy Kapitsa seine Arbeit am Centre for Intellectual Property Studies and Technology Transfer der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine fort. Er arbeitet aktiv mit dem neuen ukrainischen Patentamt – dem Ukrainian National Office for Intellectual Property and Innovations – an der Angleichung der ukrainischen und der EU-Gesetzgebung im auf den Bereich des Immaterialgüterrechts und anderen Fragen der europäischen Integration. Zu seinem Arbeitsbereich gehört auch die juristische Unterstützung bei der Schaffung und Kommerzialisierung von Schutzrechten an den Instituten der Akademie der Wissenschaften. Dies betrifft insbesondere die Ausweitung der Anwendung der aktuellen Formen von Technologietransfer- und FuE-Vereinbarungen an den Instituten der Akademie.


Zur Person:
Yuriy Kapitsa, Dr. der Rechtswissenschaft (habil.), J.S.D.,  ist Direktor des Centre for Intellectual Property Studies and Technology Transfer der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine und beschäftigt sich seit vielen Jahren in akademischen Einrichtungen mit vergleichenden Studien zum Immaterialgüterrecht der EU und der Ukraine sowie mit dem Schutz und der Vermarktung von geistigem Eigentum. Er leitete das Projekt zur Angleichung der ukrainischen Gesetzgebung im Bereich des Immaterialgüterrechts an die EU-Gesetzgebung im Rahmen des nationalen Programms zur Angleichung der ukrainischen Gesetzgebung an die der Europäischen Union. Er hat auch als Experte an einer Reihe von EU-Projekten zur Angleichung der Rechtsvorschriften von Drittländern an den EU-Besitzstand mitgewirkt. Er ist Autor und Mitautor der Bücher European Union Intellectual Property Law: Formation, Institutes, Directions of Development, 2017, 2021; Copyright and Related Rights in Europe, 2012; Intellectual Property Law of the European Union and the Legislation of Ukraine, 2006; Inventive Activity in Academic Organisations, 2021; National Report Innovation Ukraine 2020 etc. sowie eine Reihe von akademischen Artikeln (ResearchGate), Mitautor des Zivilgesetzbuches der Ukraine (Kapitel 4 "Intellectual Property Law"), der Gesetze über Wissenschaft und technische Aktivitäten, über Innovationstätigkeit und vieles mehr. Dr. Kapitsa ist Mitglied der vom Ministerkabinett der Ukraine eingerichteten Arbeitsgruppe für die Neukodifizierung (Aktualisierung) der Zivilgesetzgebung der Ukraine und der Arbeitsgruppe für Immaterialgüterrecht der Europäischen Föderation der nationalen Akademien der Wissenschaften (ALLEA).

Call for Papers: Global Data Law Conference Series
Verschiedenes  |  06.03.2023

Call for Papers: Global Data Law Conference Series – Comparative Data Law

Die Konferenz wird gemeinsam vom University of Passau Research Centre for Law and Digitalisation (FREDI) und dem Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb organisiert. Die Veranstaltung ist der letzte Teil einer dreistufigen Konferenzreihe zum Globalen Datenrecht und Teil einer größeren Forschungsagenda in Bezug auf Globales Datenrecht und -politik. Mit diesem Aufruf zur Einreichung von Beiträgen laden wir Wissenschaftler*innen ein, sich an der Konferenz zu beteiligen. 

Call for Papers: Global Data Law Conference Series

Einreichungsprozess und Kontaktdaten

Bitte senden Sie uns Ihr anonymisiertes Abstract (auf Englisch, 300 – 500 Wörter) zu den im Call for Papers beschriebenen Konferenzthemen bis zum 31. Mai 2023. Ihrer Einreichung sollten Sie einen kurzen Lebenslauf / eine Liste Ihrer Veröffentlichungen in einem separaten Dokument (max. 2 Seiten) beifügen. Jeder ausgewählte Beitrag wird auf der Konferenz vorgestellt und der Konferenzband wird im Open-Access-Format veröffentlicht (de Gruyter series on Global and Comparative Data Law). Die Vortragenden müssen ihre Präsentation für die Veröffentlichung konvertieren und bis zum 31. Dezember 2023 einreichen. Die Vortragenden erhalten - vorbehaltlich bestimmter Bedingungen - Reisekosten und Unterkunft. Aktuelle Informationen zur Konferenz werden auf der Institutswebseite und www.jura.uni-passau.de/globaldatalaw veröffentlicht. Bitte senden Sie Einreichungen und / oder Anfragen an fredi.digitalisierung(at)uni-passau.de.

Deckblatt des CDTM-Trend Reports “Tackling Climate Change in the AI Era”
Verschiedenes  |  01.03.2023

Die Bewältigung des Klimawandels in Zeiten von Künstlicher Intelligenz

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, drohen kaskaden­artige Aus­wirkun­gen. Wie können wir den Klima­wandel mit Hilfe von KI-Lösungen bewältigen? Im Zuge seiner Tätig­keit als Mit­glied des Bayerischen KI-Rates leitet Dietmar Harhoff die Projekt­gruppe „KI für Klimaschutz“. Ein erstes Projekt in Koope­ration mit dem Center for Digital Management and Technology (CDTM) der TUM und LMU und dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales wurde nun erfolgreich abgeschlossen – der Trend Report zum Thema “Tackling Climate Change in the AI Era”.

Deckblatt des CDTM-Trend Reports “Tackling Climate Change in the AI Era”
CDTM-Trend Report “Tackling Climate Change in the AI Era”

Der Einsatz von KI in Sektoren wie Landwirtschaft, Energie und Verkehr kann zu wirtschaftlichen Vorteilen führen und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen verringern. Wie kann diese Technologie genutzt werden, um greifbare Erfolge zu erzielen und einen Wandel herbeizuführen, der Chancen für alle schafft? Wie können wir ethische und vertrauenswürdige KI-Systeme entwickeln, ohne einen großen CO2-Fußabdruck zu hinterlassen? Der CDTM-Trend Report geht diesen Fragen nach und vermittelt ein Verständnis für das Potenzial von KI zur Bekämpfung des Klimawandels in den nächsten 20 Jahren. Er beschreibt Trends (politisch und rechtlich, wirtschaftlich, sozial und ökologisch, technologisch sowie Geschäftsmodelle), die die aktuellen und kommenden Herausforderungen des Klimawandels erklären, identifiziert potenzielle Zukunftsszenarien und entwickelt neue Geschäftsmodelle, die ein Gleichgewicht zwischen Nachhaltigkeit, Technologie und künftigem Wohlstand gewährleisten.


Der Report entstand im Rahmen des Trend-Seminars am CDTM, wo sich 25 junge innovative Studierende mit interdisziplinärem Hintergrund über sieben Wochen hinweg vertieft mit ganzheitlicher Trendforschung zu einem spezifischen, zukunftsweisenden Thema befassen: In der Grundlagenphase wird eine umfassende Trendanalyse erstellt, die Szenarienphase dient der Erarbeitung von vier Zukunftsszenarien und in der Ideenphase werden fünf zukunftsfähige digitale Geschäftsmodelle ausgearbeitet. Bei ihrer Arbeit wurden die Studierenden unter anderem von Anna-Sophie Liebender-Luc betreut, die mittlerweile Junior Research Fellow und Doktorandin am Institut ist.


Dietmar Harhoff präsentierte den Trend Report am 23. Februar 2023 bei der AI.BAY2023, der 1. Internationalen KI-Konferenz des Bayerischen KI-Netzwerks baiosphere, die im Deutschen Museum in München stattfand, der Bayerischen Staatsministerin für Digitales Judith Gerlach.


Direkt zum CDTM-Trend Report “Tackling Climate Change in the AI Era”.

Patrick Cramer, designierter Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, mit den Mitarbeiter*innen des Instituts
Verschiedenes  |  31.01.2023

Institutsbesuch des designierten Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft Patrick Cramer

Am 24. Januar 2023 hat Patrick Cramer, designierter Präsident der MPG, das Institut besucht. Er wird sein Amt zum 75-jährigen Gründungsjubiläum der Max-Planck-Gesellschaft im Juni 2023 in Göttingen, dem Gründungsort der MPG, von Martin Strat­mann übernehmen. Bis zum Amtsantritt ver­folgt Cramer das Ziel, alle 86 Institute der MPG besucht und kennen­gelernt zu haben. Er zeigte sich beeindruckt von der gesellschaft­lichen Relevanz der Forschung am Institut.

Patrick Cramer, designierter Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, mit den Mitarbeiter*innen des Instituts
Patrick Cramer, designierter Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, mit den Mitarbeiter*innen des Instituts
Katja Ketterle, Leiterin der Abteilung Institute, mit Patrick Cramer
Katja Ketterle, Leiterin der Abteilung Institute, mit Patrick Cramer
Patrick Cramer, designierter Präsident der Max-Planck-Gesellschaft
Patrick Cramer spricht vor der Institutsversammlung
Mitarbeiter*innen des Instituts, bereit zum Gruppengespräch
Vertreter*innen der wiss. Mitarbeitenden, IT, Gleichstellungsbeauftragte und Wissenschaftskommunikation, bereit zum Gruppengespräch

Der Senat der Max-Planck-Gesellschaft hat auf seiner Sitzung am 23. Juni 2022 in Berlin Prof. Dr. Patrick Cramer zum künftigen Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft für die Amtsperiode 2023 bis 2029 gewählt. Der 54-jährige Chemiker und Molekularbiologe ist Direktor am Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften in Göttingen. Er wird sein Amt zum 75-jährigen Jubiläum der Gründung der Max-Planck-Gesellschaft im Juni 2023 in Göttingen, dem Gründungsort der MPG, von Prof. Dr. Martin Stratmann übernehmen. Stratmann stand neun Jahre an der Spitze der Max-Planck-Gesellschaft.


Bis zu seinem Amtsantritt als Präsident der Max-Planck-Gesellschaft im Juni will Patrick Cramer alle 86 Max-Planck-Institute einmal besucht haben. Ein hehres Ziel, das in greifbarer Nähe ist: Seit Juli 2022 hat Patrick Cramer fast zwei Drittel der Institute besucht. Unser Institut war Nummer 54 auf seiner Liste. Begleitet wurde er von Dr. Katja Ketterle, Leiterin der Abteilung Institute der Max-Planck-Gesellschaft, und Dr. Sabine Gieszinger, Institutsbetreuung.


So versammelte sich am Morgen des 24. Januar nach einem gemeinsamen Fototermin das gesamte Institut für eine kurze Ansprache des designierten Präsidenten und eine anschließende Fragerunde.


Cramer sprach von einem Dreiklang der Kernwerte der Max-Planck-Gesellschaft. Zu ersten nannte er die Exzellenz, wobei rein wissenschaftliche Exzellenz nicht genüge. Es ginge auch um die Persönlichkeiten und Personen, um die die Institute der MPG gebaut seien. Das sogenannte Harnack-Prinzip ist wesentlicher Teil der Strategie der Max-Planck-Gesellschaft. Es sei wichtig, um andere herausragende Menschen anziehen zu können. Wichtig sei dazu auch, das Tun der Spitzenforschenden der Öffentlichkeit zu erklären. Als dritten Kernwert schließlich führte er das Wir-Gefühl an.


„Wir alle sind Max Planck“, betonte Cramer während des offenen Austauschs mit den Mitarbeitenden des Instituts. Es sei Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an den Zielen der MPG mitzuwirken. Genauso müssten auch die Ideen aller Mitglieder der „Max-Planck-Familie“ gehört werden. So zeigte der designierte Präsident ein offenes Ohr für die Wünsche, Fragen und Anregungen aller Mitarbeitenden.


Er gab auch auf persönliche Fragen Auskunft. Noch vor drei Jahren habe er sich nicht vorstellen können, seine eigene Forschung gegenüber den neuen Aufgaben zurückzustellen. Seit 2014 ist Cramer Direktor am Göttinger Institut, zuvor war er Professor für Biochemie an der Ludwig-Maximilians-Universität und Direktor des Genzentrums München.


Er hat durch eigene Arbeiten und langjährige Nachwuchsförderung maßgeblich zur Entwicklung der Biowissenschaften beigetragen. So konnte er die dreidimensionale Struktur eines der größten Enzyme im Zellkern, der RNA-Polymerase, aufklären und darauf aufbauend den Transkriptions-Mechanismus entschlüsseln. Mithilfe dieses Kopiervorgangs erstellen lebende Zellen Abschriften ihrer Gene, die dann als Bauanleitung für die Produktion von Proteinen dienen. Kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie machte Cramer mit seiner Gruppe sichtbar, wie das Corona-Virus sein Erbgut kopiert. Darüber hinaus gelang es dem Team aufzuklären, wie die COVID19-Medikamente Remdesivir und Molnupiravir in diesen Kopierprozess eingreifen.


Nun aber, betonte Cramer, nehme er die Herausforderung des neuen Amtes an und sei überzeugt, wie wichtig es sei, die Zukunft der Wissenschaft mitzugestalten und neues Wissen zum Wohle aller Menschen in die Welt bringen.


Im weiteren Verlauf des Besuchs fand neben Gesprächen mit dem Direktorium ein Gruppengespräch mit Vertreter*innen der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, IT, Wissenschaftskommunikation und den Gleichstellungsbeauftragten statt. Abschließend gab es in kleinerem Rahmen noch eine Posterpräsentation zu Forschungshighlights des Instituts.


Cramer zeigte sich beeindruckt von der gesellschaft­lichen Relevanz der Forschung am Institut und hob dabei besonders die Forschung zum Über­gang zu nach­haltiger Wirtschaft, zur Unterstützung von Schwellen­ländern oder zu KI und dem Schutz privater Daten hervor. Die Leiterin der Abteilung Institute Katja Ketterle betonte, wie inspirierend die kurzen Einblicke in die Forschung waren, dass das Institut auch in anderen Bereichen ein tolles Team habe und damit eines der besonders feinen, kleinen Institute in der großen MPG wäre.


Wir danken für den Besuch und freuen uns auf weiteren Austausch!

v.l.n.r.: Calixto Salomão Filho, Reto M. Hilty, Celso Fernandes Campilongo,Juliana Krueger Pela
Verschiedenes  |  17.01.2023

Reto M. Hilty unterzeichnet Kooperationsvertrag mit der Universität von São Paulo

Am 11. Januar 2023 hat Reto M. Hilty eine Vereinbarung zur Forschungskooperation zwischen dem Institut und der juristischen Fakultät der Universität von São Paulo (FDUSP) unterzeichnet. Diese Kooperation erfolgt im Rahmen der Initiative “Smart IP for Latin America” (SIPLA), die ein neutrales Forum für den akademischen und rechtspolitischen Diskurs über Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in Lateinamerika bietet. Neben den bereits bestehenden Observatorien in Argentinien und Kolumbien wird nun auch ein akademisches Observatorium in Brasilien eingerichtet.

v.l.n.r.: Calixto Salomão Filho, Reto M. Hilty, Celso Fernandes Campilongo,Juliana Krueger Pela
Reto M. Hilty (2.v.l.) mit dem Direktor der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von São Paulo (FDUSP), Celso Fernandes Campilongo (2.v.r.) der Leiterin des brasilianischen Observatoriums Juliana Krueger Pela (1.v.r) und dem Leiter der Abteilung für Handeslrecht der FDUSP Calixto Salomão Filho (1.v.l.) / Foto: FDUSP

Prof. Dr. Celso Fernandes Campilongo, Direktor der FDUSP, betonte im Rahmen der Unterzeichnung des Abkommens, dass Partnerschaften wie diese von grundlegender Bedeutung für die Förderung der Lehrenden und Studierenden der FDUSP seien. In dieser Kooperation sollen Projekte entwickelt werden, die dazu beitragen, die kreativen und technologischen Potenziale Lateinamerikas besser zu nutzen und damit den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und Interesse dieser Weltregion optimal zu dienen. Gemeinsame Veröffentlichungen und Veranstaltungen ergänzen das Portfolio der Forschungszusammenarbeit.

Die ersten Veranstaltungen sind bereits in Vorbereitung: Am 26.4.2023 wird die SIPLA-Jahrestagung in São Paulo stattfinden. Themenschwerpunkte sind Technologietransfer und regionale Innovation. Umrundet wird die Konferenz von vier internen Workshops, in denen bereits laufende SIPLA-Projekte in Themenbereichen des Urheberrechts, des Patentrechts, des Wettbewerbsrechts und des Rechtsschutzes von Geschäftsgeheimnissen weiterentwickelt werden.

Call for Papers - Munich Summer Institute
Verschiedenes  |  10.01.2023

Call for Papers – Munich Summer Institute 2023

Von 24. bis 26. Mai 2023 findet das siebte Munich Summer Institute statt, das gemeinsam mit der ETH Zürich, HEC Lausanne, Northeastern University, LMU und TUM organisiert wird. Forschende, die ein Paper präsentieren möchten, sind eingeladen, dieses bis zum 15. Februar 2023 online einzureichen. Nach der erfolgreichen Premiere im letzten Jahr wird auch in diesem Jahr wieder ein Workshop für Promovierende abgehalten, der am 23. Mai 2023 stattfindet.

We plan to hold the Munich Summer Institute 2023 as an in-person event (no hybrid meeting) in Munich. The Munich Summer Institute will be preceded by the second MSI Ph.D. Workshop on 23 May 2023.


The Summer Institute will focus on three areas:

The goal of the Munich Summer Institute is to stimulate a rigorous in-depth discussion of a select number of research papers and to strengthen the interdisciplinary international research community in these areas. Researchers in economics, law, management and related fields at all stages of their career (from Ph.D. students to full professors) may attend the Munich Summer Institute as presenters in a plenary or a poster session, as discussants, or as attendants. The Munich Summer Institute will feature three keynote lectures, 12 plenary presentations and a daily poster session (including a poster slam). The Munich Summer Institute focuses on quantitative empirical research.


The Munich Summer Institute will be held at the Bavarian Academy of Sciences and Humanities in the heart of Munich. Participation is by invitation only. The Munich Summer Institute will fund hotel expenses for all plenary speakers, poster presenters and invited discussants. It is expected that participants fund their own travel. The Munich Summer Institute may provide limited travel scholarships in case of financial hardship.


Keynote Speakers

Paper submission procedure

Researchers who would like to present a paper are invited to submit their paper online until 15 February 2023 at http://editorialexpress.com/conference/msi2023. The Munich Summer Institute only considers papers which have not been published or accepted for publication at the date of submission. Paper selections will be announced in mid-March 2023. The program of the Munich Summer Institute will be available in early April 2023. All accepted papers will be made available to all participants on 14 May 2023. Researchers who would like to attend the Munich Summer Institute without giving a presentation should contact one of the organizers by 15 April 2023. 


Further information

More information is available at the MSI website. Any questions concerning the Munich Summer Institute should be directed to Stefan Bechtold, Dietmar Harhoff, Joachim Henkel, Hanna HottenrottTobias Kretschmer, Christian Peukert, or Imke Reimers.

Verschiedenes  |  27.10.2022

Bukarester Konferenz zum Thema „Aufbau eines globalen ethischen Rahmens für KI: Die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der KI“

Am 4. Oktober 2022 nahm Dietmar Harhoff, der seit Dezember 2021 Mitglied der UNESCO High-Level Expert Group (HLEG) zur Im­­ple­men­tie­rung der KI-Empfehlung ist, als Experte an der Konferenz zum Thema “Building a Global Ethical Framework for AI: The UNESCO Rec­om­men­da­tion on the Ethics of AI” in Bukarest teil, die sich mit den im November 2021 verabschiedeten Leitlinien für die Konzeption, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen befasste. Die Konferenz widmete sich der Notwendigkeit, Diversität und Inklusion zu fördern, sowie der Frage, wie man von den Grundprinzipien zur Praxis übergehen kann, um die ethischen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die Gesellschaft bewerten zu können.

Teilnehmende der Konferenz zum Aufbau eines globalen ethischen Rahmens für KI in Bukarest. Mitte: Gabriela Ramos, stellvertretende Generaldirektorin für Sozial- und Humanwissenschaften der UNESCO, mit Sebastian-Ioan Burduja, Minister für Forschung, Innovation und Digitalisierung. Rechts: Dietmar Harhoff und Mariagrazia Squicciarini, Chief of Executive Office, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion der UNESCO.

Am 23. November 2021 verabschiedeten die 193 Mit­glieds­staaten auf der UNESCO-Generalkonferenz die Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz, die erste globale Richtlinie in diesem Bereich, die direkt auf den Bedarf an klaren, ethisch fundierten Leitlinien für die Konzeption, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen reagiert. Dieses weltweit erste normative Instrument zu diesem Thema soll nicht nur Menschenrechte und Menschenwürde schützen, sondern auch fördern. Es wird ein ethischer Leitkompass und globales normatives Fundament sein, das ermöglicht, die Achtung der Rechtsordnung in der digitalen Welt zu stärken.


Die internationale Konferenz zur UNESCO-Empfehlung wurde vom rumänischen Ministerium für Forschung, Innovation und Digitalisierung (MCID) zusammen mit der UNESCO und zwei der renommiertesten rumänischen Universitäten – der Westuniversität Timişoara (UVT) und der Politehnica-Universität Bukarest (UPB) – organisiert und fand an der Politehnica-Universität Bukarest in Anwesenheit von Gabriela Ramos, stellvertretende Generaldirektorin für Sozial- und Humanwissenschaften der UNESCO, und Sebastian-Ioan Burduja, Minister für Forschung, Innovation und Digitalisierung, statt.


Die Veranstaltung brachte ein breites Spektrum von Akteuren aus Wissenschaft, Rechtspraxis, Politik und Zivilgesellschaft zusammen, um die UNESCO-Empfehlung und ihre Eignung als globales Instrument für die ethische Gestaltung, Entwicklung und den Einsatz von KI zu diskutieren.


Im Mittelpunkt der Konferenz standen zwei Hauptthemen: die Not­wen­dig­keit, Diversität und Inklusion zu fördern, und die Frage, wie man von den Grundsätzen zur Praxis übergehen kann, um die ethischen Auswirkungen von KI auf die Gesellschaft zu bewerten.


Dietmar Harhoff war einer der Hauptredner und teilte seinen fachlichen Standpunkt mit dem ersten Panel, in dem Themen wie mangelnde Vielfalt und Inklusion in der KI, algorithmische Voreingenommenheit und Diskriminierung sowie mögliche Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme erörtert und untersucht wurden. Er wies jedoch auch auf den schwierigen Spagat zwischen Regulierung und Innovationsanreizen hin.


Direkt zur UNESCO Recommendation on the Ethics of Artificial Intelligence.

Verschiedenes  |  27.10.2022

Gutachten sieht Handlungsbedarf bei der Regelung von Datenzugangsrechten

Am 26. Oktober hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein umfassendes wissenschaftliches Gutachten zum Thema Datenzugang mit dem Titel “Data access and sharing in Germany and in the EU: Towards a coherent legal framework for the emerging data economy” veröffentlicht. Angefertigt wurde das Gutachten von unserem wissenschaftlichen Referenten Heiko Richter in Ko-Autorenschaft mit den Berliner Professor*innen Heike Schweitzer, Axel Metzger und Knut Blind sowie weiteren Autoren.

Die neuen Bedingungen der Datenverfügbarkeit und die neuen Möglichkeiten der Datenverarbeitung sind ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sind zunehmend mit dem Versuch verbunden, datengetrieben Wertschöpfung zu generieren. Vor diesem Hintergrund haben sich sowohl der europäische als auch der deutsche Gesetzgeber die Entwicklung eines Rechtsrahmens für die Datenwirtschaft zum Ziel gesetzt, der Vereinbarungen über den Zugang und Austausch von Daten erleichtert und gesetzliche Datenzugangsrechte schafft, wenn dies zum Schutz des Wettbewerbs erforderlich ist. Hinzu tritt das Ziel einer proaktiven Förderung von Wettbewerb und Innovation.


Das BMWK hat die Autor*innen der Studie – ein interdisziplinäres Team, bestehend aus Jurist*innen und Ökonomen – gebeten, zu untersuchen, ob der sich abzeichnende Rechtsrahmen zur Erreichung dieser Ziele geeignet ist und im Fall von Defiziten Handlungsoptionen aufzuzeigen. Tatsächlich zeigt eine Bestandsaufnahme geltender Rechtsvorschriften über den Datenzugang und - austausch, dass gegenwärtig ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit besteht. Klar definierte Exklusivrechte, vertragsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Prinzipien sind erst im Entstehen begriffen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme eruiert die Studie potenziellen Reformbedarf und erörtert Handlungsoptionen. Konkret beziehen sich diese auf den Vorschlag der Europäischen Kommission zu einem Data Act, das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht einschließlich der Fusionskontrolle, den Digital Markets Act und § 19a GWB sowie den Rechtsrahmen für Datenintermediäre.


Das Gutachten ist unter dem folgenden Link abrufbar:
Data access and sharing in Germany and in the EU: Towards a coherent legal framework for the emerging data economy