Veranstaltungsbericht  |  22.02.2017

Internationaler Workshop zu "New Innovation Policy"

Am 21. Januar 2017 fand im Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb ein internationaler Workshop zum Thema “Open and User Innovation Policy” statt.

Ziel der gemeinsam mit der schwedischen Innovationsagentur Vinnova organisierten Veranstaltung, an der rund 20 Experten aus Politik und Forschung aus Deutschland, Österreich, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Dänemark und Großbritannien teilnahmen, war es, sich zu den bisherigen Erfahrungen mit den mittlerweile zahlreichen Initiativen von „Open and User Innovation Policy” auszutauschen. Dabei ging es vor allem um neue Ansätze in der Innovationspolitik und die Frage, wie individuelle Nutzer und Haushalte als wichtige Quellen von Innovation in die Innovationspolitik einbezogen werden können. Ein weiteres Treffen ist für Juli 2017 in Innsbruck, Österreich, geplant.


Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am gastgebenden Max-Planck-Institut, über die Veranstaltung: „Wir haben festgestellt, dass wir viel aus den jeweiligen nationalen Erfahrungen lernen können. Innovationsprozesse verändern sich derzeit sehr schnell. Die Gruppe der aktiv an Innovationsprozessen Mitwirkenden wird größer und heterogener. Was diese zunehmende Komplexität von Innovationsprozessen treibt und wie wir ihre Potenziale gut nutzen können, ist eine zentrale Frage für die Innovationsforschung und für die Politik. Wir werden dieses Thema intensiv weiterverfolgen.“

Veranstaltungsbericht  |  04.11.2016

4th Crowdinvesting Symposium „Financial Decision Making and the Internet”

Am 4. November 2016 fand im Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb das vierte Crowdinvesting Symposium statt. Der Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung lautete „Financial Decision Making and the Internet“. Rund 70 Teilnehmer diskutierten über die aktuelle Forschung im Bereich FinTech, Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdlending und Social Trading. Im Rahmen von 16 Paper- und acht Slam-Präsentationen stellten Ökonomen und Juristen ihre Forschungsergebnisse vor.

v.l.n.r.: Ethan Mollick (Wharton School, University of Pennsylvania), Florian Prucker (Scalable Capital), Andrea Rexer (Süddeutsche Zeitung, Leiterin Finanzressort), Daniel Halmer (raisin), Lars Hornuf (Universität Trier, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb). Foto: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Der diesjährige Keynote-Speaker, Prof. Ethan Mollick von der Wharton School (University of Pennsylvania), präsentierte seine aktuelle Forschung und wies darauf hin, dass Crowdfunding längst kein Nischenphenomen mehr sei, sondern zu einer Start-up-Finanzierung heute genauso dazu gehöre wie Venture Capital oder ein Bankkredit. Das anschließende Podium mit dem Keynote-Speaker, Daniel Halmer vom Berliner FinTech raisin, Lars Hornuf von der Universität Trier und vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sowie Florian Prucker vom Münchner FinTech Scalable Capital, diskutierte unter der Moderation von Andrea Rexer, Leiterin des Ressorts Finanzen bei der Süddeutschen Zeitung, die aktuelle Entwicklung im Bereich FinTech. Eine wesentliche Erkenntnis aus der Diskussion: FinTechs stehen einer Marktregulierung, insbesondere wenn diese Rechtsunsicherheiten verringert, offen gegenüber. Zudem wurde erörtert, welche Rolle der Mensch und Algorithmen zukunftig in den unterschiedlichen Finanzmärkten spielen werden.


Das Crowdinvesting Symposium ist eine jährliche Veranstaltung, die in 2013 von Jun.-Prof. Lars Hornuf, Universität Trier, und Prof. Lars Klöhn, Humboldt-Universität Berlin, initiiert wurde. Das Symposium bietet Akademikern und Praktikern eine Plattform, um sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich Crowdinvesting auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen. Darüber hinaus ist es ein Forum, das den europäischen und die nationalen Gesetzgeber bei zukünftigen Gesetzesvorhaben und Gesetzesreformvorhaben auf wissenschaftlicher Basis informiert. Die diesjährige Konferenz ist Teil des durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Forschungsprojekts „Crowdinvesting in Deutschland, England und den USA: Regulierungsperspektiven und Wohlfahrtseffekte einer neuen Finanzierungsform“.

Veranstaltungsbericht  |  21.07.2016

Jubiläumsfeier zum 50-jährigen Bestehen des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb

Mit einer zweitägigen Festveranstaltung in den repräsentativen Räumen der Münchener Residenz feierte das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb am 12. und 13. Mai 2016 seine Gründung vor 50 Jahren.

v.l.n.r.: Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Prof. Peter Drahos, Ph.D., Cornelia Rudloff-Schäffer, Dr. Georg Schütte, Prof. Dr. Josef Drexl, Ilse Aigner, Prof. Dr. Reto M. Hilty, Prof. Dr. Martin Stratmann, Prof. Dr. Hans-W. Micklitz. Foto: Andreas Pollok

Der Festakt im Kaisersaal würdigte mit Grußworten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft die Bedeutung des Instituts und der von ihm behandelten Themen auch in breite Bereiche der Gesellschaft hinein. Das wissenschaftliche Symposium im Max-Joseph-Saal fokussierte die Binnenperspektive und erörterte unter starker Beteiligung von Alumni, wissenschaftlichen Gästen und Mitgliedern des Fachbeirats die bisherigen Forschungsbeiträge des Instituts und mögliche zukünftige Schwerpunkte für die Forschung.


Das Institut hatte am 1. März 1966 als Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht unter Eugen Ulmer seine Arbeit aufgenommen. Seitdem betreibt es Grundlagenforschung zu verschiedenen Aspekten des Immaterialgüter- und des Wettbewerbsrechts, berät Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft und begleitet Gesetzgebungsvorhaben. Seit der Erweiterung um eine ökonomische Abteilung 2013 stehen die Erforschung der Rahmenbedingungen für Innovation und Wettbewerb und die Möglichkeit der rechtlichen und ökonomischen Gestaltung solcher Prozesse im Mittelpunkt.


Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, bezeichnete in seiner Begrüßungsansprache den viermaligen Wechsel des Institutsnamens in den letzten Jahrzehnten als Ausdruck der „Dynamik des Forschungsfeldes und der zunehmenden Verzahnung“ des Instituts. Zu den aktuellen Themen zählten etwa Digitalisierung und Vernetzung. „Geschäftsmodelle, Fragen des Datenschutzes, aber auch die Gestaltung des Urheber- und Wettbewerbsrechts, haben vor diesem Hintergrund eine noch viel stärkere internationale Dimension als je zuvor in der Institutsgeschichte“, betonte Harhoff. Die wissenschaftliche Begleitung von Normierungs- und Standardisierungsmaßnahmen spiele eine wichtige Rolle. Mit einer „verstärkten Hinwendung zur empirischen Analyse der Wirkungsmechanismen von Rechtsregeln und Aktionen von wirtschaftlichen Akteuren auf Märkten“ habe sich das Institut auch für neue Forschungsmethoden geöffnet. Bei aller Dynamik in der Institutsgeschichte habe es aber immer ein „Element großer Verlässlichkeit“ gegeben, hob Harhoff hervor: „Es ist dem Institut immer wieder gelungen, hervorragende, talentierte Mitarbeiter in allen Bereichen zu finden“.


Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Prof. Dr. Martin Stratmann, würdigte das Institut „als ein hervorragendes Beispiel für eine gelungene Gründung und einen permanenten Anpassungsprozess an die wissenschaftlichen Fragen der Zeit“. Die Themen Innovation und Wettbewerb seien „heute wichtiger denn je“, stellte Stratmann fest. „Sie beherrschen die Tagespresse und sind allgegenwärtig im Innovationsdialog mit der Bundeskanzlerin“, sagte der Präsident. „Und unser MPI für Innovation und Wettbewerb ist mitten drin und mit seiner juristisch-ökonomischen Ausrichtung bestens aufgestellt, dem Wesen von Innovation und Wettbewerb an sich nachzuspüren – unabhängig und aus der Perspektive der Wissenschaft heraus“. Die Einbindung der Innovationsökonomik in ein Institut der Ausrichtung Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, sei ein logischer, aber für sich genommen doch „sehr innovativer Schritt“ gewesen. Die Expertise sei weithin anerkannt. Nicht umsonst habe Bundesjustizminister Heiko Maas das MPI letztjährig als „den wichtigsten europäischen Think Tank für den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht“ bezeichnet. Als Wirkungsbeispiele nannte Stratmann die Formulierung der „CLIP- Prinzipien“ („Conflict of Laws in Intellectual Property“) zu Fragen des internationalen Prozessrechts sowie des anwendbaren Rechts im Bereich des Geistigen Eigentums, die unter Federführung des MPI für Innovation und Wettbewerb und des MPI für ausländisches und internationales Privatrecht entstanden, sowie die Beratung beim Erlass der Richtlinie über kollektive Rechtewahrnehmung und der Umsetzung der Richtlinie in einem neuen Verwertungsgesellschaften-Gesetz.


Wie emsig am MPI gearbeitet wird, konnte der MPG-Präsident überdies aus eigener Beobachtung bestätigen. Wenn er abends sein Büro in der Generalverwaltung auf der gegenüberliegenden Seite des gläsernen Wissenschaftsbaus verlasse, blicke er in die Bibliothek des Instituts und sehe dort immer Forscher an den Plätzen: „mal mit Gesetzbuch, mal ohne, aus allen Teilen der Welt und stets hochkonzentriert arbeitend“. Dies stehe für vieles, was den Kern der MPG ausmache: „Internationalität, Interdisziplinarität, ein leistungswilliger Nachwuchs“. Zufriedener könne ein Max-Planck-Präsident nicht in den Feierabend gehen.


Auch Staatssekretär Dr. Georg Schütte aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung bezeichnete die Bündelung der Kompetenzen von Ökonomie und Recht unter dem Dach eines Max-Planck-Institutes als „ gut gelöst“. Mit der Neuausrichtung des Instituts spiele das Institut heute „eine herausragende Rolle innerhalb der Innovationsforschung in Deutschland“. Die Durchdringung der Digitalisierung aller Arbeits- und Lebensbereiche führe dazu, dass immaterielle Güter immer mehr zum integralen Bestandteil von neuen Geschäftsmodellen in unserer netzbasierten Wirtschaft werden. Weil damit aber nicht nur unser zukünftiges Arbeiten, sondern auch unsere Lebensweise sehr maßgeblich geprägt werden, stellten sich zunehmend auch „ethische Fragestellungen“, von denen Schütte die drängendsten aufzählte: „Wer hat das größte Anrecht auf personenbezogene Daten und vor allem auf die daraus generierten Erkenntnisse? Der Datengeber, der Datenerheber oder der Datennutzer? Wem erkennt die Rechtsordnung originär das Verfügungsrecht über nicht personalisierte, gleichwohl verhaltensbezogene Daten zu, auch wenn sie dann vielleicht weiterveräußert werden? Und wie lässt sich hier ein gemeinsamer Grundkonsens im internationalen Zusammenwirken erzielen?“ Diese Fragen seien ohne rechtsethische Wertungen nicht zu beantworten. „Mit Ihrem Institut haben wir eine Institution“, war Staatssekretär Schütte überzeugt, „die sowohl mit Fragestellungen rund um den Schutz von immateriellen Gütern als auch mit den korrespondierenden Themen zu Innovation und Entrepreneurship eine wichtige Lücke in der deutschen Forschung schließt.“


Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner gratulierte dem Max-Planck-Institut als einer „international geachteten Denkfabrik“. Sie stellte dar, wie sich das Bundesland mit seiner Wirtschafts- und Wissenschaftspolitik den digitalen Herausforderungen stelle, etwa durch die Schaffung von 20 neuen Digital-Professuren oder einer digitalen Gründerförderung. Ihr Ziel sei es, so Aigner, dass Bayern im Bereich der digitalen Ökonomie deutschlandweit an der Spitze stehe. „Big Data“ sei ein Zukunftsthema, bei dem allerdings auch die Begrenzungen des Datenschutzes und damit des Rechts zu beachten seien. „So schnell werden Ihnen die Arbeitsthemen nicht ausgehen“, sagte die Politikerin den Wissenschaftlern voraus.


Für den Fachbeirat hob Prof. Dr. Hans-W. Micklitz (European University Institute) die neue interdisziplinäre Forschungskultur hervor. „Der Fachbeirat gratuliert der Max-Planck-Gesellschaft für die mutige und wegweisende Entscheidung, Recht und Ökonomik unter einem Dach zu vereinen“, sagte Micklitz. Mit seiner Neuausrichtung folge das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb nicht nur der Wegweisung des deutschen Wissenschaftsrates, der mit deutlichen Worten die Notwendigkeit einer stärkeren Interdisziplinarität von Sozial- und Wirtschaftswissenschaften hervorgehoben habe, sondern damit fänden die deutschen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften auch „Anschluss an Entwicklungen in Europa und den USA“. Aus der Sicht der Rechtswissenschaften stelle sich das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb einer Jahrhundertaufgabe – „dem, was die Amerikaner ‚Law and …’ nennen, law and social science, law and art, law and music, aber eben auch law and economics“, beschrieb Micklitz die Herausforderung. „Das Miteinander kann nur über eine theoriegeleitete gemeinsame Methodologie gelingen“.


Weitere Grußworte sprachen Cornelia Rudloff-Schäffer, Vorsitzende des Kuratoriums, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes, und Prof. Dr. Bernd Huber, Präsident der Ludwig-Maximilians-Universität. Den wissenschaftlichen Festvortrag hielt Prof. Peter Drahos, Ph.D., Australian National University.


Umrahmt wurde die Festveranstaltung durch eine besondere musikalische Darbietung: Der Liederzyklus „Krämerspiegel“ von Richard Strauss. Das selten gespielte Werk aus dem Jahr 1918 mit Texten von Alfred Kerr hatte seinen Ursprung in einer Auseinandersetzung zwischen dem Komponisten und dem Musikverlag Bote & Bock. Strauss, der sich stets für eine Verbesserung des Urheberrechts in Deutschland eingesetzt hatte und auch als „Urvater“ der GEMA bezeichnet wird, nimmt im „Krämerspiegel“ das Spannungsverhältnis zwischen Urhebern und Verwertern in bissigen Sentenzen aufs Korn: „Die Künstler sind die Schöpfer, ihr Unglück sind die Schröpfer“. Dargeboten wurde der „Racheakt aus Text und Tönen“ von der Sopranistin Ute Ziemer und Julian Riem am Klavier.


Wissenschaftliches Symposium

Beim wissenschaftlichen Symposium im Max-Joseph-Saal der Münchner Residenz umriss Institutsdirektor Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., die Herausforderungen, die sich aus der wachsenden Bedeutung des Internet ergeben. „Unser bisheriges Innovationsverständnis ist technologielastig – aber jetzt beobachten wir, dass Innovation vermehrt auf neuen, internetgestützten Geschäftsmodellen beruht“. Direktor Prof. Dr. Josef Drexl bezeichnete den „Wettbewerb als eine wichtige Infrastruktur für Innovationen“, wobei die Anwendungsprinzipien fortlaufend aktualisiert werden müssten, wie jetzt beim Thema Big Data. Direktor Prof. Dr. Reto M. Hilty verwies auf die Diskrepanz zwischen den hoch dynamischen Märkten mit ständig neuen innovativen Gütern und den statisch wirkenden schutzrechtlichen Regulierungsinstrumenten. Eine mehr wettbewerbsorientierte Konzeption dieser Schutzrechte stehe nicht im Widerspruch zum Patentrecht, könne aber auf die Dynamik der Märkte adäquater eingehen, was im Institut künftig verstärkt erforscht werden solle.


Die beiden Abteilungen des Max-Planck-Instituts stellten in der ganztägigen Veranstaltung ihren jeweiligen Forschungsstand dar und diskutierten mit internationalen Experten und Alumni des Instituts über Forschungsstrategien und zukünftige Schwerpunksetzungen.


Nach einem Einführungsvortrag von Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., zum Thema „Innovation and Entrepreneurship” beteiligten sich an der Podiumsdiskussion Dr. Heinrich Arnold, Senior Vice President, Telekom Innovation Laboratories, Deutsche Telekom AG, Prof. Petra Moser, Ph.D., New York University School of Business, NYU Stern, sowie Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot, Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Die Moderation hatte Prof. Dr. Karin Hoisl, Universität Mannheim.


Die Sitzung zum Thema „Property“ wurde mit einer Keynote von Prof. Dr. Reto M. Hilty eröffnet, der sich eine Podiumsdiskussion anschloss. An ihr beteiligten sich Alison Brimelow, CBE, President emerita, European Patent Office (EPO), Prof. Dan L. Burk, University of California, Irvine School of Law, sowie Prof. Michel Vivant, Sciences Po Law School, Paris. Die Moderation hatte Prof. Dr. Alexander Peukert, Goethe Universität Frankfurt.


In die Sitzung „Innovation in Competition Law” führte Prof. Dr. Josef Drexl ein. An der Podiumsdiskussion beteiligten sich Prof. Michal Gal, University of Haifa School of Law, Prof. Warren S. Grimes, Southwestern Law School, Los Angeles, sowie Prof. Dr. Kai-Uwe Kühn, Centre for Competition Policy (CCP), University of East Anglia. Die Moderation hatte Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Universität Bayreuth.


Alle drei Themenstränge wurden in einer abschließenden Podiumsdiskussion zusammengeführt. An ihr beteiligten sich neben den drei Institutsdirektoren Harhoff, Hilty und Drexl Dr. Heinrich Arnold, Senior Vice President, Telekom Innovation Laboratories, Deutsche Telekom AG, Prof. Petra Moser, Ph.D., New York University School of Business, NYU Stern, Prof. Dan L. Burk, University of California, Irvine School of Law, Prof. Michel Vivant, Sciences Po Law School, Paris, Prof. Michal Gal, University of Haifa School of Law, sowie Prof. Warren S. Grimes, Southwestern Law School, Los Angeles. Die Moderation hatte Dr. Gert Würtenberger, Präsident der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).


Der Wissenschaftstag endete mit zusammenfassenden Bemerkungen von Prof. Peter Drahos, Ph.D., Australian National University.

Veranstaltungsbericht  |  21.09.2015

„Reflexion zur Zukunft des Urheberrechts“ mit Heiko Maas im Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Übergabe der Festschrift zum 50jährigen Jubiläum des Urheberrechtsgesetzes / Festvortrag des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz zu aktuellen Fragen der Urheberrechtspolitik 

v.l.n.r.: Dr. Hans Dieter Beck, Heiko Maas, Prof. Dr. Thomas Dreier, Prof. Dr. Reto M. Hilty. Foto: Andreas Pollok

Anlässlich des 50. Geburtstags des Urhebergesetzes am 9. September 2015 lud das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb am vergangenen 21. September zur Übergabe der Festschrift „50 Jahre Urheberrechtsgesetz – Vom Magnettonband zu Social Media“ an Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, ein.

Nach Begrüßungsworten des Institutsdirektors Reto M. Hilty, des Festschrift-Mitherausgebers Thomas Dreier sowie des Verlegers der Festschrift und Inhabers des C.H.Beck Verlags, Hans Dieter Beck, nahm der Bundesjustizminister – quasi als „Schirmherr“ des deutschen Urheberrechts – die frisch gedruckte Festschrift entgegen. Neben einem Blick auf die vergangenen fünf Jahrzehnte leuchtet die von Dreier und Hilty gemeinsam herausgegebene und mit rund 30 Autorinnen und Autoren – Wissenschaftler, Praktiker und Funktionäre – verfasste Festschrift insbesondere auch den gesetzgeberischen Handlungsbedarf für die Zukunft aus.

In seiner anschließenden Rede, in der der Bundesjustizminister das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb als „wichtigsten europäischen ‚Think Tank‘ für den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht“ titulierte, ging er auf aktuelle urheberrechtliche Fragen und Themen ein, unternahm dabei auch den einen oder anderen Ausflug in die Geschichte des Urheberrechts, und endete mit der Darstellung verschiedener Arbeitshypothesen für die Urheberrechtspolitik der Zukunft.

In Bezug auf die Schwerpunkte der Urheberrechtspolitik auf nationaler Ebene nannte Maas vier Projekte: das Urhebervertragsrecht, die Reform des Rechts der Verwertungsgesellschaften, die Bildungs- und Wissenschaftsschranke sowie die Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters.

Maas bedankte sich bei Instituts-Co-Direktor Josef Drexl und dessen Mitarbeitern für die engagierte Unterstützung bei der Reform des Rechts der Verwertungsgesellschaften: „Sie haben uns bei den Verhandlungen der Richtlinie in Brüssel und bei der Arbeit am Gesetzentwurf sehr unterstützt. Ihr Know-how in diesen auch technisch sehr schwierigen Fragen war für uns sehr hilfreich.“

Auch bei der Anpassung des Urheberrechts an die Digitalisierung spiele das Max-Planck-Institut, so Maas, eine besondere Rolle: Um für die rechtspolitischen Diskussionen eine bessere empirische Grundlage zu schaffen, habe sein Ministerium bei Dietmar Harhoff, dem – wegen einer Japan-Reise nicht anwesenden – geschäftsführenden Institutsdirektor und Leiter der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung des Instituts, eine interdisziplinäre Studie in Zusammenarbeit mit Hilty in Auftrag gegeben. Während Harhoffs Team Daten erhoben hat, um herauszufinden, welche Geschäftsideen Gründer derzeit bewegen und wie Gründer mit urheberrechtlich geschützten Inhalten – und damit auch mit dem Urheberrecht – umgehen, hat Hilty die rechtliche Beurteilung vorgenommen.

Der Rede des Bundesjustizministers folgte eine 45minütige Diskussion, an der sich verschiedene Gäste aus dem Publikum beteiligten. Auf die abschließende Frage von Institutsdirektor Hilty, welchen Wunsch er an das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb habe, antwortete Maas: „Auch das Unmögliche zu denken“.

Hilty äußerte sich sehr zufrieden mit der Veranstaltung, an der rund 170 Personen, vornehmlich Gäste aus der deutschen Urheberrechtsfachwelt, teilnahmen und die mit einem Empfang ausklang: „Ich bin erstaunt, wer alles teilgenommen hat – das war ein Stich ins Wespennest!“.

Auch in den Augen der Teilnehmer war die Veranstaltung erfolgreich: „Das Urheberrecht muss weiterhin nach besten Möglichkeiten geschützt werden unter Berücksichtigung der ständigen technologischen Entwicklungen – als Patentingenieur möchte ich hierzu meinen Beitrag leisten“, so Peter Anders, Grünecker Patent- und Rechtsanwälte. „Ich hatte heute die Gelegenheit, mich über die weiteren Entwicklungen dieses Bereiches zu informieren und werde diese in meine Arbeit einbinden. Hierfür und auch für den Ausbau des Kontakts zu Kollegen bot Ihre Veranstaltung eine hervorragende Möglichkeit“, sagt Anders weiter.

Rede von Bundesjustizminister Heiko Maas
Rede von Prof. Hilty
Rede von Prof. Dreier

Veranstaltungsbericht  |  15.10.2014

[IP]2 - Intellectual Property in Practice: „EEG-Novelle 2014 - Fluch oder Segen für CleanTech-Innovationen?”

Podiumsdiskussion mit hochkarätigen Experten im Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Am 1. August 2014 trat die vierte Novelle des "Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien", kurz "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG), in Kraft. Das EEG regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wurden mit der Neuauflage Schwächen des bisherigen Gesetzes beseitigt und unrealistische Ausbauziele der erneuerbaren Energien angepasst.

Sechs Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten am vergangenen 15. Oktober 2014 mit einem rund 50köpfigen sachkundigen Publikum - Banker, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Start-up-Unternehmer und Doktoranden der Ingenieurswissenschaften - auf Einladung des Münchner Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb im Rahmen der Seminarreihe "[IP]2 Intellectual Property in Practice" die möglichen Effekte der EEG-Novelle auf Innovationen im technologischen, unternehmerischen sowie prozessualen Bereich.

Im Rahmen einer thematischen Einführung lobte Regierungsrätin Christina Dörfler vom Referat "Energiepolitische Grundsatzfragen und Energierecht" im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie - sie war kurzfristig für den terminlich verhinderten Referatsleiter Gerd von Laffert eingesprungen - die Novelle und erläuterte die Gründe für dieselbe: Bremsen des starken Anstiegs der EEG-Umlage von 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) in 2000, dem Jahr des Inkrafttretens des EEG, auf aktuell 6,24 Cent pro kWh, sowie ein Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen des Verdachts auf unzulässige Staatshilfen. Nach Ansicht der Kommission verstoßen die Vergünstigungen für Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch gegen die Prinzipien des fairen Wettbewerbs in Europa. Die wesentlichste Änderung im Rahmen der Anpassung des EEG sei die Beteiligung der Anlageneigentümer an der EEG-Umlage, wobei Altanlagen Bestandschutz genießen und deren Eigentümer von der Beteiligung ausgenommen bleiben. Darüber hinaus gäbe es eine Bagatelle-Regelung, die Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 10 kW und einer maximalen Jahreserzeugung von 10 MWh von der Beteiligung befreit. Frau Dörfler wies abschließend darauf hin, dass die Auswirkungen der Reform erst 2016 spürbar würden.

Urban Windelen, Geschäftsführer vom Bundesverband Energiespeicher, Berlin, moderierte die anschließende Podiumsdiskussion, die von einer allgemeinen Zustimmung zur EEG-Novelle geprägt war. Den Start machte Dr. Werner Schnappauf, Bayerischer Staatsminister a.D. für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, mit einer Assoziation zum Babynahrungsbereich: "Das EEG war das 'Alete' für die erneuerbaren Energien". Zwar führe das EEG dazu, dass Innovationen "auf der Strecke bleiben", da wegen der Förderung kein Druck bestehe, sich über Innovationen Gedanken zu machen. Trotzdem sei das EEG "eher Segen als Fluch", da ohne die feste Förderung die Entwicklung der letzten Jahre im Bereich erneuerbare Energien weder in Deutschland noch international möglich gewesen wäre. Insbesondere China habe durch den Ausbau der Photovoltaikindustrie dafür gesorgt, dass die Kosten für Photovoltaikanlagen stark gefallen seien. In den USA herrsche die Meinung vor, Deutschland sei weltweit der "Pacemaker", der Schrittmacher für die "Marktfähigkeitmachung der erneuerbaren Energien" gewesen. Deutschland habe, anders als andere Länder, einem rückwirkenden Eingriff in die EEG-Umlage widerstanden.

Anschließend kam der Geschäftsführer vom Deutschen CleanTech Institut mit Sitz in Bonn, Philipp Wolff, zu Wort: Das EEG sei "ein ganz wichtiges, 60-70fach kopiertes Erfolgsmodell", das durch Fukushima eine Beschleunigung erfahren habe. Die EEG-Novelle lenke den Fokus und die Investitionsströme "endlich auf andere Bereiche und Themen". Denn Clean Tech(nologies) seien nicht nur umweltfreundliche Energien und Energiespeicherung, sondern es gehörten fünf weitere Leitmärkte dazu: Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft, nachhaltige Mobilität, Rohstoff- und Materialeffizienz sowie Energieeffizienz.

Für Andreas Flamm, Director Regulatory Affairs Europe bei der Münchner Entelios AG, einem Anbieter von Demand Response-Lösungen und virtuellen Kraftwerken zum Management von dezentralen elektrischen Verbrauchern, Speichern und Erzeugern, bedeutet die EEG-Novelle "keinen Kurswechsel", sondern die Richtung bleibe dieselbe, aber "man gucke auch nach links und rechts".

Christoph Dany, bei den Stadtwerken München für energiewirtschaftliche Grundsatzfragen zuständig, äußerte sich als einziger Diskutant ambivalent: "Wir sind mit der EEG-Novelle insgesamt zufrieden. Sie enthält viele richtige Gedanken, die aber zeitlich weit nach hinten geschoben wurden. Außerdem sind ein paar Stolpersteine und Kröten drinnen, die wir schlucken müssen".

Die Schlussworte übernahmen Dr. Werner Schnappauf und Philipp Wolff. Ersterer verwies darauf, dass die zentrale Frage der Energiewende der Netzausbau sei, denn man müsse den im Norden günstig produzierten Windstrom in den energieintensiven Süden, vor allem nach Bayern und Baden-Württemberg, transportieren. Wolff mahnte an, dass sich - wegen des deutschen Perfektionsanspruch es, der hohen Bedeutung von Datensicherheit und Datenschutz in Deutschland sowie der Scheu der Deutschen, moderne Technologien zu implementieren - die US-amerikanischen Verhältnisse mit "smart grids" und "smart homes" nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragen ließen.

Die Organisatoren des Abends, Christian Steinle und Alexandru Steininger, wissenschaftlicher Mitarbeiter beziehungsweise wissenschaftliche Hilfskraft am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, zeigten sich mit der Veranstaltung, die mit einem Stehempfang endete, sehr zufrieden: "Wir untersuchen Innovationsprozesse und wollten, dass die Experten Visionen und Szenarien spinnen. Dazu muss man aber die konkreten Auswirkungen der Gesetzesnovelle, die erst ab dem Jahr 2016 erkennbar sein werden, abwarten. Uns ist es jedoch gelungen, mit den Diskutanten über den trockenen Tellerrand des Gesetzes zu schauen und deren Blick für mögliche Auswirkungen der Novelle auf CleanTech-Innovationen zu schärfen".

Veranstaltungsbericht  |  24.03.2014

XVIIIth [IP]² Seminar: Dr Jörn Erselius (Max Planck Innovation GmbH), March 2014

Dr Jörn Erselius (Max Planck Innovation GmbH), March 2014

On March 24, 2014, Dr. Jörn Erselius was the speaker in the eighteenth [IP]² seminar on "Technology Transfer between Basic Science and Industry". As the Managing Director of Max Planck Innovation GmbH, the technology transfer agency of the Max Planck Society, Dr. Erselius spoke about the challenges encountered at the interface of academia and business. He furthermore elaborated on the services his agency offers in response to these challenges. These services range from the support in filing, managing, and litigating patents to networking as well as assisting in the process of founding start-up and spin-off companies. After his very interesting and practice-oriented presentation, many of the attending researchers and guests took advantage of the opportunity and engaged in a lively discussion. [IP]²

Dr. Bertram Huber
Veranstaltungsbericht  |  10.03.2013

[IP]² Seminar on April 29, 2013: Dr. Bertram Huber on "Intellectual Property and Climate Change Mitigation"

Dr. Bertram Huber
Dr. Bertram Huber

Dr. Bertram Huber, a principal of IP*SEVA - Intellectual Property for Sustainable Energy Venture, is an international intellectual property expert based in Backnang (near Stuttgart), Germany. He will be speaking on the topic "Intellectual Property and Climate Change Mitigation" on April 29, 2013. The event will take place between 6 and 7 PM in the seminar room E10 of the Max Planck Institute for Intellectual Property and Competition Law, Marstallplatz 1.

Dr. Huber is Rechtsanwalt (Attorney-at-law) under German law and holds a Doctor degree in Law (Dr. jur.) from the University of Tuebingen. As former Senior Vice President of Robert Bosch GmbH, and Head of Corporate IP, Dr. Bertram Huber was responsible for the global IP activities of the Bosch Group. He is also serving as the Chairman of the Board of Trustees of Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC). Apart from clean energy, his focus is on IP strategy and management on a global scale, technology collaboration, licensing and patent commercialization.

He was the Past President of LES (Licensing Executives Society) Germany and GRUR - Deutsche Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (German Association for Intellectual Property and Copyright), and continues to be an active member of several IP organizations and German industry associations.

Dr. Bertram Huber

Veranstaltungsbericht  |  15.02.2013

Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger zeigt Dilemma von Medien und Juristen

Soeben verabschiedete der Bundestag das heftig umstrittene Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Gegen das Vorhaben sprach sich zuvor nicht nur die Opposition aus - auch die Wissenschaft formulierte schwerwiegende Bedenken.

Um das Thema ganzheitlich aus wissenschaftlicher wie praktischer Perspektive zu betrachten, lud die Initiative "[IP]² - Intellectual Property in Practice" in dieser Woche die Experten Prof. Dr. Thomas Dreier (Leiter des Instituts für Informations- und Wirtschaftsrecht am Karlsruher Institut für Technologie), Dr. Robert Heine (Partner der Kanzlei RAUE LLP in Berlin), Dr. Georg Nolte (Justiziar der Google Germany GmbH), Stefan Plöchinger (Chefredakteur von Süddeutsche.de) und Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht) an das Münchner Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI) zu einer Podiumsdiskussion ein. Prof. Dr. Reto Hilty, Direktor des MPI, begrüßte das aus über 80 Akademikern, Anwälten und sonstigen Interessierten bestehende Publikum und führte mit einem Impulsvortrag in die Thematik ein. Dr. Kaya Köklü, Referent am MPI, moderierte im Folgenden die interaktive Diskussionsrunde.

Plöchinger wies zu Beginn auf die Bedeutung von Google für das Internetangebot der Medien hin. Gut ein Viertel aller Nutzer von Süddeutsche.de komme über die Google-Suche auf das Online-Portal der Zeitung. Das offenbare Dilemma der Verlage: Einerseits führten die Suchmaschine und ihr Dienst "Google News" Leser zum Nachrichtenangebot und sorgten dadurch für werberelevanten Traffic. Aus diesem Grund optimiere der Verlag auch seine Seiten für die Suchmaschine. Andererseits schaffe "Google News" mit den verlegerischen Inhalten und auf deren Kosten ein eigenes Produkt. Diesen Substitutionseffekt stufte Schwartmann wiederum als dominierend und damit als wichtigen Bestandteil der Legitimationsbasis für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein.

Nolte widersprach dem Journalisten und dem Wissenschaftler - schließlich zeige "Google News" nicht die kompletten Texte, sondern nur 140 bis 160 Zeichen lange Snippets. Die Artikel selbst, so der Justiziar, müsse der Nutzer auf der verlinkten Webseite der Zeitungen lesen. Er ergänzte, mit dem Ausschließungsstandard "robots.txt" hätten die Verlage schon jetzt die Möglichkeit einer vollständigen Kontrolle darüber, welche ihrer Inhalte unter den Suchtreffern von Google überhaupt angezeigt werden sollen. Die Snippets bildeten lediglich das Umfeld eines Suchwortes ab und dokumentierten dem User die Relevanz des Treffers für seine Suche. Heine, die Sichtweise der Verlegerverbände vertretend, warf dazu ein, eine "Aussperrung" von Google durch "robots.txt" sei angesichts der Marktmacht des Suchmaschinenanbieters keine Option für die Verlage.

Dreier lenkte den Blick der Diskutanten und des Publikums auf das geplante Gesetz und stellte die Frage, was denn durch das Gesetz überhaupt geschützt werden solle. Er arbeitete das juristische Dilemma heraus, dass die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Definitionen sehr unpräzise und unbestimmt gehalten seien. Das mache es schwer, den eigentlichen Schutzgegenstand zu benennen. Nolte warf ein, es sei für einen Suchmaschinenalgorithmus anhand solcher unbestimmter Rechtsbegriffe technisch unmöglich, ein Suchergebnis gesetzeskonform darzustellen. Google, so der Jurist weiter, könne das Gesetz nicht umsetzen. Dreier griff daraufhin das von Plöchinger eingangs der Diskussion thematisierte Dilemma der Verlage auf und konstatierte, ein Verbotsrecht sei "praktisch offenbar gar nicht gewollt". Er schlug vor, sich stattdessen Gedanken über einen Vergütungsanspruch zu machen.

Die Podiumsteilnehmer sowie zahlreiche Wissenschaftler und Gäste aus dem Publikum nahmen im Anschluss an den offiziellen Teil die von den Organisatoren, Fabian Gässler und Thimo Stoll, gebotene Möglichkeit zur Fortführung der Debatte in informellerem Rahmen wahr.

Über "[IP]² - Intellectual Property in Practice"

"[IP]² - Intellectual Property in Practice" ist eine von Doktoranden der International Max Planck Research School for Competition and Innovation (IMPRS-CI) organisierte Seminar- und Vortragsreihe mit dem Ziel, Forschung und Praxis im Immaterialgüter-, Wettbewerbsrecht und Innovationsmanagement besser zu vernetzen. Die Initiative entstand als Ergänzung zum Angebot der klassischen akademischen Vorträge am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Aus dem Dialog mit Entscheidungsträgern namhafter Unternehmen und Organisationen gewinnen die jungen Wissenschaftler regelmäßig spannende Impulse und Themen für die Forschung. Die Podiumsdiskussion war bereits die dreizehnte [IP]²-Veranstaltung.