Veranstaltungsbericht  |  04.11.2016

4th Crowdinvesting Symposium „Financial Decision Making and the Internet”

Am 4. November 2016 fand im Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb das vierte Crowdinvesting Symposium statt. Der Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung lautete „Financial Decision Making and the Internet“. Rund 70 Teilnehmer diskutierten über die aktuelle Forschung im Bereich FinTech, Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdlending und Social Trading. Im Rahmen von 16 Paper- und acht Slam-Präsentationen stellten Ökonomen und Juristen ihre Forschungsergebnisse vor.

v.l.n.r.: Ethan Mollick (Wharton School, University of Pennsylvania), Florian Prucker (Scalable Capital), Andrea Rexer (Süddeutsche Zeitung, Leiterin Finanzressort), Daniel Halmer (raisin), Lars Hornuf (Universität Trier, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb). Foto: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Der diesjährige Keynote-Speaker, Prof. Ethan Mollick von der Wharton School (University of Pennsylvania), präsentierte seine aktuelle Forschung und wies darauf hin, dass Crowdfunding längst kein Nischenphenomen mehr sei, sondern zu einer Start-up-Finanzierung heute genauso dazu gehöre wie Venture Capital oder ein Bankkredit. Das anschließende Podium mit dem Keynote-Speaker, Daniel Halmer vom Berliner FinTech raisin, Lars Hornuf von der Universität Trier und vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sowie Florian Prucker vom Münchner FinTech Scalable Capital, diskutierte unter der Moderation von Andrea Rexer, Leiterin des Ressorts Finanzen bei der Süddeutschen Zeitung, die aktuelle Entwicklung im Bereich FinTech. Eine wesentliche Erkenntnis aus der Diskussion: FinTechs stehen einer Marktregulierung, insbesondere wenn diese Rechtsunsicherheiten verringert, offen gegenüber. Zudem wurde erörtert, welche Rolle der Mensch und Algorithmen zukunftig in den unterschiedlichen Finanzmärkten spielen werden.


Das Crowdinvesting Symposium ist eine jährliche Veranstaltung, die in 2013 von Jun.-Prof. Lars Hornuf, Universität Trier, und Prof. Lars Klöhn, Humboldt-Universität Berlin, initiiert wurde. Das Symposium bietet Akademikern und Praktikern eine Plattform, um sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich Crowdinvesting auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen. Darüber hinaus ist es ein Forum, das den europäischen und die nationalen Gesetzgeber bei zukünftigen Gesetzesvorhaben und Gesetzesreformvorhaben auf wissenschaftlicher Basis informiert. Die diesjährige Konferenz ist Teil des durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Forschungsprojekts „Crowdinvesting in Deutschland, England und den USA: Regulierungsperspektiven und Wohlfahrtseffekte einer neuen Finanzierungsform“.

Auszeichnung  |  26.10.2016

Best Paper Awards - „Crowd-Finanzierungen“ und „Erfindermobilität“

Am Donnerstag, den 6. Oktober 2016, hat Michael Mödl im Rahmen des G-Forums, der 20. Interdisziplinären Jahreskonferenz zu Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand in Leipzig, den KSG Best Entrepreneurship Research Award 2016 für seine Arbeit „Is Wisdom of the Crowd a Positive Signal? Effects of Crowdfinancing of Subsequent Venture Capital Selection“ erhalten.

v.l.n.r.: Marleen Schreiber (Karl Schlecht Stiftung), Prof. Dr. Jörn Hendrich Block (Universität Trier, Präsidium FGF e.V. und Jury), Michael Mödl (Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb). Foto: Dominik Wolf

Der mit 2 000 Euro dotierte Preis wird von der Karl Schlecht Stiftung gestellt. Die gemeinnützige Stiftung vertritt die Leitidee der Verbesserung von Führung in Business, Gesellschaft und Politik durch humanistische Werte und fördert und unterstützt wirkungsorientierte Projekte und Institutionen in den Förderbereichen Leadership, Ethik, Bildung, Kultur und Technik.


In seinem Forschungspapier untersucht Michael Mödl die Auswirkungen und Signaleffekte von Crowd-Finanzierungen auf nachfolgende Wagniskapital-Finanzierungsrunden  von Start-Up-Unternehmen. Auf Basis eines sog. Choice-Experiments mit Wagniskapitalinvestoren findet der Autor kausale Evidenz, dass Crowd-Finanzierungen oft ein negatives Signal für die Investmententscheidung von professionellen Wagniskapitalgebern darstellen, die „Crowd“ aber unter bestimmten Umständen dennoch positive Signale senden kann, die die Investitionswahrscheinlichkeit durch nachfolgende Risikokapitalgeber erhöhen.


Bereits im August wurde das Autoren-Team Matthias Dorner, Dietmar Harhoff, Karin Hoisl, Tina Hinz und Stefan Bender (IAB) beim Academy of Management Meeting 2016 in Anaheim, Kalifornien, mit dem AoM TIM Best Paper Award für ihre Arbeit “Social Ties and Quality Signals - Lessons from the Migration of East German Inventors” ausgezeichnet.


Das Papier fasst Ergebnisse einer Studie zusammen, die gemeinsam mit Forschern des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB) Nürnberg durchgeführt wurde. Untersucht wurde, welchen Einfluss bei Erfindern soziale Beziehungen und Leistungen, die anhand von beobachtbaren Indikatoren erfasst wurden, auf die Migrationsentscheidung hatten. Der Fall des Eisernen Vorhangs und die deutsche Wiedervereinigung dienten dabei als natürliches Experiment zur Migrationsentscheidung ostdeutscher Erfinder.


Die Studie zeigt, dass westdeutsche Regionen, zu denen DDR-Bürger bereits vor dem Fall des Eisernen Vorhangs starke soziale Beziehungen pflegten, unmittelbar nach dem Mauerfall mehr Erfinder anzogen als andere Regionen. Migrationsentscheidungen, die von Erfindern mit sichtbaren Leistungssignalen getroffen wurden, waren aber wesentlich weniger von sozialen Bindungen beeinflusst als jene von Erfindern, die in Patentveröffentlichungen keine hohe Sichtbarkeit erhalten hatten.

Auszeichnung  |  29.09.2016

Annette Kur erhält Pattishall Medal for Teaching Excellence 2016

Annette Kur, Affiliated Research Fellow am Münchner Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, hat von der International Trademark Association (INTA) die „Pattishall Medal for Teaching Excellence 2016“ verliehen bekommen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Annette Kur

Der zu Ehren von Beverly W. Pattishall verliehene Preis zeichnet herausragende Lehrkräfte auf den Gebieten Wirtschaft und Recht aus, die im Bereich Marken und Markenidentität tätig sind. Beverly W. Pattishall war langjähriger Partner der Kanzlei Pattishall, McAuliffe, Newbury, Hilliard & Geraldson LLP. Der Preis wird alle vier Jahre aufgrund der Nominierung durch Kolleginnen und Kollegen sowie Studierende an eine Lehrkraft einer Universität oder Hochschule verliehen, die beispielhaft Exzellenz und Innovation in der Lehre in den Bereichen Schutzmarken und Markenidentität verkörpert.


Kur erhielt herausragende 18 Nominierungen; in einer von ihnen wird sie von einer ehemaligen Studentin wie folgt beschrieben: „Sie gab nicht nur den maßgeblichen Impuls für meine Beschäftigung mit IP-Recht und seinem internationalen Kontext, sondern hatte auch einen tiefgreifenden Einfluss auf meine Sicht auf die Themen Marken- und Designrecht durch ihren kritischen, in Rechtsgrundsätzen verankerten Ansatz und durch ihre Förderung des Bewusstseins für einen konsequent internationalen Zusammenhang in einem so stark internationalisierten Bereich wie dem Markenrecht.”


„In den vielen Nominierungsschreiben wird deutlich, dass Dr. Kur die Qualitäten einer Weltklasse-Lehrkraft und einer Pattishall-Preisträgerin verkörpert. Dr. Kurs Einsatz und Engagement für die Bildung ist vorbildlich und unser Verband freut sich über diese Gelegenheit, ihre Leistungen in der Lehre gebührend zu würdigen“, sagte INTA-Präsident für 2016 Ronald van Tuijl. „Es ist uns eine Ehre, diesen Preis an Frau Dr. Kur zu verleihen.”


Mit der Auszeichnung verbunden ist ein Preisgeld von US $2.500 sowie eine Einladung zum Leadership Meeting der INTA im November 2016 in Florida, wo die offizielle Preisverleihung stattfinden wird.


Die International Trademark Association (INTA) ist der weltweite Verband der Markeninhaber und Markenexperten und hat zum Ziel, Marken und verwandte Schutzrechte zum Schutz von Verbrauchern und zur Förderung von fairem und effektivem Handel zu unterstützen. Zu ihren Mitgliedern gehören mehr als 6.700 Markeninhaber, Fachleute und Wissenschaftlerinnen aus über 190 Ländern, welche von INTAs globalen Markenressourcen, Politikentwicklung, Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen sowie internationalem Netzwerk profitieren. Die 1878 gegründete INTA hat ihren Hauptsitz in New York und Geschäftsstellen in Brüssel, Shanghai und Washington sowie Vertretungen in Genf und Mumbai.

Veranstaltungsbericht  |  21.07.2016

Jubiläumsfeier zum 50-jährigen Bestehen des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb

Mit einer zweitägigen Festveranstaltung in den repräsentativen Räumen der Münchener Residenz feierte das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb am 12. und 13. Mai 2016 seine Gründung vor 50 Jahren.

v.l.n.r.: Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Prof. Peter Drahos, Ph.D., Cornelia Rudloff-Schäffer, Dr. Georg Schütte, Prof. Dr. Josef Drexl, Ilse Aigner, Prof. Dr. Reto M. Hilty, Prof. Dr. Martin Stratmann, Prof. Dr. Hans-W. Micklitz. Foto: Andreas Pollok

Der Festakt im Kaisersaal würdigte mit Grußworten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft die Bedeutung des Instituts und der von ihm behandelten Themen auch in breite Bereiche der Gesellschaft hinein. Das wissenschaftliche Symposium im Max-Joseph-Saal fokussierte die Binnenperspektive und erörterte unter starker Beteiligung von Alumni, wissenschaftlichen Gästen und Mitgliedern des Fachbeirats die bisherigen Forschungsbeiträge des Instituts und mögliche zukünftige Schwerpunkte für die Forschung.


Das Institut hatte am 1. März 1966 als Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht unter Eugen Ulmer seine Arbeit aufgenommen. Seitdem betreibt es Grundlagenforschung zu verschiedenen Aspekten des Immaterialgüter- und des Wettbewerbsrechts, berät Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft und begleitet Gesetzgebungsvorhaben. Seit der Erweiterung um eine ökonomische Abteilung 2013 stehen die Erforschung der Rahmenbedingungen für Innovation und Wettbewerb und die Möglichkeit der rechtlichen und ökonomischen Gestaltung solcher Prozesse im Mittelpunkt.


Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, bezeichnete in seiner Begrüßungsansprache den viermaligen Wechsel des Institutsnamens in den letzten Jahrzehnten als Ausdruck der „Dynamik des Forschungsfeldes und der zunehmenden Verzahnung“ des Instituts. Zu den aktuellen Themen zählten etwa Digitalisierung und Vernetzung. „Geschäftsmodelle, Fragen des Datenschutzes, aber auch die Gestaltung des Urheber- und Wettbewerbsrechts, haben vor diesem Hintergrund eine noch viel stärkere internationale Dimension als je zuvor in der Institutsgeschichte“, betonte Harhoff. Die wissenschaftliche Begleitung von Normierungs- und Standardisierungsmaßnahmen spiele eine wichtige Rolle. Mit einer „verstärkten Hinwendung zur empirischen Analyse der Wirkungsmechanismen von Rechtsregeln und Aktionen von wirtschaftlichen Akteuren auf Märkten“ habe sich das Institut auch für neue Forschungsmethoden geöffnet. Bei aller Dynamik in der Institutsgeschichte habe es aber immer ein „Element großer Verlässlichkeit“ gegeben, hob Harhoff hervor: „Es ist dem Institut immer wieder gelungen, hervorragende, talentierte Mitarbeiter in allen Bereichen zu finden“.


Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, Prof. Dr. Martin Stratmann, würdigte das Institut „als ein hervorragendes Beispiel für eine gelungene Gründung und einen permanenten Anpassungsprozess an die wissenschaftlichen Fragen der Zeit“. Die Themen Innovation und Wettbewerb seien „heute wichtiger denn je“, stellte Stratmann fest. „Sie beherrschen die Tagespresse und sind allgegenwärtig im Innovationsdialog mit der Bundeskanzlerin“, sagte der Präsident. „Und unser MPI für Innovation und Wettbewerb ist mitten drin und mit seiner juristisch-ökonomischen Ausrichtung bestens aufgestellt, dem Wesen von Innovation und Wettbewerb an sich nachzuspüren – unabhängig und aus der Perspektive der Wissenschaft heraus“. Die Einbindung der Innovationsökonomik in ein Institut der Ausrichtung Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, sei ein logischer, aber für sich genommen doch „sehr innovativer Schritt“ gewesen. Die Expertise sei weithin anerkannt. Nicht umsonst habe Bundesjustizminister Heiko Maas das MPI letztjährig als „den wichtigsten europäischen Think Tank für den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht“ bezeichnet. Als Wirkungsbeispiele nannte Stratmann die Formulierung der „CLIP- Prinzipien“ („Conflict of Laws in Intellectual Property“) zu Fragen des internationalen Prozessrechts sowie des anwendbaren Rechts im Bereich des Geistigen Eigentums, die unter Federführung des MPI für Innovation und Wettbewerb und des MPI für ausländisches und internationales Privatrecht entstanden, sowie die Beratung beim Erlass der Richtlinie über kollektive Rechtewahrnehmung und der Umsetzung der Richtlinie in einem neuen Verwertungsgesellschaften-Gesetz.


Wie emsig am MPI gearbeitet wird, konnte der MPG-Präsident überdies aus eigener Beobachtung bestätigen. Wenn er abends sein Büro in der Generalverwaltung auf der gegenüberliegenden Seite des gläsernen Wissenschaftsbaus verlasse, blicke er in die Bibliothek des Instituts und sehe dort immer Forscher an den Plätzen: „mal mit Gesetzbuch, mal ohne, aus allen Teilen der Welt und stets hochkonzentriert arbeitend“. Dies stehe für vieles, was den Kern der MPG ausmache: „Internationalität, Interdisziplinarität, ein leistungswilliger Nachwuchs“. Zufriedener könne ein Max-Planck-Präsident nicht in den Feierabend gehen.


Auch Staatssekretär Dr. Georg Schütte aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung bezeichnete die Bündelung der Kompetenzen von Ökonomie und Recht unter dem Dach eines Max-Planck-Institutes als „ gut gelöst“. Mit der Neuausrichtung des Instituts spiele das Institut heute „eine herausragende Rolle innerhalb der Innovationsforschung in Deutschland“. Die Durchdringung der Digitalisierung aller Arbeits- und Lebensbereiche führe dazu, dass immaterielle Güter immer mehr zum integralen Bestandteil von neuen Geschäftsmodellen in unserer netzbasierten Wirtschaft werden. Weil damit aber nicht nur unser zukünftiges Arbeiten, sondern auch unsere Lebensweise sehr maßgeblich geprägt werden, stellten sich zunehmend auch „ethische Fragestellungen“, von denen Schütte die drängendsten aufzählte: „Wer hat das größte Anrecht auf personenbezogene Daten und vor allem auf die daraus generierten Erkenntnisse? Der Datengeber, der Datenerheber oder der Datennutzer? Wem erkennt die Rechtsordnung originär das Verfügungsrecht über nicht personalisierte, gleichwohl verhaltensbezogene Daten zu, auch wenn sie dann vielleicht weiterveräußert werden? Und wie lässt sich hier ein gemeinsamer Grundkonsens im internationalen Zusammenwirken erzielen?“ Diese Fragen seien ohne rechtsethische Wertungen nicht zu beantworten. „Mit Ihrem Institut haben wir eine Institution“, war Staatssekretär Schütte überzeugt, „die sowohl mit Fragestellungen rund um den Schutz von immateriellen Gütern als auch mit den korrespondierenden Themen zu Innovation und Entrepreneurship eine wichtige Lücke in der deutschen Forschung schließt.“


Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner gratulierte dem Max-Planck-Institut als einer „international geachteten Denkfabrik“. Sie stellte dar, wie sich das Bundesland mit seiner Wirtschafts- und Wissenschaftspolitik den digitalen Herausforderungen stelle, etwa durch die Schaffung von 20 neuen Digital-Professuren oder einer digitalen Gründerförderung. Ihr Ziel sei es, so Aigner, dass Bayern im Bereich der digitalen Ökonomie deutschlandweit an der Spitze stehe. „Big Data“ sei ein Zukunftsthema, bei dem allerdings auch die Begrenzungen des Datenschutzes und damit des Rechts zu beachten seien. „So schnell werden Ihnen die Arbeitsthemen nicht ausgehen“, sagte die Politikerin den Wissenschaftlern voraus.


Für den Fachbeirat hob Prof. Dr. Hans-W. Micklitz (European University Institute) die neue interdisziplinäre Forschungskultur hervor. „Der Fachbeirat gratuliert der Max-Planck-Gesellschaft für die mutige und wegweisende Entscheidung, Recht und Ökonomik unter einem Dach zu vereinen“, sagte Micklitz. Mit seiner Neuausrichtung folge das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb nicht nur der Wegweisung des deutschen Wissenschaftsrates, der mit deutlichen Worten die Notwendigkeit einer stärkeren Interdisziplinarität von Sozial- und Wirtschaftswissenschaften hervorgehoben habe, sondern damit fänden die deutschen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften auch „Anschluss an Entwicklungen in Europa und den USA“. Aus der Sicht der Rechtswissenschaften stelle sich das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb einer Jahrhundertaufgabe – „dem, was die Amerikaner ‚Law and …’ nennen, law and social science, law and art, law and music, aber eben auch law and economics“, beschrieb Micklitz die Herausforderung. „Das Miteinander kann nur über eine theoriegeleitete gemeinsame Methodologie gelingen“.


Weitere Grußworte sprachen Cornelia Rudloff-Schäffer, Vorsitzende des Kuratoriums, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes, und Prof. Dr. Bernd Huber, Präsident der Ludwig-Maximilians-Universität. Den wissenschaftlichen Festvortrag hielt Prof. Peter Drahos, Ph.D., Australian National University.


Umrahmt wurde die Festveranstaltung durch eine besondere musikalische Darbietung: Der Liederzyklus „Krämerspiegel“ von Richard Strauss. Das selten gespielte Werk aus dem Jahr 1918 mit Texten von Alfred Kerr hatte seinen Ursprung in einer Auseinandersetzung zwischen dem Komponisten und dem Musikverlag Bote & Bock. Strauss, der sich stets für eine Verbesserung des Urheberrechts in Deutschland eingesetzt hatte und auch als „Urvater“ der GEMA bezeichnet wird, nimmt im „Krämerspiegel“ das Spannungsverhältnis zwischen Urhebern und Verwertern in bissigen Sentenzen aufs Korn: „Die Künstler sind die Schöpfer, ihr Unglück sind die Schröpfer“. Dargeboten wurde der „Racheakt aus Text und Tönen“ von der Sopranistin Ute Ziemer und Julian Riem am Klavier.


Wissenschaftliches Symposium

Beim wissenschaftlichen Symposium im Max-Joseph-Saal der Münchner Residenz umriss Institutsdirektor Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., die Herausforderungen, die sich aus der wachsenden Bedeutung des Internet ergeben. „Unser bisheriges Innovationsverständnis ist technologielastig – aber jetzt beobachten wir, dass Innovation vermehrt auf neuen, internetgestützten Geschäftsmodellen beruht“. Direktor Prof. Dr. Josef Drexl bezeichnete den „Wettbewerb als eine wichtige Infrastruktur für Innovationen“, wobei die Anwendungsprinzipien fortlaufend aktualisiert werden müssten, wie jetzt beim Thema Big Data. Direktor Prof. Dr. Reto M. Hilty verwies auf die Diskrepanz zwischen den hoch dynamischen Märkten mit ständig neuen innovativen Gütern und den statisch wirkenden schutzrechtlichen Regulierungsinstrumenten. Eine mehr wettbewerbsorientierte Konzeption dieser Schutzrechte stehe nicht im Widerspruch zum Patentrecht, könne aber auf die Dynamik der Märkte adäquater eingehen, was im Institut künftig verstärkt erforscht werden solle.


Die beiden Abteilungen des Max-Planck-Instituts stellten in der ganztägigen Veranstaltung ihren jeweiligen Forschungsstand dar und diskutierten mit internationalen Experten und Alumni des Instituts über Forschungsstrategien und zukünftige Schwerpunksetzungen.


Nach einem Einführungsvortrag von Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., zum Thema „Innovation and Entrepreneurship” beteiligten sich an der Podiumsdiskussion Dr. Heinrich Arnold, Senior Vice President, Telekom Innovation Laboratories, Deutsche Telekom AG, Prof. Petra Moser, Ph.D., New York University School of Business, NYU Stern, sowie Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot, Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Die Moderation hatte Prof. Dr. Karin Hoisl, Universität Mannheim.


Die Sitzung zum Thema „Property“ wurde mit einer Keynote von Prof. Dr. Reto M. Hilty eröffnet, der sich eine Podiumsdiskussion anschloss. An ihr beteiligten sich Alison Brimelow, CBE, President emerita, European Patent Office (EPO), Prof. Dan L. Burk, University of California, Irvine School of Law, sowie Prof. Michel Vivant, Sciences Po Law School, Paris. Die Moderation hatte Prof. Dr. Alexander Peukert, Goethe Universität Frankfurt.


In die Sitzung „Innovation in Competition Law” führte Prof. Dr. Josef Drexl ein. An der Podiumsdiskussion beteiligten sich Prof. Michal Gal, University of Haifa School of Law, Prof. Warren S. Grimes, Southwestern Law School, Los Angeles, sowie Prof. Dr. Kai-Uwe Kühn, Centre for Competition Policy (CCP), University of East Anglia. Die Moderation hatte Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Universität Bayreuth.


Alle drei Themenstränge wurden in einer abschließenden Podiumsdiskussion zusammengeführt. An ihr beteiligten sich neben den drei Institutsdirektoren Harhoff, Hilty und Drexl Dr. Heinrich Arnold, Senior Vice President, Telekom Innovation Laboratories, Deutsche Telekom AG, Prof. Petra Moser, Ph.D., New York University School of Business, NYU Stern, Prof. Dan L. Burk, University of California, Irvine School of Law, Prof. Michel Vivant, Sciences Po Law School, Paris, Prof. Michal Gal, University of Haifa School of Law, sowie Prof. Warren S. Grimes, Southwestern Law School, Los Angeles. Die Moderation hatte Dr. Gert Würtenberger, Präsident der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).


Der Wissenschaftstag endete mit zusammenfassenden Bemerkungen von Prof. Peter Drahos, Ph.D., Australian National University.

Verschiedenes  |  15.06.2016

Presseinformation: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb mit erstem „Journalist-in-Residence“

Manfred Ronzheimer untersucht die Erneuerung des Innovationsjournalismus in Deutschland.

Manfred Ronzheimer
Verschiedenes  |  02.05.2016

EIPIN-Antrag auf Förderung eines europäischen Promotionsprogramms erfolgreich

Das European Intellectual Property Institutes Network (EIPIN) hat am 2. Mai 2016 die Zusage der EU zur Förderung eines gemeinsamen Europäischen Promotionsprogramms (European Joint Doctorate) erhalten.

Mitglieder des im Jahr 1999 zur Intensivierung der Kooperation zwischen europäischen Institutionen aus dem Bereich des geistigen Eigentums und ihren Studenten gegründeten Netzwerkes sind das Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC), die Queen Mary University of London, die Universität Straßburg (CEIPI), die Universität Alicante und die Universität Maastricht.


Insgesamt werden 15 Doktoranden in das Programm, das über vier Jahre mit 3,8 Mio. Euro gefördert wird, aufgenommen. Jede EIPIN-Mitgliedsinstitution betreut drei Doktoranden und agiert als Co-Betreuer von drei weiteren Doktoranden, die von einer jeweils anderen EIPIN-Mitgliedsinstitution betreut werden. Im Rahmen des Promotionsprogramms sind Praktika bei europäischen Spitzenorganisationen innovativer Wirtschaftszweige (u.a. Telekommunikation, Musik, Saatgut) sowie Seminare (u.a. zur Methodik wissenschaftlichen Arbeitens) geplant. Außerdem sollen die Doktoranden an den jährlichen EIPIN-Kongressen teilnehmen.


EIPIN hatte sich im Januar 2016 mit dem Konzept „EIPIN Innovation Society“ auf eine entsprechende Ausschreibung der EU im Rahmen des Horizon 2020-Programms beworben. Das Konzept sieht die Untersuchung der Auswirkungen von Schutzrechten auf die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft sowie der Frage, wie Schutzrechte ausgestaltet sein müssen, damit sie Innovation ermöglichen und nicht bremsen, vor.


Auf Seiten des EIPIN-Mitglieds MIPLC fungiert die Universität Augsburg als den Doktorgrad verleihende Institution. Das Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, das an dem eingereichten Förderantrag als unterstützende Institution beteiligt war und einer der Träger des MIPLC ist, wird bei der Umsetzung des Programms mit der Universität Augsburg zusammenarbeiten und die Doktoranden betreuen.

Verschiedenes  |  25.04.2016

Studie „Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten“ übergeben

Am 25. April 2016 übergab Prof. Dietmar Harhoff die zusammen mit Prof. Reto M. Hilty und Dr. Alexander Suyer verfasste Studie „Urheberrecht und Innovation in digitalen Märkten“ an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas.

v.l.n.r.: Dr. Hubert Weis, Leiter der Abteilung Handels- und Wirtschaftsrecht, Heiko Maas, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D. Foto: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Um für die rechtspolitischen Diskussionen über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter eine bessere empirische Grundlage zu schaffen, hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beim Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb die Studie in Auftrag gegeben.


Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber für Innovationen und das Entstehen neuer Geschäftsmodelle. Internetbasierte Wertschöpfungsprozesse verändern zunehmend die Rahmenbedingungen kreativen Schaffens, aber sie eröffnen auch neue Möglichkeiten der Verbreitung und Nutzung unterschiedlichster Inhalte. Entsprechend wird auch das Urheberrecht als eines der rechtlichen Instrumente zur Förderung von Innovation und Kreativität vor neue Herausforderungen gestellt. Dabei ist seine Rolle nicht nur aus juristischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht zu bestimmen. Eine Grundlage dazu bilden die Erfassung und Analyse jener technologischen und ökonomischen Veränderungen, welche die Digitalisierung und Vernetzung mit sich bringen. Trends bezüglich Technologieentwicklungen und Wertschöpfungsmodellen zeigen sich dabei namentlich bei solchen jungen Unternehmen, die aktuell innovative, internetbasierte Geschäftsmodelle einführen. Besteht ein Zusammenhang zwischen deren Geschäftsmodellen und dem Urheberrecht, kann dieser Schlüsse darauf erlauben, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Innovation in digitalen Märkten positiv oder negativ beeinflussen dürften.


Im Rahmen der Studie wurden 40 Startups mit internetbasierten Geschäftsmodellen befragt. Startups wurden dabei als Unternehmen definiert, die jünger als zehn Jahre sind, ein innovatives Geschäftsmodell bzw. eine innovative Technologie einsetzen und anstreben signifikant zu wachsen. In Interviews mit den Startups sollte geklärt werden, aus welchen Vorgaben des Urheberrechts sich aus Sicht der Gründer ein Konfliktpotenzial mit dem eigenen Geschäftsmodell ergibt. Zu diesem Zweck wurde zunächst ermittelt, welche Rolle urheberrechtlich geschützte Inhalte für die Wertschöpfung spielen und von wem diese geschaffen werden. Daran anknüpfend wurde erhoben, welche urheberrechtlichen Fragen, Unsicherheiten oder Risiken sich für die Startups bezüglich dieser Inhalte ergeben. Schließlich wurde abgefragt, wie sie diesen Herausforderungen im Geschäftsalltag begegnen.


Die Studie, die vom Max-Planck- Institut für Innovation und Wettbewerb gemeinsam mit dem Center for Digital Technology and Management (CDTM) als multidisziplinäre Analyse durchgeführt wurde und technische, ökonomische und rechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt, zeigt zahlreiche Herausforderungen auf, vor denen das deutsche Urheberrecht in Bezug auf Innovation in digitalen Märkten steht. Die Studie stellt somit eine empirische Grundlage dar, auf deren Basis Reformvorschläge für das deutsche Urheberrecht erarbeitet werden können.

Verschiedenes  |  10.03.2016

Eric von Hippel und das User Innovation Paradigma

"Revolutionizing Innovation: Users, Communities, and Open Innovation" jetzt bei MIT Press erschienen.

Harhoff, Dietmar; Lakhani, Karim R. (Hrsg.) (2016). Revolutionizing Innovation: Users, Communities, and Open Innovation. Cambridge, MA: MIT Press. ISBN: 9780262029773.

“Revolutionizing Innovation: Users, Communities, and Open Innovation”, herausgegeben von Dietmar Harhoff (Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb) und Karim R. Lakhani (Associate Professor of Business Administration an der Harvard Business School), ist nun bei MIT Press erschienen (https://mitpress.mit.edu).
 

Der Band eröffnet einen umfassenden und multidisziplinären Blick auf den Bereich der User und Open Innovation und beleuchtet die Entwicklungen in diesem Bereich über die letzten Jahrzehnte. Das Buch ist dem Ökonomen Eric von Hippel gewidmet, der seit den 1980er Jahren einer bahnbrechenden Sichtweise von Innovation den Weg bereitet hat. Von Hippel zeigt auf, dass Nutzer von Produkten und Dienstleistungen in vielen Fällen Innovationen hervorbringen und dass diese dann von Herstellern aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Er tritt damit der vorherrschenden Auffassung entgegen, die gewinnorientierte Firmen als Haupttreiber technologischen und organisatorischen Wandels betrachtet. Von Hippel und Kollegen fanden in ihren Forschungsprojekten empirische Belege, die dem produzentenzentrierten Innovationsmodell schlicht widersprachen. Weite Teile der Wissensökonomie bauen heute routinemäßig auf Nutzerinnovationen, Communities und Open Innovation auf, um wichtige technologische oder organisatorische Probleme zu lösen.
 

Die Mitautoren des Buches – darunter viele Kollegen Eric von Hippels – zeigen sowohl theoretische als auch empirische Perspektiven auf, die so vielfältige Felder wie Wirtschaftswissenschaften, Wissenschaftsgeschichte, Technikgeschichte, Recht, Politik und Management abdecken.
 

Am 17. März 2016, 18-20 Uhr, wird Eric von Hippel selbst am neuen Munich Center for Internet Research (MCIR) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, einen Vortrag zum Thema “Free Innovation and the Internet” halten und sich dabei der Frage widmen, wie das Internet Innovation verändert. Der Vortrag mit anschließender Diskussion kann im Livestream verfolgt werden (http://www.mcir.badw.de/). Die Zuschauer können im Live-Chat Fragen stellen. Siehe auch: http://www.ip.mpg.de/de/das-institut/veranstaltungen/free-innovation-and-the-internet.html.

Verschiedenes  |  29.02.2016

Presseinformation: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb: Web-Relaunch

Mit seinem neuen Web-Auftritt rückt das Münchner Forschungsinstitut neben der interdisziplinären Zusammenarbeit und den vielfältigen Projekten und Publikationen das neue Institutsprofil in den Vordergrund.

Verschiedenes  |  17.02.2016

Übergabe des Jahresgutachtens 2016 der Expertenkommission Forschung und Innovation

v.l.n.r.: Prof. Dr. Uwe Cantner, Prof. Dr. Monika Schnitzer, Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Prof. Dr. Ingrid Ott, Prof. Dr. Christoph Böhringer. Foto: Svea Pietschmann

Digitalisierung: Deutschland steht vor großen Herausforderungen


Am Mittwoch, den 17.2.2016, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und Honorarprofessor für Entrepreneurship und Innovation an der Ludwig-Maximilians-Universität, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2016 übergeben.


Thema Digitalisierung steht im Vordergrund

Im neuen Jahresgutachten steht für die Expertenkommission Forschung und Innovation das Thema Digitalisierung im Vordergrund. Prof. Dietmar Harhoff, Vorsitzender der Kommission, betont: „Durch die wachsende Vernetzung von Personen und Objekten sowie deren Einbeziehung in das Internet entstehen gänzlich neue Handlungsräume. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft werden durch diese Entwicklung vor große Herausforderungen gestellt.“


Internet als Grundlage für neue digitale Geschäftsmodelle

Die Expertenkommission hebt hervor, dass sich das Internet in vielen Lebensbereichen nicht direkt als neue Technologie, sondern vielmehr als Grundlage für neue „digitale Geschäftsmodelle“ bemerkbar macht, deren wirtschaftliche Bedeutung erheblich zugenommen hat. Hier bieten sich Chancen für junge Unternehmen: Software- und internetbasierte Technologien wie „Cloud Computing“ (Daten und Software in ausgelagerter „Wolke“) und „Big Data“ (Auswertung großer Datenmengen) ermöglichen disruptive Innovationen mit weitreichenden Folgen. Neue Anbieter – vor allem aus den USA – dominieren zunehmend den strategisch wichtigen Zugang zum Endkunden und bedrohen die Positionen etablierter Anbieter. Die Expertenkommission kritisiert, dass „die deutsche Politik derzeit insgesamt zu sehr auf Anpassung und Verteidigung etablierter deutscher Stärken ausgerichtet ist“. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Digitalisierung würden nicht ausreichend berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund erneuert die Expertenkommission ihre Empfehlung, auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und die Einrichtung eines Börsensegments für wachstumsorientierte junge Unternehmen hinzuwirken. Zudem müssten sich Schulen und Universitäten auf die mit Internet und Digitalisierung verbundenen Herausforderungen einstellen. „Informatik ist als neue Schlüsseldisziplin zu begreifen; Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien und Geschäftsmodellen sind in allen Ausbildungs- und Weiterbildungssegmenten zu fördern“, betont Prof. Harhoff.


Die Expertenkommission weist außerdem darauf hin, dass sich etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit der Umsetzung neuer Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft besonders schwer tun. Im Durchschnitt gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto weniger Bedeutung misst es digitalen Technologien bei. Die Expertenkommission ist daher besorgt, dass ein Großteil der KMU die Bedeutung des digitalen Wandels unterschätzt.


Robotik sollte einen höheren Stellenwert erhalten

Die Expertenkommission beschäftigt sich in ihrem Jahresgutachten auch mit der durch die Digitalisierung getriebenen Robotik. Prof. Harhoff beschreibt die aktuelle Situation: „Deutschland ist im internationalen Vergleich beim industriellen Robotereinsatz derzeit noch gut aufgestellt, bei der schnell wachsenden Servicerobotik außerhalb von Fabrikhallen gibt es in Forschung und Innovation aber Defizite.“ Nach Ansicht der Expertenkommission müsse die Bundesregierung eine explizite Robotik-Strategie entwickeln, die insbesondere der wachsenden Bedeutung der Servicerobotik Rechnung trage. „Robotik sollte an den Hochschulen, in der dualen Berufsausbildung und in allen Weiterbildungsangeboten einen höheren Stellenwert als bisher erhalten“, so Prof. Harhoff.


E-Government

Genauer untersucht die Expertenkommission zudem die Situation des E-Government (Electronic Government) in Deutschland, also der Abwicklung von Regierungs- und Verwaltungsprozessen mit Hilfe von elektronischen Medien. Hierzu stellt Prof. Harhoff stellt bedauernd fest: „Das im Jahr 2010 in der nationalen E-Government-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen formulierte Ziel, bis zum Jahr 2015 deutsches E-Government zum internationalen Maßstab für effektive und effiziente Verwaltung zu machen, ist verfehlt worden. Deutschland liegt in diesem Bereich deutlich zurück.“ Damit lasse Deutschland wichtige Innovations- und Wertschöpfungspotenziale brach liegen – Bürgern würden Qualitätsverbesserungen in staatlichen Dienstleistungen vorenthalten und die Wirtschaft müsse auf wichtige Nachfrageimpulse verzichten.


Handlungsbedarf in Sachen Digitalisierung gibt es nach einhelliger Meinung der Expertenkommission allerdings nicht nur in Behörden, sondern auch in den Hochschulen. Diese, so Prof. Harhoff, benötigten individuelle Strategien für ihren Umgang mit den Herausforderungen der Digitalisierung – eine Aufgabe, die von vielen Hochschulen bisher noch vernachlässigt werde. Prof. Harhoff: „Durch die Identifizierung und Förderung von Best-Practice-Beispielen können die Hochschulen bei ihrer Strategieentwicklung unterstützt werden. Der Bund könnte zudem einzelne Hochschulen institutionell fördern, um die Umsetzung von nachhaltigen Digitalisierungsstrategien zu unterstützen, die die Interdisziplinarität befördern, besonders ambitioniert sind und zur Profilbildung der Hochschulen genutzt werden.“


Digitalisierung an Hochschulen

Die Expertenkommission erneuert ihre Einschätzung, dass Digitalisierung, Vernetzung und die Einführung neuer internetbasierter Geschäftsmodelle durchschlagende, disruptive Veränderungen verursachen. Zugleich zeigt sich Prof. Harhoff aber zuversichtlich, „dass Deutschland angesichts der Erfahrungen mit der Digitalisierungswelle in den achtziger Jahren, bei den erforderlichen Anpassungen des Arbeitsmarktes gut abschneiden kann“. Er schließt mit der Mahnung: „Deutschland muss in Zukunft verstärkt an der Erschließung neuer Quellen für Wertschöpfung und Arbeitsplätze beteiligt sein – dazu bedarf es auch eines Umdenkens in der Politik.“


Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer, Leiterin des Seminars für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Uwe Cantner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Professor Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie.


Nähere Informationen unter e-fi.de.