In welche Richtung geht die Innovationspolitik der Europäischen Union? Können Gesetzgebungsvorhaben wie der Digital Markets Act (DMA) Europa fit machen für das digitale Zeitalter? Ist der europäische IP-Rechtsrahmen angesichts der technologischen Disruption noch geeignet, seine fundamentalen Funktionen zu erfüllen? Diesen Fragen widmete sich die diesjährige Alumni-Konferenz, die am 9. Juli zum 17. Mal vom Institut in Zusammenarbeit mit dem „Förderverein Freunde und ehemalige Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb“ ausgerichtet wurde.
Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie fand die Veranstaltung zum ersten Mal in einem Online-Format statt. Forschende und Alumni des Instituts sowie externe Gäste aus aller Welt nutzten die Gelegenheit für fruchtbare Diskussionen über den aktuellen und künftigen rechtlichen und politischen Rahmen für Innovation und Wettbewerb in digitalen Märkten in Europa. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Grußworte von der Vorsitzenden des Alumni-Vereins, Federica Togo, sowie vom Geschäftsführenden Direktor des Instituts, Josef Drexl.
Die Wettbewerbspolitik der Europäischen Union
Das erste Panel, das vom Direktor der ökonomischen Abteilung des Instituts, Dietmar Harhoff, geleitet wurde, widmete sich der Wettbewerbspolitik der EU. Christina Caffarra, Senior Consultant bei Charles River Associates und Gastprofessorin am University College in London, begann mit einem kritischen Blick auf die aktuelle Wettbewerbslandschaft und die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in der digitalen Welt. Sie äußerte im Rahmen ihrer Keynote massive Bedenken, unter anderem bezüglich eines strukturellen Vollzugsdefizits verbunden mit unzureichender Regulierung, die Datenschutzbedenken nicht ausreichend berücksichtigt. Ihr Beitrag enthielt einen kritischen Blick auf den Vorschlag für einen Digital Markets Act (DMA) und weitere Gesetzgebungsvorhaben im Vereinigten Königreich, den USA und Deutschland und warf die Frage auf, ob der aktuelle regulatorische Rahmen geeignet ist, Innovation zu fördern.
In der zweiten Keynote des ersten Panels befasste sich Rupprecht Podszun, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht und Direktor des Instituts für Kartellrecht an der Universität Düsseldorf, mit dem Thema “Taking Decisions on Regulating Big Tech”. Er sprach sich für einen prinzipienorientierten Ansatz aus, den politische Entscheidungsträger verfolgen sollten, wenn sie wettbewerbsrechtliche Regeln gegenüber den großen Tech-Unternehmen durchsetzen. Die Präsentation legte ihre Schwerpunkte unter anderem auf die Frage, woher derartige Prinzipien kommen könnten (etwa aus Verfassungsdokumenten) sowie auf das Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und grundrechtlichen Fragen, wie dem Schutz personenbezogener Daten, Nachhaltigkeit und dem Schutz der Konsumentenautonomie. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Marktmodelle erläuterte er in seiner Keynote verschiedene Interventionsmöglichkeiten.
Die Diskussion im Anschluss an die beiden Vorträge drehte sich unter anderem um die Frage, welche Ziele der Digital Markets Act verfolgt (falls überhaupt Ziele auszumachen sind). Diskutiert wurde auch die Frage, wie sich eine Wettbewerbspolitik rechtfertigen lässt, die darauf abzielt, Konsumenten zur Sicherstellung des Wettbewerbs mehr Souveränität und Wahlmöglichkeiten zu geben während sie gleichzeitig durch die Regulierung der großen Tech-Giganten den Komfort für eben jene Konsumenten einschränkt.
Die europäische IP-Politik
Das zweite Panel, das von Reto M. Hilty, Direktor in der juristischen Abteilung des Instituts, moderiert wurde, widmete sich der IP-Politik der EU. Katharine Rockett, Professorin an der Universität von Essex, legte in ihrer Keynote die ökonomischen Grundlagen für Schutzrechte dar, die in Bezug auf Daten oder Künstliche Intelligenz bestehen könnten. Sie zeigte zunächst die generellen Voraussetzungen auf, unter denen Schutzrechte für Daten gerechtfertigt sein könnten und legte dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Fragen der Lizenzierung und Verbreitung. Nachdem sie erläutert hatte, wie sich Daten von traditionellen immaterialgüterrechtlichen Schutzgegenständen unterscheiden und welche Konsequenzen das für die Ausgestaltung des Immaterialgüterrechts hat, schloss sie ihren Vortrag mit einigen Überlegungen, wie Künstliche Intelligenz traditionelle IP-Paradigmen verändern könnte.
Aufbauend auf dieser ökonomischen Grundlage nutzte Matthias Leistner, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Recht des Geistigen Eigentums mit Informationsrecht und IT-Recht an der Universität München, seine Keynote, um aus rechtwissenschaftlicher Perspektive einen Überblick sowohl über die bestehende IP-rechtliche Situation in der EU als auch über anstehende Reformen zu geben. Vor dem Hintergrund eines neu aufkommenden Zugangs- und Portabilitäts-Paradigmas in der Gesetzgebung der EU, setzte er sich sowohl mit dem de lege lata Datenbankwerkschutz im Urheberrecht als auch mit dem sui-generis-Schutz für Datenbanken sowie mit Regeln zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen kritisch auseinander. Er wies insbesondere auf die Notwendigkeit hin, den sui-generis-Datenbankschutz abzuschaffen oder zumindest grundlegend zu reformieren. Anschließend gab Leistner einen Ausblick, wie die Europäische Kommission dies angehen möchte sowie auf andere Probleme im Zuge des anstehenden Data Act.
Die anschließende lebhafte Diskussion drehte sich unter anderem um das Problem übermäßig komplexer und sich überschneidender Regulierungsebenen zum Nachteil kleiner Marktteilnehmer, die Möglichkeit der Einführung neuer Registrierungssysteme für noch nicht registrierte Schutzrechte und den Vorteilen eines stärker wettbewerbsrechtlich orientierten Ansatzes zum Schutz von Datenbanken.