Wie kann sich die Wissenschaft gegen Datenspionage schützen? Photo: MPower / photocase.com
Verschiedenes  |  27.01.2014

"Hackerangriffe hat es schon mehrmals gegeben" – Der IT-Sicherheitsbeauftragte Rainer W. Gerling über die Folgen der NSA-Affäre und die Sicherheit in der Wissenschaft

Ob Forschungsergebnisse oder Verwaltungsvorgänge: Die Sicherheit von Daten ist auch bei der Max-Planck-Gesellschaft entscheidend. Welche Herausforderungen es dabei gibt und was Mitarbeiter beachten müssen, erläutert Rainer W. Gerling im Interview.

Wie kann sich die Wissenschaft gegen Datenspionage schützen? Photo: MPower / photocase.com
Photo: MPower / photocase.com

Die NSA-Affäre hält uns in Atem, digitale Kommunikation wird ausgespäht. Wie reagieren Sie angesichts täglicher Medienberichte darauf?

Dass Nachrichtendienste abhören, ist eine Selbstverständlichkeit, insofern hat mich das nicht überrascht. Was viel wichtiger ist: Jetzt bekommt man Aufmerksamkeit für das Thema Datenschutz und IT-Sicherheit. Wenn aber die Tagesschau über Datenspionage berichtet, dann kommt das an. Dabei kam es in der Vergangenheit schon zu Vorfällen, die Wissenschaftlern durchaus zu denken gegeben haben. So mussten Wissenschaftler bei der Einreise in die USA, nach China oder Israel schon öfter ihren Laptop abgeben, bekamen ihn aber erst nach einer halben Stunde zurück. Der Verdacht lag nahe, dass die Festplatten kopiert wurden.

Wie erfahren Sie von solchen Vorfällen?

Wir haben eine Meldepflicht bei der örtlichen IT in den Max-Planck-Instituten, und die melden das anonym an mich. Außerdem gibt es als Vorbereitung für Reisen ins außereuropäische Ausland Merkblätter für die Wissenschaftler, die vorher auszuhändigen sind.

Da taucht ja gleich das nächste Problem auf: Nimmt ein Wissenschaftler seinen Dienst-Laptop oder sein privates Gerät mit wissenschaftlichen Daten mit?

Das ist eine schwierige Frage, denn auch der "Dienst-Laptop" eines ausländischen Gastwissenschaftlers von seiner heimischen Universität ist für mich ein privates Gerät. Es ist mir bewusst, dass viele Wissenschaftler zumindest mit privaten Smartphones, bisweilen auch mit privaten Notebooks unterwegs sind. Auf solchen Geräten dürfen natürlich keine personenbezogenen Daten sein. Probandendaten etwa aus der Psychiatrie: Das wäre undenkbar.

Wie kann man die Trennung privateGeräte/Dienstgeräte hinbekommen?

In der Generalverwaltung (GV) haben die Dienst-Handys zum Beispiel ein Passwort mit mindestens sechs Ziffern. Und wir wollen, dass alle, die ihr privates Gerät mit dem dienstlichen E-Mail-Server verbinden, automatisch eine solche Passwort-Policy aufgespielt bekommen, selbst wenn es lästig ist. Sie haben an Ihrer Wohnungstür ja auch ein Schloss. Wenn Sie den Schlüssel verlieren oder vergessen, muss der Schlüsseldienst kommen. Das kostet Geld, man regt sich furchtbar auf. Aber Sie würden nie die Konsequenz ziehen, Schlösser auszubauen. Wenn Sie aber ein Problem mit dem Passwort haben, kommt sofort die Forderung, das Passwort muss weg, es nervt. Ziel muss sein, mit der IT-Sicherheit genauso selbstverständlich umzugehen wie mit Wohnungssicherheit.

Aber wenn die NSA Mails mitliest, kommen ja keine Daten weg. Vielleicht regen sich deswegen viele Menschen im privaten Bereich nur wenig darüber auf?

Auch privat haben die Leute Gardinen vor den Fenstern, lassen Jalousien herunter, bevor sie Licht einschalten. Wenn jemand wirklich nichts dagegen hätte, dass sein Leben auf dem Silbertablett stattfindet, bräuchte er das alles nicht. Und bezogen auf die MPG: Wir als Organisation müssen auf Vertraulichkeit pochen, weil wir nicht wissen, ob die NSA die Daten an amerikanische Firmen oder Forschungseinrichtungen weitergibt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen dem BND und fast allen nichtdeutschen Nachrichtendiensten: Der BND hat keinen gesetzlichen Auftrag zur Förderung der deutschen Wirtschaft. Nicht umsonst hat unser Präsident bei einer der letzten Auslandsreisen Wert darauf gelegt, nur einen Tablet-PC ohne Daten mitzunehmen. Er hatte nur VPN-Zugriff, damit er an seine Mails kam.

Wie sorgen die Max-Planck-Institute dafür, dass bei den Mitarbeitern Klarheit über Datenschutzregeln herrscht?

Die Institute haben auf Empfehlung der GV Datenschutzkoordinatoren. Es gibt auch Empfehlungen für Regelungen, aber die Institute entscheiden im Rahmen ihrer Autonomie selbst. In der GV gibt es zum Beispiel eine Nutzerordnung, die es untersagt, Software zu nutzen, die nicht freigegeben ist. Auch die Anwendung von "Doodle" und "WhatsApp" soll unterbleiben, ebenso die Nutzung privater Hardware. Außer es wird offiziell genehmigt.

"WhatsApp" ist ein sehr beliebter Dienst, der quasi SMS kostenlos und weltweit ermöglicht. Was ist das Problem?

Die App überträgt bei jedem Start alle Telefonnummern aus Ihrem Telefonbuch in die USA. Allein deshalb ist es nicht erlaubt. Wird gegen die Regeln verstoßen, gibt es Sanktionen; auch in der MPG. Die Fälle wurden aber nicht an die große Glocke gehängt.

Aber wenn man davon wüsste, würde man sein eigenes Verhalten eher überdenken ...

Folgenden Fall benutze ich in Schulungen: Ein Wissenschaftler hat sein Passwort für eine chemische Datenbank an einen Ex-Kollegen weitergegeben. Der hat dann aus einem Unternehmen darauf zugegriffen. Das ist aufgeflogen, und die Firma, die die Datenbank betreibt, hat der MPG eine Rechnung für die zusätzliche Nutzung gestellt: 55.000 US-Dollar. Weil die Weitergabe von Passworten als vorsätzlich gilt, greifen die Haftungsfreistellungen des TVÖD nicht, und dem Mitarbeiter wurde die Rechnung durchgereicht.

Gehen Wissenschaftler und Verwaltungsmitarbeiter unterschiedlich mit Datenschutz um?

Die Wissenschaftler kommen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen. Da ist es schwer, allen gleichermaßen unser Konzept für Datenschutz so nahezubringen, dass sie es verinnerlichen. Wir haben kürzlich eine Sicherheitsumfrage durchgeführt. Sie hat ergeben, dass die meisten Wissenschaftler die Regeln passabel kennen. Aber wenn ihre Forschungsinteressen mit den Regeln kollidieren, gewinnt die Wissenschaft. Wir hoffen, dass wir die Defizite jetzt etwas genauer eingrenzen und dann zielgerichteter Aufklärung betreiben können. Das ist auch Thema bei der jährlichen Datenschutztagung und dann bei den vielen Vorträgen, die ich direkt an den Instituten halte.

Hat es schon mal Hackerangriffe auf die MPG gegeben?

Ja. Sogar schwerwiegende. Zwei der größten führten dazu, dass die beiden Institute für die Aufräumarbeiten fast sechs Wochen vom Netz waren und währenddessen nur mit halber Kraft arbeiten konnten. Würde man versuchen, das in Euro - halbe Leistung, halber Institutsetat - umzurechnen, käme man wohl auf einen großen Schaden.

Sind Wissenschaftler wegen der Offenheit in akademischen Netzwerken besonders gefährdet?

Früher war es ganz normal, dass man Wissenschaftlern anderer Einrichtungen die Labore offen zeigte. Heute bekommen selbst unsere Nobelpreisträger im Ausland nicht mehr alles im Detail zu sehen, weil man Sorge hat, dass Know-how abgegriffen wird.

Wenn Sie sich in Bezug auf Datenschutz etwas wünschen dürften, was wäre das?

Dass die Beschäftigten ein bisschen nachdenken, bevor sie mit Daten anderer irgendetwas anstellen. Pannen passieren meist nicht aus Bösartigkeit, sondern aus Gedankenlosigkeit. Weil wir als Datenschutzbeauftragte der Forschungsorganisationen nicht über die Ressourcen verfügen wie Großkonzerne, kann ich nicht einfach zur Marketingabteilung gehen und sagen: Machen Sie mir eine Awareness-Kampagne für IT-Sicherheit. Wir können nur den Verstärkereffekt der Medien nutzen, die am Europäischen Datenschutztag über das Thema berichten und dann die Verbindung herstellen zu unserer jährlichen Posteraktion (siehe Abbildung 2). So gesehen hat die NSA-Affäre auch ihr Gutes. Sie wirkt wie eine gigantische Awareness-Maßnahme.

MPG

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Foto: Jonas Neuhäuser
Verschiedenes  |  25.12.2013

Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht wird umbenannt in Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb

Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Foto: Jonas Neuhäuser
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Foto: Jonas Neuhäuser

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München wird umbenannt: Ab Januar 2014 trägt das Institut den Namen "Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb". Die Umbenennung erfolgt im Zusammenhang mit der Gründung einer neuen Abteilung des Instituts. Prof. Dietmar Harhoff, PhD, hat als dritter Direktor kürzlich seine Arbeit am Institut aufgenommen und eine neue, wirtschaftswissenschaftliche Abteilung aufgebaut. Dort werden die Determinanten, Ergebnisse und die Gestaltung von Innovations- und Entrepreneurship-Prozessen mit ökonomisch orientierten Ansätzen erforscht. Gemeinsam mit den schon bestehenden Abteilungen, die von Prof. Dr. Josef Drexl und Prof. Dr. Reto M. Hilty geleitet werden, sollen in Zukunft auch interdisziplinäre Beiträge zur Erforschung von Innovation und Wettbewerb geleistet werden.

XVIIth [IP]² Seminar: Dr. Hendrik Brandis (Earlybird Venture Capital), November 2013
Verschiedenes  |  25.11.2013

XVIIth [IP]² Seminar: Dr. Hendrik Brandis (Earlybird Venture Capital), November 2013

XVIIth [IP]² Seminar: Dr. Hendrik Brandis (Earlybird Venture Capital), November 2013
v.l.n.r.: Florian Stellner, Dr. Hendrik Brandis, Thimo Stoll, Arthur von Martels, Fabian Gässler

The seventeenth [IP]² Seminar on November 22, 2013, had Dr. Brandis holding a presentation on "Adventure Startup - what makes the difference?" based on his extensive experience as a Venture Capital investor at Earlybird, which he founded in 1997, and his previous role as a partner at McKinsey. Speaking to an audience of researchers as well as current and future entrepeneurs, Dr. Brandis highlighted the aspects that matter for startups. Interestingly, inadequate technology is the cause of only a very small number of startup failures. Premature market entry is more important, but the vast majority of start-ups fail because of deficiencies in execution. A high energy level, good analytics and gut feeling have to be combined with complementary team composition. He sees vast opportunities for today's founders coupled with reduced risk - the cost of founding an internet company has declined sharply with the emergence of open source solutions and cloud based computing. IP protection only matters for some sectors such as biotech, while customer lock-in is much more crucial. Dr. Brandis currently sees a supply gap in Venture Capital, calling also for more public financing of startup companies in Germany.

[IP]²

Verschiedenes  |  13.11.2013

Podiumsdiskussion zum Weiterverkauf von Softwarelizenzen zeigt Probleme des EuGH-Urteils und Perspektiven des Markts für Gebrauchtsoftware auf

v.l.n.r.: Nikita Malevanny, Andreas Meisterernst, Prof. Dr. Matthias Leistner, Prof. Dr. Jochen Schneider und Dr. Oliver Wolff-Rojczyk. Foto: [IP]²

Initiative [IP]² - Intellectual Property in Practice lädt Experten ins Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht München ein

Ein Softwarehersteller kann den Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen nicht verbieten, selbst wenn die Software nicht auf CD-Rom oder DVD verbreitet, sondern aus dem Internet heruntergeladen wurde. Sein ausschließliches Recht zur Verbreitung derart lizenzierter Programmkopien erschöpft sich mit dem "Erstverkauf". So entschied jüngst der Europäische Gerichtshof (EuGH) den langjährigen Rechtsstreit zwischen Oracle und UsedSoft (Az. C-128/11). Das Urteil ist nicht nur für Nutzer relevant - es wirft auch grundlegende Fragen für die Rechtswissenschaft auf und hat Folgen für die Entwicklung von Geschäftsmodellen in Softwareindustrie und Softwarehandel.

Mit dem Thema "Weiterverkauf von Softwarelizenzen" und den Folgen des UsedSoft-Urteils des EuGH setzten sich jetzt Andreas Meisterernst (Rechtsanwalt der Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte, München und Prozessvertreter von UsedSoft), Prof. Dr. Matthias Leistner (Direktor am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn), Prof. Dr. Jochen Schneider (Rechtsanwalt der Kanzlei SSW Schneider Schiffer Weihermüller, München) und Dr. Oliver Wolff-Rojczyk (Vertreter der Business Software Alliance und Partner der Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, Frankfurt) im Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht München auseinander. Eingeladen zu der Podiumsdiskussion hatte die Stipendiateninitiative [IP]² - Intellectual Property in Practice. Nikita Malevanny, Doktorand am MPI, führte mit einem Vortrag in die Thematik ein und moderierte die anschließende Diskussionsrunde.

Leistner begrüßte zwar das UsedSoft-Urteil des EuGH im Ergebnis, wies aber zugleich darauf hin, dass sich die Entscheidung doch einiger dogmatischer Krücken bedienen müsse, um dieses Ergebnis zu erzielen. Aus dem Urteil werde klar, dass der EuGH den Binnenmarktgrundsatz zur Entfaltung bringen wolle, sich dabei aber zugleich der altbekannten Terminologie der europäischen Urheberrechtsrichtlinien bedienen müsse. Das laufe auf den Versuch hinaus, einen Erschöpfungsgrundsatz für die Online-Welt anhand der Rahmenbedingungen der Offline-Welt zu konstruieren und führe zu einigen dogmatischen Zweifeln und Unsicherheiten. Rechtsvergleichend sehe man z.B. in den USA einen zurückhaltenderen Trend bei den dortigen Gerichten, nicht zuletzt weil dort keine Binnenmarktlogik das Ergebnis überforme. Es sei vor diesem Hintergrund durchaus zu fragen, ob es wirklich die Aufgabe der Richter war, dieses (an sich rechtspolitisch sicherlich gut begründbare) Ergebnis herbeizuführen.

Schneider schloss sich der Meinung von Leistner an, dass das EuGH-Urteil dogmatisch problematisch sei. Als Rechtsanwalt könne er mit dem Urteil leben; schließlich sei eine gewisse Rechtssicherheit hergestellt worden. Jedoch seien auch Problempunkte geblieben: Es sei z.B. immer noch unklar, ob eine Aufspaltung von Volumenlizenzen in anderen Konstellationen doch noch zulässig wäre. Gesondert wies Schneider auf die Problematik der AGB-rechtlichen Würdigung hin - mit dieser werde sich nun das OLG München im Verfahren UsedSoft/Oracle beschäftigen müssen.

Zur Frage der Reaktion von Softwareherstellern auf das Urteil merkte Wolff-Rojczyk an, dass eine diesbezügliche Einschätzung noch verfrüht wäre - schließlich sei das Verfahren vor deutschen Gerichten noch nicht abgeschlossen. Er widmete sich sodann der grundsätzlichen Kritik des EuGH-Urteils und äußerte u.a. Bedenken an der Zuverlässigkeit der Notartestate als Nachweise der Löschung von Programmkopien beim Ersterwerber. Verfehlt sei auch die im Urteil vorgenommene Ableitung des Nutzungsrechts des Zweiterwerbers direkt aus der Software-Richtlinie - damit sei der Zweiterwerber nicht mehr an die Grenzen der ursprünglichen Lizenz gebunden.

Meisterernst wies diese Kritik zurück. Seiner Ansicht nach verursache die Softwareindustrie mit undurchsichtigen Geschäftsmodellen viele Probleme selbst. Auch Notartestate bezeichnete er als zuverlässig und führte aus, dass zu den Kunden von UsedSoft namhafte Unternehmen gehören, die kein Interesse an der Abgabe fehlerhafter Erklärungen hätten. Außerdem könnten etwaige Betrugsfälle durch das Strafrecht aufgefangen werden. Darüber hinaus wies Meisterernst auf das EuGH-Urteil hin, aus dem klar werde, dass der EuGH die Übertragung der Lizenz auf den Zweiterwerber im Wege einer Abtretung des Nutzungsrechts annehme.

Zuletzt wurde die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen Softwareherstellern und Gebrauchtsoftwarehändlern diskutiert: Diese wäre notwendig, um das Funktionieren des Markts für Gebrauchtsoftware zu ermöglichen. Wolff-Rojczyk merkte dazu an, dass es noch offen sei, wie die Softwareindustrie hier handeln werde. Schneider äußerte Zweifel an der Vereinbarkeit der BGH-Rechtsprechung im Fall "Half-Life 2" mit dem EuGH-Urteil - seiner Ansicht nach sei die Praxis einer Bindung von Programmkopien an nicht übertragbare Nutzungsprofile kaum mehr zulässig.[IP]² / red

Mark-Oliver Mackenrodt
Verschiedenes  |  10.09.2013

Mark-Oliver Mackenrodt in Vorstand des Münchner Kartellrechtsforums gewählt

Mark-Oliver Mackenrodt
Mark-Oliver Mackenrodt

Mark-Oliver Mackenrodt ist in den Vorstand des Münchner Kartellrechtsforums gewählt worden. Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Rupprecht Podszun an, der auf einen Lehrstuhl an die Universität Bayreuth wechselt. Neben Mackenrodt gehören der Münchner Rechtsanwalt Mark-E. Orth und Dr. Robert Schulz, Unternehmensjurist bei der Siemens AG, dem Vorstand des Kartellrechtsforums an. Mackenrodt arbeitet als Wissenschaftlicher Referent im Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München. Er forscht in der Abteilung von Prof. Dr. Josef Drexl zum Kartellrecht.

Nach der Mitgliederversammlung referierte Frau Julia Topel vom Bundeskartellamt zur Marktabgrenzung in der Medienbranche. Das Münchner Kartellrechtsforum ist eine Vereinigung von Kartellrechtlern und Wettbewerbsökonomen aus Wissenschaft, Unternehmen und Rechtsanwaltschaft. Der Verein versteht sich als Forum zum offenen und informellen Austausch und bietet dazu regelmäßige Vorträge mit anschließender Diskussion zu kartellrechtlichen Themen. Weitere Informationen zum Kartellrechtsforum und Termine finden Sie unter www.kartellrechtsforum.de im Internet.

Rupprecht Podszun
Verschiedenes  |  07.09.2013

PD Dr. Rupprecht Podszun tritt Professur an der Universität Bayreuth an

Wissenschaftlicher Referent wird Nachfolger von Prof. Dr. Ansgar Ohly

Rupprecht Podszun
Rupprecht Podszun

PD Dr. Rupprecht Podszun hat den Ruf auf eine W3-Professur für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth angenommen. Dort wird der Wissenschaftliche Referent am Münchner Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI) im Wintersemester 2013/14 Nachfolger von Prof. Dr. Ansgar Ohly. Dieser ist an die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gewechselt. Podszun vertrat bereits seit dem Wintersemester 2012 / 2013 einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in Bayreuth und lehrte zuvor an der LMU, dem Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC) und der International Max Planck Research School for Competition and Innovation (IMPRS-CI).

Podszun arbeitete von 2007 bis 2012 am MPI und gehörte dort zum Team des Geschäftsführenden Direktors Prof. Dr. Josef Drexl. Dieser betreute auch seine Habilitationsschrift "Wirtschaftsordnung durch Zivilgerichte"; von der LMU war Podszun 2012 habilitiert worden. Am MPI hatte sich Podszun insbesondere mit kartell- und lauterkeitsrechtlichen Fragen befasst: So war er unter anderem an einer Reihe von Stellungnahmen für die EU-Kommission sowie der Organisation der Konferenz und als Herausgeber des Buches Competition Policy and the Economic Approach: Foundations and Limitations mit beteiligt und kommentierte die §§ 1 und 3 im von Prof. Dr. Henning Harte-Bavendamm und Prof. Dr. Frauke Henning-Bodewig herausgegebenen UWG-Kommentar. Ferner ist Podszun Mitbegründer des Münchner Kartellrechtsforums, Vorstandsmitglied der Academic Society for Competition Law (Ascola) und etablierte das Forum "Asia Round Table" am MPI. Zuletzt hatte Podszun gemeinsam mit Prof. Dr. Wolfgang Fikentscher und Philipp Hacker das BuchFairEconomy - Crises, Culture, Competition and the Role of Law veröffentlicht.

Dem MPI soll Podszun unter anderem durch die Mitwirkung an Forschungsprojekten eng verbunden bleiben.

Handbook
Verschiedenes  |  25.06.2013

International Handbook on Unfair Competition liegt vor

Rechtswissenschaftler erarbeiten Grundlagen zur Entwicklung weltweit einheitlicher Standards für faire Geschäftspraktiken - Mehr als 20 Länderstudien geben umfangreichen Einblick in Rechtspraxis

Handbook
Handbook
Frauke Henning-Bodewig
Frauke Henning-Bodewig

In einer Welt des globalen Handels gewinnt die "Fairness" von Handelsgeschäften immer mehr an Bedeutung. Auch wenn in den meisten Ländern Übereinstimmung darüber besteht, dass im Interesse aller Marktteilnehmer der Wettbewerb nicht nur frei, sondern auch lauter sein soll, so existieren doch signifikant unterschiedliche Auffassungen darüber, wie diese Fairness her- und sichergestellt werden soll. Dies betrifft gleichermaßen die Interessen der Unternehmen wie der Verbraucher, die zunehmend mit dem Ausland handeln oder dort kaufen.

Das nun vorgelegte International Handbook on Unfair Competition beschreibt den "Acquis" im Recht des unlauteren Wettbewerbs auf internationaler (PVÜ/TRIPS) und regionaler Ebene (etwa EU, MERCOSUR/CAN, ARIPO, ASEAN). Weiter stellt es die nationalen Ansätze der Regulierung von Marketing und Werbung, den Schutz für die Wettbewerber gegen passing-off, Behinderung und Herabsetzung sowie spezielle Regeln für die Verbraucher in über 20 Ländern vor. Mit Hilfe einer einheitlichen Struktur bietet das Werk nicht nur rechtsvergleichende Einblicke in die nationalen Regelungen zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und die Harmonisierungsbemühungen auf regionaler Ebene; es bildet auch die Grundlage für die Entwicklung von einheitlichen Standards weltweit in Bezug auf die kommerzielle Fairness und faire Geschäftspraktiken. Nicht zuletzt deshalb ist das englischsprachige Werk im Ausland bereits auf großes Interesse gestoßen, wie seine geplante Übersetzung ins Chinesische.dokumentiert.

Neben einer Definition des unlauteren Wettbewerbs und einer Darstellung des internationalen und europäischen Schutzes gegen unlauteren Wettbewerb sind Länderdarstellungen der Rechtslage in Australien, Österreich, Brasilien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Indien, Italien, Japan, Litauen, Niederlande, Polen, Spanien, Südafrika, Schweden, Schweiz, Türkei, Großbritannien und den USA enthalten. Als Autoren beteiligt waren Prof. Dr. Susanne Augenhofer, Prof. Dr. Paolo Auteri, Dr. Gusztáv Bacher, Prof. Dr. Antonina Bakardjieva Engelbrekt, Dr. Katharina Vera Boesche, Fabian Böttger, Prof. Dr. Yuanshi Bu, Prof. Dr. Holger Buck, Prof. Dr. Dennis Corgill, Dr. Jennifer Davis, Dr. Rogier de Vrey, Prof. Dr. Rafael García Pérez, Dr. Christopher Heath, Prof. Dr. Frauke Henning-Bodewig, Dr. Roman Heidinger, Prof. Dr. Raman Mittal, Prof. Dr. Vytautas Mizaras, Prof. Dr. Johann Neethling, Dr. Sylvie Nérisson, Prof. Dr. Igor B. Nestoruk, Prof. Dr. A. Necip Ortan, Tilman Quarch, Dr. Michael Ritscher, Dr. Stefan Schröter und Prof. Dr. Andreas Wiebe.

Herausgeberin Frauke Henning-Bodewig ist Honorarprofessorin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Affiliated Research Fellow am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München. Dort ist sie für das Lauterkeitsrecht zuständig. Henning-Bodewig gilt als eine der führenden Experten für das internationale, europäische und deutsche Recht zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Sie ist Mitverfasserin des "Professoren-Entwurfs", der dem deutschen UWG von 2004 zugrunde liegt.

Das International Handbook on Unfair Competition (ISBN 978-3-406-63310-2) ist im Verlag C. H. Beck, München, erschienen.

XIVth [IP]² Seminar: Dr. Bertram Huber (IP*SEVA), April 2013
Verschiedenes  |  05.04.2013

XIVth [IP]² Seminar: Dr. Bertram Huber (IP*SEVA), April 2013

The [IP]² Organizing Team was happy to have Dr. Bertram Huber for the fourteenth seminar of the series on April 29, 2013

XIVth [IP]² Seminar: Dr. Bertram Huber (IP*SEVA), April 2013
XIVth [IP]² Seminar: Dr. Bertram Huber (IP*SEVA), April 2013

His presentation was entitled "Intellectual Property and Climate Change Mitigation". Dr. Huber is a principal of IP*SEVA (Intellectual Property for Sustainable Energy Ventures) which offers its services globally in the fields of IP strategy and technology contracts, including licensing and R&D collaboration. Previously, he has served in the IP division of the Bosch Group for over 20 years in various capacities, his last role being the Head of Corporate IP and the Senior Vice President at Robert Bosch GmbH.

In his presentation, Dr. Huber talked about how global R&D collaborations are indispensable to tackle climate change challenges faced today. He elaborated on the contributions made by the private sector, by patent offices and highlighted specific proposals for the IP field such as improved patent-information systems and greening of patent laws. He concluded that global agreements and commitments are vital and, due to various systems and mechanisms already in place, a new paradigm for the prevailing patent regime is not needed to mitigate effects of climate change.

CLIP Principles
Verschiedenes  |  01.03.2013

Territoriale Rechte, globales Handeln: Die CLIP-Vorschläge zum Internationalen Privatrecht des Immaterialgüterrechts

CLIP Principles
CLIP Principles

"The smartphone battle": Unter diesem Schlagwort fanden 2011 die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Herstellern von Smartphones und Tablet-PCs auf vier Kontinenten ein weltweites Medienecho. Sie sind nur eines von vielen Beispielen für die Internationalisierung von Rechten des geistigen Eigentums. In deutlichem Kontrast zur fortschreitenden Globalisierung des Handels und der wachsenden Bedeutung des Internets herrscht auf diesem Rechtsgebiet traditionell der Grundsatz der Territorialität. Grundregeln für das Internationale Privat- und Zivilprozessrecht des geistigen Eigentums hat jetzt eine 2006 durch das Münchner Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht und das Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ins Leben gerufene Forschungsgruppe unter Mitwirkung von Wissenschaftlern aus sechs europäischen Staaten geschaffen.

Mit dem im Verlag Oxford University Press erschienenen Band Conflict of Laws in Intellectual Property legt die European Max Planck Group on Conflict of Laws in Intellectual Property die Ergebnisse ihrer sich über sieben Jahre erstreckenden Forschungsarbeit in englischer Sprache vor: Die Principles on Conflict of Laws in Intellectual Property, kurz CLIP Principles, bilden ein differenziertes Regelwerk, das Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts sowie der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen verknüpft. Die Publikation enthält außerdem zu jeder Vorschrift ausführliche Erläuterungen zur Auslegung sowie rechtsvergleichende Anmerkungen hinsichtlich europäischer, nordamerikanischer und ostasiatischer Regeln.

Die Herausgeber seitens des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht sind Josef Drexl und Annette Kur, seitens des Max-Planck-Instituts für Privatrecht Jürgen Basedow und Christian Heinze. Mitherausgeber sind außerdem Pedro de Miguel Asensio, Graeme Dinwoodie, Jean-Christophe Galloux, Axel Metzger, Alexander Peukert und Paul Torremans.

Im globalen Kontext zählt das CLIP-Projekt zu den wichtigsten Forschungsprojekten zur Reform des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts des geistigen Eigentums. Wissenschaftlergruppen in den USA, wo das American Law Institute 2008 einen maßgeblichen Regelungsvorschlag vorlegte, wie auch in Asien machten sich in den vergangenen Jahren die Erarbeitung von Lösungsmodellen zur Aufgabe. 2009 diskutierten Mitglieder der CLIP-Gruppe bei einer Konferenz in Tokio ihre ersten Arbeitsergebnisse mit den Wissenschaftlern eines parallel ausgerichteten japanischen Projekts. Dieser Austausch fand in Publikation Intellectual Property in the Global Arena - Jurisdiction, Applicable Law and the Recognition and Enforcement of Judgements in Europe, Japan and the US , erschienen 2010 im Verlag Mohr Siebeck, ihren Niederschlag. Eine Arbeitssitzung, die die CLIP-Gruppe mit Vertretern der UN-Organisation für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) 2010 in Hamburg abhielt, war Fragen der Kreditsicherungsrechte an geistigem Eigentum gewidmet. Die Abschlusskonferenz in Berlin 2011, stieß auf reges Interesse bei Praktikern und Wissenschaftlern aus drei Kontinenten - darunter Vertreter von Justiz und Schiedsgerichtsbarkeit sowie zahlreicher internationaler Organisationen.

Verschiedenes  |  25.02.2013

ESAB veröffentlicht Empfehlungen zur Verbesserung des Patentsystems

Der Wirtschafts- und Wissenschaftsbeirat des Europäischen Patentamtes ESAB (Economic and Scientific Advisory Board) unter Vorsitz von Professor Dietmar Harhoff, dem neuen Direktor am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht und Leiter der Abteilung Munich Center for Innovation and Entrepreneurship Research (MCIER), hat basierend auf den wichtigsten Ergebnissen seiner Arbeit des letzten Jahres Empfehlungen zur Verbesserung des Patentsystems formuliert, die in einer Erklärung enthalten sind. Daneben gibt der Beirat Berichte über drei Workshops heraus, die er 2012 zur Patentqualität, zur Rolle der Gebühren und zu Patentdickichten durchgeführt hat.

In all diesen Publikationen hebt der Beirat die Bedeutung der Patentqualität für die Innovationsförderung hervor. Er weist darauf hin, dass zur Verbesserung der Patentqualität in den Phasen vor wie auch nach der Patenterteilung Handlungsbedarf besteht. In der Phase vor der Erteilung sind konkrete Maßnahmen erforderlich, um die Patentprüfung zu beschleunigen und ihre Qualität zu steigern. Nach der Erteilung gilt es, das Einspruchs- oder Überprüfungsverfahren sowie das Streitregelungssystem zu verbessern. Zu Letzterem erwartet man sich von der Schaffung des einheitlichen europäischen Patentgerichts einen maßgeblichen Beitrag.

In seiner dritten Studie stellt der Beirat klar, dass er "Patentdickichte" nicht für die Wurzel der Probleme im Patentsystem hält. Er kommt zu dem Schluss, dass Maßnahmen zur Steigerung der Patentqualität dazu beitragen könnten, die Komplexität des Systems zu verringern und dadurch indirekt Patentdickichte zu bekämpfen.

Auf seiner zweiten Jahrestagung im Januar 2013 in München verabschiedete der Beirat außerdem seine drei Themenschwerpunkte für 2013: die wirtschaftlichen Auswirkungen des einheitlichen Patents und des einheitlichen Patentgerichts - zwei Fragen, denen aufgrund der jüngsten Entscheidungen auf EU-Ebene besondere Bedeutung zukommt - und die etwaigen Folgen einer Neuheitsschonfrist in Europa aus wirtschaftlicher Sicht.

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