Um das Thema ganzheitlich aus wissenschaftlicher wie praktischer Perspektive zu betrachten, lud die Initiative "[IP]² - Intellectual Property in Practice" in dieser Woche die Experten Prof. Dr. Thomas Dreier (Leiter des Instituts für Informations- und Wirtschaftsrecht am Karlsruher Institut für Technologie), Dr. Robert Heine (Partner der Kanzlei RAUE LLP in Berlin), Dr. Georg Nolte (Justiziar der Google Germany GmbH), Stefan Plöchinger (Chefredakteur von Süddeutsche.de) und Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht) an das Münchner Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI) zu einer Podiumsdiskussion ein. Prof. Dr. Reto Hilty, Direktor des MPI, begrüßte das aus über 80 Akademikern, Anwälten und sonstigen Interessierten bestehende Publikum und führte mit einem Impulsvortrag in die Thematik ein. Dr. Kaya Köklü, Referent am MPI, moderierte im Folgenden die interaktive Diskussionsrunde.
Plöchinger wies zu Beginn auf die Bedeutung von Google für das Internetangebot der Medien hin. Gut ein Viertel aller Nutzer von Süddeutsche.de komme über die Google-Suche auf das Online-Portal der Zeitung. Das offenbare Dilemma der Verlage: Einerseits führten die Suchmaschine und ihr Dienst "Google News" Leser zum Nachrichtenangebot und sorgten dadurch für werberelevanten Traffic. Aus diesem Grund optimiere der Verlag auch seine Seiten für die Suchmaschine. Andererseits schaffe "Google News" mit den verlegerischen Inhalten und auf deren Kosten ein eigenes Produkt. Diesen Substitutionseffekt stufte Schwartmann wiederum als dominierend und damit als wichtigen Bestandteil der Legitimationsbasis für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein.
Nolte widersprach dem Journalisten und dem Wissenschaftler - schließlich zeige "Google News" nicht die kompletten Texte, sondern nur 140 bis 160 Zeichen lange Snippets. Die Artikel selbst, so der Justiziar, müsse der Nutzer auf der verlinkten Webseite der Zeitungen lesen. Er ergänzte, mit dem Ausschließungsstandard "robots.txt" hätten die Verlage schon jetzt die Möglichkeit einer vollständigen Kontrolle darüber, welche ihrer Inhalte unter den Suchtreffern von Google überhaupt angezeigt werden sollen. Die Snippets bildeten lediglich das Umfeld eines Suchwortes ab und dokumentierten dem User die Relevanz des Treffers für seine Suche. Heine, die Sichtweise der Verlegerverbände vertretend, warf dazu ein, eine "Aussperrung" von Google durch "robots.txt" sei angesichts der Marktmacht des Suchmaschinenanbieters keine Option für die Verlage.
Dreier lenkte den Blick der Diskutanten und des Publikums auf das geplante Gesetz und stellte die Frage, was denn durch das Gesetz überhaupt geschützt werden solle. Er arbeitete das juristische Dilemma heraus, dass die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Definitionen sehr unpräzise und unbestimmt gehalten seien. Das mache es schwer, den eigentlichen Schutzgegenstand zu benennen. Nolte warf ein, es sei für einen Suchmaschinenalgorithmus anhand solcher unbestimmter Rechtsbegriffe technisch unmöglich, ein Suchergebnis gesetzeskonform darzustellen. Google, so der Jurist weiter, könne das Gesetz nicht umsetzen. Dreier griff daraufhin das von Plöchinger eingangs der Diskussion thematisierte Dilemma der Verlage auf und konstatierte, ein Verbotsrecht sei "praktisch offenbar gar nicht gewollt". Er schlug vor, sich stattdessen Gedanken über einen Vergütungsanspruch zu machen.
Die Podiumsteilnehmer sowie zahlreiche Wissenschaftler und Gäste aus dem Publikum nahmen im Anschluss an den offiziellen Teil die von den Organisatoren, Fabian Gässler und Thimo Stoll, gebotene Möglichkeit zur Fortführung der Debatte in informellerem Rahmen wahr.
Über "[IP]² - Intellectual Property in Practice"
"[IP]² - Intellectual Property in Practice" ist eine von Doktoranden der International Max Planck Research School for Competition and Innovation (IMPRS-CI) organisierte Seminar- und Vortragsreihe mit dem Ziel, Forschung und Praxis im Immaterialgüter-, Wettbewerbsrecht und Innovationsmanagement besser zu vernetzen. Die Initiative entstand als Ergänzung zum Angebot der klassischen akademischen Vorträge am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Aus dem Dialog mit Entscheidungsträgern namhafter Unternehmen und Organisationen gewinnen die jungen Wissenschaftler regelmäßig spannende Impulse und Themen für die Forschung. Die Podiumsdiskussion war bereits die dreizehnte [IP]²-Veranstaltung.