Am Mittwoch, den 15. Februar 2017, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2017 übergeben. In ihrem nunmehr zehnten Jahresgutachten identifiziert die Expertenkommission im Rückblick auf zehn Jahre Politikberatung der Bundesregierung sechs zentrale Handlungsfelder für mehr Innovationen in Deutschland.
Handlungsfeld 1: Öffentlich geförderte Forschung
Ein Bündel von Politikmaßnahmen hat laut EFI in den letzten zehn Jahren im Hochschulsektor bzw. allgemein im Bereich der öffentlich geförderten Forschung zu deutlich besseren Forschungsbedingungen, zu mehr Drittmittelforschung und Forschungskooperationen sowie zu einem Zuwachs an wissenschaftlichem Nachwuchs geführt. Der Vorsitzende der EFI, Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Plack-Institut für Innovation und Wettbewerb, kommt zu einem positiven Resümee: „Die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland wurde deutlich erhöht.“ Der Bund habe deutlich mehr Mittel für die öffentlich geförderte Forschung bereitgestellt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Drei-Prozent-Ziels sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschungslandschaft geleistet. Die EFI hält es nun aber angesichts des internationalen Wettbewerbs für notwendig, „ein ehrgeizigeres Ziel“ zu verankern und empfiehlt eine Zielquote von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung.
Handlungsfeld 2: Transfer von Wissen
Innovation kommt durch den Austausch und die Neukombination des Wissens zahlreicher Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zustande, so die Expertenkommission. Hochschulen und Einrichtungen der außeruniversitären Forschung könnten hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. Prof. Uwe Cantner von der Universität Jena und Mitglied der EFI dazu: „Deutschland kann es sich nicht leisten, auf die gesellschaftliche und ökonomische Nutzung exzellenter Forschungsergebnisse zu verzichten. Als ein Problem sehen wir, dass sich eine Kultur des Wissenstransfers in diesen Einrichtungen aber bisher nicht in ausreichendem Maße hat bilden können. Das Ziel des Erkenntnis- und Technologietransfers sollte einen höheren Stellenwert in den Forschungseinrichtungen und in der F&I-Politik erhalten.“ Gut entwickelt sei hingegen die Förderung von Clustern, die sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene inzwischen fester Bestandteil der F&I-Politik seien. Allerdings sei davon auszugehen, dass sich die Fördereffekte sukzessive abschwächten, wenn zunehmend nur noch bereits entwickelte Cluster eine Förderung erführen. „Die Expertenkommission empfiehlt daher, die Fortsetzung der Clusterförderung auf Bundesebene kritisch zu überdenken“, so Prof. Cantner.
Handlungsfeld 3: Innovationen in etablierten Unternehmen
Bei ihrem Rückblick auf Forschung und Entwicklung (FuE) seit 2005 verweist die EFI auf den Beschluss des Europäischen Rates von 2002, die FuE-Ausgaben bis 2010 auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern, wobei zwei Drittel davon die Privatwirtschaft leisten sollte. Prof. Schnitzer von der Ludwigs-Maximilians-Universität München und stellvertretende Vorsitzende der EFI kann hier einen großen Fortschritt vermelden: „Noch im Jahr 2005 war die Bundesrepublik mit einem Wert von 2,48 Prozent von diesem Ziel weit entfernt. Aber dank einer bemerkenswerten Steigerung zwischen 2005 und 2015 betrug der Anteil interner FuE am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland schließlich im Jahr 2015 2,99 Prozent. Das ist ein großer Erfolg der F&I-Politik, nicht zuletzt deswegen, weil fast zwei Drittel der internen FuE-Ausgaben durch private Unternehmen finanziert werden.“ Der Zuwachs bei letzteren sei ebenfalls groß, falle aber relativ geringer aus als die Zuwächse im öffentlichen Sektor. Daher bleibe „die Stärkung der FuE in deutschen Unternehmen eine zentrale Herausforderung“, so Prof. Schnitzer.
Handlungsfeld 4: Entrepreneurship
Junge Unternehmen (Start-ups) leisten nach Meinung der EFI einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Erfolgreiche Gründungen schafften durch lokale Wertschöpfung Arbeitsplätze. Prof. Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie und Mitglied der EFI sieht hier noch großen Handlungsbedarf: „Die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland ist im internationalen Vergleich gering, speziell in der wissensbasierten Wirtschaft.“ Das liegt für die Kommission in der nach wie vor mangelhaften Finanzierung begründet. Zwar wurde mittlerweile, wie von der EFI mehrfach angeregt, die restriktive Behandlung von Verlustvorträgen neu geregelt. „Das ist erfreulich“, so Prof. Ott, „doch noch immer ist der deutsche Wagniskapitalmarkt weniger gut entwickelt als jener in anderen europäischen Ländern“. Um hier Abhilfe zu schaffen, habe die Politik mittlerweile vielfältige Förderprogramme aufgelegt und weitere Maßnahmen angekündigt, wie z.B. die Schaffung von Anreizen, die das finanzielle Engagement privater Akteure stärken. Abgesehen davon werde allerdings das in Deutschland vorhandene Gründungspotenzial noch nicht hinreichend ausgeschöpft: „Neben den fachlichen Kompetenzen muss auch Disziplinen übergreifend ein Gründungsbewusstsein geschaffen werden, damit Selbstständigkeit als eine realistische Option wahrgenommenen wird“, bemerkt Ott.
Handlungsfeld 5: Governance – der Staat muss mit gutem Beispiel vorangehen
Auch der Staat müsse ständig innovieren, fordert die EFI, und dabei die Entstehung und Verwendung von Wissen fördern. Von der Breite und Komplexität gesellschaftlicher Herausforderungen seien zunehmend unterschiedliche Politikfelder und -ebenen betroffen. Für Prof. Christoph Böhringer von der Universität Oldenburg und Mitglied der EFI „fällt damit der Koordination von F&I-Politik eine wichtige Rolle zu, um negative Überlagerungen beim Regulieren zu vermeiden und positive Synergien zu erschließen“. Neben einer effektiven „ressortübergreifenden Innovationsstrategie“ und der „Setzung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen“ sei der Staat aber auch aktiv „als Motor bei der innovationsorientierten öffentlichen Beschaffung“ gefordert. Angesichts des enormen finanziellen Volumens der öffentlichen Beschaffung plädiert die EFI dafür, diese Mittel stärker und koordinierter als bisher für die Förderung von Innovationen zu nutzen. Eine wegweisende staatliche Forschungspolitik beinhalte und bedürfe zudem Innovationen im Sinne von „Experimentieren mit neuen Förderkonzepten“. Böhringer abschließend: „Hierfür muss es ausreichend Freiraum bzw. strategische Flexibilität geben.“
Handlungsfeld 6: Digitaler Wandel
Digitaler Wandel vollzieht sich schnell und die dafür zentralen Technologien und Geschäftsmodelle gehören nicht zu den Kernstärken des deutschen F&I-Systems, konstatiert die EFI. „Gerade für Deutschland stellt die digitale Transformation eine radikale Innovation dar, die langfristig erarbeitete deutsche Wettbewerbs- und Spezialisierungsvorteile bedroht“, so Prof. Harhoff. Aus Sicht der EFI hat die deutsche F&I-Politik die diesem Wandel zugrunde liegende technische und ökonomische Dynamik bisher zu wenig beachtet. Dies spiegele sich auch in einer Unterfinanzierung der FuE-Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien in Deutschland wider – verglichen z.B. mit dem überaus innovationsstarken Sektor rund um die Automobilindustrie. Die Experten fordern: „Deutschland muss in den kommenden Jahren neue technische und ökonomische Stärken aufbauen. Dazu bedarf es konsequenter und zügiger Politikmaßnahmen. Mit deren Umsetzung sollte in der neuen Legislaturperiode unmittelbar begonnen werden.“
Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer, Leiterin des Seminars für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Uwe Cantner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Professor Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie.
Nähere Information unter unter www.e-fi.de