Verschiedenes  |  25.02.2013

ESAB veröffentlicht Empfehlungen zur Verbesserung des Patentsystems

Der Wirtschafts- und Wissenschaftsbeirat des Europäischen Patentamtes ESAB (Economic and Scientific Advisory Board) unter Vorsitz von Professor Dietmar Harhoff, dem neuen Direktor am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht und Leiter der Abteilung Munich Center for Innovation and Entrepreneurship Research (MCIER), hat basierend auf den wichtigsten Ergebnissen seiner Arbeit des letzten Jahres Empfehlungen zur Verbesserung des Patentsystems formuliert, die in einer Erklärung enthalten sind. Daneben gibt der Beirat Berichte über drei Workshops heraus, die er 2012 zur Patentqualität, zur Rolle der Gebühren und zu Patentdickichten durchgeführt hat.

In all diesen Publikationen hebt der Beirat die Bedeutung der Patentqualität für die Innovationsförderung hervor. Er weist darauf hin, dass zur Verbesserung der Patentqualität in den Phasen vor wie auch nach der Patenterteilung Handlungsbedarf besteht. In der Phase vor der Erteilung sind konkrete Maßnahmen erforderlich, um die Patentprüfung zu beschleunigen und ihre Qualität zu steigern. Nach der Erteilung gilt es, das Einspruchs- oder Überprüfungsverfahren sowie das Streitregelungssystem zu verbessern. Zu Letzterem erwartet man sich von der Schaffung des einheitlichen europäischen Patentgerichts einen maßgeblichen Beitrag.

In seiner dritten Studie stellt der Beirat klar, dass er "Patentdickichte" nicht für die Wurzel der Probleme im Patentsystem hält. Er kommt zu dem Schluss, dass Maßnahmen zur Steigerung der Patentqualität dazu beitragen könnten, die Komplexität des Systems zu verringern und dadurch indirekt Patentdickichte zu bekämpfen.

Auf seiner zweiten Jahrestagung im Januar 2013 in München verabschiedete der Beirat außerdem seine drei Themenschwerpunkte für 2013: die wirtschaftlichen Auswirkungen des einheitlichen Patents und des einheitlichen Patentgerichts - zwei Fragen, denen aufgrund der jüngsten Entscheidungen auf EU-Ebene besondere Bedeutung zukommt - und die etwaigen Folgen einer Neuheitsschonfrist in Europa aus wirtschaftlicher Sicht.

Weitere Informationen:

Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D.
Personalie  |  20.02.2013

Dietmar Harhoff zum Direktor am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht berufen

Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D.
Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D.

Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., ist mit Wirkung zum 1. März 2013 zum Direktor am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München berufen worden. Der Innovationsforscher leitet dort das neu gegründete Munich Center for Innovation and Entrepreneurship Research (MCIER). Zuvor leitete Prof. Harhoff seit 1998 das Institut für Innovationsforschung, Technologiemanagement und Entrepreneurship (INNO-tec) der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU). Er bleibt der Universität als Honorarprofessor an der Fakultät für Betriebswirtschaft erhalten. Dietmar Harhoff ist auch Direktor des Entrepreneurship Centers der LMU sowie seit Februar 2007 Vorsitzender der von der Bundesregierung berufenen Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI). Zuletzt hatte der Innovationsforscher Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Mittwoch, 27. Februar 2013, das Jahresgutachten 2013 der EFI übergeben.

Mit der Errichtung des MCIER baut das Max-Planck-Institut seine führende Rolle in der Grundlagenforschung zu Fragestellungen rund um den Schutz immaterieller Güter, wie etwa Erfindungen oder Schöpfungen, zur rechtlichen Regulierung von Wettbewerbsmechanismen und -verhalten aus. Am MCIER werden in den sechs Forschungsfeldern "Schutzrechtsysteme und Innovation", "Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik", "Innovationsmanagement", "Kultur, Institutionen und Innovation", "Entrepreneurship und Innovation" sowie "Innovationsmotive und Innovationsverhalten" grundlegende Fragen zu Innovations- und Entrepreneurship-Prozessen untersucht.

Die neue Forschungsabteilung verfolgt damit Themen, die bisher unter Prof. Harhoffs Leitung am Institut für Innovationsforschung, Technologiemanagement und Entrepreneurship (INNO-tec) der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) bearbeitet wurden, in erweitertem Rahmen weiter. Durch die Etablierung des MCIER wird zudem die interdisziplinäre Erforschung von Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen den Rechtswissenschaften sowie den Betriebs- und Volkswirtschaftslehren am Max-Planck-Institut weiter gestärkt.

Veranstaltungsbericht  |  15.02.2013

Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger zeigt Dilemma von Medien und Juristen

Soeben verabschiedete der Bundestag das heftig umstrittene Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Gegen das Vorhaben sprach sich zuvor nicht nur die Opposition aus - auch die Wissenschaft formulierte schwerwiegende Bedenken.

Um das Thema ganzheitlich aus wissenschaftlicher wie praktischer Perspektive zu betrachten, lud die Initiative "[IP]² - Intellectual Property in Practice" in dieser Woche die Experten Prof. Dr. Thomas Dreier (Leiter des Instituts für Informations- und Wirtschaftsrecht am Karlsruher Institut für Technologie), Dr. Robert Heine (Partner der Kanzlei RAUE LLP in Berlin), Dr. Georg Nolte (Justiziar der Google Germany GmbH), Stefan Plöchinger (Chefredakteur von Süddeutsche.de) und Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht) an das Münchner Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI) zu einer Podiumsdiskussion ein. Prof. Dr. Reto Hilty, Direktor des MPI, begrüßte das aus über 80 Akademikern, Anwälten und sonstigen Interessierten bestehende Publikum und führte mit einem Impulsvortrag in die Thematik ein. Dr. Kaya Köklü, Referent am MPI, moderierte im Folgenden die interaktive Diskussionsrunde.

Plöchinger wies zu Beginn auf die Bedeutung von Google für das Internetangebot der Medien hin. Gut ein Viertel aller Nutzer von Süddeutsche.de komme über die Google-Suche auf das Online-Portal der Zeitung. Das offenbare Dilemma der Verlage: Einerseits führten die Suchmaschine und ihr Dienst "Google News" Leser zum Nachrichtenangebot und sorgten dadurch für werberelevanten Traffic. Aus diesem Grund optimiere der Verlag auch seine Seiten für die Suchmaschine. Andererseits schaffe "Google News" mit den verlegerischen Inhalten und auf deren Kosten ein eigenes Produkt. Diesen Substitutionseffekt stufte Schwartmann wiederum als dominierend und damit als wichtigen Bestandteil der Legitimationsbasis für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein.

Nolte widersprach dem Journalisten und dem Wissenschaftler - schließlich zeige "Google News" nicht die kompletten Texte, sondern nur 140 bis 160 Zeichen lange Snippets. Die Artikel selbst, so der Justiziar, müsse der Nutzer auf der verlinkten Webseite der Zeitungen lesen. Er ergänzte, mit dem Ausschließungsstandard "robots.txt" hätten die Verlage schon jetzt die Möglichkeit einer vollständigen Kontrolle darüber, welche ihrer Inhalte unter den Suchtreffern von Google überhaupt angezeigt werden sollen. Die Snippets bildeten lediglich das Umfeld eines Suchwortes ab und dokumentierten dem User die Relevanz des Treffers für seine Suche. Heine, die Sichtweise der Verlegerverbände vertretend, warf dazu ein, eine "Aussperrung" von Google durch "robots.txt" sei angesichts der Marktmacht des Suchmaschinenanbieters keine Option für die Verlage.

Dreier lenkte den Blick der Diskutanten und des Publikums auf das geplante Gesetz und stellte die Frage, was denn durch das Gesetz überhaupt geschützt werden solle. Er arbeitete das juristische Dilemma heraus, dass die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Definitionen sehr unpräzise und unbestimmt gehalten seien. Das mache es schwer, den eigentlichen Schutzgegenstand zu benennen. Nolte warf ein, es sei für einen Suchmaschinenalgorithmus anhand solcher unbestimmter Rechtsbegriffe technisch unmöglich, ein Suchergebnis gesetzeskonform darzustellen. Google, so der Jurist weiter, könne das Gesetz nicht umsetzen. Dreier griff daraufhin das von Plöchinger eingangs der Diskussion thematisierte Dilemma der Verlage auf und konstatierte, ein Verbotsrecht sei "praktisch offenbar gar nicht gewollt". Er schlug vor, sich stattdessen Gedanken über einen Vergütungsanspruch zu machen.

Die Podiumsteilnehmer sowie zahlreiche Wissenschaftler und Gäste aus dem Publikum nahmen im Anschluss an den offiziellen Teil die von den Organisatoren, Fabian Gässler und Thimo Stoll, gebotene Möglichkeit zur Fortführung der Debatte in informellerem Rahmen wahr.

Über "[IP]² - Intellectual Property in Practice"

"[IP]² - Intellectual Property in Practice" ist eine von Doktoranden der International Max Planck Research School for Competition and Innovation (IMPRS-CI) organisierte Seminar- und Vortragsreihe mit dem Ziel, Forschung und Praxis im Immaterialgüter-, Wettbewerbsrecht und Innovationsmanagement besser zu vernetzen. Die Initiative entstand als Ergänzung zum Angebot der klassischen akademischen Vorträge am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Aus dem Dialog mit Entscheidungsträgern namhafter Unternehmen und Organisationen gewinnen die jungen Wissenschaftler regelmäßig spannende Impulse und Themen für die Forschung. Die Podiumsdiskussion war bereits die dreizehnte [IP]²-Veranstaltung.