Verschiedenes  |  10.03.2016

Eric von Hippel und das User Innovation Paradigma

"Revolutionizing Innovation: Users, Communities, and Open Innovation" jetzt bei MIT Press erschienen.

Harhoff, Dietmar; Lakhani, Karim R. (Hrsg.) (2016). Revolutionizing Innovation: Users, Communities, and Open Innovation. Cambridge, MA: MIT Press. ISBN: 9780262029773.

“Revolutionizing Innovation: Users, Communities, and Open Innovation”, herausgegeben von Dietmar Harhoff (Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb) und Karim R. Lakhani (Associate Professor of Business Administration an der Harvard Business School), ist nun bei MIT Press erschienen (https://mitpress.mit.edu).
 

Der Band eröffnet einen umfassenden und multidisziplinären Blick auf den Bereich der User und Open Innovation und beleuchtet die Entwicklungen in diesem Bereich über die letzten Jahrzehnte. Das Buch ist dem Ökonomen Eric von Hippel gewidmet, der seit den 1980er Jahren einer bahnbrechenden Sichtweise von Innovation den Weg bereitet hat. Von Hippel zeigt auf, dass Nutzer von Produkten und Dienstleistungen in vielen Fällen Innovationen hervorbringen und dass diese dann von Herstellern aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Er tritt damit der vorherrschenden Auffassung entgegen, die gewinnorientierte Firmen als Haupttreiber technologischen und organisatorischen Wandels betrachtet. Von Hippel und Kollegen fanden in ihren Forschungsprojekten empirische Belege, die dem produzentenzentrierten Innovationsmodell schlicht widersprachen. Weite Teile der Wissensökonomie bauen heute routinemäßig auf Nutzerinnovationen, Communities und Open Innovation auf, um wichtige technologische oder organisatorische Probleme zu lösen.
 

Die Mitautoren des Buches – darunter viele Kollegen Eric von Hippels – zeigen sowohl theoretische als auch empirische Perspektiven auf, die so vielfältige Felder wie Wirtschaftswissenschaften, Wissenschaftsgeschichte, Technikgeschichte, Recht, Politik und Management abdecken.
 

Am 17. März 2016, 18-20 Uhr, wird Eric von Hippel selbst am neuen Munich Center for Internet Research (MCIR) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, einen Vortrag zum Thema “Free Innovation and the Internet” halten und sich dabei der Frage widmen, wie das Internet Innovation verändert. Der Vortrag mit anschließender Diskussion kann im Livestream verfolgt werden (http://www.mcir.badw.de/). Die Zuschauer können im Live-Chat Fragen stellen. Siehe auch: http://www.ip.mpg.de/de/das-institut/veranstaltungen/free-innovation-and-the-internet.html.

Verschiedenes  |  29.02.2016

Presseinformation: Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb: Web-Relaunch

Mit seinem neuen Web-Auftritt rückt das Münchner Forschungsinstitut neben der interdisziplinären Zusammenarbeit und den vielfältigen Projekten und Publikationen das neue Institutsprofil in den Vordergrund.

Verschiedenes  |  17.02.2016

Übergabe des Jahresgutachtens 2016 der Expertenkommission Forschung und Innovation

v.l.n.r.: Prof. Dr. Uwe Cantner, Prof. Dr. Monika Schnitzer, Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Prof. Dr. Ingrid Ott, Prof. Dr. Christoph Böhringer. Foto: Svea Pietschmann

Digitalisierung: Deutschland steht vor großen Herausforderungen


Am Mittwoch, den 17.2.2016, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Prof. Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und Honorarprofessor für Entrepreneurship und Innovation an der Ludwig-Maximilians-Universität, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2016 übergeben.


Thema Digitalisierung steht im Vordergrund

Im neuen Jahresgutachten steht für die Expertenkommission Forschung und Innovation das Thema Digitalisierung im Vordergrund. Prof. Dietmar Harhoff, Vorsitzender der Kommission, betont: „Durch die wachsende Vernetzung von Personen und Objekten sowie deren Einbeziehung in das Internet entstehen gänzlich neue Handlungsräume. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft werden durch diese Entwicklung vor große Herausforderungen gestellt.“


Internet als Grundlage für neue digitale Geschäftsmodelle

Die Expertenkommission hebt hervor, dass sich das Internet in vielen Lebensbereichen nicht direkt als neue Technologie, sondern vielmehr als Grundlage für neue „digitale Geschäftsmodelle“ bemerkbar macht, deren wirtschaftliche Bedeutung erheblich zugenommen hat. Hier bieten sich Chancen für junge Unternehmen: Software- und internetbasierte Technologien wie „Cloud Computing“ (Daten und Software in ausgelagerter „Wolke“) und „Big Data“ (Auswertung großer Datenmengen) ermöglichen disruptive Innovationen mit weitreichenden Folgen. Neue Anbieter – vor allem aus den USA – dominieren zunehmend den strategisch wichtigen Zugang zum Endkunden und bedrohen die Positionen etablierter Anbieter. Die Expertenkommission kritisiert, dass „die deutsche Politik derzeit insgesamt zu sehr auf Anpassung und Verteidigung etablierter deutscher Stärken ausgerichtet ist“. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Digitalisierung würden nicht ausreichend berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund erneuert die Expertenkommission ihre Empfehlung, auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und die Einrichtung eines Börsensegments für wachstumsorientierte junge Unternehmen hinzuwirken. Zudem müssten sich Schulen und Universitäten auf die mit Internet und Digitalisierung verbundenen Herausforderungen einstellen. „Informatik ist als neue Schlüsseldisziplin zu begreifen; Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien und Geschäftsmodellen sind in allen Ausbildungs- und Weiterbildungssegmenten zu fördern“, betont Prof. Harhoff.


Die Expertenkommission weist außerdem darauf hin, dass sich etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit der Umsetzung neuer Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft besonders schwer tun. Im Durchschnitt gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto weniger Bedeutung misst es digitalen Technologien bei. Die Expertenkommission ist daher besorgt, dass ein Großteil der KMU die Bedeutung des digitalen Wandels unterschätzt.


Robotik sollte einen höheren Stellenwert erhalten

Die Expertenkommission beschäftigt sich in ihrem Jahresgutachten auch mit der durch die Digitalisierung getriebenen Robotik. Prof. Harhoff beschreibt die aktuelle Situation: „Deutschland ist im internationalen Vergleich beim industriellen Robotereinsatz derzeit noch gut aufgestellt, bei der schnell wachsenden Servicerobotik außerhalb von Fabrikhallen gibt es in Forschung und Innovation aber Defizite.“ Nach Ansicht der Expertenkommission müsse die Bundesregierung eine explizite Robotik-Strategie entwickeln, die insbesondere der wachsenden Bedeutung der Servicerobotik Rechnung trage. „Robotik sollte an den Hochschulen, in der dualen Berufsausbildung und in allen Weiterbildungsangeboten einen höheren Stellenwert als bisher erhalten“, so Prof. Harhoff.


E-Government

Genauer untersucht die Expertenkommission zudem die Situation des E-Government (Electronic Government) in Deutschland, also der Abwicklung von Regierungs- und Verwaltungsprozessen mit Hilfe von elektronischen Medien. Hierzu stellt Prof. Harhoff stellt bedauernd fest: „Das im Jahr 2010 in der nationalen E-Government-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen formulierte Ziel, bis zum Jahr 2015 deutsches E-Government zum internationalen Maßstab für effektive und effiziente Verwaltung zu machen, ist verfehlt worden. Deutschland liegt in diesem Bereich deutlich zurück.“ Damit lasse Deutschland wichtige Innovations- und Wertschöpfungspotenziale brach liegen – Bürgern würden Qualitätsverbesserungen in staatlichen Dienstleistungen vorenthalten und die Wirtschaft müsse auf wichtige Nachfrageimpulse verzichten.


Handlungsbedarf in Sachen Digitalisierung gibt es nach einhelliger Meinung der Expertenkommission allerdings nicht nur in Behörden, sondern auch in den Hochschulen. Diese, so Prof. Harhoff, benötigten individuelle Strategien für ihren Umgang mit den Herausforderungen der Digitalisierung – eine Aufgabe, die von vielen Hochschulen bisher noch vernachlässigt werde. Prof. Harhoff: „Durch die Identifizierung und Förderung von Best-Practice-Beispielen können die Hochschulen bei ihrer Strategieentwicklung unterstützt werden. Der Bund könnte zudem einzelne Hochschulen institutionell fördern, um die Umsetzung von nachhaltigen Digitalisierungsstrategien zu unterstützen, die die Interdisziplinarität befördern, besonders ambitioniert sind und zur Profilbildung der Hochschulen genutzt werden.“


Digitalisierung an Hochschulen

Die Expertenkommission erneuert ihre Einschätzung, dass Digitalisierung, Vernetzung und die Einführung neuer internetbasierter Geschäftsmodelle durchschlagende, disruptive Veränderungen verursachen. Zugleich zeigt sich Prof. Harhoff aber zuversichtlich, „dass Deutschland angesichts der Erfahrungen mit der Digitalisierungswelle in den achtziger Jahren, bei den erforderlichen Anpassungen des Arbeitsmarktes gut abschneiden kann“. Er schließt mit der Mahnung: „Deutschland muss in Zukunft verstärkt an der Erschließung neuer Quellen für Wertschöpfung und Arbeitsplätze beteiligt sein – dazu bedarf es auch eines Umdenkens in der Politik.“


Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer, Leiterin des Seminars für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Uwe Cantner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Professor Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie.


Nähere Informationen unter e-fi.de.

Verschiedenes  |  26.02.2015

Übergabe des Jahresgutachtens 2015 der Expertenkommission Forschung und Innovation

v.l.n.r.: Prof. Dr. Christoph Böhringer, Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, Prof. Dr. Monika Schnitzer, Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D., Bundeskanzlerin Angela Merkel, Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Prof. Dr. Ingrid Ott, Prof. Dr. Dominique Foray. Foto: David Ausserhofer

Bundesregierung packt zentrale Herausforderungen der Forschungs- und Innovationspolitik endlich an. Investitionen in Forschung und Entwicklung müssen aber gesteigert werden.


Am Mittwoch, den 25.2.2015, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Professor Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und Honorarprofessor für Entrepreneurship und Innovation an der Ludwig-Maximilians-Universität, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2015 übergeben.


Wichtige Ziele für Innovationspolitik richtig gesetzt

Die Expertenkommission hat die wichtigsten Initiativen der Bundesregierung im Bereich Forschungs- und Innovationspolitik untersucht. Mit der Änderung des Artikels 91b Grundgesetz wurden neue Kooperationsmöglichkeiten für Bund und Länder im Hochschulbereich geschaffen. Zudem wurden wichtige Ziele für die Innovationspolitik richtig gesetzt: Restriktive steuerrechtliche Regelungen für Wagniskapital sollen überarbeitet und ein Fonds für die Wachstumsfinanzierung deutscher Start-ups aufgelegt werden. Die Kommission mahnt aber zugleich, dass sich Deutschland an der FuE-Intensität der weltweiten Spitzengruppe orientieren muss, wenn es zu den führenden Innovationsnationen aufschließen will.


Urheberrecht soll innovationsfreundlicher werden

Im aktuellen Jahresgutachten kritisiert die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) das bestehende Urheberrecht und fordert, dass das Urheberrecht innovationsfreundlicher werden müsse. Die wachsende wirtschaftliche Bedeutung nutzergenerierter Inhalte wird im bestehenden Urheberrecht nicht ausreichend berücksichtigt. Um dieses innovative Potenzial zu nutzen, sollte die kreative Umgestaltung von Werken unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Die komplexen Bestimmungen des Urheberrechts müssen vereinfacht und für die Nutzer transparenter werden. Die Expertenkommission unterstützt zudem die Einführung einer "allgemeinen Wissenschaftsschranke", um den Zugang zu Wissen zu erleichtern. Derzeit bestehende Barrieren beim Zugang zu Wissen könnten damit reduziert werden. Eine praxistaugliche Neuregelung würde Wissenschaftlern und Studierenden unter anderem den digitalen Zugang zu Forschungsergebnissen in Zeitschriften und anderen Medien erleichtern.


Unterstützung von MOOCs an Hochschulen

Im Weiteren fordert die Expertenkommission eine mutigere Nutzung und Unterstützung von MOOCs (Massive Open Online Courses) an deutschen Hochschulen. Die Investitionen in MOOCs sollen aber nicht zulasten der regulären Lehrbudgets gehen. In Deutschland wird seit 2013 eine lebhafte Diskussion um die Risiken, selten jedoch um die Chancen von MOOCs geführt. Dabei spielen MOOCs an deutschen Hochschulen bisher nur eine untergeordnete Rolle. Gerade einmal ein Sechstel der deutschen Hochschulen hat bereits MOOCs angeboten und nur ein weiteres Sechstel beabsichtigt, dies zukünftig zu tun, heißt es im aktuellen EFI-Jahresgutachten. Nach Ansicht der Expertenkommission sollten MOOCs stärker als Chance für den Bildungsstandort Deutschland wahrgenommen werden, weil sie eine "wichtige und sinnvolle Ergänzung des Lehr- und Forschungsinstrumentariums der Hochschulen" darstellen. MOOCs können die Hochschulen von der Vermittlung von Standardwissen entlasten und damit Freiräume für mehr forschungsnahe Lehre schaffen: So können sich gerade Universitäten dem Humboldtschen Ideal wieder stärker annähern. Für kleinere Hochschulen eröffnet die Nutzung externer MOOCs Chancen zur Verbesserung des Studienangebotes. Hervorragend gemachte MOOCs entfalten außerdem positive Reputationswirkungen für die anbietenden Hochschulen genauso wie für den gesamten Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland.


Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer, Leiterin des Seminars für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Dominique Foray von der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne sowie Professor Ingrid Ott vom Karlsruher Institut für Technologie.


Nähere Informationen unter www.e-fi.de.

Verschiedenes  |  23.07.2014

Erfolgreiches DFG-Projekt EDaWaX geht in zweite Förderphase

EDaWaX ist ein Kooperationsprojekt des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD), des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb, der Deutschen Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften (ZBW) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). 

Am Projekt beteiligte Forscher des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb sind Dietmar Harhoff, Direktor am Institut und Leiter der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung, und Frank Mueller-Langer, wissenschaftlicher Referent am Institut.


In den Wirtschaftswissenschaften werden empirische Untersuchungen zur Überprüfung und Weiterentwicklung von theoretischen Modellen immer wichtiger. Dies schlägt sich auch in einer steigenden Anzahl von empirischen Beiträgen in Fachzeitschriften nieder, bei denen die Autoren eigene Forschungsdaten erhoben oder externe Datensätze verarbeitet haben. Allerdings gibt es bislang kaum effektive Möglichkeiten, diese Forschungsdaten im Kontext der zugehörigen Zeitschriftenartikel zu replizieren, zu prüfen oder für eine Nachnutzung und zur Unterstützung des wissenschaftlichen Diskurses bereit zu stellen.


Das von der DFG geförderte Projekt EDaWaX stellt sich diesen Aufgaben und verfolgt insbesondere das Ziel, ein publikationsbezogenes Datenarchiv für Fachzeitschriften zu entwickeln.


Im Rahmen des Projekts wurden dabei zunächst die heutigen Herausforderungen, wie sie insbesondere durch fehlende Anreizstrukturen bei der Replikation von Forschungsergebnissen und bei der Mehrfachnutzung von Daten bestehen, systematisch aufbereitet. Parallel dazu wurden bereits existierende technische und organisatorische Lösungen im Kontext von wirtschaftswissenschaftlichen Fachzeitschriften und Datenarchiven analysiert und unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Hinblick auf ihre Eignung für die Anforderungen des Projekts EDaWaX untersucht.


Auf Basis der Analyseergebnisse wird nun in einem zweiten Schritt, dessen Förderung jetzt bewilligt wurde, ein Metadatenschema für die Beschreibung und Auszeichnung der Daten entwickelt und ein Regelwerk zur schemakonformen Transformation der Beschreibungen und Daten erstellt.


Weitere Informationen:

EDaWaX II - Weiterentwicklung der Pilotapplikation zu einer integrierten Produktivanwendung für das Forschungsdatenmanagement von wirtschaftswissenschaftlichen Fachzeitschriften

ZBW - Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften

EDaWaX - European Data Watch Extended

Verschiedenes  |  21.03.2014

Call for Papers - 9th Annual Conference of the EPIP Association: Improving Innovation Systems

Von 4.- 5. September 2014 findet in Brüssel, unterstützt von der Europäischen Kommission, die 9. Jahreskonferenz der wissenschaftlichen Vereinigung EPIP (European Policy for Intellectual Property) statt. 

Wissenschaftler und Fachleute mit Interesse für wirtschaftliche, rechtliche, politische sowie Managementaspekte des Immaterialgüterrechts sind zur Teilnahme eingeladen. Die Konferenz untersucht, wie IP-Systeme in Europa Wachstum und Innovation fördern können.


Die EPIP ist eine internationale, unabhängige und interdisziplinäre Non-Profit-Vereinigung von Wissenschaftlern, die aus einem von der Europäischen Kommission in den Jahren 2003 bis 2005 geförderten Netzwerk hervorgegangen ist. Dietmar Harhoff und Reto M. Hilty, Direktoren am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, sind Mitglieder des Vorstandes der EPIP. Zielsetzung der Vereinigung ist es, führende europäische Plattform für die Analyse und Diskussion von IP-Systemen und Immaterialgütern zu sein; die Forschung bezüglich wirtschaftlicher, rechtlicher, sozialer und historischer Aspekte des Immaterialgüterrechts auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu fördern; sowie einen Beitrag zu leisten zu Ideen, Konzepten und Diskussionen, die Innovation, Produktivität und Wachstum in Europa und darüber hinaus fördern.

Verschiedenes  |  10.03.2014

Call for Papers - Munich Conference on Innovation and Competition (MCIC 2014)

Von 23. bis 25. Juni 2014 findet die gemeinsam vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und dem Center for Law & Economics der ETH Zurich organisierte Munich Conference on Innovation and Competition (MCIC 2014) statt.

Die Konferenz ermöglicht ausgewählten Nachwuchswissenschaftlern aus den Bereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einen intensiven Austausch über ihre wissenschaftliche Arbeit. Mehrere renommierte Professoren aus den Fachbereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften von europäischen und US-amerikanischen Universitäten liefern Feedback zu den Forschungsprojekten.

Verschiedenes  |  26.02.2014

Übergabe des Jahresgutachtens 2014 der Expertenkommission Forschung und Innovation

Kommission fordert weitere Verbesserungen für Exzellenz in Forschung und Innovation

Prof. Dr. Christoph Böhringer, Prof. Dr. Uschi Backes-Gellner, Prof. Dr. Dominique Foray. Foto: Steffen Weigelt

Am Mittwoch, den 26.2.2014, hat die unabhängige Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unter Vorsitz von Professor Dietmar Harhoff, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundeskanzleramt das Jahresgutachten 2014 vorgelegt.


Die Kommission würdigt die Fortschritte der vergangenen Legislaturperiode, hält aber die in der Koalitionsvereinbarung nun vorgelegten Ziele für wenig ambitioniert. Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien gebe an einigen Stellen Anlass zur Befürchtung, dass Investitionen in Forschung und Innovation in den Hintergrund treten werden. So enttäusche der Vertrag, weil er wesentliche Konzepte, die in den Wahlprogrammen der einzelnen Regierungsparteien enthalten sind, nicht aufnimmt. Dazu gehören vor allem die Korrektur der Föderalismusreform sowie die steuerliche FuE-Förderung. An anderen Stellen benennt der Koalitionsvertrag sehr wohl wichtige Herausforderungen und schlägt auch geeignete Maßnahmen vor, etwa im Bereich der Förderung von Startups und der Rahmenbedingungen von Wagniskapital. Im Bericht macht die Kommission detaillierte Vorschläge für eine Reihe von Politikbereichen.


Weiterentwicklung der Pakte

Die Expertenkommission weist darauf hin, dass in kurzer Zeit ein Maßnahmenbündel zu entwickeln sei, das die Hochschulen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AUF) auch nach Auslaufen des Hochschulpakts, der Exzellenzinitiative sowie des Pakts für Forschung und Innovation weiter unterstützt. Dahingehende Handlungsempfehlungen beinhalten, die Grundfinanzierung der Hochschulen zu stärken und institutionelle Förderung durch den Bund wieder zuzulassen; kurzfristig die DFG-Programmpauschale anzuheben und mittelfristig für alle öffentlich geförderten Projekte Vollkostenfinanzierung zu gewähren; Betreuungsrelationen und Lehrverpflichtungen der Hochschulprofessoren auf international wettbewerbsfähiges Niveau zu bringen sowie die leistungsstärksten Hochschulen im Bereich der Spitzenforschung besonders zu fördern.


Deutschland verliert zu viele seiner Spitzenforscher

Die Expertenkommission warnt, dass die besten deutschen Wissenschaftler ins Ausland gehen - und viele nicht zurückkommen. Für Spitzenforscher sei das deutsche Forschungssystem trotz der Fortschritte der letzten Jahre immer noch nicht attraktiv genug. Darunter leide die Forschungsqualität in Deutschland, heißt es im aktuellen Gutachten der EFI. Die Experten fordern die Politik auf, das deutsche Wissenschaftssystem an der Spitze noch wettbewerbsfähiger zu machen und eine gute Grundfinanzierung und exzellente Projektfinanzierung für die öffentliche Forschung sicherzustellen, um mehr Spitzenforscher nach Deutschland zu holen. Deutschland muss sich stärker bemühen, internationale Talente zu gewinnen und insbesondere die besten jungen Wissenschaftler in der Doktoranden- und PostDoc-Phase nach Deutschland zu holen und zu halten. Die Einwanderungsregelungen für ausländische Forscher und ihre Familien sollten deutlich erleichtert werden.


Dringender Verbesserungsbedarf für hochschulmedizinische Forschung in Deutschland

Deutschland verfügt über leistungsfähige hochschulmedizinische Standorte, aber keiner dieser Standorte nimmt eine internationale Spitzenposition ein. Zu diesem Ergebnis kommt die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem aktuellen Gutachten. Um die Hochschulmedizin in Deutschland zu stärken, sollte die Forschung räumlich deutlicher konzentriert werden. Für systematische Mehrbelastungen der Hochschulklinika sollte ein Ausgleich geschaffen werden. Zudem fordert die Expertenkommission, die Arbeitsbedingungen an den Hochschulklinika für Nachwuchswissenschaftler attraktiver zu gestalten.


EEG fördert weder Klimaschutz noch Innovationen

Die Expertenkommission kommt in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weder ein kosteneffizientes Instrument für Klimaschutz darstellt noch eine messbare Innovationswirkung entfaltet. Mit diesen beiden Argumenten lässt sich, so die Kommission, eine Fortführung des EEG also nicht rechtfertigen. Im Vorjahresgutachten hatte die Kommission bei den erneuerbaren Energien bereits ein massives Missverhältnis zwischen Nachfrageförderung und FuE-Förderung konstatiert und sich dafür ausgesprochen, dieses Verhältnis zugunsten der FuE-Förderung zu korrigieren.


Die Expertenkommission Forschung und Innovation wurde 2006 eingerichtet. Sie leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Als Mitglieder gehören der Kommission neben dem Vorsitzenden Professor Dietmar Harhoff an: die stellvertretende Vorsitzende Professor Monika Schnitzer, Leiterin des Seminars für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU, Professor Uschi Backes-Gellner von der Universität Zürich, Professor Böhringer von der Universität Oldenburg, Professor Gerybadze von der Universität Hohenheim sowie Professor Dominique Foray von der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne.


Nähere Informationen unter e-fi.de.

Cornelia Rudloff-Schäffer
Verschiedenes  |  24.02.2014

Auf dem Highway über den Tegernsee aus dem Patentdickicht?

Cornelia Rudloff-Schäffer stellt Wege aus der Patentkrise vor - Vortrag der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München

Cornelia Rudloff-Schäffer
Cornelia Rudloff-Schäffer

Weltweit steigt die Zahl der Patentanmeldungen kontinuierlich an. Die Patentämter stehen vor großen Herausforderungen und stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen. Cornelia Rudloff-Schäffer, die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), stellte beim Abschlussvortrag des Patentrechtszyklus' 2013 am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München Wege aus der Krise vor. Dabei präsentierte sie verschiedene bilaterale Kooperationen zur Nutzung von Arbeitsergebnissen (Worksharing) und gab einen Einblick in die Bemühungen zur internationalen Harmonisierung des materiellen Patentrechts.

"Weltweit ist seit 1995 eine Verdoppelung der Patentanträge zu beobachten. Allein 2011 wurden über 2,14 Millionen Anträge gestellt, davon gut 80 Prozent bei den fünf größten Patentämtern der Welt, den so genannten "IP 5", in den USA, China, Japan, Südkorea und der Europäischen Union", skizzierte Rudloff-Schäffer einführend die aktuelle Situation. Das DPMA ist das fünftgrößte nationale Patentamt und das sechstgrößte Patentamt weltweit. Gemessen an der Patentintensität (= Anzahl der Patentanmeldungen in Relation zur Ländergröße) liegt Deutschland im internationalen Vergleich auf dem 4. Platz. Auch bei transnationalen Patentanmeldungen zählt Deutschland nach Japan und den USA zu den weltweit führenden Nationen.

Jährliche Zuwachsraten bei Patentanmeldungen von bis zu 24,3 Prozent, so etwa in China zwischen 2009 und 2010, ließen keine Entspannung erwarten. Insbesondere die Volksrepublik China werde die Zahl der Patentanmeldungen im Rahmen der nationalen Strategie steigern, referierte die Präsidentin des DPMA: Wurden im Jahr 2012 627.000 Patentanmeldungen am chinesischen Patentamt SIPO eingereicht, so soll gemäß der "National Patent Development Strategy" diese Zahl bis 2015 auf zwei Millionen erhöht werden. Im gleichen Zeitraum ist auch eine Verdoppelung der Patentanmeldungen von Chinesen im Ausland, bis 2020 sogar eine Vervierfachung angestrebt. Damit einher geht in der Volksrepublik die Überzeugung, dass das Patentsystem eine integrale Rolle für die weitere wirtschaftliche Entwicklung spielt.

Der Anstieg der Patentanmeldungen bedeutet einen enormen Zuwachs an Prüfstoff und Rechercheaufwand. Die Patentdokumente müssen erschlossen und in die Datenbanken integriert werden. Während die Anzahl der Patentdokumente in der amtseigenen Datenbank DEPATIS zwischen 2002 und 2007 um 10 Millionen gestiegen ist, kamen im Zeitraum zwischen 2007 und 2012 weitere 18 Millionen Patentdokumente dazu. Um diese rasant steigende Menge an Prüfstoff zu bewältigen, sind ausreichende technische wie personelle Ressourcen nötig. Derzeit liegt der Fokus darauf, asiatische Patentinformationen nach Möglichkeit samt englischer abstracts in DEPATIS zu integrieren. Über ein Übersetzungstool werden außerdem Suchanfragen in die Originalsprache übersetzt und die Begriffe können dann in den Originaldatenbanken online recherchiert werden. Die Patentprüferinnen und -prüfer werden kontinuierlich über neue Sachstände und Recherchemöglichkeiten informiert und entsprechend geschult. Das DPMA plant, durch weitere Einstellungen die Anzahl der Prüfer so weit wie möglich zu erhöhen.

Im Zentrum der international diskutierten Bemühungen der Patentämter, der Patentflut Herr zu werden, stehen allerdings Überlegungen und bilaterale Kooperationen zum Worksharing bis hin zur Nutzung oder Anerkennung von Arbeitsergebnissen anderer Patentämter weltweit. Ein Modell für ein Worksharing ist der Patent Prosecution Highway (PPH). Dessen Ziel ist die beschleunigte Bearbeitung von Patentanmeldungen; Patentprüfungsverfahren sollen effizienter und nutzerfreundlicher werden. Anmelder - meist "Global Player" - melden ihre Erfindungen oft in unterschiedlichen Ämtern parallel an und mehrere Patentämter prüfen den gleichen Anmeldegegenstand. Anmelder können nun nach Vorliegen eines ersten Prüfungsergebnisses beim Amt der späteren Prüfung einen PPH-Antrag stellen (Mottainai-Modell). Da bei der Folgeprüfung auf bereits vorliegende Prüfungsergebnisse zurückgegriffen werden kann oder diese in einigen Ämtern (nicht im DPMA) sogar direkt anerkannt werden, führt der PPH-Antrag zu einer Beschleunigung des Verfahrens (beim DPMA dauert es nach einem PPH-Antrag derzeit knapp sechs Monate bis zum Erstbescheid). Mit zwei neuen Pilotprojekten zum Umstieg von bilateralen PPH-Verfahren auf ein plurilaterales System sowie der Nutzung von PCT-Ergebnissen der IP5-Ämter (USA, China, Japan, Südkorea, EU) ab 2014 wird eine Weiterentwicklung des Netzwerks in Angriff genommen.

Ein weiteres wechselseitiges Worksharing-Projekt hat die seit dem Jahr 2008 bestehende Vancouver-Gruppe der Patentämter Australiens, Kanadas und Großbritanniens entwickelt. Benannt nach dem Ort des ersten Treffens, verfolgt auch diese Gruppe die effektive gegenseitige Nutzung von Arbeitsergebnissen sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch. Eine Besonderheit: Gemeinsam mit der World Intellectual Property Organisation (WIPO) wurde das Online-Akteneinsichtssystem WIPO CASE errichtet. Dieses "office driven project" steht seit März 2013 allen Patentämtern zur Teilnahme zur Verfügung, die Nutzung der Arbeitsergebnisse geschieht automatisch, ohne Antrag des Anmelders.

Ebenfalls eine Form der bilateralen Kooperation ist das Utilisation Implementation Project (UIP), ein einseitiges Worksharing-Projekt. Hier nutzt das Europäische Patentamt (EPA) als Nachmeldeamt die Arbeitsergebnisse der Erstanmeldeämter, etwa Zitierungen, Recherchen, Bescheide und Klassifikationsdaten. Die Pilotphase fand in den Jahren 2007 und 2008 statt; seit März 2012 startete das UIP mit den Patentämtern in Großbritannien, Österreich und Dänemark. Die Schweiz, Spanien und Tschechien sollen bald dazu stoßen. Im Fall von Anmeldern aus Belgien, Italien, Frankreich, den Niederlanden und Luxemburg führt das EPA die erforderlichen Recherchen ohnehin selbst durch. Pro Jahr werden etwa 7500 Anfragen an die nationalen Patentämter initiiert.

Daneben existieren unterschiedliche technische Plattformen zum Worksharing, etwa das Global Dossier als IT-Infrastruktur zum Online-Zugriff auf Patentdokumente und Bescheide sowie zur Online-Akteneinsicht durch die IP5-Ämter, PROSUR als südamerikanisches Projekt einer dezentralen Patentprüfung, die möglichst zeitgleich zu inhaltlich identischen Patenten in den beteiligten Ländern führt sowie das Common Citation Document (CCD) der IP5, bei dem Rechercheergebnisse mehrerer Ämter in einem einzigen, gemeinsamen Dokument zusammengeführt werden.

Einen radikaleren Lösungsansatz, das Patentdickicht zu lichten, verfolgte bereits 1909 der Berliner Rechtsanwalt Du Bois-Reymond mit seiner Vision eines Weltpatents. Er schrieb: "(...) Heute prüfen zehn Staaten (...). Wer nun ein Patent in diesen Staaten anmeldet, wird folgender Erscheinung gegenübergestellt: Während sich auf allen Seiten und nicht am wenigsten in Deutschland Klagen über die stetig wachsende Überlastung der Patentämter hören lassen, sitzen in diesen zehn Ämtern zehn ernste Männer und quälen sich gleichzeitig damit ab, dieselbe Arbeit zu machen. (...) Die Unterschiede in der sachlichen Behandlung des Prüfungsproblems sind heute schon viel kleiner, als man gewöhnlich geneigt ist, anzunehmen (...). Die einfachste Konsequenz ist das Weltpatent. Wer ein Patent erwirbt, erhält dadurch in allen Industrieländern Schutz für seine Erfindung und hat fortan nur noch mit den technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die sich der Entwicklung seiner Idee entgegenstellen." Dies, so Rudloff-Schäffer in ihrem Vortrag, sei allerdings auch über 100 Jahre später nicht in Sicht. Möglich sei allerdings, den Weg der Harmonisierung bei der Klassifikation sowie den materiell-rechtlichen Bestimmungen weiter zu gehen. So haben die Patentämter der IP5 mit der Einführung der Cooperative Patent Classification (CPC) seit 2013 begonnen, ein einheitliches Klassizifizierungssystem fortzuentwickeln. Im Bereich der materiellen Patentrechtsharmonisierung stocken hingegen die Harmonisierungsversuche innerhalb der WIPO, trotz langjähriger Diskussionen. Informelle Diskussionen in der so genannten B+-Gruppe (Mitglieder: EU, EPO, Australien, Kanada, Japan, Südkorea, Neuseeland, USA) bieten ein Forum zum Austausch von Informationen und praktischen Verbesserungsvorschlägen, referierte die Präsidentin des DPMA. Aktuell arbeite diese Gruppe nun unter anderem auch an der Schaffung eines elektronischen Zugangs zu den Arbeitsergebnissen teilnehmender Ämter.

Ein weiterer informeller Kreis, der sich mit Optionen zur materiellen Patentrechtsharmonisierung befasst, ist die im Juni 2011 erstmals zusammen gekommene "Tegernsee-Gruppe": Hier arbeiten die Leiter der Ämter und Ministerialbeamte aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Japan, den USA und dem EPA zusammen. Eine von ihnen eingesetzte Expertengruppe hat Studien zur Neuheitsschonfrist, der obligatorischen Offenlegung nach 18 Monaten, dem Umgang mit kollidierenden Anmeldungen und zu Vorbenutzungsrechten erstellt. Zur Ermittlung des Harmonisierungsbedarfs und der relevanten Schwerpunkte wurden Nutzerbefragungen und Anhörungen in Form von "User Roundtables" in den beteiligten Ländern durchgeführt. Dabei ergab die deutsche Nutzerbefragung, dass eine Mehrheit für die Beibehaltung der derzeit geltenden Regelungen ist, eine internationale Harmonisierung aber für wichtig erachtet wird. Auffällig ist nach Ansicht von Rudloff-Schäffer allerdings, dass überwiegend Industrieunternehmen, Patentfachleute und Kanzleien sowie Verbände und Organisationen wie die GRUR und der BDI, nicht aber in gleichem Maße mittelständische Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen, Einzelerfinder und Kleinanmelder sowie die Technologiebereiche Telekommunikation und Computer an der Umfrage teilnahmen. Zusammengeführt wurden die Ergebnisse der Umfrage beim letzten Tegernsee Heads Meeting Ende September 2013. Dabei zeigte sich die Tendenz, berichtete die DPMA-Chefin, dass die Nutzer in den meisten Ländern die Offenlegung aller Patentanmeldungen nach 18 Monaten befürworten und sich eine international harmonisierte Neuheitsschonfrist wünschen. Bei kollidierenden Anmeldungen und Vorbenutzungsrechten liegen die Positionen hingegen weiter auseinander. Eine Analyse der Ergebnisse soll beim nächsten Treffen im Frühjahr 2014 vorgestellt werden.

Zur Referentin:
Cornelia Rudloff-Schäffer ist Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts in München. Zwischen 1984 und 1991 arbeitete sie am damaligen Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht und am Institut für gewerblichen Rechtsschutz der Ludwig-Maximilians-Universität. Im Anschluss wechselte sie in das Bundesministerium der Justiz und war dort unter anderem für die Vorbereitung nationaler Gesetzgebung und für europäische und internationale Vorhaben im Bereich des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusterrechts zuständig. Nach einem Exkurs zwischen 1996 und 1998 als Referatsleiterin für Rechtsfragen der neuen Technologien in den Naturwissenschaften und der Bioethik wechselte sie als Referatsleiterin ins Marken- und Wettbewerbsrecht. Ab dem Jahr 2001 übernahm Cornelia Rudloff-Schäffer im DPMA zunächst die Leitung der Rechtsabteilung, dann der Hauptabteilung 3 (Marken und Muster). Sie ist Mitglied im Kuratorium des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb.

Weitere Informationen zum DPMA finden Sie hier »

Verschiedenes  |  12.02.2014

Die Max-Planck-Gesellschaft kauft kompletten Bestand der Springer Book Archives

Die Forschungsorganisation sichert damit den Zugang zu 110.000 Büchern aus nahezu 170 Jahren Verlagsgeschichte. Mitarbeiter in 82 deutschen Max-Planck-Instituten können die retrodigitalisierten Bücher über die Plattform SpringerLink direkt online nutzen.

Die Springer Book Archives enthalten die Digitalisate fast aller Bücher, die Springer seit seiner Verlagsgründung 1842 bis einschließlich 2004 verlegt hat. Diese sind in elf englischsprachige (ca. 56.000 Titel) und 5 deutschsprachige (ca. 54.000 Titel) Themenpakete gegliedert, die auch einzeln lizenziert werden können. Durch das Springer Bucharchiv sind wichtige wissenschaftliche Arbeiten aus den letzten beiden Jahrhunderten für die Forschung von heute wieder verfügbar.

Die eBooks können auf den unterschiedlichsten elektronischen Geräten genutzt werden. Das Bucharchiv SBA enthält etwa 50 verschiedene Imprints, wobei die wissenschaftlichen Publikationen des traditionellen Springer-Verlags den größten Anteil ausmachen. Darüber hinaus gibt es aber auch Titel des traditionsreichen Technikverlags Vieweg (heute SpringerVieweg), des Wirtschaftsbuchprogramms Gabler (heute SpringerGabler), des amerikanischen Computerbuch-Verlags Apress und der amerikanischen Sachbuchmarke Copernicus.

"Unser Springer Book Archives hat uns nochmal deutlich vor Augen geführt, dass die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den Schultern von Riesen stehen. Unter den digitalisierten Titeln befinden sich Publikationen hochkarätiger Wissenschaftler und zahlreicher Nobelpreisträger", sagt Focko van Berckelaer, Vice President Library Sales, Springer. "All diese Werke waren lange Zeit vergriffen und sind nun wieder dank Springer Book Archives online verfügbar. Es freut mich außerordentlich, dass die Wissenschaftler und PhDs der renommierten Max-Planck-Institute, mit ihrer großartigen wissenschaftlichen Tradition, auf dieses elementare Wissen Zugriff bekommen."

"Kaum waren die Bücher der Springer Book Archives auf SpringerLink sichtbar, setzte eine beachtliche Nachfrage aus den Max-Planck-Instituten ein", so Ralf Schimmer, Leiter des Bereichs Informationsversorgung in der Max Planck Digital Library. "Wir beglückwünschen Springer zur Durchführung dieses großartigen Retrodigitalisierungsprojekts und freuen uns darüber, dass wir diesen historischen Korpus den Forschenden in der Max-Planck-Gesellschaft auch in der heutigen digitalen Arbeitsumgebung zur Verfügung stellen können."

MPG