Abstract
Kernpunkte des seit Ende 2009 von beiden Patentstreitkammern des Landgerichts München I praktizierten Münchner Verfahrens zur Stärkung des Patentstandortes München sind die Durchführung zweier Verhandlungstermine in der Sache und ein strenges Fristenregime. Ziel ist es, Patentinhabern in einem fairen und transparenten Verfahren schnellen und effektiven Rechtsschutz bereitzustellen.
Der Referent wird diesen Ansatz sowie dessen praktische Durchführung daraufhin untersuchen, ob sie dem Anspruch beider Parteien auf ein faires Verfahren gerecht werden.
Im Anschluss wird er die im Einvernehmen mit dem neuen Vorsitzenden der 21. Zivilkammer, Tobias Pichlmaier, neu gefassten „Hinweise zum Münchner Verfahren“ vorstellen und erläutern.
Dr. Matthias Zigann ist Vorsitzender Richter am Landgericht München I. Er leitet dort seit Dezember 2012 die 7. Zivilkammer (Patentstreitkammer). Nach seiner Promotion am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb zum Thema „Entscheidungen inländischer Gerichte über ausländische gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte“ war er vier Jahre lang Staatsanwalt in Landshut, im Anschluss sechs Jahre lang Mitglied der 7. Zivilkammer des Landgerichts München I und zuletzt drei Jahre lang abgeordnet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den X. Zivilsenat (Patentsenat) des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Einladung.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 23. November unter elisabeth.amler(at)ip.mpg.de.