Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
Social Scoring durch Staaten: Legitimität nach europäischem Recht – mit Verweisen auf China
Der Begriff „staatliches Social Scoring“ weckt gemeinhin dystopische Vorstellungen. Bei einer realitätsbezogenen Verwendung des Begriffs umfasst er aber Systeme, die in der Europäischen Union (EU) bereits existieren. Trotzdem fällt der Begriff Social Scoring im Westen meistens einzig in Verbindung mit dem chinesischen Sozialkreditsystem. Medienberichten nach würde in China ein flächendeckendes Überwachungssystem jedes Verhalten aufzeichnen und die entsprechenden Daten unmittelbar in das Scoring-Verfahren übertragen. Menschen mit guten Scores kämen in den Genuss unzähliger Privilegien, während Personen mit schlechten Scores in einer Negativspirale gefangen wären. In vorauseilendem Gehorsam würden sich die Menschen stets möglichst konform verhalten und den wahrgenommenen Vorstellungen des Staates entsprechen. Ein solches Scoring-System gibt es allerdings bislang nirgendwo, auch nicht in China, wo eher lokale Scoring-Pilotprojekte mit geringer Relevanz vorhanden sind.